Stadtverordnetenversammlung 7.12.2012

Stadtverordnetenversammlung beschließt neue Gebühren.
 
» Die Gebühren- und Steuererhöhungen wurden beschlossen.
 
» Der Bahnhof Ober-Roden kann verkauft werden.
 
Eine Indiskretion im Ausschuss
Bei der Stadtverordnetenversammlung wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Michael Gensert, von einer Indiskretion gesprochen. Durch diese Indiskretion sind Zahlen an die Öffentlichkeit gelangt, die nicht Bestandteil der Beratungen zum Konsolidierungskonzept gewesen sind. (Konsolidierungsmaßnahmen )
 
Mag ja sein, dass hier etwas weitergegeben wurde, das nur in die Hände der Mitglieder des entsprechenden Arbeitskreises gehört. Es ist aber nicht besonders glücklich, in der Öffentlichkeit auf einen (wenn überhaupt vorhanden) » Maulwurf « innerhalb der Kollegenschaft hinzuweisen. Das sollte man lieber intern abarbeiten.
Man sollte auch einmal prüfen: „Was ist überhaupt in die Öffentlichkeit getragen worden?“
 
Um welche Geheimnisse geht es da eigentlich? Der Vorwurf: „Zahlenbeispiele zur Haushaltskonsolidierung sind weitergegeben worden.“ Wohlgemerkt, Beispiele, wie man den erforderlichen Konsolidierungsbetrag erreichen kann und aufteilt (Stadt/Gewerbe/Bürger). So habe ich das jedenfalls verstanden.
 
Zu dem zu konsolidierenden Betrag. Aus öffentlichen Sitzungen 10,5 Mio. oder 10,9. Wobei ich nicht sicher bin, welcher Betrag richtig ist.
6,0 Mio. durch Einsparungen. (Stadt)
2,4 Mio. durch Mehreinnahmen über die Gewerbesteuer.
2,1 Mio. oder 2,5 Mio. durch Gebühren oder Steuer.
 
1,5 Mio. werden in 2013 bereits von den Bürgern aufgebracht. Verbleiben noch 0,6 Mio. oder 1,0 Mio.
 
Was ist bisher GEHEIM oder wo ist bisher etwas aufgeführt, was der Bürger nicht wissen darf?
 
Wenn es jetzt Bürger gibt, die sich dafür interessieren, wie dieser Betrag konsolidiert werden kann, kommt man schnell darauf: „ Es gibt doch nur wenig Möglichkeiten.“ Die Stadt KANN nur Gebühren/Steuern erhöhen oder neue einführen, um das gesetzte Ziel von 2,1 Mio. oder 2,5 Mio. durch Gebühren oder Steuer zu erreichen.

Was ist bisher GEHEIM oder wo ist bisher etwas aufgeführt, was der Bürger nicht wissen darf?

Wenn man jetzt ein wenig nachdenkt und sich an geschehenes erinnert, kommt man schnell zu seinem eigenen Konsolidierungskonzept.

Da gab es einen Antrag der FDP zur Mittagsverpflegung. Da wurde „kostendeckende Mittagsverpflegung“ gefordert.
Diese Idee könnte ja jetzt wieder aufgegriffen werden. Die Frage, ob man daran denkt, ist doch mehr als legitim.

Man ändert die Gebührensatzung für die Kindergärten. Der Weg zu Geschwisterregelung um Geld einzusparen, ist nicht weit. Siehe auch Artikel bei der SPD-Rödermark. Die Frage, ob man daran denkt, ist doch mehr als legitim.

Seit längerer Zeit wird von der Kommunalaufsicht die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gefordert. Durch die Hängepartie in Wiesbaden zu der Alternative „wiederkehrende Beiträge“ wurde diese noch nicht eingeführt. Wird der Weg frei gemacht für die „wiederkehrende Beiträge“ werden die wohl eingeführt.
 
