Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!

16.06.2024 Antwort Nein.
Bisher hat noch keine Fraktion zu der für den Bürger so wichtigen Frage „Aufkommensneutrale Grundsteuer B-Erhöhung in Rödermark“ eine Stellungnahme / Kommentar abgegeben.


Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
Bund der Steuerzahler Hessen: Grundsteuerreform darf nicht zu Mehrbelastungen führen / Politik muss Versprechen einhalten und aufkommensneutral umstellen / Bürgerinnen und Bürger sollten Hebesatzdiskussionen vor Ort aufmerksam verfolgen
Lesen Sie den Artikel beim Bund der Steuerzahler

Die Empfehlungen des Landes für Rödermark besagt,
ein Hebesatz von 804% aufkommensneutral“ wäre. Dieser Hebesatz bedeutet: insgesamt keine Einnahmesteigerung. Jeder %-Punkt der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten. Zur Grundsteuer A sage ich mal wenig. Da könnte es Ärger geben, den ich nicht haben möchte. (Nivellierungshebesatz)

344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und 5 den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.

Mir ist bekannt, dass Teile aller Fraktionen den Blog für Rödermark mitlesen.
Es wäre hilfreich, den Bürgern hier durch einen Kommentar (Kommentarfunktion am Ende des Beitrags) mitzuteilen, dass man sich in Rödermark für eine „aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer B“ einsetzen wird.

Hier ein vorgefertigtes Textmuster: …. Fraktion …. werden alles daransetzten, dass die Grundsteuerreform 2025 „aufkommensneutral“ erfolgen wird.


Am 29.05.2024 konnte man einem Beitrag entnehmen, dass es für den Haushalt 2024 und 2025 wohl keine Steuererhöhung geben wird. Gerade deshalb ist es für die Bürger wichtig zu wissen, dass es auch KEINE Umstellung wie folgt geben wird. Höhere Einnahmen über die Grundsteuer bei einem empfohlenen Hebesatz des Finanzministeriums von 804%.

Mir ist jedoch auch bekannt, dass man sich in Rödermark bisher nicht zur „aufkommensneutralen Umstellung der Grundsteuer B“ geäußert hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Erkenntnis auf der Aussage eines Stadtverordneten beruht.

» Hebesatzempfehlung Land Hessen
» Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.

» Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform


Rödermark intern.
Finanzierungssaldo Stadt Rödermark -10.273.553,00 Euro
Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände; 2024

Gibt es etwas Positives zum Haushalt, sollte man das „nicht hinterm Berg lassen“

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Webseite AL/Die Grünen.29.05.2024
Keine Steuererhöhung in Rödermark

Der Rödermärker Haushalt für 2024 und 2025 ist unter Dach und Fach.
Trotz der angespannten Finanzlage wird es keine Steuererhöhungen in Rödermark geben.
[..] Weiter auf der Webseite der AL/Die Grünen

Ich halte das mal fest, damit ich mich noch in 2024
und im Bürgermeisterwahljahr 2025 auch das Jahr, indem der Posten des Ersten Stadtrates wohl wieder aus den Reihen der wohlgesonnenen Parteigenossen ausgewählt wird, an diese Aussage erinnere und darauf zurückgreifen kann.

Mit dem Artikel will man den Bürgern wohl kurz und knapp mitteilen:
Es geht uns gut. Trotz der angespannten Finanzlage. Steuererhöhungen wird es genauso wenig geben wie Einschränkungen im Bereich der Kinderbetreuung.
Ich finde die Mitteilung auf der Webseite ein wenig flach. Ein wenig flach für eine Wählergemeinschaft, die von der Stadtkämmerin (AL/Die Grünen) sicherlich noch tiefere Informationen zu einer solch positiven Botschaft hätte liefern können. Mit der Unterstützung der Kämmerin sollte es nicht schwer sein, die Grundlagen aufzuzeigen, wie man zu einer solch optimistischen Aussage, die auf den Zahlen eines gewaltig unterfinanzierten Doppelhaushalts 2024/2025 basiert, gelangen kann.

