Wofür werden die Einnahmen der Stadt, auch die Einnahmen aus der Grundsteuer B, benötigt?
Steigerung von 2009 zu 2019 Einnahmen: Von 33.364.000€ auf 63.970.000€ (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer B, Gebühren, Zuweisungen +30.606.000€)
Aufwendungen: (direkt [bis auf Personal Erzieher] beeinflussbar durch den Magistrat [Bürgermeister]) Von 42.578.000€ auf 63.905.000€ (+21.327.000€) Davon Personal von 11.383.000€ auf 18.804.000€ (+7.421.000€) Davon Sach- und Dienstleistungen von 8.731.000€ auf 12.758.000€ (+4.027.000€)
Für 2020-2021 kommen u.a. Personalkosten für 32 neue Mitarbeiter (einschl. Erzieher) hinzu. (Quelle) Haushaltsrede FDP 26,34 Millionen € Schulden am Jahresende sind immer noch 940 € pro Einwohner. (Quelle) Siehe auch
» Haushaltsreden zum Haushalt 2019
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
In den sozialen Medien wird heftigst über die erneute Grundsteuererhöhung gewettert. Könnte man, neben einem rigorosen Sparkurs, anderweitig Besserung herbeiführen? Durch das sich jährlich wiederholende Jammern der grünen Kämmerer müsste man doch durch eine erneute Klage gegen den KFA (mehr dazu im weiteren Verlauf) etwas erreichen können. Wenn nicht, dann sollte man das Jammern bei diesem Punkt unterlassen und sich einen einleuchtenden Grund für die aus Sicht eines Stadtkämmerers unverschuldete Misere suchen.
Warum jetzt die alten Kamellen ausgegraben werden.
Wie ein Mantra hört man bei den Haushaltsreden grüner Stadtkämmerer, dass der Kommunale Finanzausgleich (KFA) selbst nach der Besserung des KFA nicht ausreicht, um die Kommunen mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten. D.h. von den übergeordneten Stellen werden Aufgaben an die Kommunen delegiert (die Musik wird bestellt). Die nötigen Finanzmittel werden den Kommunen nicht in ausreichender Höhe erstattet.
Offenbach Post 6.2.2020
[..]Die Schuldigen sitzen in Berlin und Wiesbaden, bleibt Kämmerin Schülner bei der Kritik, die schon ihre Vorgänger geäußert haben: „Bund und Land haben es versäumt, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind[..] Siehe OP-Online
Jetzt fragt man sich als Bürger doch, warum schwätzen die Hauptamtlichen eigentlich nur darüber? Warum reichen die nicht, wie seinerzeit Alsfeld, eine Klage ein? Hat schwarz/grün Rödermark Angst davor, dass schwarz/grün Wiesbaden Rödermark nicht mehr mag?
Oder, bekommt man genug und man braucht nur einen Punkt, um sich bei einer Haushaltsrede für einen ….. Haushalt zu rechtfertigen.
Also lieber hauptamtliche Magistrat. Nicht meckern, Klage einreichen oder den Mund halten.
Die Meinung von H. Michael Gensert (den und seine Meinung ich sehr schätze) dazu, würde mich brennend interessiern.
Mit Urteil vom 21. Mai 2013 hat der Hessische Staatsgerichtshof auf die Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld wesentliche Vorschriften des Finanzausgleichgesetzes für mit der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar erklärt. Bis spätestens zum 31. Dezember 2015 muss nach den Vorgaben des Gerichts eine Neuregelung getroffen werden. Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs) in Hessen. Quelle
Schon von Gesetzes wegen hat das Land die Kommunen für die Erledigung der Pflichtaufgaben auskömmlich auszustatten, soweit diese nicht durch eigene Einnahmen abgedeckt werden können. Die Differenz hierzu ist der „Bedarf“. Wenn nun -nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom Mai 2013, das die Kommunen mit vereinten Kräften erstritten haben,[..] Quelle Roland Kern Haushalt 2017/2018
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Gastkommentar. Name ist dem Admin bekannt.
» 02.08.2020. Natürlich werde ich den Gastkommentar veröffentlichen. Zwei Tage sollte man den angesprochenen Fraktionen allerdings schon geben.
» 05.08.2020 Die zwei Tage sind vorbei.
Der CDU und AL/Die Grünen dürfte nicht entgangen sein, dass die Grundsteuererhöhung in den sozialen Medien heftig diskutiert wird.
Da nur mit Stimmen der Koalition (CDU, AL) die Erhöhung möglich geworden ist, sollten die mal ihre Kommunikationskanäle nutzen und eine Stellungnahme abgeben. Viele Bürger haben in die Tasten gegriffen und bei Facebook ihren Unmut kundgetan. Da kann man von den beiden verantwortlichen Parteien eine schlüssige Antwort zu den gewaltigen Steuererhöhungen erwarten. Ein Blick auf das kommende Jahr, in Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie, wäre vor der Kommunalwahl angebracht. Mit welcher Steuererhöhung haben wir 2021 zu erwarten? Die Corona-Pandemie dürfte bei der 2020er-Erhöhung keinen Niederschlag gefunden haben. Wird man trotz mieser Kassenlage weiter ungehemmt die im Stellenplan vorgesehene Neueinstellungen (abgesehen von der Kita-Betreuung) durchziehen?
