Rödermark will unter den Rettungsschirm/Schutzschirm.
Rödermark muss in 2020 einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.
Rödermark muss einen » Abbaupfad « vorlegen.
Bei der Berechnung wird mit 27.857 Bürgern gerechnet.
Der Versuch, den geplanten Ablaufplan in einer kurzen Form verständlich darzustellen, ist (zumindest mir) nicht gelungen.
Darum hier die Kurzfassung.
Jeder Bürger (0-999 Jahre) kann im Jahr 2020 im Schnitt mit folgender Belastung rechnen.
Rechnen Sie bis zum Jahr 2020 mit einer Steigerung der jährlich zu zahlenden Gebühren/Steuern an die Stadt Rödermark von 90,00 Euro (je Bürger) zuzügl. Straßenbeitrag/wiederkehrende Beiträge 100,00 – 250,00 Euro (je Bürger. Ganz grob geschätzt.).
Für je 100.000,00 Euro verminderter Gewerbesteuerertrag als geplant, müssen zusätzlich ca. 4,00 Euro (je Bürger) aufgebracht werden.
Es muss jedem klar sein, dass ein Junggeselle ohne Hund und Kind eine wesentlich geringere Belastung hat als eine Familie mit 2 Kindern und einem Hund.
Insgesamt sind 380,00 bis 450,00 Euro (je Bürger) aufzuteilen (Bürger/Stadt). Wie? Das wird zwischen 2013 und 2018 geklärt sein. Die Aufteilung könnte über die Jahre gesehen
23% Bürger, 22% Gewerbe, 55% Kommune (Sie oben. Artikel Dreieich-Zeitung)
sein.
Die Beträge sind natürlich nur eine grobe Schätzung. Einbruch/Steigerung bei der Gewerbesteuer und Zuweisungen können den Betrag nach oben/unten verändern.
In der ersten Stufe werden die Einnahmen um 1,8 Mio erhöht (einschl. Gewerbesteuer Mehrertrag). Die Stadt wird durch Kosteneinsparung zusätzlich 400.000,00 Euro beitragen.
Die Bürger
können sich noch auf mögliche Steigerungen (zu den bei der STAVO ab 4.12.2012 beschlossenen), ab 2014, bei den folgenden Punkten vorbereiten:
Friedhofsgebühr, Mittagsverpflegung (Kinder), Straßenbeitrag/Wiederkehrende Beiträge, weitere Grundsteuer B Erhöhung, Geschwisterregelung KiGa.
Was käme dann noch?
Badehaus (Schwimmbad), Musikschule, Kulturhalle, Bücherei
Fragen Sie einmal nach den geplanten Investitionen bei der Feuerwehr Urberach in den nächsten 2-3 Jahren.
Die Stadtverwaltung plant für den ausgeglichenen Haushalt einen um 2 Jahre verkürzten Zeitraum ein.
Warum die Stadt Rödermark den verkürzten Abbaupfad anstrebt, ist mir nicht klar. Selbst die vom mir angefragten Stadtverordneten konnten mir keine Antwort auf diese Frage geben.
Haben sich die Verantwortlichen zu einem schnelleren Abbau der Neuverschuldung, in Hinblick auf die nächste Bürgermeisterwahl/Kommunalwahl, hinreißen lassen?
Was man so mitbekommt. Die Volksseele fängt an zu kochen. Besonders bei Eltern mit Kindern.
Man sollte sich einmal zu NORMENKONTROLLKLAGE informieren.
In 2013 bekommt die Stadt Rödermark seinen eigenen Klimamanager.
Schon seit Jahren wird in Hessen über die Möglichkeit diskutiert, anstelle der Straßenbeitragssatzung die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenerhalt einzuführen. Rödermark hatte seinerzeit anstelle der Straßenbeitragssatzung die Grundsteuer B um 40% angehoben.
Ganz grob erklärt.
