Am 5.12.2023 wird der Doppelhaushalt 2024/2025 eingebracht.

Doppelhaushalt 2024/2025. Wie sieht es Mit der Grundsteuer B aus?
Doppelhaushalt 2024/2025. Wie sieht es Mit der Grundsteuer B aus?

Das wird spannend.
Stadtverordnetenversammlung 05.12.2023

Wie hoch wird die Stadtkämmerin die Einnahmen1 über die Grundsteuer B im Doppelhaushalt für 2025 einschätzen?

Für 2024 dürfte sich wenig ändern. Aber wie sieht es im 2025 aus? In einem Doppelhaushalt wird man einigermaßen belastbare Zahlen nennen müssen. Ein Blick in die Glaskugel wird da wenig hilfreich sein.

Können wir uns darauf verlassen, dass die Einnahmen durch die Grundsteuerreform – aufkommensneutral – sind? Das heißt, die Gesamteinnahmen für die Stadt erhöhen sich durch die Reform nicht. Wobei es sich für den einen oder anderen Steuerzahler Veränderungen ergeben können.

Was kann man beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform lesen?

[..]Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. [..]
Quelle: Bundesfinanzministerium


In der OffenbachPost (Printausgabe 16.02.2022) konnte man lesen, dass der Hebesatz in Offenbach Stadt so angepasst wird, dass nicht weniger, aber auch nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer B erzielt werden.


Siehe auch
» Aus gegebenem Anlass. Wieder mal etwas zur Grundsteuer B.
» Hat auch unser Bürgermeister ein deratiges Versprechen abgegeben?


1Einnahmen bezogen auf unveränderten Hebesatz.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Grundsteuererhöhung. In Babenhausen brennt der Baum.

Grundsteuererhöhung in Babenhausen
Grundsteuererhöhung in Babenhausen

Mega-Zoff um Grundsteuer in Babenhausen

[..] „Diese Vorlage ist keine Basis, um darüber zu beraten. Eine Verdopplung der Grundsteuer B von 495 auf dann 995 Punkte ist den Bürgern nicht zuzumuten!“,[..]
Quelle: OP-Online.de

Das wird es in Rödermark wohl kaum geben. Ein Verdoppelung würde in Rödermark 1430 Prozent-Punkte bedeuten.
Wie hoch mag das Defizit zur Haushaltseinbringung in Babenhausen gewesen sein? Im Juni 2023 wurde ein Minus von 2,5 Millionen Euro genannt. .
Zuletzt genannte Zahl für Rödermark. 9 Mio.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Stadtverordnetenversammlung 05.12.2023. Beginn der Sitzungsrunden am 21.11.2023

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 05.12.2023
Stadtverordnetenversammlung, Stavo Stavo 05.12.2023

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss



FSIK keine Sitzung.


22.11.2023 BUSE Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Tagesordnung / Aktenmappe
 
Themen / Anlagen BUSE
» Urbanes Quartier Odenwaldstraße
» HYBRID DENKEN + HANDELN – „Die Produktive Stadt“ Vortrag
» Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Fahrradfahren in Einbahnstraßen
BUSE


23.11.2023 HFuW. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Tagesordnung / Aktenmappe
 
Themen / Anlagen HFuW
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026
» Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark
» Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer
» Satzung über die Leinenpflicht für Hunde
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026
» Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023
» Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
» Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark
HFuW


05.12.2023 Stavo.Stadtverordnetenversammlung
Tagesordnung / Aktenmappe


Themen / Anlagen StaVo
» Aktualisierung Nahversorgungskonzept
» Hissen der Flagge des Staates Israel an/vor den Rathäusern?
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Beteiligungsbericht 2022
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026
» Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark – 17. Änderung –
» Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer
» Satzung über die Leinenpflicht für Hunde
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026
» Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 7
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023
» Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
» Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark
Stavo



Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
» Haushaltseinbringung Frau Schülner
» Doppelhaushalt 2024-2025 Entwurf


