Massive Steuererhöhungen im Kreis Offenbach. Nicht in Rödermark!

Steuererhöhung nicht in Rödermark. Trotz einer sehr hohen Finanzierungslücke schaffte es der Magistrat den Stadtverordneten einen Haushalt vorzulegen, der ohne Steuererhöhungen auskommt. Es wurde mehrfach betont, dass es sich bei dem vorgelegten Haushalt um einen genehmigungsfähigen Haushalt handelt. Die Nachricht, dass der Haushalt genehmigungsfähig ist, sollte jeder auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU als eine der 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt in Rödermark verbreiten.

Laut Haushaltsplan (Haushaltssatzung) 2024 und 2025 sind keine Steuererhöhungen eingeplant. Eine Erhöhung könnte im Jahr 2025 allerdings auch ohne Anheben des Steuersatzes (Grundsteuer B 715%) durch die Grundsteuerreform anfallen. Schade, dass in dem Artikel bei of-news nicht aufgeführt ist, dass die Rödermärker zu den glücklichen Bürgern einer Kommune gehören, die sich dafür ausgesprochen haben, die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchzuführen. Wenn Rödermark zu den Kommunen gehören sollte, braucht man 2025 zumindest nicht mit einem Anheben des Steuersatzes (715%) zu rechen.

Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster. Es wird so kommen. Der Satz 715% für die Grundsteuer B wird das Jahr 2025 nicht überstehen. Oder wird es 2024 schon so weit sein?

In dem Artikel wird erwähnt, dass man die Last der Ausgaben nicht nur auf die Bürger abladen soll.
Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen: „Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. [..]Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen[..]
» Lesen Sie den Artikel bei of-news.de

Die Ausgabeseite in den Griff bekommen, ist in Rödermark wenig populär. Dementsprechend müsste gewaltig an der Einnahmeseite gedreht werden. Man sollte sich mal erkennbar um den Hainchesbuckel kümmern und endlich beginnen, dem bestehenden Auftrag –Gewerbegebiet nördlich der Germania– Leben einzuhauchen. Dann gäbe es auch mehr Gewerbesteuer.
Die CDU begrüßt die Initiative des Bürgermeisters, nördlich der Germania den Vollsortimenter anzusiedeln. Quelle
Hier der Antrag

Vorstehendes bringt zwar nicht gleich Geld in die Kasse, aber ein Ziel bis 2040 müsste auch im Rödermark machbar sein. Oder man bedient sich eines neuen -Rödermark Tempo- in Verbindung mit weniger Bremser in der Stadtverordnetenversammlung.

Wir bräuchten natürlich kein neues Gewerbe in Rödermark. Man verzichtet komplett auf Neues (wenn es der Stadtumbau (ISEK) wäre, dem würde ich nicht eine Träne nachweinen) und alle freiwilligen Einrichtungen werden hinterfragt und ggf. aufgegeben.

Siehe auch
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
» Ein Blatt für Rödermark


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.

Die Grundsteuer-Reform könnte eine Kommune zu einer versteckten Steuererhöhung nutzen.
Die Bürger müssen den Kommunalpolitikern, insbesondere denen der Koalition sowie dem Magistrat, sehr genau auf die Finger schauen.

Warum?
Mitte 2024 wird das Land Hessen jeder Gemeinde vorrechnen, welchen Hebesatz eine Kommune ansetzen muss, damit die Einnahmen vor/nach der Grundsteuerreform gleich bleiben. Die Zahlen werden den Kommunen zugestellt und was ganz wichtig ist, auch veröffentlicht.

Im verabschiedeten Haushaltsplan 2024-2025 ist keine Grundsteuererhöhung eingeplant.
Die Aussage bei den 10 Wahrheiten der CDU zum Haushaltsplan 2024-2025 besagt „Keine Steuererhöhung“.
Im Jahr 2025 greift die Grundsteuerreform. Es kann sein, dass durch die Grundsteuerreform die Einnahmen der Stadt gewaltig steigen und man den Grundsteuerhebesatz senken kann. Sollen die Einnahmen niedriger werden, ist es unabdingbar, dass der Hebesatz angehoben werden muss.

Die Politik hat das Ziel ausgegeben,
dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral ist. Aufkommensneutral bedeutet, dass eine Kommune nach der Reform INSGESAMT nicht mehr einnehmen soll wie vor der Reform. Dass evtl. ein Einzelner mehr zahlen muss, wird ganz sicher der Fall sein. Der Bürger muss darauf achten, dass der Magistrat die aufkommensneutralen Hebesätze anwendet. Es besteht NICHT die Pflicht, dies zu tun.

Bei der Verabschiedung des Haushaltsplans wird damit geplant
(siehe auch Haushaltsplan), dass die Hebesätze nicht angehoben werden. Das bedeutet aber nicht, dass man diese bei Mehreinnahmen durch die Reform nicht senken muss. Der Hebesatz kann in 2025 eigentlich nur dann angehoben werden, wenn die Einnahmen nach der Reform niedriger sind wie vorher. Der eingenommene Betrag ist ausschlaggebend. Nicht der Hebesatz.

Was immer passieren mag.
Es wird sehr spannend. Ich denke, die Idee mit dem Doppelhaushalt in Hinblick auf die Bürgermeisterwahl in 2025 haben wir dann erst einmal Ruhe, dürfte eine schlecht durchdachte Idee bleiben.