Die Straßenbeitragssatzung wird nur dann erhoben, wenn die Grunderneuerung einer Straße ansteht. In der Vergangenheit wäre die Straßenbeitragssatzung z.B. bei der Odenwaldstraße oder Forststraße angefallen. Bei einer Straßenbeitragssatzung werden nur die Anlieger dieser Straße an den Kosten mit bis zu 75% beteiligt. Für den Hausbesitzer kann das schnell ein Betrag von über 10.000,00 Euro werden. Die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Die wiederkehrenden Beiträge fallen unabhängig davon an, ob eine Grunderneuerung einer Straße ansteht oder nicht. Die wiederkehrenden Beiträge werden von allen Bürgern der Stadt getragen und belaufen sich deshalb auf einen überschaubaren Jahresbeitrag. Die wiederkehrenden Beiträge sind zweckgebunden und müssen für den Straßenbau eingesetzt werden.
Wenn die Politiker uns damals nicht getäuscht haben, können wir in Rödermark mit Senkung der Grundsteuer B um 40% rechnen, wenn wiederkehrenden Beträge oder Straßenbeitragssatzung eingeführt wird.
Eine Anmerkung an diejenigen, die meinen: „Wir sind ja fein raus„.
Bei uns (Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Forststraße, Freiherr-vom-Stein-Straße ….) wurde ja erst grunderneuert. Hier muss man aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlung in eine Straßenbeitragssatzung auch die Vergangenheit betrachten. Siehe hierzu den Artikel vom 3.12.2011 Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.
In der Offenbach-Post vom 14.12.2011 war jetzt zu lesen: „Die Landes-FDP blockiert das Gesetz zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge nach dem rheinlad-pfälzischem Modell.“ Bedeutet das jetzt, die FDP will keine wiederkehrenden Beiträge oder will die Landes-FDP wiederkehrende Beiträge, aber nicht nach dem Modell Rheinland-Pfalz? Das wäre noch zu klären. Aber dazu haben wir ja in Rödermark unsere FDP-Politiker, um das in Erfahrung zu bringen.
Bei OP-Online am 14.10.2011
[…]Wenn der Gesetzgeber jetzt auf die Bremse tritt und völlig überraschend Nein zum rheinland-pfälzischen Modell sagt, ist das nach allgemeinem politischen Bekunden der Landtags-FDP geschuldet. Die hat sich, so ist zu hören, von ihrer Basis beeinflussen lassen und blockiert eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage – anders als übrigens die Dreieicher FDP[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de
Man muss in Rödermark jetzt die im Stadtparlament sitzenden FDP-Politiker anschreiben und um Stellungnahme bitten. Was haben die FDP’ler im Landtag genau für Argumente gegen die wiederkehrenden Beiträge oder Modelle aufgeführt?
Eine Mail von Ihnen an einen der Stadtverordneten der FDP könnte wie folgt aussehen.
Guten Tag Herr Kruger (Guten Tag Herr Dr. Werner)
wie ich in der Offenbach-Post am 14.12.2012 lesen konnte, haben sich Ihre Parteigenossen im Landtag gegen die wiederkehrenden Beiträge und somit gegen eine gerechte Verteilung der Straßenbaukosten gestellt.
Zunächst möchte ich von Ihnen wissen, ob die FDP in der Stadt Rödermark die Haltung der Landes-FDP mitträgt. Des Weiteren bitte ich Sie darum, mir die Gründe der Landes-FDP für die Blockade zu nennen.
Wenn die FDP der Stadt Rödermark sich für die wiederkehrenden Beiträge aussprechen, würde ich gerne die weitere Vorgehensweise der FDP-Rödermark kennenlernen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Mail senden Sie dann an tobias.kruger — ätt — fdp-roedermark.de oder ruediger.werner — ätt — fdp-roedermark.de
Das –ätt — natürlich durch @ ersetzen.
