Radverkehr in Rödermark. wurde so gut wie nichts umgesetzt.
BIVER – Presseerklärung
Unregelmäßigkeiten im Fahrplan für besseren Klimaschutz in Rödermark.
BIVER Kritisiert Klimaschutzkonzept.
„Unser Ziel als Bürgerinitiative Verkehrsberuhigung Rödermark -BIVER- beinhaltet naturgemäß auch den Klimaschutz, denn der Wunsch nach Lärmschutz bedeutet weniger Autoverkehr, gleichbedeutend mit Schutz vor hoher CO2 Emission,“ so Norbert Kern, Sprecher der BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.
Mit unserer Erklärung zur derzeitigen Klimaschutz-Diskussion in der Stadt, so der BI-Sprecher, möchten wir den Bürgern wenigstens in Sachen „Verkehr“ das ausufernde „Klimaschutzkonzept“ einmal kurz skizzieren:
Im Herbst 2011(!) hatte die Stadt mitgeteilt, den CO₂-Ausstoß in Rödermark drastisch senken zu wollen. Um das zu erreichen, lies man ein 59.000,–€ teures Konzept erstellen, das auf 213 Seiten(!) den Weg weisen sollte. Geplante Maßnahmen wurden mit „hohe Priorität A – geringe Priorität C“ gekennzeichnet und sollten jährlich, auch mit Öffentlichkeitsarbeit, überprüft werden. Traurig ist, dass die hiesige Koalition wohl erst nach einem Vorstoß der FDP und der FWR nun beantragt hat, dieses zu überprüfen und anzupassen.
In der sog. „SCHWACHSTELLENANALYSE DES VERKEHRS“ sollen zur Förderung des Radverkehrs u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Gegebenheiten getroffen werden. Fahrradfahren im Innerstädtischen Bereich soll attraktiver, unkompliziert und einfach sein. Die Sicherheit zum Beispiel für Schulkinder muss gewährleistet sein. Ob Einkauf, Gastronomie, öffentliche Gebäude oder Unternehmen, Fahrradfahrern müssen Gegebenheiten eingeräumt werden, das Fahrrad als Alternative zum Pkw nutzen zu können.
Neben der Förderung des Radverkehrs, soll auch geprüft werden, welche verkehrlichen Schwachstellen unter dem Aspekt des Klimaschutzes in Rödermark existieren, wie z.B. der Verkehrsfluss in der Stadt. Von der Umsetzung all dessen geht die Bewertung aus.
Doch weit gefehlt und so arg es nicht nur nach Überzeugung der BIVER auch klingt, außer zum Thema Stadtradeln und einigen Fahrradständern (beides Priorität „C“) wurde so gut wie nichts umgesetzt. In kaum einer anderen Kommune werden Radfahrer so vernachlässigt wie in Rödermark und dies, obwohl Radfahrstreifen bzw. Fahrradstraßen mit Priorität „A“ versehen wurden.
Gerade entlang den Hauptdurchgangs- und einiger viel befahrener Seitenstraßen würden sich solche Maßnahmen mehr als anbieten. „Wie die Erfahrungen anderweitig zeigen, beruhigen Radfahrstreifen nicht nur den Verkehr, sondern bieten den Radlern auch subjektiven Schutz, wodurch der Radverkehr insgesamt erhöht und die CO2 Emission bzw. der Straßenlärm erheblich verringert würde“, so Norbert Kern. Gefährliche Situationen, wie z.B. auf dem „Schulweg“ Hanauer Straße, wo im Übrigen jedwede Überquerungssicherheit fehlt, würden nach Ansicht der BIVER damit minimiert werden.
Kritisch hinterfragt die BIVER auch erneut Stadtverordnetenbeschlüsse, die seit Jahren vom Magistrat nicht umgesetzt werden, obwohl die Stadtverordneten als gewählte Vertreter der Bürger deren grundsätzliche Meinung und Wünsche wiedergeben.
Kern erinnert dabei u.a. an den sog. „Kipferl-Kreisel“ (laut HE-Mobil liegt keine Anfrage der Stadt vor, obwohl dies vor 2 Jahren beschlossen und möglichst zeitnah zum Wohle der Anwohner realisiert werden sollte); an das LKW-Durchfahrtsverbot auf der L3097 bzw. verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Rodaustr. (seit 6 Monaten Stillstand); an Tempo-30 auf beiden Strecken, infolge erheblicher Straßenschäden bzw. zur Schulwegsicherung (HE-Mobil erklärte dazu schriftlich die Zuständigkeit der Stadt) sowie an das blockierte Gewerbegebiet „Germania-Nord“ mit möglicher und Anwohner entlastender Querspange B459/L3097.