Zu den wiederkehrenden Beiträgen (420.000,00 Euro)
» Über den Verteiler der FDP zur Verfügung gestellt.
Die Frage, wie hoch die Belastung für die Bürger sein wird, ist doch mehr als legitim.
 
Die Grundsteuer B weiter zu erhöhen wäre ein einfaches Mittel den Konsolidierungsbetrag zu erreichen.
Die Frage, ob die Stadt bis 2020 eine Erhöhung plant, ist doch mehr als legitim.
 
Man will, evtl. durch eine Vorgabe an das IC-Rödermark, bis 2020 2,4 Mio. Mehreinnahmen an Gewerbesteuer verbuchen. Die Zahl 2,4 Mio. wurde öffentlich genannt. Die Frage, wie hoch die Belastung für die Bürger sein wird, wenn die 2,4 Mio. NICHT erreicht werden, ist doch mehr als legitim.
 
Der ungeplante Abschlag für 2013 von 291.890,00 Euro (allgem. Pressemitteilung) entlastet den Haushalt 2013. Die Frage, wer profitiert von dieser und den folgenden Einnahmen? Der Konsolidierungsbetrag, Einsparungen (Stadt) oder Steuer und Gebühren (Bürger, nicht Gewerbeeinnahme), ist doch mehr als legitim.
 
Was ist bisher GEHEIM oder wo ist bisher etwas aufgeführt, was der Bürger nicht wissen darf?
 
Es sei denn: » Man verbietet den Bürgern das Nachdenken. «
 
Herr Sturm erwähnte heute auf der Stadtverordnetenversammlung einige Positionen, die auf der » geheimen Liste « stehen. Eine davon war: „Schließung Badehaus“.
(Herr Sturm hat in keinster Weise damit sagen wollen, das Badehaus wird geschlossen oder eine Schließung sei geplant.)
 
Hat Herr Sturm oder ein Mitglied der Stadtverordneten in der Vergangenheit, so wie heute, Positionen aus dieser » Geheimen Liste « (ohne Absicht) ausgeplaudert?

Laut Herrn Gensert hat EIN Bürger ihn über das Vorhandensein einer solchen Liste, die sich in seinem Besitz befinden sollte, berichtet. Hat sie/er wirklich diese Liste? Oder hat sie/er von Inhalten wie oben beschrieben erfahren?
 
Mir ist weder aus der Presse noch im Internet ein Hinweis bekannt, der mich bezüglich Konsolidierung in Rödermark vom Hocker gehauen hätte oder nur den Anschein hatte: „Hier handelt es sich um etwas ganz GEHEIMES“.
Und Sie können ganz sicher sein:
» Hätte ich etwas von Schließung Badehaus gelesen, würde das auch hier in diesem Blog zu lesen sein. «
 
Jetzt aber, Herr Sturm, jetzt haben Sie die Katze aus dem Sack gelassen. Bisher wird wohl kaum jemand etwas von dieser Liste gewusst haben. Jetzt weiß es Rödermark. Und Rödermark wird sich fragen: „Was steht sonst noch in dieser Liste?“
 
Durch diese Bemerkung vor Publikum haben Sie einige Bürger aufhorchen lassen. Es wird dank dieser Aussage Gerüchte im Ort geben. Herr Sturm hat gesagt……..
(Und daran hat der Querulanten-Blog keine Schuld)
 
Obwohl ich nicht glauben kann (ich bin sicher), dass auf eine von Herrn Sturm erstellten Liste wirklich die „Schließung Badehaus“ gemeint war. Ich vermute, Herr Sturm hat dort gewisse Einsparungen geplant.
 
Ob ich mich angesprochen gefühlt habe?
In keinster Weise.
Es sind Positionen angesprochen worden, die ich in einem Artikel aufgeführt habe.
 