Einen Weg, den die Parteien gehen können, wenn man sich für die wiederkehrenden Beiträge in Rödermark ausspricht, wäre das Einreichen einer Petition. Siehe hierzu http://www.openpetition.de/
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Obertshausen sagt NEIN zur Erhöhung der Grundsteuer B und der von der Kommunalaufsicht geforderten Straßenbeitragssatzung
Wie in dem Artiklel der Offenbach-Post vom 27.05.2010 zu lesen ist, können die sich in Obertshausen vorstellen, die Straßenbeiträge auf die Grundsteuer B umzulegen.
Wie das die Mieter sehen, bleibt abzuwarten.
Eine verkappte Straßenbeitragssatzung (so wie in Rödermark praktiziert) über die Grundsteuer B?
Straßenbeiträge kann man als Vermieter nicht auf die Mieter umlegen!
Kreativ ist das Ganze nun auch mal nicht und nicht endgültig. Man beachte in dem Artikel — werde es vorerst nicht geben —
Auszug aus op-online vom 27.05.2010 …….hätte die Stadt rückwirkend zum 1. Januar den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 240 auf 290 Punkte anheben müssen“, erläuterte Roth. „Wir wollten aber unsere Bürger nicht zusätzlich belasten und erhöhen den Grundsteuer-Hebesatz in diesem und auch im nächsten Jahr nicht…[]…Auch die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung einer Straßenbeitragssatzung werde es vorerst nicht geben……Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
– Vorsicht Explosiv. Die Grundsteuer B. Straßenbeitragssatzung
Ich muss gestehen, bis vor einigen Monaten hatte ich keine Ahnung, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt und errechnet. Ich habe einmal bei Bekannten und in der Kneipe nachgefragt. Auch Mitglieder der STAVO habe ich darauf angesprochen. Das Ergebnis war bei den Befragten » Ahnungslosigkeit «.
Wer hat die Bürger jemals richtig über die Zusammensetzung der Grundsteuer B informiert?
Es wird jetzt in der STAVO darüber diskutiert (eigentlich wird nicht darüber diskutiert, weil der Antrag von der Minderheit kommt), den Hebesatz von 330 auf die ehemaligen 290 Punkte abzusenken, um die Bürger zu entlasten. Fakt scheint zu sein, es wird zwar wie damals versprochen über die Rücknahme der Grundsteuer B gesprochen, die Erhöhung des Hebesatzes wird aber nicht zurückgenommen. Bei der angespannten finanziellen Lage der Stadt wird das auch schwerlich möglich sein.
Die Grundsteuer hat auch etwas Gutes. Sie wird von allen Bürgern getragen. Die Grundsteuer kann, wenn es der Stadt dann einmal wieder besser geht, gesenkt werden. Eine Straßenbeitragssatzung, ohne einen riesigen Protest auszulösen, nicht.
Die Einnahmen einer Grundsteuer B kommen immer. Die Straßenbeiträge nur dann, wenn eine Straße grunderneuert wird. Beträge werden umgelegt und dann von den Anliegern eingesammelt oder eingeklagt. Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung sind, im Gegensatz zur Grundsteuer, zweckgebunden.
Die durchgeführte Anhebung der Grundsteuer um 40 Punkte auf 330 Punkte brachte in etwa den Betrag, der durch eine Straßenbeitragssatzung zu erwarten wäre. Die Probleme (Steuer<->Beitrag) weiter unten.
Frage an die mitlesenden Fachleute. Was ist mit wiederkehrenden Beiträgen. Ich werde morgen recherchieren, ob das in Hessen möglich ist. (Nachtrag 7.5.2010. Scheinbar nur in Rheinland-Pfalz und Saarland.) Wenn nicht, ist es an der Zeit, hier aktiv zu werden.
» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.
» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.
