Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung

Steuerlast
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Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Vorsicht Explosiv. Die Grundsteuer B. Straßenbeitragssatzung

Ich muss gestehen, bis vor einigen Monaten hatte ich keine Ahnung, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt und errechnet. Ich habe einmal bei Bekannten und in der Kneipe nachgefragt. Auch Mitglieder der STAVO habe ich darauf angesprochen. Das Ergebnis war bei den Befragten » Ahnungslosigkeit «.

Wer hat die Bürger jemals richtig über die Zusammensetzung der Grundsteuer B informiert?

Es wird jetzt in der STAVO darüber diskutiert (eigentlich wird nicht darüber diskutiert, weil der Antrag von der Minderheit kommt), den Hebesatz von 330 auf die ehemaligen 290 Punkte abzusenken, um die Bürger zu entlasten. Fakt scheint zu sein, es wird zwar wie damals versprochen über die Rücknahme der Grundsteuer B gesprochen, die Erhöhung des Hebesatzes wird aber nicht zurückgenommen. Bei der angespannten finanziellen Lage der Stadt wird das auch schwerlich möglich sein.

Die Grundsteuer hat auch etwas Gutes. Sie wird von allen Bürgern getragen. Die Grundsteuer kann, wenn es der Stadt dann einmal wieder besser geht, gesenkt werden. Eine Straßenbeitragssatzung, ohne einen riesigen Protest auszulösen, nicht.

Die Einnahmen einer Grundsteuer B kommen immer. Die Straßenbeiträge nur dann, wenn eine Straße grunderneuert wird. Beträge werden umgelegt und dann von den Anliegern eingesammelt oder eingeklagt. Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung sind, im Gegensatz zur Grundsteuer,  zweckgebunden.

Die durchgeführte Anhebung der Grundsteuer um 40 Punkte auf 330 Punkte brachte in etwa den Betrag, der durch eine Straßenbeitragssatzung zu erwarten wäre. Die Probleme (Steuer<->Beitrag) weiter unten.

Frage an die mitlesenden Fachleute. Was ist mit wiederkehrenden Beiträgen. Ich werde morgen recherchieren, ob das in Hessen möglich ist. (Nachtrag 7.5.2010. Scheinbar nur in Rheinland-Pfalz und Saarland.) Wenn nicht, ist es an der Zeit, hier aktiv zu werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» der wiederkehrende Beitrag ein wichtiger Beitrag zur Tragbarkeit von öffentlichen Lasten ist. Straßenbaulasten werden nicht einmalig von den Eigentümern an einer Straße, sondern solidarisch innerhalb der Abrechnungseinheit verteilt. Die finanzielle Belastung des Einzelnen wird erträglicher. So kann eine evtl. notwendige Kreditaufnahme vermieden werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Solidarität und Generationsgerechtigkeit gefördert wird bzw. entsteht.

» der wiederkehrende Beitrag die einzelne Straße in ein Verkehrssystem einordnet und es nicht mehr an den Zufälligkeiten der Lage von Grundstücken liegt, wie hoch die Belastung des einzelnen Bürgers ist

Quelle: Resolution des Stadtrates zum Erhalt wiederkehrender Beiträge für Straßen

Hier auch gleich die Satzung aus Pirmasens

HAUS & GRUND BERLIN zum geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz
Wiederkehrender Beitrag statt existenzvernichtender Abgabe

Warum wird eigentlich über Straßenbeitragssatzung und/oder Grundsteuer diskutiert?
Haushalt 2011. Natürlich gibt es da wieder Schulden. Da der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss, fällt denen dann auf, eine Straßenbeitragssatzung gibt es in Rödermark nicht. Dann gibt es für den Haushalt keine Zustimmung. Die Kommunalaufsicht interessiert sich überhaupt nicht dafür, dass die zu erwartenden Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung schon über die Grundsteuer B gesichert sind. Steuern für Gebühren geht nicht. Es war also von unserem Stadtkämmerer FALSCH, die Grundsteuer zu erhöhen und KEINE Beitragssatzung einzuführen. Dem Herrn sei Dank für diese Vorgehensweise.

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2010 stand das Thema Straßenbeitragssatzung auf der Tagesordnung. Die Auffassungen wie man diese verhindern kann waren:

» A) In jedem Fall die Straßenbeitragssatzung zum Thema machen um der Kommunalaufsicht zu zeigen hier in Rödermark werden sich Gedanken gemacht.

