Anregung durch einen Kommentar bei Facebook
Etwas zur stark belasteten Kipferl-Kreuzung.
Da ich die Situation rund um die Kipferl Kreuzung nicht kenne, als dort gebaut wurde, habe ich mal ein wenig nachgefragt.
Bilder und nachfolgender Text sind das Ergebnis meiner Nachfragen.
Mit Bürgerinitiative ist BIVER (BI VERkehrsentlastung) gemeint.
Bei Facebook wurden Fragen zur Hauptstraße, dazu gehört auch die Kipferl-Kreuzung, sowie zur Bürgerinitiative BIVER gestellt.
Facebook: Meist operieren die Angehörigen dieser „Bürgerinitiative“ als Anonymous oder aus Gruppen heraus. Wer steckt dahinter und was sind Ihre eigentlichen Interessen?
Antwort:Dahinter stecken ganz normale Rödermärker Bürger, die sich das Recht auf gesetzlich verankerte Lärmminderung seit Jahren erkämpfen müssen, da die Stadtverantwortlichen den Anliegen der Wähler eigenständig in keinster Weise nachkommt – Ausreden, wie „rechtlich nicht möglich“ oder „sind wir nicht zuständig“ sind leider die Regel….
Facebook: Haben Sie sich beim Grundstückskauf an einer Hauptverkehrsstraße verkalkuliert und bereuen es heute?
Antwort:Nein, die Mehrzahl hat bereits vor der enormen Verkehrszunahme da gewohnt
Facebook: Sind es ideologische Gründe?
Antwort:Nein, nur „egoistische“ Lärm- und Abgasminderungsgründe
Facebook: Welchem Parteibuch gehören Sie an?
Antwort:Keinem
Einige Bürger wohnen dort schon seit einer Zeit, als die Stadt (Name) Rödermark noch nicht existierte. Die Häuser standen in der Gemeinde Ober-Roden. Teilweise seit mehr als 70 Jahren.
Ein Abbiegen an der Kipferl-Kreuzung in die heutige Hanauer Straße (Bilder weiter unten) war lange Zeit nicht vorgesehen. Um nach Urberach zu gelangen, musste man am Abzweig am ‚Scharfen Eck‘ die Mainzer Straße nehmen.
In dieser Zeit befand sich auf dem heutigen Gebiet „Am Kreuz“ das Sägewerk der Fa. Gotta & Söhne.
Lange Zeit waren die Häuser Frankfurter Str. 65 (ehem. Fam. Gotta, Fa. Gotta & Söhne) + 66 (Fam. Kern) die letzten Häuser in der Straße. Erst mit der Erweiterung der Fa. Gotta & Söhne entstand das Haus Am Kreuz 2 (ehem. Frankfurter Str.). Später entstanden nördlich der Kreuzung, Richtung Waldacker die Firmen Reiseunternehmen Kipferl (mit Esso-Tankstelle) und die Firma VW-Gotta, Frankfurter Str. 76.
Die Straße nach Waldacker war so kurvig, dass man diese als Autofahrer nur absolut nüchtern unfallfrei befahren konnte.
Dort, wo der Kipferl ist, hat vor dem Krieg die DJK Fußball gespielt.
Mitarbeiter der Opel-Werke wurden mit einem Werksbus von Ober-Roden nach Rüsselsheim gebracht und wieder abgeholt.
Autoverkehr gab es schon, aber an eine Ampel geregelte Kreuzung war wegen des geringen Verkehrsaufkommens noch lange nicht zu denken.
Zu der Zeit gab es mitten in Ober-Roden noch eine Tankstelle, und es existierte auch ein Fischladen; von 6 Gasthäusern rund um die Kath. Kirche ganz zu schweigen.
Hanauer Straße. Bau/Neubau 1961
Haunauer Straße. Im Hintergrund Kipferl. Rechts ab die Viehweidstraße.
Das Haus auf der Hanauer Straße (ehem. Darmstädter Straße) neben dem Haus im folgendem Bild.
