Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Dreieich. Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Rödermark macht das schon seit Jahren. Erklärung weiter unten.

In der Offenbach-Post ist zu lesen:

[..] Demnach soll der für 2018 geplante Haushaltsausgleich auf 2016 vorgezogen werden und bereits 2015 die Grundsteuer B von bislang 370 auf 500 Punkte steigen. Im Gegenzug wird die Stadt bei der Genehmigung der Haushalte davon verschont, eine Straßenbeitragssatzung erlassen zu müssen.[..] Siehe OP-Online.de

Wahrlich eine gute Lösung. Für die Verwaltung läuft der Aufwand gegen 0 für die Einführung einer Straßengebühr. Man braucht keine teure externe Beratung zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge einzukaufen. Diese Lösung ist sofort einsatzbereit und wird schon in einigen/einer Kommunen so gehandhabt. Diese Lösung ist für die Bürger die preiswerteste und allerbeste Lösung. Ein riesiger Verwaltungsaufwand entfällt und damit werden gewaltige Kosten gespart.

Für mich stellt sich aber die Frage, wie das funktionieren soll? Eine Steuer zweckgebunden? Eine umlagefähige Steuer mit einem im Prinzip zweckgebundenen Anteil vermischen? Zweckgebunden wäre der Anteil für den Straßenbeitrag. In Rödermark sind das, so wie ich das sehe, 40%-Punkte von der zurzeit erhobenen 450% Grundsteuer.

Gerichte werden wohl noch darüber zu entscheiden haben, ob wiederkehrende Beiträge umlagefähig sind. Mit diesem Dreieich-Modell hätte sich das ja erledigt. Aber, ist die Grundsteuer, mit dem vom Bürgermeister Zimmer erklärten Anteil von 1,6 Mio. Euro für Straßenfinanzierung , komplett umlagefähig?

Was genau meint der BM mit Straßenfinanzierung? Sind auch GRUNDerneuerungen gemeint? Denn nur bei einer GRUNDerneuerung fällt ein separater Straßenbeitrag an. Die Kosten für eine StraßenREPARATUR sind NICHT Bestandteil eines Straßenbeitrags. Die Kosten hierfür wurden/werden bereits aus den Steuereinnahmen der Stadt finanziert. Auch zukünftig werden Reparaturen nicht mit Beträgen aus einer wie auch immer gearteten Beitragssatzung beglichen. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Spielgerätesteuer, Hundesteuer…..usw.  

Ist für die Straßeninstandhaltung kein Geld vorhanden, muss man sich dies auf dem Kapitalmarkt besorgen. Jetzt kommt der RP ins Spiel. Eine Haushaltsgenehmigung, bei Schutzschirmkommunen genehmigt der RP, ohne eine entsprechende Straßenbeitragssatzung wird wegen der Finanzierung über Kredite bestimmt schwierig werden.  

Kann man die kompletten Einnahmen einer solch angereicherten Grundsteuer B dem Abbaupfad (Rettungsschirm) anrechnen?

Fragen über Fragen. Da kann man nur hoffen, mehr über das zunächst positiv zu bewertende Modell Dreieich zu erfahren.

Wir in Rödermark sind bereits so fortschrittlich. Eine Aussage von dem damaligen Stadtkämmerer, Herrn Alexander Sturm, steht meines Wissens bis heute unwidersprochen:

„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“
Quelle:27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses

Wir brauchen in Rödermark weder eine Straßenbeitragssatzung noch wiederkehrende Beiträge. Wir zahlen schon unseren Straßenbeitrag. Was sein könnte. Etwas zu wenig.

Ein Antrag der FDP-Rödermark, die Grundsteuer B nach den durchgeführten Maßnahmen wieder auf 290% zurückzuführen wurde abgelehnt.

Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum 01.01.2011 zurückgenommen. Der Hebesatz beträgt ab dann wieder 290%. Quelle: bgb-Roedermark.de

Siehe auch: Niederschrift Stadtverordnetenversammlung 20.03.2007 Punkt 16

Demnach hat doch der gefasste Beschluss, „in der Grundsteuer B ist ein Straßenbeitrag enthalten“ weiterhin Bestand. Oder gibt es eine mir nicht bekannte, andere Erklärung.

So ganz kann ich aber die Dreieicher Lösung als einen kompletten Ersatz für den Straßenbeitrag nicht glauben. Ob rechtlich da so alles abgedeckt wurde, ist für mich mehr als fraglich. Warten wir auf weitere Informationen.