» B) Ganz klar sagen, wir in Rödermark wollen keine Straßenbeitragssatzung.

Alleine schon durch die Tatsache: „Eine Straßenbeitragssatzung belastet nur einen Teil der Bürger“ bin ich gegen eine solche Satzung. Da der Stadt aber das Geld an allen Ecken und Kanten fehlt, darf, wie auch bei der STAVO geäußert, kein Thema tabu sein.

Steuerehrlichkeit bei der Grundsteuer.
Der Ausgangspunkt der Grundsteuer B die Jahresrohmiete
3,00 DM (DM ist richtig) x Wohnfläche x 12
Nehmen wir einmal an, es wurde von Ihnen bei der
» Wohnflächenberechnung ein Fehler gemacht,
» ein nicht genehmigungspflichtiger Umbau wurde durchgeführt,
» ein Lagerraum wurde zur Wohnfläche.

Nehmen wir an. Durch eine der vorgenannten Maßnahmen wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Wer von der Stadt Rödermark spricht eigentlich die Bürger an, die aktuelle Wohnfläche einmal mit den Angaben der Gebührenbescheide abzugleichen. (Ist auch zurzeit auch nicht Aufgabe der Stadt)

Irgendwann bekommt der Hausbesitzer vom Finanzamt den Bescheid zur Feststellung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Abgeheftet und vergessen. Ab jetzt kommt nur noch der Gebührenbescheid der Stadt. Leider stehen dort KEINE Angaben, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt.

Um festzustellen, ob Sie mit Ihrer Grundsteuer B in etwa richtig liegen, multiplizieren Sie bei einem Zweifamilienhaus Ihre Wohnfläche mit 2,09 €. Bei einem Einfamilienhaus multiplizieren Sie mit 2,36 €. Achtung: Überschlagsrechnung nur in 2010 richtig.
Es stellt sich jetzt aber gleich die Frage: „Was ist Wohnfläche aus Sicht des Finanzamtes?“. Ich habe da ein Dokument gefunden, welches dies Frage beantwortet. Für die Richtigkeit keine Garantie.

Stellen Sie fest, es sind ja von Ihnen ca. 10% weniger an Wohnfläche angeben, kann der Weg zur Steuerehrlichkeit ein riesiger Akt werden. Da verliert man vor dem bevorstehenden Verwaltungsakt schon gleich die Lust. Man hat evtl. auch Angst vor Nachzahlungen. Da lassen wir es wie es ist und haben unsere Ruhe.

Gäbe es  von der Stadt (oder wen auch immer)  ein einfaches Formular, bei dem ich nur meine persönlichen Angaben zu machen habe und die richtige Wohnfläche angebe (mehr braucht das Finanzamt auch nicht), und das Formular einfach in den Briefkasten der Stadt werfen kann, wäre der erste Schritt getan.

Von welchem Betrag ist eigentlich die Rede?
Der Haushaltsansatz der Stadt Rödermark für 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 % Hebesatz).

Wären es bei der angegebenen Wohnfläche nur 10%  zu Ungunsten der Stadt entspricht das einem Steuerausfall von ca. 300.000 Euro pro Jahr.
Merke:  Grundsteuer ist keine Gebühren oder Beitrag. Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden. Den Bürgern schwer zu vermitteln.

Grundsteuer erhöhen.
Um eine Straßenbeitragssatzung abzuwenden die Grundsteuer B um weitere 25 Punkte anheben? Den Betrag aber ?irgendwie? zweckgebunden anlegen.
Problem: Grundsteuer sind keine Gebühren. Grundsteuer ist nicht zweckgebunden. Vom Gesetzt her geht es eigentlich auch nicht.

Wiederkehrende Beiträge. Der Königsweg aus dem Dilemma?
Ist wie von der Kommunalaufsicht gefordert eine Gebühr. Wird von allen Haus- und Grundstückseigentümer getragen. Kann bedenkenlos wieder gestrichen werden. Wiederkehrende Beiträge können umgelegt werden. Erfüllt die Auflagen der Kommunalaufsicht.
Problem: Keine Ahnung ob das in Hessen zulässig ist. Werde morgen nachforschen. ( 07.05.2010 Hessen scheinbar nicht. Nur Rheinland-Pfalz und Saarland)
Nachtrag 2013. Auch in Hessen möglich. In Rödemark wahrscheinlich ab 2014.

Das gefährliche an der Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B ist das Drehen an einem Rädchen gleich in der Haushaltskasse zu bemerken.
Mann kommt einfach und ohne großen Aufwand an das Geld der Bürger.