Blick von der Mainzer Straße auf die Hanauer Straße (ehem. Darmstädter Straße)
Blick von der Mainzer Straße auf die Hanauer Straße (ehem. Darmstädter Straße)
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
BIVER – Presseerklärung
Unregelmäßigkeiten im Fahrplan für besseren Klimaschutz in Rödermark.
BIVER Kritisiert Klimaschutzkonzept.
„Unser Ziel als Bürgerinitiative Verkehrsberuhigung Rödermark -BIVER- beinhaltet naturgemäß auch den Klimaschutz, denn der Wunsch nach Lärmschutz bedeutet weniger Autoverkehr, gleichbedeutend mit Schutz vor hoher CO2 Emission,“ so Norbert Kern, Sprecher der BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.
Mit unserer Erklärung zur derzeitigen Klimaschutz-Diskussion in der Stadt, so der BI-Sprecher, möchten wir den Bürgern wenigstens in Sachen „Verkehr“ das ausufernde „Klimaschutzkonzept“ einmal kurz skizzieren:
Im Herbst 2011(!) hatte die Stadt mitgeteilt, den CO₂-Ausstoß in Rödermark drastisch senken zu wollen. Um das zu erreichen, lies man ein 59.000,–€ teures Konzept erstellen, das auf 213 Seiten(!) den Weg weisen sollte. Geplante Maßnahmen wurden mit „hohe Priorität A – geringe Priorität C“ gekennzeichnet und sollten jährlich, auch mit Öffentlichkeitsarbeit, überprüft werden. Traurig ist, dass die hiesige Koalition wohl erst nach einem Vorstoß der FDP und der FWR nun beantragt hat, dieses zu überprüfen und anzupassen.
In der sog. „SCHWACHSTELLENANALYSE DES VERKEHRS“ sollen zur Förderung des Radverkehrs u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Gegebenheiten getroffen werden. Fahrradfahren im Innerstädtischen Bereich soll attraktiver, unkompliziert und einfach sein. Die Sicherheit zum Beispiel für Schulkinder muss gewährleistet sein. Ob Einkauf, Gastronomie, öffentliche Gebäude oder Unternehmen, Fahrradfahrern müssen Gegebenheiten eingeräumt werden, das Fahrrad als Alternative zum Pkw nutzen zu können.
Neben der Förderung des Radverkehrs, soll auch geprüft werden, welche verkehrlichen Schwachstellen unter dem Aspekt des Klimaschutzes in Rödermark existieren, wie z.B. der Verkehrsfluss in der Stadt. Von der Umsetzung all dessen geht die Bewertung aus.
Doch weit gefehlt und so arg es nicht nur nach Überzeugung der BIVER auch klingt, außer zum Thema Stadtradeln und einigen Fahrradständern (beides Priorität „C“) wurde so gut wie nichts umgesetzt. In kaum einer anderen Kommune werden Radfahrer so vernachlässigt wie in Rödermark und dies, obwohl Radfahrstreifen bzw. Fahrradstraßen mit Priorität „A“ versehen wurden.
Gerade entlang den Hauptdurchgangs- und einiger viel befahrener Seitenstraßen würden sich solche Maßnahmen mehr als anbieten. „Wie die Erfahrungen anderweitig zeigen, beruhigen Radfahrstreifen nicht nur den Verkehr, sondern bieten den Radlern auch subjektiven Schutz, wodurch der Radverkehr insgesamt erhöht und die CO2 Emission bzw. der Straßenlärm erheblich verringert würde“, so Norbert Kern. Gefährliche Situationen, wie z.B. auf dem „Schulweg“ Hanauer Straße, wo im Übrigen jedwede Überquerungssicherheit fehlt, würden nach Ansicht der BIVER damit minimiert werden.
Kritisch hinterfragt die BIVER auch erneut Stadtverordnetenbeschlüsse, die seit Jahren vom Magistrat nicht umgesetzt werden, obwohl die Stadtverordneten als gewählte Vertreter der Bürger deren grundsätzliche Meinung und Wünsche wiedergeben.