[..] „Geht so nicht“, beschied ihnen die kommunale Rechtsaufsicht. Die Grundsteuer darf nicht – auch nicht in Teilen – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden.[..] Quelle: echo-online.de

Was ist dauerhaft? Kann/Darf der bestimmte Zweck ein – Straßenbeitrag – sein? Für wie lange kann man die – Widmung zu einem bestimmten Zweck – gelten lassen? Dreieich hat, so wie Rödermark es getan hat, einen Zeitraum vorgegeben. Rödermark hat den zunächst festgesetzten Zeitraum bereits überschritten. Dreieich kommt noch in die Verlegenheit, gegebenes Wort zu halten. Siehe weiter unten. Ein einlösbares Versprechen?

Es kann aber auch sein, das Modell ist eine Art – Stillhalteabkommen – und hat mit einer Straßenbeitragssatzung nicht das geringste zu tun. Da haben wir aber die folgende Aussage, die wiederum auf einen Straßenbeitrag hinzielt.

Bei der Steuererhöhung stehe der Haushaltsausgleich im Vordergrund. Um in Zukunft aber doch genügend Mittel für die Straßenfinanzierung zu haben, will Zimmer 1,6 Millionen festschreiben und für die Sanierung verwenden Quelle: OP-Online

Ein einlösbares Versprechen?

Nun soll sie von 2015 bis einschließlich 2017 auf 500 steigen, danach aber auf die geplanten 450 abgesenkt werden. [..] Quelle: OP-Online.

In Rödermark ist die Erhöhung der Grundsteuer B (von 290% auf 330%)  zunächst auch mit einem Laufzeitende verabschiedet worden. Bis 2010. Siehe hier Punkt 16

Siehe auch
» Zusammenfassung Grundsteuer B
» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Niederschrift Stavo 20.03.2007
» Dreieich. Stadtverordnete beraten über Straßenbeiträge.
» 
Ran an die Grundsteuer? Vorgezogener Etatausgleich

Dreieich
» 08.04.2014 Magstratsvorlage.
» 29.04.2014 Einführung einer Straßenbeitrassatzung.
» 13.05.2014 Beschluss


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Ist Rödermark pleite?

Ist Rödermark pleite?
 
Zunächst eine Eilmeldung an den Weltklimagipfel in Warschau.
In Rödermark kommt der Klimaschutzbeauftragte.
 
Die im Artikel genannten Zahlen sind nicht verbindlich.
 
Sicherlich ist Rödermark aus kommunaler Sicht (noch) nicht pleite. Aber den Schluss, den man aus der gestrigen Sitzung Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ziehen kann, ist aus meiner Sicht nicht rosig. Im Endeffekt wird man sich das fehlende Geld von den Bürgern holen.
 
Den Stadtverordneten wird es schwerfallen, aus der Haushaltsplanung heraus, noch nennenswerte Beträge zu finden, die man einsparen könnte. Mit der Methode, da geht noch ein wenig, ist es vorbei. Wir sparen am Papier, wir reduzieren Fahrtkosten……. sind unbedingt notwendige Maßnahmen. Aber werden dadurch die notwendigen Beträge eingespart? Bestimmt nicht! Es sind große Sparideen gefordert. Maßnahmen, die auch weh tun können. Ich kenne welche. Mal sehen, was die Stadtverordneten vortragen.
 

Verdient man im Berufsleben sehr gut und kann ein großes Anwesen mit vielen Zimmern, großem Grundstück mit Park, Pool, Tennisplatz… usw. finanzieren und unterhalten, ist das in Ordnung. Hat man aber vergessen, Vorsorge für schlechtere Zeiten zu schaffen, muss man sich von Park, Pool, Tennisplatz und einigen Zimmern trennen. Das kann weh tun. Aber es geht ums Überleben.
 
Das Konsolidierungsziel für 2014 wird voraussichtlich NICHT erreicht. Die genauen Zahlen werden wahrscheinlich erst Anfang 2014 vorliegen.
 
Im Jahr 2015 haben wir aber wieder einen ähnlich hohen Betrag einzusparen. Wie soll DAS FUNKTIONIEREN?
 
Das Ziel wurde im Jahr 2014 um etwa 1,7 Mio. verpasst. Es gibt kaum Möglichkeiten, weiter hohe Beträge einzusparen.
Im Jahr 2015 muss man rein theoretisch die 1,7 Mio. (alt) + 1,6 Mio. (neu) = 3.3 Mio. dauerhaft einsparen. Die 3,3 Mio. werden nie zu schaffen sein. Dann schieben wir die 1,7 zunächst ans Ende der Konsolidierung. Die Hoffnung ist dann, in 2016 gibt es mehr Geld vom Land.
 