Man nennt das auch Streisand-Effekt
 
Nachtrag 11.12.2012
Grausamkeiten auf langer Liste
 
Grundstück wird verschenkt.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Haushalt 2013 Abbaupfad. Update

Info zur Stadtverordnetenversammlung 4. und 5.12.2012
 
Unten genannte Zahlen können sich nach der Stadtverordnetenversammlung 4.12 bis 7.12. ändern
 
 

Stadtverordnetenversammlung Dezember 2012
Stadtverordnetenversammlung Dezember 2012

14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark 4. + 5.12.2012
 
Rödermark will unter den Rettungsschirm/Schutzschirm.
Rödermark muss in 2020 einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.
Rödermark muss einen » Abbaupfad « vorlegen.
Bei der Berechnung wird mit 27.857 Bürgern gerechnet.
 

Der Seriosität der Zahlen bezügl. Anstrengungen der Stadt ist gewisse Skepsis entgegenzubringen. Lesen Sie die erst Anfang 2012 gemachte Aussage vom Stadtkämmerer in der Dreieich-Zeitung. Haushalt ohne Defizit? Für Stadtkämmerer Sturm nur Illusion.
 
Der Versuch, den geplanten Ablaufplan in einer kurzen Form verständlich darzustellen, ist (zumindest mir) nicht gelungen.
Darum hier die Kurzfassung.
 
Jeder Bürger (0-999 Jahre) kann im Jahr 2020 im Schnitt mit folgender Belastung rechnen.
Rechnen Sie bis zum Jahr 2020 mit einer Steigerung der jährlich zu zahlenden Gebühren/Steuern an die Stadt Rödermark von 90,00 Euro (je Bürger) zuzügl. Straßenbeitrag/wiederkehrende Beiträge 100,00 – 250,00 Euro (je Bürger. Ganz grob geschätzt.).
 
Für je 100.000,00 Euro verminderter Gewerbesteuerertrag als geplant, müssen zusätzlich ca. 4,00 Euro (je Bürger) aufgebracht werden.
 
Es muss jedem klar sein, dass ein Junggeselle ohne Hund und Kind eine wesentlich geringere Belastung hat als eine Familie mit 2 Kindern und einem Hund.
 
Insgesamt sind 380,00 bis 450,00 Euro (je Bürger) aufzuteilen (Bürger/Stadt). Wie? Das wird zwischen 2013 und 2018 geklärt sein.
Die Aufteilung könnte über die Jahre gesehen
23% Bürger, 22% Gewerbe, 55% Kommune (Sie oben. Artikel Dreieich-Zeitung)
sein.
 
Die Beträge sind natürlich nur eine grobe Schätzung. Einbruch/Steigerung bei der Gewerbesteuer und Zuweisungen können den Betrag nach oben/unten verändern.
 
In der ersten Stufe werden die Einnahmen um 1,8 Mio erhöht (einschl. Gewerbesteuer Mehrertrag). Die Stadt wird durch Kosteneinsparung zusätzlich 400.000,00 Euro beitragen.
 
Die Bürger
können sich noch auf mögliche Steigerungen (zu den bei der STAVO ab 4.12.2012 beschlossenen), ab 2014, bei den folgenden Punkten vorbereiten:
Friedhofsgebühr, Mittagsverpflegung (Kinder), Straßenbeitrag/Wiederkehrende Beiträge, weitere Grundsteuer B Erhöhung, Geschwisterregelung KiGa.
 
Was die Stadt
genau einsparen will?
Man könnte:

Schließung der Feuerwehr (Urberach), Schließung Schillerhaus, Schließung Saunabereich im Badehaus, Sachkosten senken, Arbeitsprozesse vereinfachen/automatisieren, streichen der Vergünstigungen für das Badehaus, Personal (Wiedereinstellungssperre), pers. Referenten, ordentlich arbeiten und damit Rechtsanwaltskosten sparen, weniger Gutachten, streichen Klimamanager, streichen Ringmaster, einführen Pferdesteuer, Erhöhung der Gundsteuer A, Parkgebühr Bahnhof Ober-Roden für auswärtige, Spenden streichen, Besuche der Jubilare durch ehrenamtliche Magistratsmitglieder, interkommunale Zusammenarbeit, Auslagern (wie schon mal geplant war) RPA, papierlose Stadtverordnetenversammlung, Einkaufsquellen überprüfen, Teilnahme an Messen (z.B. Präventionsrat) streichen, Verkauf von Immobilien denen überlassen die es können, keine Schrottimmobilien mehr kaufen, Festplatz Ober-Roden vermarkten und den Punkt » Festplatz an der Kulturhalle « fallen lassen..
 