Kern erinnert dabei u.a. an den sog. „Kipferl-Kreisel“ (laut HE-Mobil liegt keine Anfrage der Stadt vor, obwohl dies vor 2 Jahren beschlossen und möglichst zeitnah zum Wohle der Anwohner realisiert werden sollte); an das LKW-Durchfahrtsverbot auf der L3097 bzw. verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Rodaustr. (seit 6 Monaten Stillstand); an Tempo-30 auf beiden Strecken, infolge erheblicher Straßenschäden bzw. zur Schulwegsicherung (HE-Mobil erklärte dazu schriftlich die Zuständigkeit der Stadt) sowie an das blockierte Gewerbegebiet „Germania-Nord“ mit möglicher und Anwohner entlastender Querspange B459/L3097.
„Wie auch immer, leider genügt wohl gerade ein Koalitionspartner nicht mehr seinen eigenen Ansprüchen. Für mich werden Erinnerungen an 1986(!) wach, als DIE GRÜNEN mit allen Mitteln den „Rödermarkring“ verhindern wollten. Nicht nur mein Vater Franz Kern (Leserbrief in „Rödermark-Post“ 29.10.1986), sondern auch der ehemalige Leiter der PSt. Rödermark, Herr Rüdiger Anger, beschrieben bereits damals deutlich deren Sturheit,“ so Norbert Kern im Resümee der Presseerklärung.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Presseerklärung der BI Rodaustraße und
BIVER Ortsgruppe Ober Roden
Bürgerinitiativen verbuchen kleinen Teilerfolg / Sondersitzung erfährt geteiltes Echo /
Handeln statt nur versprechen
Auf ein, wie seit Jahren nicht mehr dagewesenes, großes und reges Interesse vieler lärmgeplagter Anwohner*innen stieß am vergangenen Donnerstag die Sondersitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie in deren Mittelpunkt u.a. das seit Jahren geforderte LKW Durchfahrtsverbot auf der L3097 (Mainzer, Hanauer und Nieder Röder Str.) durch Ober Roden stand.
Als Grundlage für die Beantragung dessen dient dabei das Gutachten von Moritz von Mörner. Demnach soll der der Schwerlastverkehr aus Richtung Urberach bzw. Richtung Rodgau auf den Rödermarkring bzw. auf die B45 ausweichen. Für diese einzig mögliche Ausweichroute wurde nun ein Beschilderungsplan erstellt. Dieser wird dem Kreis vorgelegt, der dann das Anhörungsverfahren mit Nachbarkommunen, RP Darmstadt und Hessen Mobil in die Wege leitet und abschließend über das Lkw-Durchfahrverbot entscheidet. Von Seiten des RP, so der Gutachter, gebe es „ein leichtes Daumen hoch“, was vorsichtig optimistisch stimme.
Die Sondersitzung BUSE am 8.12.2022 taugt nicht dazu, allen Anwohnern der besprochenen Gebiete Hoffnung zu machen, dass sich bezüglich ihres Anliegens eine Besserung abzeichnen wird.
Der Antrag der ‚Freien Wähler Rödermark‘, den anwesenden Bürgern das Rederecht zu erteilen, wurde von den Stadtverordneten angenommen. Angesichts der zahlreichen anwesenden Bürger war dies auch zu erwarten.
Zu beiden Themen:
„Parken um den Bahnhof Ober-Roden„. Das Fazit vom Gutachter. Anwohnerparken nicht durchsetzbar. Hier besteht laut Gutachter kein Handlungsbedarf. Erwähnenswert ist der Zähltag. Am 2.6.2022 wurde die Anzahl der freien Parkplätze (von 400) ermittelt. Im Juni wurde das 9-Euro-Ticket eingeführt.
Ich bin nicht sicher. Ich glaube, es waren 100 freie Parkplätze.
