Keine Antwort für die Öffentlichkeit vom Magistrat. Dem Fragesteller ist es egal.

Angst vor der Antwort?
Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Fragen zum Haushalt wurden gestellt. Eine Antwort vom Magistrat gibt es, zumindest für den überwiegenden Teil der Bürger, nicht.

Wenn man die Fragen nicht beantworten kann noch will,
sollte man zumindest erläutern, warum es keine Antwort gibt. Interessant ist auch, dass es der Fraktion, die diese Fragen gestellt hat, nicht einmal öffentlich gemacht hat, dass eine solche Vorgehensweise völlig inakzeptabel ist.

Ich bereite mich schon einmal auf eine deftige Grundsteuererhöhung in 2025 vor.
Auslöser war der Spruch vom Bürgermeister, der in Verbindung mit dem Haushalt von „ein Waterloo wird hereinbrechen“ sprach. Diejenigen, die sich mit dem Haushalt der Stadt auseinandersetzen, konnten schon bei der Verabschiedung des Haushalts erkennen, dass es sich wohl um eher um ein Märchenbuch handelt, als um einen ernstzunehmenden Doppelhaushalt 2024/2025.

Wohl eher ein taktischer Doppelaushalt, damit im Jahr 2025,
dem Jahr der Bürgermeister- und Stadtratswahl, das unangenehme Thema Haushalt nicht auf die Tagesordnung einer Stavo gelangt? Nicht nur, dass die Zahlen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan nicht korrekt sind, sondern auch, dass bekannte Ausgaben wie die
Kreisumlagen 2024/2025 in Höhe von ca. 4.500.000€) nicht berücksichtigt wurden. Bis zum dritten Quartal kam dann noch hinzu, dass die Gewerbesteuereinnahmen nicht der Planung entsprachen.
Ohne die fehlenden 4.500.000€ ergab sich rechnerisch für 2024 eine Grundsteuer von:
2024 1.229,54 (+ ca. 200 Prozentpunkten für die fehlenden Kreisumlagen)
Siehe: Leistungsfähigkeit für 2024 im Doppelhaushalt 2024/2025.
Rödermark lag im Jahr 2024 weiterhin bei 715 Prozentpunkten. Die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B ab 1.1.2025 wegen der Grundsteuerreform auf 800 Prozentpunkte bedeutet nicht, dass Rödermark dadurch Mehreinnahmen verzeichnen kann.

Der Hammer aus Wiesbaden zum Haushaltsjahr 2025
Schlüsselzuweisung/KFA. Rödermark hat mit wesentlich mehr gerechnet.
Ca. 3,6 Mio. Euro weniger als geplant. Rödermark bekommt laut der Meldung aus Wiesbaden zwar mehr Zuweisungen/KFA als im Jahr 2024, aber wesentlich weniger, als man im Doppelhaushalt vorgesehen hat. Hier eine ausführlichere Erklärung.

Andererseits könnte man denken, so schlimm kann es ja nicht sein, wenn die Stadtverordneten der Magistratsvorlage zustimmen, der Volksbank für viel Geld einen neuen Parkplatz auf Kosten der Steuerzahler zu bauen.
Dass es mit den Finanzen der Stadt Rödermark sehr schlecht aussieht und Geld zum Erhalt der bestehenden Infrastruktur fehlt, das scheinen die Stadtverordneten, die dem Magistrat ihre Zustimmung erteilt haben, offensichtlich auszublenden. Siehe ALLRIS. Stadtverordnetenversammlung 3.12.2024

Wenn Sie im Dezember beim amtierenden Bürgermeister einen Kaffee trinken,
dann fragen Sie ihn doch einmal, mit welchem Hebesatz für die Grundsteuer B in 2025 zu rechnen ist. Fragen Sie auch, was er mit Waterloo genau gemeint hat.


Aus einem älteren Artikel.

Aus öffentlich zugänglichen Informationen erstellt.
Meine Überschlagsrechnung zum Zahlungsmittelbestand im Haushalt 2025 der Stadt Rödermark. Sollte sich die Situation nicht so dramatisch darstellen (ich denke, die ist noch dramatischer), dann bitte ich um Wortmeldung.