„Wie auch immer, leider genügt wohl gerade ein Koalitionspartner nicht mehr seinen eigenen Ansprüchen. Für mich werden Erinnerungen an 1986(!) wach, als DIE GRÜNEN mit allen Mitteln den „Rödermarkring“ verhindern wollten. Nicht nur mein Vater Franz Kern (Leserbrief in „Rödermark-Post“ 29.10.1986), sondern auch der ehemalige Leiter der PSt. Rödermark, Herr Rüdiger Anger, beschrieben bereits damals deutlich deren Sturheit,“ so Norbert Kern im Resümee der Presseerklärung.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
BI-Rodaustraße und BIVER zur Sondersitzung BISE 8.12.2022
Presseerklärung der BI Rodaustraße und
BIVER Ortsgruppe Ober Roden
Bürgerinitiativen verbuchen kleinen Teilerfolg / Sondersitzung erfährt geteiltes Echo /
Handeln statt nur versprechen
Auf ein, wie seit Jahren nicht mehr dagewesenes, großes und reges Interesse vieler lärmgeplagter Anwohner*innen stieß am vergangenen Donnerstag die Sondersitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie in deren Mittelpunkt u.a. das seit Jahren geforderte LKW Durchfahrtsverbot auf der L3097 (Mainzer, Hanauer und Nieder Röder Str.) durch Ober Roden stand.
Als Grundlage für die Beantragung dessen dient dabei das Gutachten von Moritz von Mörner. Demnach soll der der Schwerlastverkehr aus Richtung Urberach bzw. Richtung Rodgau auf den Rödermarkring bzw. auf die B45 ausweichen. Für diese einzig mögliche Ausweichroute wurde nun ein Beschilderungsplan erstellt. Dieser wird dem Kreis vorgelegt, der dann das Anhörungsverfahren mit Nachbarkommunen, RP Darmstadt und Hessen Mobil in die Wege leitet und abschließend über das Lkw-Durchfahrverbot entscheidet. Von Seiten des RP, so der Gutachter, gebe es „ein leichtes Daumen hoch“, was vorsichtig optimistisch stimme.
Die Sondersitzung BUSE am 8.12.2022 taugt nicht dazu, allen Anwohnern der besprochenen Gebiete Hoffnung zu machen, dass sich bezüglich ihres Anliegens eine Besserung abzeichnen wird.
Der Antrag der ‚Freien Wähler Rödermark‘, den anwesenden Bürgern das Rederecht zu erteilen, wurde von den Stadtverordneten angenommen. Angesichts der zahlreichen anwesenden Bürger war dies auch zu erwarten.
Zu beiden Themen:
„Parken um den Bahnhof Ober-Roden„. Das Fazit vom Gutachter. Anwohnerparken nicht durchsetzbar. Hier besteht laut Gutachter kein Handlungsbedarf. Erwähnenswert ist der Zähltag. Am 2.6.2022 wurde die Anzahl der freien Parkplätze (von 400) ermittelt. Im Juni wurde das 9-Euro-Ticket eingeführt.
Ich bin nicht sicher. Ich glaube, es waren 100 freie Parkplätze.
„Lkw-Durchfahrtsverbot Nieder-Röder-Straße“ wohl die einzige Möglichkeit, eine Verkehrsberuhigung/Lärmminderung herbeizuführen. Allerdings müssen hier die Nachbarkommunen mitspielen. Wird wohl ein längerer Prozess werden, dessen Ende wohl, wie bei der Ortsumgehung Urberach, nicht alle Bürger erleben werden. Diejenigen, die besser Bescheid wissen als ich, sind wesentlich optimistischer. Auch ich hoffe, dass die Fachleute recht behalten.
Das Ergebnis der Gutachten wird zeitnah auf der Webseite der Stadt Rödermark veröffentlicht. Ich hoffe, es werden auch die Messprotokolle/Zählprotokolle mit veröffentlicht. Man wird dann mit Erstaunen lesen können, wie langsam (sic!) in Rödermark die Fahrzeuge unterwegs sind.
