Würde eine KI einen Hebesatz für 2024 von 1.529,24 errechnen, wenn man ihr aktuellere Zahlen zu Verfügung gestanden hätte?
Mit den zur Verfügung gestellten Zahlen kam man schon auf einen notwendigen Hebesatz von 1.229,54 Prozentpunkte kommen.
Nachtrag
1Es ist zu beachten, dass durch die Grundsteuerreform sich der Euro-Betrag, der 100 Prozentpunkte repräsentiert, von 2024 auf 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform geändert hat.
Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem im Jahr 2024 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 715 Prozentpunkte.
100 Prozentpunkte wären dann ca. 1.074,00 €
Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem ab 2025 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 800 Prozentpunkte.
100 Prozentpunkte wären dann ca. 959.000 €
Vorweg: Alle in diesem Artikel aufgeführten Zahlen sind recherchierbar. Die Quelle sind u.a.: Finanzen Hessen, Finanzen Hessen, Finanzplanungserlass, Haushalt der Stadt.
Im Nachgang zum gestrigen Bürgermeistertalk
kam u.a. eine Feststellung zur ersten Grundsteuererhöhung in 2025.“Der Magistrat musste die Grundsteuer deshalb erhöhen, weil der Satz vom Land vorgegeben wurde.„
Diese Aussage ist GRUNDSÄTZLICH FALSCH. Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer sind ausschließlich Sache der Stadt. Hätte man die Vorgabe vom Land zwingend umsetzen müssen, wäre in Rödermark der Hebesatz jetzt 804 %-Punkte. Also, es gibt KEINE MUSS-Vorgabe vom Land. Selbst dann, wenn eine Stadt einen hochdefizitären Haushalt hat, wird man der Stadt den Hebesatz wohl kaum vorschreiben können. Verklausuliert geht es aber. Bei einem hochdefizitären Haushalt müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die das Gesetz erlaubt. Dazu gehört: Grund- und/oder Gewerbesteuererhöhung, die Einführung einer Straßenbeitragssatzung, Gebührenerhöhung. Folgt man dem nicht, wird der Haushalt nicht genehmigt und in letzter Konsequenz die Stadt unter Aufsicht gestellt und der Magistrat zum …. was auch immer.
Das Land kann helfen und empfehlen, die Kommunen müssen nun entscheiden. Weil allein sie die Hebesätze für die ihnen komplett zustehende Grundsteuer festlegen dürfen, können die Berechnungen des Landes lediglich Empfehlungen sein. Sie stehen aber nun allen transparent zur Verfügung und können Kommunen wie Bürgerinnen und Bürgern Orientierung geben. Die Kommunen sind nicht an die Hebesatzempfehlungen gebunden und sie können von ihnen abweichen, insbesondere, um ihrer Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachzukommen.“ https://finanzen.hessen.de/presse/hebesatzempfehlungen-fuer-hessens-kommunen-berechnet
So wie das Land der Verwaltung eine EMPFEHLUNG
zur Grundsteuererhöhung im Rahmen der Grundsteuerreform ausspricht, so gibt es auch EMPFEHLUNGEN dazu, mit welchen Steigerungen man bei den Einnahmen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten rechnen kann. Hier übernimmt man gerne den abgegebenen Höchstsatz, weil der in der Planung die höchsten Einnahmen bringt. Ob man da örtliche Gegebenheiten betrachtet?
Siehe Finanzplanungserlass.
Wie würde eine KI den Haushalt betrachten?
Eine KI rechnet mit den Zahlen, die genannt werden. Eine KI denkt und rechnet nicht taktisch.
Im Haushalt finden Sie eine Hebesatzempfehlung, die ganz nüchtern aus den vorgegebenen Zahlen einen Hebesatz zu einem ausgeglichenen Haushalt rechnerisch ermittelt.
Der Hebesatz hätte laut, nennen wir es einfach mal Haushalts-KI,
in 2024 schon bei 1.229,54 liegen müssen. Siehe Haushaltsplan, Seite 93. Eine Haushalts-KI kann nur mit vorliegenden Zahlen rechnen. Hat man schon solche Planungsinstrumente, dann sollte man auch alles einrechnen, was mit Sicherheit an Kosten eintreffen wird, obwohl die Pflicht dazu nicht besteht. Ich denke an die ca. 4,5 Mio. (jeweils in etwa eine Hälfte 2024/2025) gestiegenen Kreisumlagen, die vor schon zur Haushaltseinbringung bekannt waren, aber nicht mit in die Haushalte für 2024/2025 übernommen wurden. Darum, denke ich, kann man alleine schon deshalb den Doppelhaushalt 2024/2025 getrost als Märchenbuch bezeichnen.
Eine Haushalts-KI wäre unter Berücksichtigung der Kreisumlage
wohl schon auf einen Hebesatz von 1.429,24 gekommen. Da die Gewerbesteuer den Plan um einen Millionenbetrag verfehlen wird (den genauen Betrag werden wir so um den 20.01. erfahren), würde eine Haushalts-KI mit einer „den örtlichen Gegebenheiten angepassten“ Steigerung mindestens eine weitere Steigerung der Grundsteuer um 100 Prozentpunkte notwendig machen. Die Haushalts-KI wäre in 2024 schon bei 1.529,24 Prozentpunkte angelangt. In 2024 betrug die Grundsteuer 715 %-Punkte.
Was ist im Jahr 2025 zu erwarten?
Ich schreibe schon mal heute, wie ich das sehe.
Ich hoffe nicht, dass es auch nur annähernd an das hereinreichen wird, was eine Haushalts-KI bei einem Einzelhaushalt 2025 vorgeschlagen würde.
Für 2025 wird zusätzlich zu der nicht eingearbeiteten höheren Kreisumlage ca. 2,5 Mio. noch zurzeit ein Fehlbetrag Betrag in Höhe von ca. 3,6 Mio. Kommunaler Finanzausgleich. Hier lag die Schätzung der Verwaltung der zu erwartenden Einnahme total daneben. Dann noch die Gewerbesteuer. Laut Finanzplanungserlass muss man die im Doppelhaushalt angesetzte Steigerung der Gewerbeeinnahmen zurücknehmen.
Steigt die Kreisumlage in 2025 erneut?
Gestern konnte ich vom Nachbartisch hören, dass man wohl mit einer erneuten Steigerung der Kreisumlage in 2025 rechnen muss. Rechnen wir ganz vorsichtig mit einer Steigerung von 3%, dann kommen dann nochmal ca. 2 Mio. an Ausgaben auf die Stadt zu.
Wenn alles bleiben sollte wie es ist, haushalten mit einem genehmigten Haushalt der fehlerhaft ist, mit zu niedrige eingeplanten Kreisumlagen, zu hoch geplanten Einnahmen über den Kfa und der Gewerbesteuer und der Landrat nicht einen Nachtragshaushalt einfordert, dann frage ich mich: Brauchen wir überhaupt noch ein solches Genehmigungsverfahren? Landrat Quilling könnte so Personal einsparen.
Fazit.
Ich glaube zwar nicht daran, dass man es wagen wird, einen Hebesazt in Höhe der vorgenannten %-Sätze einführen. Aber auf einen Hebesatz von eniges über 1.000 Prozentpunkte noch im 2025 sollte sich der Bürger einstellen.
Rödermark internWann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen,
ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.