Ich würde mich wirklich sehr freuen,
wenn die von den Grünen herausgegebene Feststellung auch tatsächlich eintreffen würde. Die Grünen sollten es wissen: Die Finanzministerin (in Kommunen Kämmerin genannt) ist Mitglied der AL/Die Grünen.


Aber

Zum Geschäft der Regierenden gehört selbstverständlich auch, dass man für eine positive Grundstimmung in der Bürgerschaft sorgt. Man sollte aber auch bedenken, dass es Bürger gibt, die gemachte Aussagen anhand von Fakten hinterfragen.

Zu den Fakten, die der Doppelhaushalt 2024-2025 bereithält,
hätte ich mir einige Erklärungen zur Problemlösung gewünscht.

Was genau meint die AL/Die Grünen mit
keine Steuererhöhung-? Ist damit gemeint, dass in der Laufzeit des Haushalts 2024-2025 keine Steuererhöhung geben wird? Dann wäre frühestens 2025 mit einer Steuererhöhung zu rechen. Ist damit gemeint, dass man den Hebesatz für die Grundsteuer B deshalb nicht anheben muss, weil die durch die Grundsteuerreform die Steuer-Einnahmen im Jahr 2025 auch ohne Hebesatzerhöhung derart steigen werden und damit eine Hebesatzanhebung nicht erforderlich ist? Stichwort „aufkommensneutral“

Eine Erklärung dazu, wie man das Defizit ausgleichen möchte.
Ein Ausgleich ist mittels der noch vorhandenen Rücklagen möglich. Dazu muss man erwähnen, dass nach einem Ausgleich des Defizits keinerlei Rücklagen mehr vorhanden sind. Braucht man für 2025 ein derartiges Polster nicht mehr? Siehe Haushaltsplan Seite 25. Erwähnen muss man auch, ob es in der verbleibenden Amtszeit des aktuellen Magistrats weiterhin geplant ist, den Aufbau der Schulden zu forcieren? Gibt es eventuell auch Gedanken dahingehend, wie man in Hinblick auf die folgende Generation diesen gigantischen Schuldenberg abbauen will? 2019 waren es 20.917.030,87 € Schulden. In der Amtszeit des jetzigen Magistrats soll dieser laut Plan im Jahr 2025 50.579.774,60 betragen. Siehe Haushaltsplan, Seite 132.

Wird es mit den Einnahmen durch die Gewerbesteuer
in den folgenden drei Quartalen 2024 besser aussehen als im ersten Quartalsbericht? Dort waren es 1.369.725,00 Euro weniger als geplant. Siehe Quartalsbericht 1. Quartal 2024.

Zur aufkommensneutralen Durchführung der Grundsteuerreform
hätte ich gerne eine Aussage. Ich konnte noch nirgendwo lesen, dass in Rödermark im Jahr 2025 die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt wird. Hofft man darauf, dass sich die Einnahmen auch ohne Anheben des Hebesatzes derart erhöhen wird und man in 2025 die frohe Botschaft verkünden kann: „Der Hebesatz muss auch in 2025 nicht angehoben zu werden.“

Sämtliche sozialen Standards?

Nichts für ungut, ihr Grünen. Sicherlich wird die Nachricht bei einem Teil der Bürger, die Eure Meldung lesen werden, Jubelstürme auslösen.
Über eine schlüssige Erklärung auf eurer Webseite, die von mir genanntes in ein anderes Licht stellt, würde ich sicherlich nicht traurig sein. Erwartungen habe ich aber keine.

Siehe auch
» Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze
» Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
» Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze

Bezüglich der Grundsteuer setzen auch andere Bundesländer auf Transparenz. Folgerichtig sollen dort sog. Transparenzregister eingeführt werden. Diese sollen Auskunft darüber geben, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre. Transparenzregister sollen zum Beispiel in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein entstehen. Siehe https://grundsteuer-digital.de/aufkommensneutralitaet-der-hebesaetze/


Siehe auch
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.
Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.