Wie will man die 1,6 Mio., neu in 2015, schaffen? Wenn noch Luft da wäre, könnte man doch schon in 2014 mehr einsparen.
 
Wird man die für 2017 angedachte Grundsteuererhöhung auf 500% vorziehen? Dadurch kann eine Verbesserung von ca. 480.000,00 Euro erreicht werden. Sehr optimistische Bürger glauben noch daran, die Grundsteuer B wird erst in 2017 erhöht. Ich vermute, in 2017 wird die Grundsteuer B NOCHMALS erhöht. Einfach in dem Zusammenhang auch die Grundsteuer A erhöhen. Bringt zwar nicht viel, macht aber wenig Aufwand.
 
Möglichkeiten zur Einsparung gibt es jede Menge. Man muss diese aber angehen. In den kommenden Wochen haben die Fraktionen Zeit, ihre Vorstellungen einzubringen. Mal sehen, wie kreativ die Vorschläge sind. Evtl. kommt dann auch ein Vorschlag, der ans Tafelsilber geht.
 
Ein Hinweis am Rande. Grundstücksverkäufe helfen nicht DIREKT, um ein Konsolidierungsziel zu erreichen. Grundstücksverkauf ist ein „außerordentliches Ergebnis“. Zur Konsolidierung zählen NUR dauerhafte Einnahmen. Ein Grundstück verkauft man nur einmal. Ist das Grundstück dann bebaut, wird man Grundsteuer B einnehmen. Die ist dann wieder relevant für das Konsolidierungsziel.
 
Mehr Einnahmen aus der Gewerbesteuer
Eingeplant ist eine Steigerung der Gewerbesteuer, ohne den Steuersatz anzuheben, um bis zu 400.000,00 Euro jährlich. Neue Gewerbeflächen wollen Teile der jetzigen Koalition nicht. AL/Die Grünen feierten die Nichtaufnahme von weiteren Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan als Sieg. Wenn das Gewerbe die geplante Steigerung von bis zu 400.000,00 Euro nicht schafft, was dann? Wird man dann die Gewerbesteuer erhöhen?
Siehe auch: Rödermark. Gewerbegebiet und der Flächennutzungsplan. Kinderbetreuung
 
Abbaupfad.
Ganz persönlich. Wenn ich mir die Kalkulation zur Konsolidierung aus 2012 ansehe, verwundern mich die Vorgänge beim Flughafen Berlin oder Stuttgart 21 nicht mehr. Sich in Rödermark in ersten Jahr um 1.7 Mio. Euro zu verrechnen ist …….urteilen Sie lieber selber.
 
Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrende Beiträge.
Solange wie Rödermark KEINE Straßenbeiträge (wie auch immer) einführt, kann/darf man keine Straßen mehr GRUNDHAFT erneuern. Einen Haushalt, der ein solches Vorhaben enthält, wird ein Regierungspräsident NUR mit einer Straßenbeitragssatzung genehmigen.
 
Und das steht jetzt an. Die Straße am Badehaus vorbei zur BA muss GRUNDerneuert werden. Kosten 400.000,00 Euro. 225.000,00 hatten wir schon. Sind aber am Bahnhof verbuddelt worden.
 
Eine Straßenbeitragssatzung wäre auch ohne dieses Vorhaben bald gekommen. Als Glücksfall für die Befürworter der „Wiederkehrenden Beiträge“ (ich gehöre dazu) ist die Straße am Badehaus zu sehen.
Bei einer Straßenbeitragssatzung hätten sich die HOHEN Kosten die Stadt (damit auch die Bürger) und das Kaufland teilen müssen. Bei „Wiederkehrenden Beiträgen“ bezahlen alle in dem ausgewiesenen Bereich einen jährlichen wiederkehrenden Beitrag. Der Beitrag deckt ALLE Maßnahmen zur „Grundhaften Erneuerung“ in diesem Gebiet ab. Pro & Contra Straßenbeitragssatzung siehe: Artikel zum Straßenbeitrag
 
Hilft ein Straßenbeitrag bei der Haushaltskonsolidierung?
Ein wenig. Hat man für die „Grunderneuerung“ nicht das Geld, muss ein Kredit aufgenommen werden. Zinsen und Tilgungen, die entstehen, machen sich in der Konsolidierung bemerkbar. Zahlt man die „Grunderneuerung“ der Straße aus den eingenommenen Beiträgen, die nicht höher sein dürfen als die Aufwendungen, fallen auch keine Zinsen und Tilgungen an.
Fazit. Wird der Bürger mit einem Straßenbeitrag belastet, hat das keine großen Auswirkungen auf die Konsolidierung. Weitere Steuer- und Gebührenerhöhungen werden damit kaum vermeidbar sein.
 