» der wiederkehrende Beitrag ein wichtiger Beitrag zur Tragbarkeit von öffentlichen Lasten ist. Straßenbaulasten werden nicht einmalig von den Eigentümern an einer Straße, sondern solidarisch innerhalb der Abrechnungseinheit verteilt. Die finanzielle Belastung des Einzelnen wird erträglicher. So kann eine evtl. notwendige Kreditaufnahme vermieden werden.
» durch den wiederkehrenden Beitrag Solidarität und Generationsgerechtigkeit gefördert wird bzw. entsteht.
» der wiederkehrende Beitrag die einzelne Straße in ein Verkehrssystem einordnet und es nicht mehr an den Zufälligkeiten der Lage von Grundstücken liegt, wie hoch die Belastung des einzelnen Bürgers ist
Warum wird eigentlich über Straßenbeitragssatzung und/oder Grundsteuer diskutiert? Haushalt 2011. Natürlich gibt es da wieder Schulden. Da der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss, fällt denen dann auf, eine Straßenbeitragssatzung gibt es in Rödermark nicht. Dann gibt es für den Haushalt keine Zustimmung. Die Kommunalaufsicht interessiert sich überhaupt nicht dafür, dass die zu erwartenden Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung schon über die Grundsteuer B gesichert sind. Steuern für Gebühren geht nicht. Es war also von unserem Stadtkämmerer FALSCH, die Grundsteuer zu erhöhen und KEINE Beitragssatzung einzuführen.Dem Herrn sei Dank für diese Vorgehensweise.
Bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2010 stand das Thema Straßenbeitragssatzung auf der Tagesordnung. Die Auffassungen wie man diese verhindern kann waren:
» A) In jedem Fall die Straßenbeitragssatzung zum Thema machen um der Kommunalaufsicht zu zeigen hier in Rödermark werden sich Gedanken gemacht.
» B) Ganz klar sagen, wir in Rödermark wollen keine Straßenbeitragssatzung.
Alleine schon durch die Tatsache: „Eine Straßenbeitragssatzung belastet nur einen Teil der Bürger“ bin ich gegen eine solche Satzung. Da der Stadt aber das Geld an allen Ecken und Kanten fehlt, darf, wie auch bei der STAVO geäußert, kein Thema tabu sein.
Steuerehrlichkeit bei der Grundsteuer.
Der Ausgangspunkt der Grundsteuer B die Jahresrohmiete
3,00 DM (DM ist richtig) x Wohnfläche x 12
Nehmen wir einmal an, es wurde von Ihnen bei der
» Wohnflächenberechnung ein Fehler gemacht,
» ein nicht genehmigungspflichtiger Umbau wurde durchgeführt,
» ein Lagerraum wurde zur Wohnfläche.
Nehmen wir an. Durch eine der vorgenannten Maßnahmen wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Wer von der Stadt Rödermark spricht eigentlich die Bürger an, die aktuelle Wohnfläche einmal mit den Angaben der Gebührenbescheide abzugleichen. (Ist auch zurzeit auch nicht Aufgabe der Stadt)
Irgendwann bekommt der Hausbesitzer vom Finanzamt den Bescheid zur Feststellung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Abgeheftet und vergessen. Ab jetzt kommt nur noch der Gebührenbescheid der Stadt. Leider stehen dort KEINE Angaben, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt.
Um festzustellen, ob Sie mit Ihrer Grundsteuer B in etwa richtig liegen, multiplizieren Sie bei einem Zweifamilienhaus Ihre Wohnfläche mit 2,09 €. Bei einem Einfamilienhaus multiplizieren Sie mit 2,36 €. Achtung: Überschlagsrechnung nur in 2010 richtig.
Es stellt sich jetzt aber gleich die Frage: „Was ist Wohnfläche aus Sicht des Finanzamtes?“. Ich habe da ein Dokument gefunden, welches dies Frage beantwortet. Für die Richtigkeit keine Garantie.