Hinweis/Ergänzung vom Admin
Ob der Bürger folgendes als Stellungnahme annehmen kann, muss jeder für sich entscheiden. Der Standpunkt der AL bzw. CDU könnte sein: „Ist doch schon frühzeitig alles mehrfach gesagt/geschrieben worden. Weiters ist nicht notwendig.“
– Die Erste Stadträtin hat sich zur Erhöhung der Grundsteuer schon am 6.2.20 geäußert. „Haushaltsausgleich gelingt nur durch Erhöhung der Grundsteuer um 32,4 Prozent“ Siehe OP-Online
– Auf der Webseite der AL wurde am 21.02.2020 berichtet.
Vor der Zustellung der Gebührenbescheide. Die Reaktionen der Fraktionen oder Bürger in den sozialen Netzwerken oder bei OP-Online (4 Kommentare) hielten sich im Rahmen bzw. es war wenig zu vernehmen.
In eigener Sache und natürlich nicht so offiziell wie von der Koalition (CDU, AL/die Grünen), die die Erhöhung beschlossen hat.
– 04.02.2020. Natürlich wurde auch im „Blog für Rödermark“ darüber berichtet.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Festzuhalten ist. Die jetzige Grundsteuererhöhung ist in keinster Weise mit Corona in Zusammenhang zu bringen. Ich befürchte, dass dieser Zusammenhang in 2021 genutzt wird, um evtl. eine weitere Grundsteuererhöhung zu argumentieren. Warum ich eine weitere Erhöhung in 2021 befürchte? Weil -Sparen- bei dem jetzigen Bürgermeister/Stadträtin und der Koalition nicht zu erkennen ist.
Und Einnahmesteigerungen? Denken Sie daran, dass eine mögliche Ansiedlung eines Verbrauchermarktes (Gewerbesteuerzahler) im Gewerbegebiet von Ober-Roden durch Schwarz/Grün verhindert wurde.
Jetzt sieht der Bürger das Ergebnis der letzten Kommunalwahl und der darauffolgenden Bürgermeisterwahl auf seinem Gebührenbescheid (nicht nur dort). Die Wahl der Ersten Stadträtin erfolgt von der Stadtverordnetenversammlung. Durch das Ergebnis der letzten Kommunalwahl ergab sich eine weiterhin schwarz-grüne Mehrheit, die dann den Ersten Stadtrat wählt.
Absprachegemäß bekommt ein schwarzer Bürgermeister einen grünen Stadtrat oder umgekehrt.
Der schwarze Bürgermeister und die Grüne Stadträtin haben von der Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf GELDausgeben NICHTS zu befürchten. Wenn das Geld knapp wird, wird nicht an Sparen gedacht, sondern man wird weiter die Haushaltskasse der Bürger plündern.
Bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr hat der Bürger in Rödermark die Chance zur Änderung.
Beenden der Koaltion aus CDU und AL/die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung wäre der erste Schritt zu Besserung.
FWR Peter Schröder am 11.03.2020. Hoffnung, dass CDU und AL im Sinne der FWR zu Erkenntnis und Selbstheilung fähig sind, hat Schröder nicht. In einer Stellungnahme zum Haushaltsentwurf für die Jahre 2020 und 2021 schreibt er wörtlich: „Die schwarz-grüne Koalition hat noch immer abgesegnet, was die schwarz-grüne Verwaltungsspitze vorgelegt hat. Daran sollte man sich bei den kommenden Kommunalwahlen erinnern. Quelle: Dreieich Zeitung Seite 4
In einer völlig neuen Antragsart
hat die FDP zum Doppelhaushalt 2020/2021 folgenden Antrag eingereicht.
» Für den Doppelhaushaltsplan der Stadt Rödermark für 2020/2021 werden die nachstehend näher bezeichneten Einsparungs- und Konsolidierungsmaßnahmen NICHT beschlossenSiehe
Was soll das? Nun ja. Da war wohl der Vater des Gedankens: „Sparen ist mit der Koalition schwer möglich.
Lassen wir also die endlosen und im Sand verlaufenen Diskussion mit der Koalition. Aber gesagt und dokumentiert werden soll schon, was man machen könnte. Fairerweise. Sparen in einem kommunalen Haushalt ist schwere Kost und vielfach mit Grausamkeiten, die aus Sicht des Einzelnen unterschiedlich sind, verbunden.“
Ich könnte auch abkotzen 715% Hebesatz! Die sollen einfach mal mit dem Sparen anfangen.
Es wird Zeit gegen diese Misswirtschaft vorzugehen!!
Ohne Worte. Völligst überzogen.
Die Herrschaften sollten mal schauen ob sie noch in den Spiegel gucken können
Ich könnte auch abkotzen 715% Hebesatz! Die sollen einfach mal mit dem Sparen anfangen.
Es wird Zeit gegen diese Misswirtschaft vorzugehen!!
Ohne Worte. Völligst überzogen.
Die Herrschaften sollten mal schauen ob sie noch in den Spiegel gucken können
Vielleicht sollte man anfangen an den Politikern zu sparen.
Bald schaffen wir die 990% Hebesatz
Die “ verarschung“ des Jahres
nicht zu vergessen die hohe Hundesteuer und Gewerbesteuer
Tja, mit vernünftigem Wirtschaften hatten es die Kommunalpolitiker von Rödermark noch nie so wirklich.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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