Siehe auch:
» Wo bleiben die Antworten zu den gestellten Fragen zum Haushalt?
» Informationen zum Haushalt der Stadt Rödermark gibt es einiges.
» Gedanken zu einer Haushaltsgenehmigung und einer zu erwartenden Grundsteuererhöhung
 


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

Am 1.10.2024 wird wohl die erste (von zwei?) Grundsteuererhöhung(en) für 2025 beschlossen.

Die Erhöhung der Grundsteuer wird wohl am 1.10.2024 durch die Stadtverordneten beschlossen.
Warum beantragt der Magistrat die Stadtverordneten, die Erhöhung auf 800-Prozentpunkte zu beschließen?

Die Empfehlung des Landes für Rödermark besagt:
„Dass ein Hebesatz von 804 % aufkommensneutral wäre.“ Dieser Hebesatz bedeutet: „Insgesamt keine Einnahmesteigerung für die Stadt.“ Es wird Haushalte geben, die WENIGER zu zahlen haben, aber auch welche, die MEHR zahlen müssen. Siehe
Jeder %-Punkt, der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten.

Keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuererhöhung auf 800 Prozentpunkte für die Stadt Rödermark.
Wirft man einen Blick in einige unserer Nachbarstädte und liest, was sich dort zurzeit für finanzielle Schwierigkeiten auftun, da muss man sich in Rödermark fragen, ist bei uns noch alles in Ordnung? Offenbach Post. Printausgabe 27.09.2024
Hat die Stadtkämmerin im Haushalt 2025 derart hohe Einnahmen, dass sie auf eine weitere Grundsteuererhöhung verzichten kann? Wäre ja schön, wenn es so wäre. ABER. In 2025 kann Rödermark nach den vorliegenden Zahlen die Zahlung an die Hessenkasse, die für einen genehmigungsfähigen Haushalt Pflicht ist, wohl nicht mehr begleichen. Kaum noch Rücklagen und das erste Halbjahr zeigt einbrechende Gewerbesteuereinnahmen. Warten wir ab, was nach der Bürgermeisterwahl passiert.

Es gibt einige Gründe, warum es in Rödermark (noch k)einen
derartigen Aufschlag zur finanziellen Lage gibt, wie in der OP beschrieben.
Zunächst ein Fakt. Auch in Rödermark entsprachen die Gewerbesteuer-Einnahmen im ersten Halbjahr 2024 nicht annähernd den geplanten Erwartungen. Siehe.
Die für das Haushaltsjahr 2025 eingepreiste Steigerung der Gewerbesteuer-Einnahmen in Höhe von 6,5% dürfe wohl kaum der Realität entsprechen. Siehe HHP 2024-2025 Seite 27

Rödermark hat einen Doppelhaushalt. Darum findet eine Haushaltsdiskussion,
wie bereits in anderen Städten im Kreis begonnen hat, in Rödermark nicht statt. Ein Interesse des Magistrats, sich verbindlich zum Haushalt zu melden, dürfte sich wohl bis im Jahr 2025, z.B. nach der Bürgermeisterwahl, hinauszögern lassen.
Der routinemäßige Bericht zum zweiten Halbjahr 2024 könnte bei der ersten Stadtverordnetenversammlung 2025 offengelegt werden. Im Jahr 2024 war die erste Stadtverordnetenversammlung am 5.3.2024.

Ich wage mich schon mal weit aus dem Fenster.
Spätestens nach der Bürgermeisterwahl wird es eine weitere Grundsteuererhöhung geben MÜSSEN. Schaut man in den Doppelhaushalt der Stadt, wird man auf Seite die Empfehlung auf Seite 92 sehen, eine Anhebung auf 1.229,54-Punkte Grundsteuer zu beschließen, um einen ausgeglichenen Haushalt 2024 zu erreichen. Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses, fehlte noch die gestiegene Kreisumlage (ca. 2,2 Mio.) und die einbrechende Gewerbesteuer. Die enorm gestiegene Kreisumlage war den Verantwortlichen schon bekannt. Man hätte diese ohne weiteres in den Doppelhaushalt mit aufnehmen können. Das Defizit, welches man den Bürgern hätte mitteilen müssen, wäre dann nicht 5.523.954 Euro, sondern ca. 7.724.000,00 Euro.
Da der Kreistagsbeschluss zur Erhöhung der Kreisumlage erst einen Tag nach dem Haushaltsbeschuss in Rödermark erfolgte, gestatte es das Gesetz, die allseits bekannten Kosten noch nicht im Haushalt erst nach Kreistagsbeschluss ausweisen zu müssen. Geschickt. Oder?

