Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.


Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Die Grundsteuer-Reform könnte eine Kommune zu einer versteckten Steuererhöhung nutzen.
Die Bürger müssen den Kommunalpolitikern, insbesondere denen der Koalition sowie dem Magistrat, sehr genau auf die Finger schauen.

Warum?
Mitte 2024 wird das Land Hessen jeder Gemeinde vorrechnen, welchen Hebesatz eine Kommune ansetzen muss, damit die Einnahmen vor/nach der Grundsteuerreform gleich bleiben. Die Zahlen werden den Kommunen zugestellt und was ganz wichtig ist, auch veröffentlicht.

Im verabschiedeten Haushaltsplan 2024-2025 ist keine Grundsteuererhöhung eingeplant.
Die Aussage bei den 10 Wahrheiten der CDU zum Haushaltsplan 2024-2025 besagt „Keine Steuererhöhung“.
Im Jahr 2025 greift die Grundsteuerreform. Es kann sein, dass durch die Grundsteuerreform die Einnahmen der Stadt gewaltig steigen und man den Grundsteuerhebesatz senken kann. Sollen die Einnahmen niedriger werden, ist es unabdingbar, dass der Hebesatz angehoben werden muss.

Die Politik hat das Ziel ausgegeben,
dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral ist. Aufkommensneutral bedeutet, dass eine Kommune nach der Reform INSGESAMT nicht mehr einnehmen soll wie vor der Reform. Dass evtl. ein Einzelner mehr zahlen muss, wird ganz sicher der Fall sein. Der Bürger muss darauf achten, dass der Magistrat die aufkommensneutralen Hebesätze anwendet. Es besteht NICHT die Pflicht, dies zu tun.

Bei der Verabschiedung des Haushaltsplans wird damit geplant
(siehe auch Haushaltsplan), dass die Hebesätze nicht angehoben werden. Das bedeutet aber nicht, dass man diese bei Mehreinnahmen durch die Reform nicht senken muss. Der Hebesatz kann in 2025 eigentlich nur dann angehoben werden, wenn die Einnahmen nach der Reform niedriger sind wie vorher. Der eingenommene Betrag ist ausschlaggebend. Nicht der Hebesatz.

Was immer passieren mag.
Es wird sehr spannend. Ich denke, die Idee mit dem Doppelhaushalt in Hinblick auf die Bürgermeisterwahl in 2025 haben wir dann erst einmal Ruhe, dürfte eine schlecht durchdachte Idee bleiben.


 
Siehe auch
» Verabschiedung Doppelhaushalt 2024-2025
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.


Rödermark intern.
Finanzierungssaldo Stadt Rödermark -10.273.553,00 Euro
Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände; 2024

Was man auch mit einer Grundsteuererhöhung den Bürgern signalisieren kann.

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Von juristischer Seite wird dahingehend bereits seit einiger Zeit beleuchtet, einen Mechanismus umzusetzen, der sofern keine anderweitige Deckung der Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) in hinreichendem Maße erfolgt, einen Ausgleich über die Grundsteuer vorsieht (Vgl. exemplarisch Oebbecke: Reaktionen des Rechts auf kommunale Finanzprobleme, in: DVBL 22/2013, Seite 1409 bis 1415). Das hätte vielerlei Vorteile: U.a. würde damit für die Einwohner wieder der Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungsangeboten und deren Finanzierung erfahrbar (Fühlbarkeit). Indirekt würden damit kommunalpolitische Entscheidungen zu Aufwandsenkungen wieder eher diskutabel, weil sie die für den Ergebnisausgleich notwendige Steuerbelastung der Einwohner reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass mit steigender und für den einzelnen spürbarer Steuerbelastung das Interesse der Einwohner an den kommunalpolitischen Entscheidungen zu Ertragsverzichten bzw. unterlassenen Aufwandreduzierungen merklich zunimmt. Die Grundsteuer B ist dafür besonders geeignet, weil sie direkt oder indirekt (Einrechnung in Mietpreise) alle Einwohner und Unternehmen einer Kommune belastet. Gleichzeitig würde mit einer solchen Regelung der personelle und politische Aufwand zur Durchsetzung des Rechts (im Kontext der Erreichung des Haushaltsausgleiches) seitens der Finanzaufsichtsbehörden sinken. Quelle

Alle aufgeführten Zahlen sind recherchierbar Zahlen
Schuldenstand von 2022 nach 2025 mehr als verdoppelt.
(Haushaltsplanentwurf Seite 132)

Folgern könnte man.
Ohne Grundsteuererhöhung alles Bestens mit den Finanzen in Rödermark. Erfreulich.
Da in Rödermark in 2024 und 2025 KEINE Grundsteuererhöhungen vorgesehen sind, kann der Bürger davon ausgehen, dass man sich um den Haushalt der Stadt keine Gedanken machen muss. Anstrengungen für neue Einnahmequellen (Gewerbegebiete) sind nicht notwendig.
Weiter wie bisher.