Was käme dann noch?
Badehaus (Schwimmbad), Musikschule, Kulturhalle, Bücherei

 
Fragen Sie einmal nach den geplanten Investitionen bei der Feuerwehr Urberach in den nächsten 2-3 Jahren.
 
Die Stadtverwaltung plant für den ausgeglichenen Haushalt einen um 2 Jahre verkürzten Zeitraum ein.
Warum die Stadt Rödermark den verkürzten Abbaupfad anstrebt, ist mir nicht klar. Selbst die vom mir angefragten Stadtverordneten konnten mir keine Antwort auf diese Frage geben.
 
Haben sich die Verantwortlichen zu einem schnelleren Abbau der Neuverschuldung, in Hinblick auf die nächste Bürgermeisterwahl/Kommunalwahl, hinreißen lassen?
 
Was man so mitbekommt. Die Volksseele fängt an zu kochen. Besonders bei Eltern mit Kindern.
 
Man sollte sich einmal zu NORMENKONTROLLKLAGE informieren.
 
 
In 2013 bekommt die Stadt Rödermark seinen eigenen Klimamanager.
 
Haushaltskonsolidierungskonzept
» Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Rödermark
» 22.01.2013 Defizitabbau 2013 bis 2020 Stand 22.1.2013
» Artikel zum Haushalt 2013 der Stadt Rödermark.
 
 

FDP verhindert wiederkehrende Beiträge. Thema: Straßenbeitragssatzung

Schon seit Jahren wird in Hessen über die Möglichkeit diskutiert, anstelle der Straßenbeitragssatzung die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenerhalt einzuführen. Rödermark hatte seinerzeit anstelle der Straßenbeitragssatzung die Grundsteuer B um 40% angehoben.

Ganz grob erklärt.
Die Straßenbeitragssatzung wird nur dann erhoben, wenn die Grunderneuerung einer Straße ansteht. In der Vergangenheit wäre die Straßenbeitragssatzung z.B. bei der Odenwaldstraße oder Forststraße angefallen. Bei einer Straßenbeitragssatzung werden nur die Anlieger dieser Straße an den Kosten mit bis zu 75% beteiligt. Für den Hausbesitzer kann das schnell ein Betrag von über 10.000,00 Euro werden. Die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Die wiederkehrenden Beiträge fallen unabhängig davon an, ob eine Grunderneuerung einer Straße ansteht oder nicht. Die wiederkehrenden Beiträge werden von allen Bürgern der Stadt getragen und belaufen sich deshalb auf einen überschaubaren Jahresbeitrag. Die wiederkehrenden Beiträge sind zweckgebunden und müssen für den Straßenbau eingesetzt werden.

Wenn die Politiker uns damals nicht getäuscht haben, können wir in Rödermark mit Senkung der Grundsteuer B um 40% rechnen, wenn wiederkehrenden Beträge oder Straßenbeitragssatzung eingeführt wird.

Eine Anmerkung an diejenigen, die meinen: „Wir sind ja fein raus„.

Bei uns (Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Forststraße, Freiherr-vom-Stein-Straße ….) wurde ja erst grunderneuert. Hier muss man aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlung in eine Straßenbeitragssatzung auch die Vergangenheit betrachten. Siehe hierzu den Artikel vom 3.12.2011
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

In der Offenbach-Post vom 14.12.2011 war jetzt zu lesen: „Die Landes-FDP blockiert das Gesetz zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge nach dem rheinlad-pfälzischem Modell.“ Bedeutet das jetzt, die FDP will keine wiederkehrenden Beiträge oder will die Landes-FDP wiederkehrende Beiträge, aber nicht nach dem Modell Rheinland-Pfalz? Das wäre noch zu klären. Aber dazu haben wir ja in Rödermark unsere FDP-Politiker, um das in Erfahrung zu bringen.