Niederschriften
» Niederschrift Stavo 5.12.2023


Präsentationen



Presse/Blog
 
»
Haushalte im Vergleich
» … würde ich sagen: „Sportlich“
» Anfrage der FWR zu Nahversorgungskonzept
» Themen Stavo u.a. Gebührenerhöhungen
» Der Rote Teppich ist ausgerollt
» Eine Fahne gegen Gewalt an Frauen
» Keine Fahne zum Gedenken an die Reichspogromnacht
» Das wird spannend. Grundsteuer B
» Haushalt 2024. Riesiges Haushaltsloch.
» Haushalt. Ordentliche Ergebnisse ab 2011. Schuldenstatistik.
» OP Printausgabe. Kläranlage, Stromfresser, Gebührenerhöhung
» Rödermarktempo. Von 8 auf 10 innerhalb weniger Minuten.
» Haushalt. Eine schwierige Aufgabe.
» Rödermark am Scheideweg
» Angemerkt 7.12.2023. Parlament in die Pflicht nehmen was Roland Kern und Bürger ….. OP Printausgabe unter Angemerkt 7.12.2023
» Schuldenstand Stadt Rödermark
» Rödermark und das Haushaltsdefizit.
» Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?
» Das Jammern sollte ein Ende haben.
» Wunschvorhaben eingereicht. Es war der Magistrat.
» Mehrbelastung der Bürger verhindern
» Historie Haushalt. 2014 zu Haushalt 2024/2025
» FDP. Zurückweisung „Wunschkonzert“-Aussage des Bürgermeisters.
» Steuereinnahmen, Rücklagen und weitere Haushaltszahlen
» „Maßlos und unverschämt“: Grundsteuer sorgt für Ärger
» Doppische Haushaltsführung nicht konsequent genutzt
» 50.579.744,00 €. Das ist Ende 2025 der Schuldenstand
» Kämmerin hat wohl kein großes Interesse an Mitwirkung.
» Dank der Mathematiker dürfte der Haushalt 2024 gerettet sein.
» Gemeinsame Pressemeldung der SPD, FWR und FDP
» Irritiert über Verlautbarungen der Opposition
» Fragen und Antworten zum Haushalt 2024-2025
» Was wird denn da präsentiert?
» Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

In Neu-Isenburg können die Bürger schon für 2024 planen.

Haushalt Neu-Isenburg: Auf schwierige Zeiten eingestimmt

[..]Bei der Einbringung des Doppelhaushalts 24/25 am Mittwochabend stimmt Erster Stadtrat und Kämmerer Stefan Schmitt die Stadtverordneten auf schwierige Zeiten ein. Er schlägt unter anderem eine Erhöhung der Abgaben und einen harten Konsolidierungskurs vor. Zudem sieht er keine Möglichkeit, den Umbau der Hugenottenhalle und der Stadtbibliothek zu einem Kultur- und Bildungszentrum zu stemmen.
Siehe OP-Online.de [..]

Wie Sie lesen können, plant Neu-Isenburg die Erhöhung der Grundsteuer von 350 auf 450 Prozent und die der Gewerbesteuer von 330 auf 345.
Vergleich Rödermark. Grundsteuer B 715% und Gewerbesteuer 380%.

Bei dem Vergleich darf man nicht außer Acht lassen, dass in Neu-Isenburg die Gewerbesteuereinnahmen bei über 80 Mio. € liegt.

Rödermark plant mit 16 Mio. € Gewerbesteuereinnahmen.

Wann werden wir in Rödermark informiert?
 
Siehe auch
» Eckdaten Haushalt 2022/2023 Neu Isenburg. https://archive.ph/eaw0l


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Aus gegebenem Anlass. Wieder mal etwas zur Grundsteuer B.

Es kann sein, dass viele ob der hohen geplanten Investitionen, die zukünftige Grundsteuer B in nicht geahnter Höhe erwartet.

Dramatisch ist die finanzielle Situation in unserer Stadt allemal. Und eine Besserung kann ich auf absehbare Zeit nicht erkennen. Es fehlt wahrscheinlich nicht nur der Wille etwas zu ändern, wahrscheinlich liegt es auch an ….. -was weiß ich,- der Hauptamtlichen.

Wenn man die Aufstellung von @Anonymous 17:56h (Kommentar hier) und die Kosten für geplante Neu- bzw. Erweiterungsbauten sieht, kann man den Eindruck gewinnen, dass kann man doch überhaupt nicht finanzieren kann, ohne die Grundsteuer in Regionen zu hieven, die in Deutschland einmalig wären. So ist es nicht.