Erhöhung der KiGa/KiTa Gebühren stehen an.
Das Ergebnis wird in Kürze den Eltern mitgeteilt.
 
Beispiel für eine geschickte Investition
Eine geschickte Investition der Stadt sind die 1.500,00 Euro zur Weiterentwicklung einer APP, die den Behinderten die Hindernisse in Rödermark aufzeigt. Jetzt braucht man die Hindernisse nicht mehr für viel Geld zu beseitigen. Man vermerkt einfach das Hindernis in der APP und damit hat es sich.
 
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe

„Solide Finanzpolitik ist das Markenzeichen der Union“, erklärte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe im Anschluss an die „Große Runde“ der Koalitionsgespräche. Das ist der wesentliche Grundstock für nachhaltiges Wirtschaften und eine gute Beschäftigung, machte Gröhe klar. Am Donnerstagnachmittag hatten Mitglieder von CDU, CSU und SPD über den Stand der Verhandlungen beraten, im Mittelpunkt standen dabei die Berichte aus den Arbeitsgruppen Finanzen, Gesundheit und Pflege sowie Migration und Integration.
Solide Finanzpolitik ist das Markenzeichen der Union

 
Was kann man als Bürger unternehmen
Sagen Sie ganz einfach einmal zum Bürgermeister: „Herr Bürgermeister, meine finanziellen Möglichkeiten sind auf Kante genäht. Es geht nichts mehr!“
 
Siehe auch
» Artikel zum Haushalt
» Die Stadt braucht Hilfe von oben
» Rödermark. Regionaler Flächennutzungsplan
» Zusammenfassung Haushalt. 
 
» 21.11.2013 „Nichts wird gut…“ Kämmerer Roland Kern……..

Rödermark wird das mit dem Land vereinbarte „Schutzschirm“-Ziel im kommenden Jahr nicht erreichen. Statt des ursprünglich angepeilten Haushaltsdefizits von rund 5,8 Millionen Euro sieht die Kalkulation mittlerweile eine Deckungslücke von knapp 7,6 Millionen Euro vor.Die Koalitionspartner der AL/Grünen-Fraktion, die Stadtverordneten der CDU, verfolgten Kerns Rede mit ernsten, nachdenklichen Mienen. Schließlich wurde gegen ihre Parteifreunde in Wiesbaden kräftig vom Leder gezogen. Konkret: Gegen die vor zwei Monaten abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Volker Bouffier. Quelle: Dreieich Zeitung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark. Grundsteuer B. Straßenbeitrag. Alles nach Gesetz?

Straßenbeiträge in der Grundsteuer B enthalten

[..]Groß-Umstadt gehörte zu den Vorreitern eines Modells, in dem die Straßenbeitragssatzung ersatzlos aufgehoben und stattdessen die Grundsteuer B um einen Umlage-Betrag erhöht wurde. Gefolgt sind diesem Modell beispielsweise auch Dieburg und Schaafheim. „Geht so nicht“, beschied ihnen die kommunale Rechtsaufsicht. Die Grundsteuer darf nicht – auch nicht in Teilen – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden.[..]Quelle: echo-online.de

 
Groß-Umstadt plant die wiederkehrenden Beiträge in 2013.
Quelle: Haushaltsplan Groß-Umstadt Seite 36
 
Meiner Meinung nach macht die Stadt Rödermark genau das:
– dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden –
Siehe StaVO vom 29.06.2005.
Man beachte das Wörtchen « gewidmet »
 
Siehe auch: Straßeninvestitionsprogramm
 
Ein Antrag der FDP-Rödermark, die Grundsteuer B wieder auf den (damaligen) alten Satz (290%) zu senken, wurde abgelehnt. Der Beschluss, dass 40% der Grundsteuer B als Straßenbeitragssatzung (gewidmet) geführt wird, hat demnach heute noch Bestand.
 