 
Siehe auch
» Verabschiedung Doppelhaushalt 2024-2025
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Was man auch mit einer Grundsteuererhöhung den Bürgern signalisieren kann.

Von juristischer Seite wird dahingehend bereits seit einiger Zeit beleuchtet, einen Mechanismus umzusetzen, der sofern keine anderweitige Deckung der Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) in hinreichendem Maße erfolgt, einen Ausgleich über die Grundsteuer vorsieht (Vgl. exemplarisch Oebbecke: Reaktionen des Rechts auf kommunale Finanzprobleme, in: DVBL 22/2013, Seite 1409 bis 1415). Das hätte vielerlei Vorteile: U.a. würde damit für die Einwohner wieder der Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungsangeboten und deren Finanzierung erfahrbar (Fühlbarkeit). Indirekt würden damit kommunalpolitische Entscheidungen zu Aufwandsenkungen wieder eher diskutabel, weil sie die für den Ergebnisausgleich notwendige Steuerbelastung der Einwohner reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass mit steigender und für den einzelnen spürbarer Steuerbelastung das Interesse der Einwohner an den kommunalpolitischen Entscheidungen zu Ertragsverzichten bzw. unterlassenen Aufwandreduzierungen merklich zunimmt. Die Grundsteuer B ist dafür besonders geeignet, weil sie direkt oder indirekt (Einrechnung in Mietpreise) alle Einwohner und Unternehmen einer Kommune belastet. Gleichzeitig würde mit einer solchen Regelung der personelle und politische Aufwand zur Durchsetzung des Rechts (im Kontext der Erreichung des Haushaltsausgleiches) seitens der Finanzaufsichtsbehörden sinken. Quelle

Alle aufgeführten Zahlen sind recherchierbar Zahlen
Schuldenstand von 2022 nach 2025 mehr als verdoppelt.
(Haushaltsplanentwurf Seite 132)

Folgern könnte man.
Ohne Grundsteuererhöhung alles Bestens mit den Finanzen in Rödermark. Erfreulich.
Da in Rödermark in 2024 und 2025 KEINE Grundsteuererhöhungen vorgesehen sind, kann der Bürger davon ausgehen, dass man sich um den Haushalt der Stadt keine Gedanken machen muss. Anstrengungen für neue Einnahmequellen (Gewerbegebiete) sind nicht notwendig.
Weiter wie bisher.

Ohne die mit hoher Wahrscheinlichkeit schon heute feststehenden Kosten in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten, konnte die Stadtkämmerin einen genehmigungsfähigen Doppel-Haushalt einreichen. Der genehmigungsfähige Haushalt wird u.a. damit erreicht, dass man die Rücklagen fast komplett aufbrauchen (Seite 25) wird, im Personalbereich Kinder 1.500.000,00 € an Ausgaben streicht, sowie weitere 660.000 € im Fachbereich 4 (Soziales) streicht. Streicht im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025.

Anstieg der Schulden laut Haushaltsplanentwurf 2024-2025. Seite 132.
Gruß an die Kinder und Enkel.

2022 23.817.037,45 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 829,20 € Schulden pro Kopf
 
2025 50.579.774,60 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 1.760,95 € Schulden pro Kopf
 
Und das alles ohne die Grundsteuer zu erhöhen. Chapeau.
 
Siehe auch
» Der Haushalt 2024 dürfte gerettet sein.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

„Maßlos und unverschämt“: Grundsteuer sorgt für Ärger

Die Grundsteuer steigt
Die Grundsteuer steigt

Heusenstamm

In den sozialen Medien beschweren sich einige Heusenstammer über die gestiegenen Kosten. Tenor: Die Stadt gehe verschwenderisch mit ihren Finanzen um. Kämmerer Uwe Michael Hajdu (CDU) verteidigt die Entscheidung, doch auch von der Opposition kommt Kritik.
Ganzer Artikel bei OP-Online

Rödermark

Gemäß dem Haushaltsplanentwurf, den die Stadtkämmerin, Frau Schülner, am 5.12.2023 eingebracht hat, bleibt der Hebesatz für die Grundsteuer bei 715%. Dies, obwohl schon zum Zeitpunkt der Einbringung ein Defizit von knapp 8 Mio. bestand und bereits bekannt war, dass sich die Abgaben an den Kreis drastisch um mehr als 2 Mio. erhöhen würden

Wie hoch müsste die Grundsteuer B sein, um das Defizit (ordentliches Ergebnis) im Jahr 2024 auszugleichen?
Im Haushaltsplan wird die Höhe der Grundsteuer B rechnerisch aus den Buchungsdaten abgeleitet. Der ermittelte Hebesatz beträg demnach 1.458,58%, was einer Steigerung von 743,58 Prozentpunkte entspricht. (Haushaltsplan 2024-2025 Seite 94)

Dabei ist jedoch noch nicht die erhöhte Kreisumlage berücksichtigt. Diese würde den oben genannten Wert nochmals um etwa 190 Prozentpunkte erhöhen. Wohlgemerkt, wir sprechen hier von einem HaushaltsplanENTWURF. Was letztendlich beschlossen wird, lässt noch auf sich warten.

Siehe auch
» Steuereinnahmen, Rücklagen, Kennzahlen und weitere Haushaltszahlen.
» Weitere Links zum Haushalt 2023-2024 unter Stavo 5.12.2023


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.