Stellen Sie fest, es sind ja von Ihnen ca. 10% weniger an Wohnfläche angeben, kann der Weg zur Steuerehrlichkeit ein riesiger Akt werden. Da verliert man vor dem bevorstehenden Verwaltungsakt schon gleich die Lust. Man hat evtl. auch Angst vor Nachzahlungen. Da lassen wir es wie es ist und haben unsere Ruhe.
Gäbe es von der Stadt (oder wen auch immer) ein einfaches Formular, bei dem ich nur meine persönlichen Angaben zu machen habe und die richtige Wohnfläche angebe (mehr braucht das Finanzamt auch nicht), und das Formular einfach in den Briefkasten der Stadt werfen kann, wäre der erste Schritt getan.
Von welchem Betrag ist eigentlich die Rede?
Der Haushaltsansatz der Stadt Rödermark für 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 % Hebesatz).
Wären es bei der angegebenen Wohnfläche nur 10% zu Ungunsten der Stadt entspricht das einem Steuerausfall von ca. 300.000 Euro pro Jahr. Merke: Grundsteuer ist keine Gebühren oder Beitrag. Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden. Den Bürgern schwer zu vermitteln.
Grundsteuer erhöhen.
Um eine Straßenbeitragssatzung abzuwenden die Grundsteuer B um weitere 25 Punkte anheben? Den Betrag aber ?irgendwie? zweckgebunden anlegen. Problem: Grundsteuer sind keine Gebühren. Grundsteuer ist nicht zweckgebunden. Vom Gesetzt her geht es eigentlich auch nicht.
Wiederkehrende Beiträge. Der Königsweg aus dem Dilemma?
Ist wie von der Kommunalaufsicht gefordert eine Gebühr. Wird von allen Haus- und Grundstückseigentümer getragen. Kann bedenkenlos wieder gestrichen werden. Wiederkehrende Beiträge können umgelegt werden. Erfüllt die Auflagen der Kommunalaufsicht. Problem: Keine Ahnung ob das in Hessen zulässig ist. Werde morgen nachforschen. ( 07.05.2010 Hessen scheinbar nicht. Nur Rheinland-Pfalz und Saarland) Nachtrag 2013. Auch in Hessen möglich. In Rödemark wahrscheinlich ab 2014.
Das gefährliche an der Grundsteuer B Bei der Grundsteuer B ist das Drehen an einem Rädchen gleich in der Haushaltskasse zu bemerken.
Mann kommt einfach und ohne großen Aufwand an das Geld der Bürger.
Achtung. Da wo DM steht ist das auch RICHTIG.
Berechnung der Grundsteuer B bei 100 qm Wohnfläche und einem Zweifamilienhaus.
Diese 63,50 € sind jetzt für der Grundsteuer B anzusetzen. Die Stadt/Gemeinde wird jetzt diesen Steuermessbetrag um den Hebesatz anreichern.
Aktueller Hebesatz 2010 in Rödermark ist 330%. Das ergibt eine Grundsteuer B von 209,55 Euro
Die Stadt Rödermark kann nur an dem Rädchen Hebesatz drehen.
Sie können ja selber mal an dem Rädchen drehen. Verändern Sie den Vervielfältiger, die Jahresrohmiete oder die Steuermesszahl.
Wie Sie sehen, ist der Hebesatz das letzte Rädchen. Nur hier kann die Stadt Veränderungen herbeiführen.
Sollte einer der anderen Sätze verändert werden, bringt das mehr Geld in die Kasse, die Belastung der Bürger steigt und die Stadt ist nicht Schuld. Es wird z.B einfach die Steuermesszahl um einige Nachkommastellen erhöht und schon ist mehr Geld in der Kasse.
Veröffentlicht wird das dann in einem Nebensatz, den eh keiner versteht. Schon haben wir wieder eine verdeckte Steuererhöhung.