Achtung. Da wo DM steht ist das auch RICHTIG.
Berechnung der Grundsteuer B bei 100 qm Wohnfläche und einem Zweifamilienhaus.

Jahresrohmiete = 3,00 DM * 100 * 12 = 3600,00 DM
Schönheitsreparatur = 5% 180,00 DM
Gesamtjahresrohmiete = 3780,00 DM

Vervielfältiger z.B. 10,6 = 40068,00 DM
Umrechnung auf EURO = 20486,00 DM ( 0,51129)

Einheitswert 20486,00 DM
Steuermesszahl 3,1 v.T. (Zweifamilienhaus). 63,50 € — 3,5 v.T. bei Einfamilienhaus.

Diese 63,50 € sind jetzt für der Grundsteuer B anzusetzen. Die Stadt/Gemeinde wird jetzt diesen Steuermessbetrag um den Hebesatz anreichern.

Aktueller Hebesatz 2010 in Rödermark ist 330%. Das ergibt eine Grundsteuer B von 209,55 Euro

Die Stadt Rödermark kann nur an dem Rädchen Hebesatz drehen.

Sie können ja selber mal an dem Rädchen drehen. Verändern Sie den Vervielfältiger, die Jahresrohmiete oder die Steuermesszahl.

Wie Sie sehen, ist der Hebesatz das letzte Rädchen. Nur hier kann die Stadt Veränderungen herbeiführen.
Sollte einer der anderen Sätze verändert werden, bringt das mehr Geld in die Kasse, die Belastung der Bürger steigt und die Stadt ist nicht Schuld. Es wird z.B einfach die Steuermesszahl um einige Nachkommastellen erhöht und schon ist mehr Geld in der Kasse.
Veröffentlicht wird das dann in einem Nebensatz, den eh keiner versteht. Schon haben wir wieder eine verdeckte Steuererhöhung.

Nachtrag: 06.05.2010
Wie geschrieben, wird die Kommunalaufsicht evtl. bei einen Haushalt 2010 eine fehlende Straßenbeitragssatzung bemängeln. Interessiert sich die Kommunalaufsicht eigentlich auch dafür, um welchen Betrag es sich handelt?
Von der Stadt Rödermark habe ich Zahlen erhalten, mit dem nach einer Überschlagsrechnung ca. 300.000€ zu erwarten wären.
Jetzt die Fragen (werde ich an die Fraktionsvorsitzenden weiterleiten)

Da die Stadt Rödermark für das Verwalten der Straßenbeitragssatzung noch keine geschulten Mitarbeiter hat, müssen doch sicherlich hierfür Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Kann der zusätzliche Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Mitarbeiterstamm bewältigt werden?

Wie hoch ist der Aufwand für die zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen?

Wie hoch werden die Belastungen für die Stadt durch Stundungen sein?

Wie wird die Planungssicherheit hergestellt wenn man nicht sicher sein kann auch alle geforderten Beträge eintreiben kann?

Wie hoch ( in %) können die Ausfälle betragen? (Forderungen können nicht eingetrieben werden)

Wie hoch ( in %) kann der Verwaltungsaufwand insgesamt geschätzt werden?

Würden die anfallenden Verwaltungskosten NUR den zahlenden Bürgern der Straßenbeitzragssatzung auferlegt?

Wie erklärt die Stadt den Mietern in unserer Stadt, dass diese (Mieter) durch die fehlende Straßenbeitragssatzung geprellt worden sind? Wenn die 40 Punkte der Grundsteuer B, so wie Herr Sturm es gesagt hat, ein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung ist, wurden die Umlagen ( die 40% der Grundsteuer B) von der Vermietern eigentlich unrechtmäßig erhoben. Könnte man so sehen.

Die Stadt Rödermark hat sicherlich durch den Austausch mit den Gemeinden, die eine Straßenbeitragssatzung eingeführt haben, entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung.

Ich bin ja wirklich einmal gespannt, ob ich die Fragen beantwortet bekomme. Wenn ja, bin ich noch mehr gespannt, um welchen Betrag es eigentlich geht, wenn ein Haushalt von der Kommunalaufsicht beanstandet werden kann bzw. nicht genehmigt wird.

Ich vermute, wenn wir diesen Betrag dann prozentual dem Haushalt Rödermark gegenüberstellen, werden wir die Welt nicht mehr verstehen.