 
Es steht außer Frage, die Stadt Rödermark kann auf die Einnahmen nicht verzichten. Wenn aber heute über die enormen Kosten für die Straßensanierung/Grunderneuerung gesprochen wird, muss bedacht werden: „Seit 2005 hat die Stadt 40% von der Grundsteuer B als sogenannte Straßenbeitragssatzung eingenommen“. Sind diese Gelder (obwohl eine Steuer) auch zweckgebunden für die GRUNDERNEUERUNG VON STRAßEN eingesetzt worden?
 
Fazit. Wenn die Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beitrag kommt, muss logischerweise die Grundsteuer B um 40% gesenkt werden.
 
Die Stadtverordneten sollten auch einmal überprüfen lassen, ob die bestehende Grundsteuer B mit enthaltener Straßenbeitragssatzung (von der Formulierung her) dem Gesetz entspricht.
 
 
Weiterführend
» SPD Groß-Umstadt
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

FDP-Rödermark. Keine weitere Erhöhung der Grundsteuer

Pressemeldung der FDP-Rödermark
 
FDP: „Keine weitere Erhöhung der Grundsteuer!“
Liberale: „Schutzschirm: JA ? Weitere Grundsteuererhöhung: NEIN“

 
Mit allergrößten Bauchschmerzen hat die FDP aufgrund der extremen finanziellen Nöte der Stadt der Erhöhung der Grundsteuer B zum Haushalt 2013 zugestimmt. „Wir haben uns diese Entscheidung keineswegs leicht gemacht“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „insbesondere da diese Erhöhung im klaren Widerspruch zur bisherigen Linie der FDP in Sachen Grundsteuer steht. Die horrende finanzielle Schieflage der Stadt und die einmalige Möglichkeit zur Teilnahme am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen zwangen uns jedoch dazu, die Lage insgesamt komplett neu zu bewerten, und haben schlussendlich zu dieser schweren Entscheidung geführt.“
 
„Die Grundsteuer wurde 2007 zeitlich ? ausdrücklich ? begrenzt bis Ende 2010 erhöht“, führt Dr. Rüdiger Werner weiter aus, „als Maßnahme, um eine von der Kommunalaufsicht permanent geforderte Straßenbeitragssatzung zu verhindern. Nach Ablauf der zeitlichen Begrenzung wurde die Grundsteuer jedoch nicht wieder zurückgefahren – ein entsprechender Antrag der FDP wurde im Mai 2010 von CDU, SPD sowie von AL/Grüne unisono abgelehnt.“ Fakt ist nun: Die Grundsteuer wurde stattdessen jüngst nochmals erhöht, die wiederkehrenden Straßenbeiträge werden 2013 überdies kommen und gemäß des Maßnahmenkatalogs zur Ergebnisverbesserung, der zur Teilnahme am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen nun beschlossen werden muss, soll die Grundsteuer zum Haushalt 2017 nochmals spürbar erhöht werden. Nach sehr intensiver Beratung steht für die FDP nun fest, dass es hierfür keine Zustimmung mehr von den Liberalen geben kann.
 
„Die FDP steht ohne wenn und aber zum kommunalen Schutzschirm“, stellt Tobias Kruger ausdrücklich klar, „jedoch ist der Bürger mit den spürbaren Steuer? und Gebührenerhöhungen 2013 extrem in Vorleistung getreten – jetzt muss die Stadt erstmal nachliefern und selber kräftig sparen. Eine weitere Anhebung der Grundsteuer ist mit den Liberalen nicht zu machen – auch nicht als Aussicht am Horizont für 2017. Unser Credo lautet vielmehr: Sparanstrengungen weiter intensivieren statt einfach die Grundsteuer nochmals erhöhen.“
 
„Wir sehen“, erklärt Dr. Rüdiger Werner abschließend, „sehr viel Potenzial für Einsparungen und Effizienzsteigerung auf städtischer Seite, das bisher nicht oder nur z.T. Teil des Abbaupfades ist: Badehaus, Schillerhaus, E?Government, Stadtratsposten, Stadbus, Integrationsbeauftragte, usw. Und bevor hier nicht wirklich alle möglichen und denkbaren Sparanstrengungen sichtbar erfolgt sind, können und werden wir Liberale nicht die Hand für eine weitere Grundsteuererhöhung in absehbarer Zeit heben.“ (tk)

 
Hier die Pressemeldung als .PDF Original
 
Siehe auch: Defizitabbau 14.1.01 Allgemeine Finanzmittel


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.