Die 10 Wahrheiten. 1.) Keine Steuererhöhung.
Noch im März 2024 hat die CDU gebeten, die 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt 2024-2025 der Öffentlichkeit bekanntzugeben.
Interessant ist der Punkt 1. Keine Steuererhöhung.
Da sich die CDU auf den Doppelhaushalt 2024-2025 bezieht, wird diese Wahrheit sich im kommenden Jahr wohl nur als Wunschtraum herausstellen und nicht als Wahrheit. Selbst wenn die jetzt anstehende Grundsteuererhöhung als „Hebesatzanhebung zu Sicherstellung der gleichbleibenden Einnahmen der Stadt“ beschreiben werden könnte, wird man voraussichtlich 2024 eine zweite Grundsteuererhöhung erleben, die JEDEN Haushalt treffen wird.

Siehe auch:
» Kein Doppelhaushalt. Da müsste man den Bürgern schon in 2024 die Wahrheit mitteilen.
» Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 „aufkommensneutral“ bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung „aufkommensneutral“ bewerkstelligen kann. Alles, was sich über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

#Neu-Isenbung #Heusenstamm #Langen #Mülheim

Grundsteuererhöhung und Abriss altes Feuerwehrhaus Ober-Roden?

Für die Stadtverordnetenversammlung am 1. und 2. Oktober 2024 hat man sich viel vorgenommen.

Unter anderem steht auf der Tagesordung,
dass die Verwaltung die Zustimmung der Stadtverordneten einholen möchte, um die Hebesätze der Grundsteuer B erhöhen zu dürfen.
Siehe

Das alte Ferwerwehrgebäude in Ober-Roden, man nennt das Gebäude neuerdings „Alte Wache“ soll abgerissen (niedergelegt) werden.
Die „ehem. Feuerwehr“ Ober-Roden soll in Gänze niedergelegt und durch einen multifunktional nutzbaren Neubau mit den Hauptbestandteilen „Ganztagsbetreuung“ (Mensa, Schulkindbetreuung) sowie „Gemeinbedarfsräume“ (Vereine, Öffentlichkeit) ersetzt werden.

Auch diesem Vorhaben müssen die Stadtverordneten zustimmen.
Siehe

Siehe auch
» Stavo 01. + 02.11.2024
» Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Stavo 01. + 02.10.2024.
Beginn der Sitzungsrunden am 17.09.2024

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024
Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024

17.09.2024 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Aktenmappe / Themen / Anlagen FSIK.
Themen / Anlagen FSIK
– Städtischen Notunterkünfte für unfreiwillig obdachlose Menschen
– Neustart beim Kulturhallenprogramm
FSIK


18.09.2024 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Aktenmappe / Themen / Anlagen BUSE
Themen / Anlagen BUSE
– Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“
(Änderung des Antrags weiter unten)
– Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
– Zisternensatzung der Stadt Rödermark
– Sachstand: Förderprogramme
– Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
– Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark
– Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
– Anordnung von Tempo 30
– Einrichtung „Runder Tisch – Grüne Mitte“
– Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
– Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
BUSE


20.09.2024 HFuW, Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Aktenmappe / Themen / Anlagen BHFuW
– Gesamtabschluss 2022
– Jahresabschluss 2023
– Beteiligungsbericht 2023
– Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025
– Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
– städtischen Notunterkünfte
– Zisternensatzung der Stadt Rödermark
– Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
– Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR)
– Betriebssatzung für den Eigenbetrieb –
– Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge
– Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
– Anordnung von Tempo 30
– „Runder Tisch – Grüne Mitte“
– Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
– Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
– Neustart beim Kulturhallenprogramm
HFuW