Nachtrag 7.5.2010
Etwas zu dem Verwaltungsaufwand aus Berlin.

Berlin…….Herr Bürgermeister Ulbricht, Sie haben angesprochen, wie viele Mitarbeiter Sie in der Verwaltung brauchten, und haben gesagt, 80 % der Einnahmen, die aus einem Straßenausbaubeitragsgesetz zu erwarten wären, müssten allein für die Verwaltung bezahlt werden. Da Sie im Bezirk Treptow-Köpenick über langjährige Erfahrung verfügen, halte ich diese Zahl für höchst schlüssig, sie ist auch nicht strittig zu stellen……….
Dreieich….Belastung bei der Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Mal ganz abgesehen von ca. 100.000 € pro Jahr an Verwaltungskosten für die Stadt bei Einführung der Satzung.
Quelle: http://www.fwgdreieich.de/news.htm

Ich hoffe ja nicht, dass die Stadt dann auf die Idee kommt, den Verwaltungsaufwand für die Straßenbeitragssatzung auf den zahlenden Bürger der Gebühren umlegt. Obwohl, wenn ich den Verwaltungsaufwand den Kosten für den Straßenbau gegenüberstelle bleibt ja nix mehr. Also Verwaltungsaufwand kommt on Top.
Man stelle sich einmal vor, die Angabe aus Dreieich, 100.000 Euro Verwaltungsaufwand, stimmt. Die Stadt hat in einem Jahr aber nur 80,000,00 Euro an Straßenbeitragssatzung umzulegen. Müssen wir jetzt die Grundsteuer erhöhen, damit der fehlende Betrag von 20.000,00 Euro wieder reinkommt? 🙂

Das Dilemma, in dem wir uns bewegen, ist eigentlich ohne eine Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Beitrag kaum zu lösen. Wir können sparen, sparen und noch mal sparen. Der Haushalt wird nicht ausgeglichen sein. Wir können die Grundsteuer B um 100 Punkte erhöhen, Geld fehlt immer noch und die Kommunalaufsicht wird sagen: “ Was ist mit der Straßenbeitragssatzung?“

Es muss ein Weg gefunden werden, damit unser Bürgermeister nicht wegen einer fehlender Beitragssatzung klagen muss. Es muss ein Beitrag herbei, der von allen Bürger geleistet wird und in besseren Zeiten problemlos entfallen kann.

Immobilien, die an reparaturbedürftigen Straßen liegen, haben bei einer Straßenbeitragssatzung aus dem Stand heraus einen Wertverlust von mindestens 30.000,00 Euro.

Wahrlich keine leicht Aufgabe und das vor den Wahlen in 2011.

Folgende Artikel können auch von Interesse sein:
Links und Infos zu “wiederkehrender Beitrag”
Rödermark und die Kreisabgabe!

Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Kommt die Straßenbeitragssatzung in Rödermark?

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Jetzt scheint es beschlossene Sache zu sein. Es kommt die Straßenbeitragssatzung. CDU und SPD werden es schon richten. 🙁 Nicht nur dass die Straßenbeitragssatzung kommt, es wird auch die 2007 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer NICHT zurückgenommen. Hierüber sollte in 2011 neu diskutiert/beschlossen werden.
 
In welchem Zusammenhang steht die Grundsteuer B mit der Straßenbeitragssatzung?
Zur Erinnerung:

Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

 
Hier hat die Stadt die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben, um die Straßenbeitragssatzung zu umgehen. Ob die Stadtverordneten da das Wohl der Bevölkerung im Auge hatten und das der Hausbesitzer? Die Grundsteuer B wird von allen getragen: „Hausbesitzer UND Mieter“. Die Gebühren der Straßenbeitragssatzung (wenn es so weit ist bis zu 25,00 € pro qm) trägt ALLEINE der Haus- bzw. Grundstücksbesitzer.

Es ist auch sehr fragwürdig, ob die damals beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B so in Ordnung war. Hierzu die Verwaltungsrichter:

Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt

 
Das bedeutet im Klartext: Die Straßenbeitragssatzung hätte damals beschlossen werden MÜSSEN. Das Anheben der Grundsteuer B ist in diesem Zusammenhang lt. Verwaltungsrichter nicht OK.

Stellen Sie sich bitte einmal vor, unsere Politiker würden uns die Straßenbeitragssatzung so verkaufen:

Nun ja, der Gemeinde geht es finanziell nicht besonders gut. Alle (die Haus- und Grundbesitzer) müssen ihr Scherflein dazu beitragen. Achtung, jetzt kommt es: Wenn es dann finanziell wieder besser geht, werden wir die Straßenbeitragssatzung neu besprechen.