Ohne die mit hoher Wahrscheinlichkeit schon heute feststehenden Kosten in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten, konnte die Stadtkämmerin einen genehmigungsfähigen Doppel-Haushalt einreichen. Der genehmigungsfähige Haushalt wird u.a. damit erreicht, dass man die Rücklagen fast komplett aufbrauchen (Seite 25) wird, im Personalbereich Kinder 1.500.000,00 € an Ausgaben streicht, sowie weitere 660.000 € im Fachbereich 4 (Soziales) streicht. Streicht im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025.

Anstieg der Schulden laut Haushaltsplanentwurf 2024-2025. Seite 132.
Gruß an die Kinder und Enkel.

2022 23.817.037,45 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 829,20 € Schulden pro Kopf
 
2025 50.579.774,60 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 1.760,95 € Schulden pro Kopf
 
Und das alles ohne die Grundsteuer zu erhöhen. Chapeau.
 
Siehe auch
» Der Haushalt 2024 dürfte gerettet sein.


Rödermark intern.
Finanzierungssaldo Stadt Rödermark -10.273.553,00 Euro
Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände; 2024

„Maßlos und unverschämt“: Grundsteuer sorgt für Ärger

Die Grundsteuer steigt
Die Grundsteuer steigt

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Heusenstamm

In den sozialen Medien beschweren sich einige Heusenstammer über die gestiegenen Kosten. Tenor: Die Stadt gehe verschwenderisch mit ihren Finanzen um. Kämmerer Uwe Michael Hajdu (CDU) verteidigt die Entscheidung, doch auch von der Opposition kommt Kritik.
Ganzer Artikel bei OP-Online

Rödermark

Gemäß dem Haushaltsplanentwurf, den die Stadtkämmerin, Frau Schülner, am 5.12.2023 eingebracht hat, bleibt der Hebesatz für die Grundsteuer bei 715%. Dies, obwohl schon zum Zeitpunkt der Einbringung ein Defizit von knapp 8 Mio. bestand und bereits bekannt war, dass sich die Abgaben an den Kreis drastisch um mehr als 2 Mio. erhöhen würden

Wie hoch müsste die Grundsteuer B sein, um das Defizit (ordentliches Ergebnis) im Jahr 2024 auszugleichen?
Im Haushaltsplan wird die Höhe der Grundsteuer B rechnerisch aus den Buchungsdaten abgeleitet. Der ermittelte Hebesatz beträg demnach 1.458,58%, was einer Steigerung von 743,58 Prozentpunkte entspricht. (Haushaltsplan 2024-2025 Seite 94)

Dabei ist jedoch noch nicht die erhöhte Kreisumlage berücksichtigt. Diese würde den oben genannten Wert nochmals um etwa 190 Prozentpunkte erhöhen. Wohlgemerkt, wir sprechen hier von einem HaushaltsplanENTWURF. Was letztendlich beschlossen wird, lässt noch auf sich warten.

Siehe auch
» Steuereinnahmen, Rücklagen, Kennzahlen und weitere Haushaltszahlen.
» Weitere Links zum Haushalt 2023-2024 unter Stavo 5.12.2023


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Mehrbelastung der Bürger verhindern!

Wird uns die Steuer-Gebügrenlast in 2024 erdrücken?
Wird uns die Steuer-Gebührenlast in 2024 erdrücken?

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Die CDU-Fraktion Rödermark kündigt mit Blick auf die Haushaltsberatungen 2024 eine konstruktive Zusammenarbeit an. „Um ein Defizit und zusätzliche Belastungen der Bürger zu vermeiden, müssen wir offen beraten.[..] „Bürgermeister Rotter und der Kämmerin ist es in den Jahren zuvor gelungen, die Stadt aus dem Schutzschirm zu führen [..]Weiter bei der CDU Rödermark


Aufmunternde Worte der CDU zu einer konstruktiven Zusammenarbeit.