01.+02.10.2024 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
Aktenmappe / Themen / Anlagen StavoStavo


Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet
Vorvertrag Rödermark/Frank
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1
Raumprogramm Alte Wache (Feuerwehr)
Baufläche Alte Wache (Feuerwehr)
Synopse. Zisternensatzung
Zisternensatzung
Gefahrenabwehr
Synopse Gefahrenabwehr
Halbjahresbericht 2024
Gesamtabschluss 2022
Prüfungsbericht 2022
Prüfungsbericht Revision 2023
Jahresabschluss 2023
Beteiligungsbericht 2023
Hebesatz Grundsteuer A und B
KBR Änderung-Betriebssatzung
KBR Änderung-Betriebssatzung Synopse
Sachstand Förderprogramme (ISEK)
Nachpflanzungskonzept Pestalozzistraße
 
» Gebietsentwicklung Mainzer Straße
» Biologische Vielfalt
» Fahrradverkehr
» Krankenstand KiTa
» Betrieb KiTa Waldmeister
» Kinderanzahl. Betreuungsbedarf
» Aufzug Bahnhof Ober-Roden.pdf
» Wasserstofftankstelle
» WUMBOR. Straßenüberquerung
» Doppelhaushalt 2024-2025. Genehmigung


Niederschriften
Niederschrift FSIK
Niederschrift BUSE
Niederschrift HFuW
Niederschrift Stavo


Präsentationen


Presse/Blog
» Grundsteuererhöhung und Abriss altes Feuerwehrhaus Ober-Roden?
» Ein „einziges Kuddelmuddel“. Altes Feuerwehrhaus.
» Wird wertvolles Wohnbaugelände Parkplatz?
» Mehr Kulturangebote in der Kulturhalle
» Die Diskussion um Verkehrsberuhigung nimmt Fahrt auf
» Lost Place in Rödermark wird zu einem Supermarkt
» Renovierung zu teuer: Alte Feuerwache wird abgerissen
» Kapellenstraße. Absoluter Stillstand bald Vergangenheit?
» Anwohner fordern Tempo beim Stadtumbau
» Feuerwehrhaus. Der Weg zum Grundsatzbeschluss sei ein „einziges Kuddelmuddel“ gewesen.


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Grundsteuer C (k)eine gute Idee?

Mehreinnahme durch Grundsteuer C

Die Grundsteuer C gab es schon einmal in Deutschland: als sogenannte Baulandsteuer. Sie war 1960 eingeführt worden, auf Antrag der FDP im Bundestag dann aber nach nur zwei Jahren Gültigkeit wieder abgeschafft worden. Immer wieder wurde die Neuauflage einer solchen Steuer diskutiert. Mit der aktuellen Grundsteuerreform wird die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 nun wieder eingeführt: Die jeweilige Kommune hat dann die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben. Quelle: Kommunale.de

Mit der Grundsteuerreform wird in Deutschland zum 1. Januar 2025 auch die Grundsteuer C eingeführt. Doch nicht überall. In welchen Bundesländern sie künftig gilt – und was die neue Grundsteuer C für die Kommunen, die Baulandentwicklung und die Grundstücksbesitzer bedeutet. Lesen Sie den Artikel bei Kommunale.de

Die hessische Regelung weicht von der Bundesregel ab.
[..]Die hessische Regelung sieht ergänzend zur Bundesregelung die Möglichkeit vor, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen und beinhaltet eine Höchstgrenze.[..] Siehe

Im Rödermärker Haushaltsplan (Beschluss) sind für 2025 schon mal
unter Vorbehalt 60.000,00 € Einnahmen eingeplant.
Im Rahmen eines Prüfauftrages einer Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung der Grundsteuer C auf baureife, aber nicht bebaute Grundstücke ab 01.01.2025 zu prüfen. Ein Beschluss über die mögliche Einführung wurde bisher noch nicht gefasst. Sollte die Einführung beschlossen werden, ist als mögliche Einnahme ein Betrag in Höhe von 60.000 Euro im Doppelhaushalt für das Jahr 2025 veranschlagt. Quelle: Haushaltsplan Beschluss 2024-2025. Seite 27

Aus Sicht der Verwaltung ist es schon zu verstehen,
dass alles, was Geld bringt, in den Katastrophenhaushalt 2024-2025 aufgenommen wird, auch wenn die Summe noch so niedrig ist.
Tipp: Sparen und Weitblick bei der Projektplanung. Jede zurückgenommene Planung verursacht Kosten. Auch bringt ein fehlerfreier Haushalt buchhalterisch Geld in die Kasse.