Bei OP-Online am 14.10.2011

[…]Wenn der Gesetzgeber jetzt auf die Bremse tritt und völlig überraschend Nein zum rheinland-pfälzischen Modell sagt, ist das nach allgemeinem politischen Bekunden der Landtags-FDP geschuldet. Die hat sich, so ist zu hören, von ihrer Basis beeinflussen lassen und blockiert eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage – anders als übrigens die Dreieicher FDP[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de

Man muss in Rödermark jetzt die im Stadtparlament sitzenden FDP-Politiker anschreiben und um Stellungnahme bitten. Was haben die FDP’ler im Landtag genau für Argumente gegen die wiederkehrenden Beiträge oder Modelle aufgeführt?
Eine Mail von Ihnen an einen der Stadtverordneten der FDP könnte wie folgt aussehen.

Guten Tag Herr Kruger (Guten Tag Herr Dr. Werner)

wie ich in der Offenbach-Post am 14.12.2012 lesen konnte, haben sich Ihre Parteigenossen im Landtag gegen die wiederkehrenden Beiträge und somit gegen eine gerechte Verteilung der Straßenbaukosten gestellt.

Zunächst möchte ich von Ihnen wissen, ob die FDP in der Stadt Rödermark die Haltung der Landes-FDP mitträgt. Des Weiteren bitte ich Sie darum, mir die Gründe der Landes-FDP für die Blockade zu nennen.

Wenn die FDP der Stadt Rödermark sich für die wiederkehrenden Beiträge aussprechen, würde ich gerne die weitere Vorgehensweise der FDP-Rödermark kennenlernen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Mail senden Sie dann an tobias.kruger — ätt — fdp-roedermark.de oder ruediger.werner — ätt — fdp-roedermark.de
Das –ätt — natürlich durch @ ersetzen.

Insbesondere an die SPD gerichtet
Warum insbesondere die SPD?
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen

Einen Weg, den die Parteien gehen können, wenn man sich für die wiederkehrenden Beiträge in Rödermark ausspricht, wäre das Einreichen einer Petition. Siehe hierzu http://www.openpetition.de/

Nachtrag. 16.12.2011
Entschieden ist scheinbar noch nichts. Siehe hierzu Straßenbeitragssatzung Hessischer Landtag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Oberthausen. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung.

Obertshausen sagt NEIN zur Erhöhung der Grundsteuer B und der von der Kommunalaufsicht geforderten Straßenbeitragssatzung
 
Wie in dem Artiklel der Offenbach-Post vom 27.05.2010 zu lesen ist, können die sich in Obertshausen vorstellen, die Straßenbeiträge auf die Grundsteuer B umzulegen.
 
Wie das die Mieter sehen, bleibt abzuwarten.
Eine verkappte Straßenbeitragssatzung (so wie in Rödermark praktiziert) über die Grundsteuer B?
Straßenbeiträge kann man als Vermieter nicht auf die Mieter umlegen!
Kreativ ist das Ganze nun auch mal nicht und nicht endgültig. Man beachte in dem Artikel — werde es vorerst nicht geben

Auszug aus op-online vom 27.05.2010 …….hätte die Stadt rückwirkend zum 1. Januar den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 240 auf 290 Punkte anheben müssen“, erläuterte Roth. „Wir wollten aber unsere Bürger nicht zusätzlich belasten und erhöhen den Grundsteuer-Hebesatz in diesem und auch im nächsten Jahr nicht…[]…Auch die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung einer Straßenbeitragssatzung werde es vorerst nicht geben……Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de

 
Passend zu diesem Artikel finden Sie einen anderen Artikel aus Mai 2010 passend auf Rödermark.
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
 
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Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.