Das wird so kommen. Nur, eine Straßenbeitragssatzung kann ich schwerlich zurücknehmen, wenn aufgrund dieser Satzung bereits von einem Teil der Bevölkerung Beiträge abkassiert worden sind. Wie kann ich denen verkaufen, dass nur sie in den Genuss der Beitragszahlung gekommen sind und ab jetzt keiner mehr? Also, wenn die Straßenbeitragssatzung beschlossen ist, und die Ersten gezahlt haben, ist diese in Stein gemeißelt.
 
 
Wenn SPD’ler diesen Blog lesen sollten, bitte ich doch um Aufklärung.
In der Offenbach-Post war zu lesen:

Dieses Ziel haben CDU und SPD mit ihrem Beschluss aufgegeben. „Wir sehen keinen Spielraum für eine kommunale Steuersenkung“, sagte beispielsweise der SPD-Fraktionsvorsitzende Armin Lauer. Die würde die Stadt nämlich rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr kosten – Geld, das sie braucht, um soziale und ökonomische Standards zu halten. Für den Fraktionsvorsitzenden der FDP Hans Gensert sind 330 Prozent „ein Skandal, weil Grundstücksbesitzer so fürs Defizit des Badehauses zahlen müssen“….Lesen Sie hier den kompletten Bericht .
Quelle: Op-Online.de

Die folgende Aussage von Herrn Lauer schreit nach einer Erklärung!
» Die würde die Stadt nämlich rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr kosten «
 
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer B vermittelt Herr Lauer: „Würden wir die Grundsteuer B wieder senken, hätte die Stadt 1.2 Mio weniger in der Tasche“. Das ist ja schon recht verwirrend. Das Anheben der Grundsteuer B von 40 Punkten bringt 1,2 Mio? Wenn es an dem wäre, bin ich dafür, die Grundsteuer B um weiter 40 Punkte anzuheben, um die ganze Last des Straßenbau/Straßenerneuerung auf den Schultern aller Bürger zu verteilen. Nach meiner Milchmädchenrechnung hat die Erhöhung der Grundsteuer B der Stadt in etwa 400.000 Euro eingebracht. Ich bin für Hinweise dankbar, damit ich, wenn notwendig, die Milchmädchenrechnung durch eine fundierte ersetzen kann.

Ich komme nicht auf solche, 1,2 Mio, Zahl.

Der Haushaltsansatz 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 %
Hebesatz).

 
Der Betrag 3.072.000 ist NICHT die Grundlage für die Rückrechnung auf 290 Punkte.
 
Siehe hier wie die Grundsteuer berechnet wird.
 
Mir fallen da so einige Straßen ein, bei denen sich die Haus-/Grundstücksbesitzer ( Mieter ) für die nächsten Jahre keine Gedanken machen müssen und diesen Bericht sicherlich mit Schadenfreude belächeln.
Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Forsthausstraße. In Planung befindliche Projekte sind nach meinem Wissensstand von der Straßenbeitragssatzung ausgeschlossen.

Bittet die Stadt Hausbesitzer demnächst doppelt zur Kasse? Bürgermeister Roland Kern kündigte gestern an, dass der Magistrat dem Haupt- und Finanzausschuss den Entwurf einer Straßenbeitragssatzung zur Beratung vorlegt…..[…]..Die fordert die Kommunalaufsicht schon seit Jahren vom hochverschuldeten Rödermark Quelle: op-online.

Ach so, schon seit Jahren wird die gefordert. Da die Grundsteuer B kein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung sein kann ( oder doch ) hat uns doch da einer ganz gewaltig ver….a hinters Licht geführt.
 
Hallo Herr Bürgermeister
Hier ein Auszug der Haushaltsrede von 2010 des Bürgermeisterkollegen (SPD) aus Obertshausen:

Aus wahltaktischen Gründen geht man seitens des Magistrats und der Mehrheitsfraktionen dieses Risiko der Verärgerung von Bürgern doch nicht ein.