Die für mich erschreckende Erkenntnis ist die,
mit welchen Informationen in unserem Land Entscheidungen getroffen werden. Eine einzige Messung genügt, um daraus das Mittel zu bestimmen, das für alle weiteren Maßnahmen herangezogen wird. Um das zu verdeutlichen, zeigte ein Bürger einen Vergleich auf: Wenn man den Kopf im Kühlschrank stecken hat und die Füße im Backofen, dann dürfte im Schnitt die Temperatur noch zum Überleben reichen. Fazit. Mit einem tiefgefrorenen Kopf und angebrannten Füßen lässt sich gut weiterleben.
Jetzt liegen die Parameter aus dem Gutachten
für den leidgeplagten Bürger rund um den Bahnhof, der Kipferl Kreuzung und Rodaustraße vor. Die Parameter geben wenig Hoffnung auf Besserung. Die Stadt hat jetzt ein Mittel an der Hand, um bei künftigen Problemen auf diese Gutachten hinzuweisen und sich auf den Standpunkt zu stellen: „Uns sind die Hände gebunden.„
Geschwindigkeitsüberprüfung/Blitzer
Vom Ordnungsamt werden solche Aktionen als wenig erfolgversprechend angesehen.
Auch wohl deshalb, weil in verschiedenen Rödermärker Facebook-Gruppen regelmäßig und zeitnah vor mobilen Blitzern gewarnt wird. Fragen Sie einmal die leidgeplagten Anwohner, was die von diesen Meldungen halten.
Lärm durch schlechte Straßen und deren Behebung
Bürger, die sich zu Wort gemeldet haben, bemängelten den seit geraumer Zeit schlechten Zustand der Straßen. Die Straßenschäden werden der Verwaltung mit Bild und Text gemeldet. Ein nicht unerheblicher Teil der Lärmbelästigung ist auf den schlechten Zustand der Straßen zurückzuführen.
Ein schwieriges Thema.
Auch, wenn es sich um Straßen der Stadt Rödermark handelt.
Ich bin aber auch sicher, dass Kreativität und der Griff in die nicht standardmäßig vorgegebenen Schubladen, zu akzeptablen Lösungen führen könnten.
Gespräch nach der Sitzung. Hier die versprochene Erklärung.
Fragen, die sich aus dem Sitzungsverlauf ergeben haben. Rettungsschirm
Ja, wir haben den in der Sitzung angesprochenen ERSTEN Rettungsschirm hinter uns gelassen. Rödermark hat aber einen weiteren Rettungsschirm in Anspruch genommen. „Hessenkasse“ genannt. Die Hessenkasse unterliegt allerdings anderen Regeln als der „erste Rettungsschirm“. Bei der Hessenkasse werden teilweise Schulden gestrichen. Für den Rest der Schulden zahlt jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) 25,00 € pro Jahr und das 20 Jahre lang. Bei 28.000 Einwohnern 700.000,00 €, die über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. „Rödermark hängt weiter am Tropf.“
Schlechter Straßenzustand. Rödermark erhebt keine Straßenbeiträge. Vorweg. Wir müssen in Rödermark dankbar dafür sein, dass Bürgermeister Kern sich gegen die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gestellt hat. Auch seine Entscheidung, die Einführung der „wiederkehrenden Beiträge“ nach nur einem Tag wieder zurückzunehmen, — ein Segen für die Bevölkerung.
Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden.
Die Aussage, gefallen in der Ausschusssitzung – wir haben keine Straßenbeitragssatzung -, kann man so nicht stehen lassen. Richtig ist: Es werden keine Straßenbeiträge über eine Satzung erhoben. Beiträge zur grundhaften Sanierung der Straßen werden über eine erhöhte Grundsteuer B gezahlt. Schon in 2005 hat der Kämmerer und Erste Stadtrat Herr Sturm so gehandelt. Hier die entsprechende Aussage: [..] kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten? Antwort des Ersten Stadtrates: (Herr Sturm in 2005)
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“ Quelle
2013. Artikel bei fr-online bestätigt: [..]Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall. [..] In 2020 war es dann soweit. Von 540 Prozentpunkte auf 715.
In Rödermark werden die Kosten, die durch eine „grundhafte Sanierung“ der Straßen entstehen, nicht über eine Satzung eingezogen, sondern sind schon seit mindestens 2005 (für mich die erste dokumentierte Aussage) ein Bestandteil der Grundsteuer B.