Nachtrag: 06.05.2010
Wie geschrieben, wird die Kommunalaufsicht evtl. bei einen Haushalt 2010 eine fehlende Straßenbeitragssatzung bemängeln. Interessiert sich die Kommunalaufsicht eigentlich auch dafür, um welchen Betrag es sich handelt?
Von der Stadt Rödermark habe ich Zahlen erhalten, mit dem nach einer Überschlagsrechnung ca. 300.000€ zu erwarten wären. Jetzt die Fragen (werde ich an die Fraktionsvorsitzenden weiterleiten)
Da die Stadt Rödermark für das Verwalten der Straßenbeitragssatzung noch keine geschulten Mitarbeiter hat, müssen doch sicherlich hierfür Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Kann der zusätzliche Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Mitarbeiterstamm bewältigt werden?
Wie hoch ist der Aufwand für die zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen?
Wie hoch werden die Belastungen für die Stadt durch Stundungen sein?
Wie wird die Planungssicherheit hergestellt wenn man nicht sicher sein kann auch alle geforderten Beträge eintreiben kann?
Wie hoch ( in %) können die Ausfälle betragen? (Forderungen können nicht eingetrieben werden)
Wie hoch ( in %) kann der Verwaltungsaufwand insgesamt geschätzt werden?
Würden die anfallenden Verwaltungskosten NUR den zahlenden Bürgern der Straßenbeitzragssatzung auferlegt?
Wie erklärt die Stadt den Mietern in unserer Stadt, dass diese (Mieter) durch die fehlende Straßenbeitragssatzung geprellt worden sind? Wenn die 40 Punkte der Grundsteuer B, so wie Herr Sturm es gesagt hat, ein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung ist, wurden die Umlagen ( die 40% der Grundsteuer B) von der Vermietern eigentlich unrechtmäßig erhoben. Könnte man so sehen.
Die Stadt Rödermark hat sicherlich durch den Austausch mit den Gemeinden, die eine Straßenbeitragssatzung eingeführt haben, entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung.
Ich bin ja wirklich einmal gespannt, ob ich die Fragen beantwortet bekomme. Wenn ja, bin ich noch mehr gespannt, um welchen Betrag es eigentlich geht, wenn ein Haushalt von der Kommunalaufsicht beanstandet werden kann bzw. nicht genehmigt wird.
Ich vermute, wenn wir diesen Betrag dann prozentual dem Haushalt Rödermark gegenüberstellen, werden wir die Welt nicht mehr verstehen.
Nachtrag 7.5.2010
Etwas zu dem Verwaltungsaufwand aus Berlin.
Berlin…….Herr Bürgermeister Ulbricht, Sie haben angesprochen, wie viele Mitarbeiter Sie in der Verwaltung brauchten, und haben gesagt, 80 % der Einnahmen, die aus einem Straßenausbaubeitragsgesetz zu erwarten wären, müssten allein für die Verwaltung bezahlt werden. Da Sie im Bezirk Treptow-Köpenick über langjährige Erfahrung verfügen, halte ich diese Zahl für höchst schlüssig, sie ist auch nicht strittig zu stellen………. Dreieich….Belastung bei der Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Mal ganz abgesehen von ca. 100.000 € pro Jahr an Verwaltungskosten für die Stadt bei Einführung der Satzung.
Quelle: http://www.fwgdreieich.de/news.htm
Ich hoffe ja nicht, dass die Stadt dann auf die Idee kommt, den Verwaltungsaufwand für die Straßenbeitragssatzung auf den zahlenden Bürger der Gebühren umlegt. Obwohl, wenn ich den Verwaltungsaufwand den Kosten für den Straßenbau gegenüberstelle bleibt ja nix mehr. Also Verwaltungsaufwand kommt on Top.