Aufmunternde Worte zueiner konstruktiven Zusammenarbeit
Aufmunternde Worte zuu einer konstruktiven Zusammenarbeit

Schutzschirm.
Hinweis zur Pressemeldung der CDU

20213 bis 2018
15.02.2013 Roland Kern. Schutzschirm Beitritt 15.02.2013 (BM Roland Kern) Quelle
 
2018. Mit dem Jahresabschluss 2018
hatten wir es schließlich geschafft – dank großer Haushaltsdisziplin! Der Schutzschirmvertrag war erfüllt. Rödermark konnte das Stabilisierungsprogramm verlassen. Quelle: Haushaltsrede

Ab Juli 2019
01.07.2019 Neuer Bürgermeister J. Rotter / Kämmerin A. Schülner


In 2018 Konditionen für Rettungsschirm 1 erfüllt.
Gleich danach die Hessenkasse.
Ein neuer Rettungsschirm.(Hessenkasse)

15.08.2018. Rödermark bekommt den Bewilligungsbescheid für den zweiten Rettungsschirm, genannt Hessenkasse.
Für Rödermark nahm Erster Stadtrat Jörg Rotter das Dokument entgegen. Es bescheinigt der Stadt, dass das Land Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 27,9 Millionen Euro ablöst. Dafür müssen bis zum Jahr 2039 insgesamt 13,95 Millionen Euro zurückgezahlt werden – in jährlichen Raten von 681.050 Euro und einer letzten Rate von 329.000 Euro.[..]
„Alles auf Anfang für unsere Kommunen heißt es dank der Hessenkasse. Es muss aber auch das Ende der Schuldenmacherei vergangener Tage sein. Auch das wollen wir sicherstellen“, betonte Schäfer. „Mit der Hessenkasse ermöglichen wir den Kommunen einen nachhaltigen Ausstieg aus der Schuldenspirale. Quelle

Haushalt 2024-2025
Die wichtigste Zahl für den Bürger bleibt unbeantwortet.
Vorsorglich. Zum Haushalt 2024-2025 hört man von der Koalition und Fraktionen kaum etwas. Was hier geschrieben wird, kann man der Haushaltsrede, der PM der CDU sowie dem Haushalt 2024-2025 entnehmen. Zahlen wurden von der Verwaltung genannt und stehen jedem Interessierten im Internet zur Verfügung. Zahlen, die Bürger kennen sollte/muss.
Das Jahr 2024 wird schon durch die Steigerungen, die uns die Ampel bescheren wird, schwer genu werden. Was blüht uns 2024 an Kosten, mit denen nur der Bürger in Rödermark belastet wird? Zusätzlich zu den schon bisher bekannten Steigerungen bei Abfall, Wasser und Bestattungsgebühren.
Aus dem Haushalt 2024-2025. Rechnerischer Hebesatz Grundsteuer B zum Erreichen des Ausgleichs im ordentlichen Ergebnis in v.H. für 2024: 1.458,58. Das wäre dann eine Steigerung um 743,58 Prozentpunkte. Warum in dieser Höhe die Steigerung im Jahr 2024 sicherlich nicht kommen wird; siehe hier.
Eine Erklärung darüber, warum diese Horrorzahl wahrscheinlich weiterhin nur als „rechnerisch“ zu verstehen ist, dazu äußert sich die Verwaltung (Kämmerin) sowie die regierende Koalition leider nicht.


Siehe auch
» Rechnerisch. Doppelhaushalt 2024-2025 Seite 94 (3)
» Kreis Offenbach. Haushalte 2024 im Vergleich
» FWR. Nicht das Parlament hat viele Wunschvorhaben eingereicht.
» Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Nivellierungssatz der Grundsteuer A (fiktiver Hebesatz)

Sollte man die Grundsteuer B erhöhen, sollte man auch den Nivellierungssatz der Grundsteuer A beachten. Auch alleine schon deshalb, weil man in Rödermark den Magistrat beauftragt hat, unter welchen Voraussetzungen eine Grundsteuer C eingeführt werden könnte

Die Vergleichsgröße für die Bedarfsmesszahl ist die Steuerkraft der jeweiligen Gemeinde. Damit sind nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen gemeint, denn diese hängen bei Gewerbe- und Grundsteuer auch vom Hebesatz ab, den die Gemeinde im Haushalt selbst festlegt. Daher werden diese Einnahmen auf einen normierten, einheitlichen Hebesatz umgerechnet, es zählen die Steuereinnahmen, die die Gemeinde bei diesem Nivellierungshebesatz hätte.
Liegen die He­besätze unter dem jeweiligen Nivellierungssatz, so führt dies dazu, dass fiktiv Steuereinnahmen angerechnet werden, die die Gemeinde gar nicht vereinnahmt hat.
Quelle: kommunalwiki.boell.de


Siehe auch
» Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs Nivellierung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
#fiktiver Hebesatz