Straßenbeitrag mit Satzung
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Satzung und 50% aus dem laufenden Haushalt bestritten. In Rödermark (glücklicherweise) ohne Satzung.
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Grundsteuer B eingezogen. 50% wie bei Bestehen einer Satzung aus dem laufenden Haushalt.
Wie hoch könnte der Betrag sein, den der Bürger zurzeit zahlt?
In den 190 Prozentpunkten in 2006 auf 715 Prozentpunkte angestiegenen Grundsteuer B dürfte sich ein nicht unerheblicher Anteil an „Straßenbeitrag“ befinden. Seit 2005 sind Aussagen von Stadtkämmerer und Bürgermeister dokumentiert, die eine Grundsteuererhöhung damit begründen, weil in Rödermark kein Straßenbeitrag erhoben wird. Dass den Bürgern der Anteil (Prozentpunkte) nicht bekannt gegeben wird, der für die „grundhafte Sanierung“ gedacht ist, ist aus Sicht der Verwaltung/Stadtkämmererin verständlich. Könnte Diskussionen auslösen, die unangenehm werden könnten. Siehe Zusammenfassung Grundsteuer B
Wir können getrost davon ausgehen, dass sich der von den Bürgern jährlich geleistete Anteil zu einem „Straßenbeitrag“ zurzeit so um die 100 Prozentpunkte (von 715) bewegen könnte. In Euro ausgedrückt, mehr als 1.000.000,00 Mio. Dieser Betrag wird von der Stadt jährlich über die Grundsteuer B eingezogen und sollte den Regeln nach 50% (Schnitt) der Kosten für die „grundhafte Sanierung“ decken. Dies bedeutet auch, wir könnten in Rödermark im Prinzip jährlich 2 Mio. Euro in die „grundhafte Sanierung“ investieren. 50% der Kosten müssen auch mit einer Straßenbeitragssatzung über den normalen Haushalt finanziert werden.
Investiert die Stadt nicht jährlich den Betrag von 1 Mio.
für die „grundhafte Sanierung“, könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Stadt den Bürgern einen gewissen Betrag der erhobenen Grundsteuer B zurückerstatten müsste.
Festzuhalten sei.
Der Bürger leistet seinen finanziellen Anteil, dass die bestehende Infrastruktur nicht verkommt. Wenn die Stadt nicht mindestens 2 Mio. jährlich (laut von der Stadt in Auftrag gegebenem Gutachten sind 2.200.000,00 notwendig) in die „grundhafte Sanierung“ der Straßen investiert, könnte man dem Bürgermeister und seiner Kämmerin dann den Vorwurf machen, man geht nicht sorgsam mit dem Geld der Bürger um? Lässt man in Rödermark die bestehende Infrastruktur verkommen, weil man sich durch neue, teilweise völlig überflüssige Projekte verzettelt und deshalb Geld fehlt?
Grundsteuer ist nicht zweckgebunden
Für Rödermark angedacht, als noch eine Straßenbeitragssatzung im Gespräch war.
Anliegerstraßen: 75 Prozent der Kosten dürfen umgelegt werden
Haupterschließungsstraßen: 50 Prozent dürfen umgelegt werden
Hauptverkehrsstraßen: 25 Prozent dürfen umgelegt werden
Schnitt 50%
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Sondersitzung BUSE 8.12.2022Siehe
17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (Sondersitzung) Tagesordnung und Tagungsort dem Vernehmen nach: Donnerstag, 08.12.2022, um 20:00 Uhr. Sitzungsort: Kulturhalle, Dieburger Str. 27,
Die Einladung und Tagesordnung der BUSE Sondersitzung ist jetzt Online einzusehen. Siehe
TOP 1 Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Vorst. Gutachten „Parken um den Bahnhof Ober-Roden“
TOP 3 Vorst. Gutachten „Lkw-Durchfahrtsverbot Nieder-Röder-Straße“
TOP 4 Bisherige Ergebnisse für die Fokusgruppen und Vorausschau
TOP 5 Verschiedenes Tagesordnung und Tagungsort unverbindlich.
Verwaltung ( In der entsprechenden Aktenmappe sind u.a.:)
» Integrations- und Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten
» Themen des Vereins „Netzwerk für Flüchtlinge“
» Mietpreise SchillerHaus, Bürgertreff Waldacker.