Man stelle sich einmal vor, die Angabe aus Dreieich, 100.000 Euro Verwaltungsaufwand, stimmt. Die Stadt hat in einem Jahr aber nur 80,000,00 Euro an Straßenbeitragssatzung umzulegen. Müssen wir jetzt die Grundsteuer erhöhen, damit der fehlende Betrag von 20.000,00 Euro wieder reinkommt? 🙂
Das Dilemma, in dem wir uns bewegen, ist eigentlich ohne eine Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Beitrag kaum zu lösen. Wir können sparen, sparen und noch mal sparen. Der Haushalt wird nicht ausgeglichen sein. Wir können die Grundsteuer B um 100 Punkte erhöhen, Geld fehlt immer noch und die Kommunalaufsicht wird sagen: “ Was ist mit der Straßenbeitragssatzung?“
Es muss ein Weg gefunden werden, damit unser Bürgermeister nicht wegen einer fehlender Beitragssatzung klagen muss. Es muss ein Beitrag herbei, der von allen Bürger geleistet wird und in besseren Zeiten problemlos entfallen kann.
Immobilien, die an reparaturbedürftigen Straßen liegen, haben bei einer Straßenbeitragssatzung aus dem Stand heraus einen Wertverlust von mindestens 30.000,00 Euro.
Wahrlich keine leicht Aufgabe und das vor den Wahlen in 2011.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
– Jetzt scheint es beschlossene Sache zu sein. Es kommt die Straßenbeitragssatzung. CDU und SPD werden es schon richten. 🙁 Nicht nur dass die Straßenbeitragssatzung kommt, es wird auch die 2007 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer NICHT zurückgenommen. Hierüber sollte in 2011 neu diskutiert/beschlossen werden.
In welchem Zusammenhang steht die Grundsteuer B mit der Straßenbeitragssatzung? Zur Erinnerung:
Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten? Antwort des Ersten Stadtrates:
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Hier hat die Stadt die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben, um die Straßenbeitragssatzung zu umgehen. Ob die Stadtverordneten da das Wohl der Bevölkerung im Auge hatten und das der Hausbesitzer? Die Grundsteuer B wird von allen getragen: „Hausbesitzer UND Mieter“. Die Gebühren der Straßenbeitragssatzung (wenn es so weit ist bis zu 25,00 € pro qm) trägt ALLEINE der Haus- bzw. Grundstücksbesitzer.
Es ist auch sehr fragwürdig, ob die damals beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B so in Ordnung war. Hierzu die Verwaltungsrichter:
Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt
Das bedeutet im Klartext: Die Straßenbeitragssatzung hätte damals beschlossen werden MÜSSEN. Das Anheben der Grundsteuer B ist in diesem Zusammenhang lt. Verwaltungsrichter nicht OK.
Stellen Sie sich bitte einmal vor, unsere Politiker würden uns die Straßenbeitragssatzung so verkaufen:
Nun ja, der Gemeinde geht es finanziell nicht besonders gut. Alle (die Haus- und Grundbesitzer) müssen ihr Scherflein dazu beitragen. Achtung, jetzt kommt es: Wenn es dann finanziell wieder besser geht, werden wir die Straßenbeitragssatzung neu besprechen.
Das wird so kommen. Nur, eine Straßenbeitragssatzung kann ich schwerlich zurücknehmen, wenn aufgrund dieser Satzung bereits von einem Teil der Bevölkerung Beiträge abkassiert worden sind. Wie kann ich denen verkaufen, dass nur sie in den Genuss der Beitragszahlung gekommen sind und ab jetzt keiner mehr? Also, wenn die Straßenbeitragssatzung beschlossen ist, und die Ersten gezahlt haben, ist diese in Stein gemeißelt.
Wenn SPD’ler diesen Blog lesen sollten, bitte ich doch um Aufklärung.