Ehrlich wäre es, der Kommunalaufsicht reinen Wein einzuschenken. Nämlich, dass wir die Straßenbeitragssatzung nicht einführen werden und sich dann eventuell verklagen zu lassen.
von einem Landrat, der im Kreis- Haushalt 2010 ein Defizit von 500 Millionen Euro aufweist und „Land unter“ meldet, um sich dann in den Ruhestand zu verabschieden und von einem neuen Landrat, der angesichts dieser Zahlen die Kämmerei lieber einem Sozialdemokraten überlässt.
Das ist Politik vom Feinsten, meine Damen und Herren.
Stattdessen gibt man vor, eventuell eine Straßenbeitragssatzung einzuführen.

Eine solche Vorgehensweise ist, ich will es mal gelinde sagen, unredlich, zutiefst unredlich und verdient keinerlei Respekt….Lesen Sie hier die ganze Haushaltsrede.

 
Stadtverordnete in Rödermark. Hier eine Möglichkeit, Geld zu sparen.
 
 Lesen Sie auch: Straßenbeitragssatzung. Muss das sein?
Lesen Sie auch: Straßenbeitragssatzung! Geldbörsen der Bürger plündern
Lesen Sie auch: Rödermark. Grundsteuer B.
 
Eine außergewöhnliche aber sehr kreative Idee.
 
Nachtrag 18.05.2010
Rödermark. CDU gegen Straßenbeitragssatzung.
 
 
Nachtrag 30.10.2010
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Grundsteuer B.

Grundsteuer B. Jeder, der bebauten Grundbesitz hat, zahlt Grundsteuer. Wie viel? Das wird über den Hebesatz bestimmt, der von der Stadt festgesetzt wird..

Siehe auch: Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung.

Die Steuerberechnung erfordert drei Rechengänge
Für die Berechnung der Grundsteuer sind drei Rechengänge erforderlich. Zunächst setzt das Finanzamt den Einheitswert fest. Dann berechnet es den Steuermessbetrag. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde den vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz an und setzt den Steuerbetrag durch Bescheid fest.
 

So lautet die Grundsteuerformel
(Einheitswert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag) x Hebesatz = Grundsteuer

Steuermessbetrag:
Für jedes Grundstück berechnet das Finanzamt zunächst den steuerlichen Einheitswert. Maßgebend dafür sind die Vorschriften im Bewertungsgesetz.
Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag, indem es den Einheitswert mit der Steuermesszahl vervielfältigt. Wie hoch die Steuermesszahl ist, steht in §§ 14 und 15 GrStG.

§ 15 GrStG:
„(1) Die Steuermesszahl beträgt 3,5 vom Tausend.
(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuermesszahl.
1. für Einfamilienhäuser im Sinne des § 75 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes mit Ausnahme des Wohnungseigentums und des Wohnungserbbaurechts einschließlich des damit belasteten Grundstücks 2,6 vom Tausend für die ersten 38.346,89 Euro des Einheitswerts oder seines steuerpflichtigen Teils und 3,5 vom Tausend für den Rest des Einheitswerts oder seines steuerpflichtigen Teils;
2. für Zweifamilienhäuser im Sinne des § 75 Abs. 6 des Bewertungsgesetzes 3,1 vom Tausend.“

Gem. § 27 GrStG wird die Grundsteuer jährlich neu festgesetzt.

Beispiel für eine Eigentumswohnung, die Grundsteuer (B):

Beispiel bei einem Hebesatz von 290%
Einheitswert der Eigentumswohnung 10.000 EUR
Steuermesszahl 3,5%
Steuermessbetrag (3,5 Promille von 10.000 EUR) 35 EUR
Jetzt kommt der von der Stadt festgelegte Hebesatz.
Hebesatz (Grundsteuer B) 290 %
Jahresgrundsteuer (Berechnung: 35 EUR x 2,90 ) 101,50 EUR

Beispiel bei einem Hebesatz von 330%
Einheitswert der Eigentumswohnung 10.000 EUR
Steuermesszahl 3,5 v.T. (Zweifamilienhaus 3,1 v.T.
Steuermessbetrag (3,5 v.T [Zweifamilienhaus 3.1 v.T.] von 10.000 EUR) 35 EUR
Jetzt kommt der von der Stadt festgelegte Hebesatz.
Hebesatz (Grundsteuer B) 330 %
Jahresgrundsteuer (Berechnung: 35 EUR x 3,30 ) 115,50 EUR

Der Haushaltsansatz 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 % Hebesatz).

Nach einer Milchmädchenrechnung (mehr kann ich durch fehlende Angaben nicht machen) würde der Stadt Rödermark bei einer Absenkung der Grundsteuer auf das alte Niveau (290%) Mindereinnahmen von ca. 400.000 Euro haben.
 


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.