» Kostenbeitragssatzung Betreuung von Kindern
» Wohnungssicherungskonzept der Stadt Rödermark.
» Vereinsförderungsrichtlinien FSIK 29.11.2022
» Bericht der Wirtschaftsförderung
» Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
» Bericht zum 3. Quartal 2022
» Jahresabschluss 2021 (Anlagen)
» Neufassung der Friedhofssatzung
» Aufhebung der Satzung Wettaufwandsteuer
» Vergnügungssteuer ab dem 01.01.2023
» Finanzierung Neubau Projekt Brücke am Zilliggarten
» Mietpreise Stadtteilzentren SchillerHaus und Bürgertreff
» Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern
» Vereinsförderungsrichtlinien Zuschüsse
» Grundsatzbeschluss über die Veräußerung eine Gewerbefläche HFuW 01.12.2022
» Haushaltsplan 2023
» Jahresabschluss 2021
» Neufassung der Friedhofssatzung
» Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer
» Wiedereinführung Vergnügungssteuer
» Finanzierung Neubau Projekt Brücke am Zilliggarten
» Anpassung der Mietpreise SchillerHaus, Bürgertreff Waldacker, Familienzentren, Tonstudio
» Kostenbeitragssatzung Kinder in Tageseinrichtungen und Horten
» Änderung der Vereinsförderungsrichtlinien
» Nahversorgungskonzept für die Stadt Rödermark
» Grundsatzbeschluss über die Veräußerung einer Gewerbefläche Stadtverordnetenversammlung (Stavo) 13.12.2022
Koalition CDU/Grüne (In der entsprechenden Aktenmappe sind u.a.:)
» Bezuschussung der Tagespflegepersonen FSIK 29.11.2022
» Trockensommer – Wasserwirtschaft Konzepte „Schwammstadt“
» Fördergelder für Streuobstwiesen und Artenschutz BUSE 30.11.2022
» Fördergelder für Streuobstwiesen und Artenschutz HFuW 01.12.2022
» Fördergelder für Streuobstwiesen und Artenschutz Stadtverordnetenversammlung (Stavo) 13.12.2022
SPD (In der entsprechenden Aktenmappe sind u.a.:)
» Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“
» Gleichstellung zeichnen und umsetzen
» Aufbau eines kommunalen Gewalt-, Kriminalitäts- FSIK 29.11.2022
» Europäische Charta für die Gleichstellung. Zeichnen und umsetzen
» Aufbau eines kommunalen Gewalt-, Kriminalitäts- HFuW 01.12.2022
» Klimaschutzkonzept
» Starkregengefährdungsanalyse
» Aufbau eines kommunalen Gewalt-, Kriminalitäts- und
» Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern Stadtverordnetenversammlung (Stavo) 13.12.2022
FWR (In der entsprechenden Aktenmappe sind u.a.:)
» Brauchwassernutzung
» Hundewiese
» Gewerbegebiet auch für Lebensmittelmarkt BUSE 30.11.2022
» Digitalisierung und Homeoffice-Kapazitäten der Stadt Rödermark
» Notfallplan Energie. BUSE 30.11.2022
» Brauchwassernutzung
» Hundewiese
» Gewerbegebiet auch für Lebensmittelmarkt HFuW 01.12.2022
» Brauchwassernutzung
» Hundewiese
» Gewerbegebiet auch für Lebensmittelmarkt
» Maßnahmen zur Verkehrsentlastung
» Fuß- und Radverkehrskonzept
» Versickerung Oberflächenwasser
» Gefährliche Überquerung der L3097 Stadtverordnetenversammlung (Stavo) 13.12.2022
FDP (In der entsprechenden Aktenmappe sind u.a.:)
» Stand finanzielle Unterstützung für Tagespflegekräfte FSIK 29.11.2022
» Einberufung der Brandschutzkommission HFuW 01.12.2022
» Sachstand zur Babenhäuser Straße
» Freizeitflächen Jugendliche
» Einberufung der Brandschutzkommission Stadtverordnetenversammlung (Stavo) 13.12.2022
AfD (In der entsprechenden Aktenmappe sind u.a.:)
» Ruhige und sichere Stadt“- Bürgerbescheid Verkehrsentlastung Urberach HFuW 01.12.2022
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
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