In der Offenbach-Post war zu lesen:
Dieses Ziel haben CDU und SPD mit ihrem Beschluss aufgegeben. „Wir sehen keinen Spielraum für eine kommunale Steuersenkung“, sagte beispielsweise der SPD-Fraktionsvorsitzende Armin Lauer. Die würde die Stadt nämlich rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr kosten – Geld, das sie braucht, um soziale und ökonomische Standards zu halten. Für den Fraktionsvorsitzenden der FDP Hans Gensert sind 330 Prozent „ein Skandal, weil Grundstücksbesitzer so fürs Defizit des Badehauses zahlen müssen“….Lesen Sie hier den kompletten Bericht .
Quelle: Op-Online.de
Die folgende Aussage von Herrn Lauer schreit nach einer Erklärung!
» Die würde die Stadt nämlich rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr kosten «
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer B vermittelt Herr Lauer: „Würden wir die Grundsteuer B wieder senken, hätte die Stadt 1.2 Mio weniger in der Tasche“. Das ist ja schon recht verwirrend. Das Anheben der Grundsteuer B von 40 Punkten bringt 1,2 Mio? Wenn es an dem wäre, bin ich dafür, die Grundsteuer B um weiter 40 Punkte anzuheben, um die ganze Last des Straßenbau/Straßenerneuerung auf den Schultern aller Bürger zu verteilen. Nach meiner Milchmädchenrechnung hat die Erhöhung der Grundsteuer B der Stadt in etwa 400.000 Euro eingebracht. Ich bin für Hinweise dankbar, damit ich, wenn notwendig, die Milchmädchenrechnung durch eine fundierte ersetzen kann.
Ich komme nicht auf solche, 1,2 Mio, Zahl.
Der Haushaltsansatz 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 %
Hebesatz).
Der Betrag 3.072.000 ist NICHT die Grundlage für die Rückrechnung auf 290 Punkte.
Mir fallen da so einige Straßen ein, bei denen sich die Haus-/Grundstücksbesitzer ( Mieter ) für die nächsten Jahre keine Gedanken machen müssen und diesen Bericht sicherlich mit Schadenfreude belächeln.
Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Forsthausstraße. In Planung befindliche Projekte sind nach meinem Wissensstand von der Straßenbeitragssatzung ausgeschlossen.
Bittet die Stadt Hausbesitzer demnächst doppelt zur Kasse? Bürgermeister Roland Kern kündigte gestern an, dass der Magistrat dem Haupt- und Finanzausschuss den Entwurf einer Straßenbeitragssatzung zur Beratung vorlegt…..[…]..Die fordert die Kommunalaufsicht schon seit Jahren vom hochverschuldeten Rödermark Quelle: op-online.
Ach so, schon seit Jahren wird die gefordert. Da die Grundsteuer B kein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung sein kann ( oder doch ) hat uns doch da einer ganz gewaltig ver….a hinters Licht geführt.
Hallo Herr Bürgermeister
Hier ein Auszug der Haushaltsrede von 2010 des Bürgermeisterkollegen (SPD) aus Obertshausen:
Aus wahltaktischen Gründen geht man seitens des Magistrats und der Mehrheitsfraktionen dieses Risiko der Verärgerung von Bürgern doch nicht ein.
Ehrlich wäre es, der Kommunalaufsicht reinen Wein einzuschenken. Nämlich, dass wir die Straßenbeitragssatzung nicht einführen werden und sich dann eventuell verklagen zu lassen.
von einem Landrat, der im Kreis- Haushalt 2010 ein Defizit von 500 Millionen Euro aufweist und „Land unter“ meldet, um sich dann in den Ruhestand zu verabschieden und von einem neuen Landrat, der angesichts dieser Zahlen die Kämmerei lieber einem Sozialdemokraten überlässt.
Das ist Politik vom Feinsten, meine Damen und Herren.
Stattdessen gibt man vor, eventuell eine Straßenbeitragssatzung einzuführen.
Eine solche Vorgehensweise ist, ich will es mal gelinde sagen, unredlich, zutiefst unredlich und verdient keinerlei Respekt….Lesen Sie hier die ganze Haushaltsrede.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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