Baut man ein Haus, bezahlt man das ja nicht sofort ab.
Man nimmt eine Hypothek auf und zahlt dann jährlich seine Zinsen und Tilgung. Der Betrag bleibt dann z.B. für 10 Jahre gleich, bis man die Hypothek erneuern muss und neuen Zinssatz in verminderter Höhe vereinbart.
Nach Fertigstellung entstehen aber sofort dauerhaft zusätzliche Kosten, wie Mobiliar, Reparaturen, Versicherungen, Steuer, Heizung, Strom. Bei einer Kommune sind natürlich die neu erstellten Räume auch zu füllen. Wahrscheinlich wird zusätzliches Personal eingestellt und damit dauerhaft die Haushaltskasse belastet.

Die Summen, die über Hypotheken oder Darlehn beschafft
werden, belasten die Grundsteuer nur mit Zinsen und Tilgung. Wenn das zusammen 4 % (3 % Zinsen, 1 % Tilgung) wären, dann kann man pro 1 Mio. Investitionen mit 4 Prozentpunkten mehr an Grundsteuer B rechnen. Bei dieser Rechnung ist der Betrag 30 Jahre zu zahlen und danach hat gerade einmal knapp die Hälfte der Schulden abgebaut.
Bei den von @Anonymous wären das, wenn alles realisiert wäre, 32 Prozentpunkte an Grundsteuer, aber ein riesiger Schuldenberg über Jahrzehnte.
Fakt ist, wir werden unseren Kindern und Enkeln einen riesigen Schuldenberg übergeben, die diese abzuzahlen haben und das wahrscheinlich auch noch mit einer maroden Infrastruktur.


Über den dicken Daumen gerechnet.
1 Mio. Minus mit der Grundsteuer B auszugleichen entspricht in etwa 100 Prozentpunkte.

Der Ergebnishaushalt 2023 schloss mit einer Unterdeckung von 1,6 Mio. ab.
Zurzeit schlecht vorstellbar, dass das Gewerbe es schaffen wird, dieses Minus auszugleichen. Was bleibt? Eine gute Fee oder der Bürger muss mit seiner Grundsteuer den Betrag DAUERHAFT ausgleichen.
Aber keine Angst vor dem Minus. Rödermark (auch alle Kommunen in Hessen) dürfen ausnahmsweise die entstehenden Minusbeträge mit Rücklagen ausgleichen. Das wären laut Haushaltsgenehmigung in 2024 1,5 Mio., in 2025 1,7 Mio. und in 2026 2,2 Mio. Dadurch dürfte ein Sparwille nicht gestärkt werden. Ganz das Gegenteil bewirkt die Sonderregelung für den kommunalen Haushalt. Das Sparbuch wird geplündert. Was dann, wenn das Sparbuch leer ist und die Gewerbesteuer bringt in 2026 nicht die erwarteten 17.200.000€

Wenn steigende Personalkosten in 2024 nur über die Grundsteuer zu decken wären.
Die steigenden Personalkosten ab 03.2024, sagen wir einmal 2,5 Mio., wären dann 250 Prozentpunkte mehr.
In Euro. Bei einem Hebesatz (siehe Grundsteuerbescheid) von z.B. 80,00 Euro. Bei 715% = 572,00€. Bei 965% = 780,00€.
Die Abfrage hier im Blog, wie hoch mag die Grundsteuer in 2024 sein, wird auf 1030.79 Prozentpunkte (Stand 27.08.2023) geschätzt. Das wären dann, gleicher Hebesatz wie vor, 824,64€

Lesen Sie auch
Straßenbau. Laut Gutachten sind jährlich 2,2 Mio € erforderlich


Wissen muss man, Rödermark wurde schon 2x gerettet.
Gerettet 2x in weniger als 10 Jahren. Das zeigt, dass hier etwas total schiefläuft. Mit dem Gewerbe ist das hier eine Katastrophe. Ohne Gewerbe wird man den Ausgabehunger der jeweils Regierenden nicht stillen können. Aber das wäre ein weiteres Thema.
Der erste Rettungsschirm hat uns von 12 Mio. Schulden befreit. Beim zweiten, der Hessenkasse, waren es 18 Mio.
Die verbleibenden 9 Mio. zahlen wir in jährlichen Raten zurück. 750.000,00 in 2023

Siehe auch
» Siehe auch den Gastbeitrag eines ehem. Fraktionsvorsitzenden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.