Wie Sie lesen können, liegt noch kein Beschluss der Stadtverordneten vor, mit dem die Verwaltung diese Steuer einführen darf.

Abgesehen von den Einnahmen.
Gründe, warum eine Grundsteuer C nicht unbedingt eine gute Idee sein könnte.
Die Politik möchte also mit der Grundsteuer C verhindern, dass Spekulanten die Hand auf Grundstücke halten und so z.B. den Bau von dringend benötigtem zusätzlichen Wohnraum verhindern. Aus Sicht des BdSt Hessen unterliegt die Politik hier jedoch – wie so oft – der irrigen Annahme, dass man ein Problem mit einer neuen Steuer lösen könne. Und sie verschärft damit das Problem eher noch. Denn: Die Gründe, warum ein Grundstück nicht bebaut wird, können sehr unterschiedlich sein:

  • Wenn der Nachlass noch geregelt werden muss, bei einer sehr verzweigten, großen Erbengemeinschaft kann das Jahre dauern.
  • Der kleine, mittelständische Betrieb, der in den nächsten Jahren wachsen möchte oder muss und sich dafür schon mal ein entsprechendes Grundstück im Gewerbegebiet gesichert hat.
  • Die Familie, die bauen möchte, aber noch das dafür nötige Eigenkapital anspart.
  • Die Großeltern, die ein Grundstück für ihre Enkelin aufheben.
  • Für all diese Fälle, ist eine höhere Steuerbelastung auf dem Grundstück keine Lösung und wird nicht zu mehr Bebauung führen.
    Quelle: Bund der Steuerzahler

    Mehreinnahmen durch höhere Gewerbesteuereinnahmen möglich?

    Ja. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Ort ansässigen Firmen weiterhin erfolgreich arbeiten. Die bis ins Jahr 2028 reichende Haushaltsplanung der Stadt sieht vor, dass die Unternehmen in Rödermark ihren Umsatz jährlich derart steigern, dass sie der Stadt jedes Jahr etwa 1 Mio. Euro mehr überweisen als im Vorjahr.
    In einem Betrachtungszeitraum von 2021 bis 2028 liegt der Anteil der Gewerbesteuer und Grundsteuer an den Einnahmen bei der Ergebnisplanung zwischen 31% und 34%.

    Dauerhaft wird das nicht funktionieren.
    Rödermark müsste neue und umsatzstarke Firmen gewinnen. Jetzt das ABER. Für solche Firmen haben wir wohl kaum Gewerbeflächen, die wir anbieten können. Neue Gewerbefläche spielt für Schwarz/Grün in Rödermark, bis auf ein kurzes Aufmucken der CDU vor der letzten Kommunalwahl, wohl nur eine untergeordnete Rolle.
    Das in der Entwicklung befindliche Gebiet in der Nähe vom ehem. Paramount Park, wird aus meiner Sicht kurzfristig keine signifikante, wenn überhaupt, Steigerung der Einnahmen über die Gewerbesteuer bringen.

    Firmen haben durch einen Neubau gewaltige Kosten.
    Kosten, die den Gewinn schmälern. Ein niedriger Gewinn schmälert auch die Gewerbesteuerzahlung. Möchten Sie etwas zu den Summen der Einnahmen durch die Gewerbesteuer erfahren?
    Klicken Sie diesen Link an.

    Siehe auch
    » mehr im Haushaltsplan 2024-2025
    » Erträge Grundsteuer C
    08.07.2021 Schwarz-Grün „Zehn Jahre lang nichts gemacht “-Koalition stümpert weiter
    » 23.11.2023 Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
    » 25.04.2024 Grundsteuer C – Bericht zur Prüfung


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.