Besorgniserregender Trend: Hessens Städte finanziell immer stärker unter Druck
Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Haushalts- und Steuerpolitik der 59 hessischen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern / Mehr als 70 Prozent ohne ausgeglichenen Haushaltsplan / Steuererhöhungen nahmen zu / Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen.
Lesen Sie den Artikel bei Bund der Steuerzahler

Mehrheit will Grundsteuer aufkommensneutral umstellen“ kann man beim Bund der Steuerzahler lesen. Wirft man einen Blick in das .pdf Dokument, wird man feststellen, dass Rödermark wohl nicht zu den Kommunen gehört, die dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums bzw. Finanzamts Hessen folgen werden.


Was kann man beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform lesen?
[..]Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. [..]
Quelle: Bundesfinanzministerium


Könnte die finanzielle Lage nicht besser aussehen, wenn man mit den Steuergeldern etwas sorgsamer umgehen würde? Siehe: 34 Mio. Miete für 95% Leerstand. Hessen hats ja. 🙁. Nicht nur im Land. Sondern auch in den Städten und Gemeinden. Wäre den Kommunen nicht geholfen, wenn das Land Hessen aufhören würde, über die Heimatumlage (Starke Heimat Hessen) von den Kommunen Millionenbeträge einzutreiben?

Siehe auch
» Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze
» Kommunalsteuerr 2024
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
Nachtrag:
» Finanzminister Professor Dr. Lorz zum Hessengeld und zur Grundsteuerreform


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

Massive Steuererhöhungen im Kreis Offenbach. Nicht in Rödermark!

Steuererhöhung nicht in Rödermark. Trotz einer sehr hohen Finanzierungslücke schaffte es der Magistrat den Stadtverordneten einen Haushalt vorzulegen, der ohne Steuererhöhungen auskommt. Es wurde mehrfach betont, dass es sich bei dem vorgelegten Haushalt um einen genehmigungsfähigen Haushalt handelt. Die Nachricht, dass der Haushalt genehmigungsfähig ist, sollte jeder auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU als eine der 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt in Rödermark verbreiten.

Laut Haushaltsplan (Haushaltssatzung) 2024 und 2025 sind keine Steuererhöhungen eingeplant. Eine Erhöhung könnte im Jahr 2025 allerdings auch ohne Anheben des Steuersatzes (Grundsteuer B 715%) durch die Grundsteuerreform anfallen. Schade, dass in dem Artikel bei of-news nicht aufgeführt ist, dass die Rödermärker zu den glücklichen Bürgern einer Kommune gehören, die sich dafür ausgesprochen haben, die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchzuführen. Wenn Rödermark zu den Kommunen gehören sollte, braucht man 2025 zumindest nicht mit einem Anheben des Steuersatzes (715%) zu rechen.

Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster. Es wird so kommen. Der Satz 715% für die Grundsteuer B wird das Jahr 2025 nicht überstehen. Oder wird es 2024 schon so weit sein?

In dem Artikel wird erwähnt, dass man die Last der Ausgaben nicht nur auf die Bürger abladen soll.
Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen: „Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. [..]Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen[..]
» Lesen Sie den Artikel bei of-news.de

Die Ausgabeseite in den Griff bekommen, ist in Rödermark wenig populär. Dementsprechend müsste gewaltig an der Einnahmeseite gedreht werden. Man sollte sich mal erkennbar um den Hainchesbuckel kümmern und endlich beginnen, dem bestehenden Auftrag –Gewerbegebiet nördlich der Germania– Leben einzuhauchen. Dann gäbe es auch mehr Gewerbesteuer.
Die CDU begrüßt die Initiative des Bürgermeisters, nördlich der Germania den Vollsortimenter anzusiedeln. Quelle
Hier der Antrag

Vorstehendes bringt zwar nicht gleich Geld in die Kasse, aber ein Ziel bis 2040 müsste auch im Rödermark machbar sein. Oder man bedient sich eines neuen -Rödermark Tempo- in Verbindung mit weniger Bremser in der Stadtverordnetenversammlung.

Wir bräuchten natürlich kein neues Gewerbe in Rödermark. Man verzichtet komplett auf Neues (wenn es der Stadtumbau (ISEK) wäre, dem würde ich nicht eine Träne nachweinen) und alle freiwilligen Einrichtungen werden hinterfragt und ggf. aufgegeben.

Siehe auch
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
» Ein Blatt für Rödermark


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.