„Lkw-Durchfahrtsverbot Nieder-Röder-Straße“ wohl die einzige Möglichkeit, eine Verkehrsberuhigung/Lärmminderung herbeizuführen. Allerdings müssen hier die Nachbarkommunen mitspielen. Wird wohl ein längerer Prozess werden, dessen Ende wohl, wie bei der Ortsumgehung Urberach, nicht alle Bürger erleben werden. Diejenigen, die besser Bescheid wissen als ich, sind wesentlich optimistischer. Auch ich hoffe, dass die Fachleute recht behalten.
Das Ergebnis der Gutachten wird zeitnah auf der Webseite der Stadt Rödermark veröffentlicht. Ich hoffe, es werden auch die Messprotokolle/Zählprotokolle mit veröffentlicht. Man wird dann mit Erstaunen lesen können, wie langsam (sic!) in Rödermark die Fahrzeuge unterwegs sind.
Die für mich erschreckende Erkenntnis ist die,
mit welchen Informationen in unserem Land Entscheidungen getroffen werden. Eine einzige Messung genügt, um daraus das Mittel zu bestimmen, das für alle weiteren Maßnahmen herangezogen wird. Um das zu verdeutlichen, zeigte ein Bürger einen Vergleich auf: Wenn man den Kopf im Kühlschrank stecken hat und die Füße im Backofen, dann dürfte im Schnitt die Temperatur noch zum Überleben reichen. Fazit. Mit einem tiefgefrorenen Kopf und angebrannten Füßen lässt sich gut weiterleben.
Jetzt liegen die Parameter aus dem Gutachten
für den leidgeplagten Bürger rund um den Bahnhof, der Kipferl Kreuzung und Rodaustraße vor. Die Parameter geben wenig Hoffnung auf Besserung. Die Stadt hat jetzt ein Mittel an der Hand, um bei künftigen Problemen auf diese Gutachten hinzuweisen und sich auf den Standpunkt zu stellen: „Uns sind die Hände gebunden.„
Geschwindigkeitsüberprüfung/Blitzer
Vom Ordnungsamt werden solche Aktionen als wenig erfolgversprechend angesehen.
Auch wohl deshalb, weil in verschiedenen Rödermärker Facebook-Gruppen regelmäßig und zeitnah vor mobilen Blitzern gewarnt wird. Fragen Sie einmal die leidgeplagten Anwohner, was die von diesen Meldungen halten.
Lärm durch schlechte Straßen und deren Behebung
Bürger, die sich zu Wort gemeldet haben, bemängelten den seit geraumer Zeit schlechten Zustand der Straßen. Die Straßenschäden werden der Verwaltung mit Bild und Text gemeldet. Ein nicht unerheblicher Teil der Lärmbelästigung ist auf den schlechten Zustand der Straßen zurückzuführen.
Ein schwieriges Thema.
Auch, wenn es sich um Straßen der Stadt Rödermark handelt.
Ich bin aber auch sicher, dass Kreativität und der Griff in die nicht standardmäßig vorgegebenen Schubladen, zu akzeptablen Lösungen führen könnten.
Gespräch nach der Sitzung. Hier die versprochene Erklärung.
Fragen, die sich aus dem Sitzungsverlauf ergeben haben. Rettungsschirm
Ja, wir haben den in der Sitzung angesprochenen ERSTEN Rettungsschirm hinter uns gelassen. Rödermark hat aber einen weiteren Rettungsschirm in Anspruch genommen. „Hessenkasse“ genannt. Die Hessenkasse unterliegt allerdings anderen Regeln als der „erste Rettungsschirm“. Bei der Hessenkasse werden teilweise Schulden gestrichen. Für den Rest der Schulden zahlt jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) 25,00 € pro Jahr und das 20 Jahre lang. Bei 28.000 Einwohnern 700.000,00 €, die über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. „Rödermark hängt weiter am Tropf.“
Schlechter Straßenzustand. Rödermark erhebt keine Straßenbeiträge. Vorweg. Wir müssen in Rödermark dankbar dafür sein, dass Bürgermeister Kern sich gegen die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gestellt hat. Auch seine Entscheidung, die Einführung der „wiederkehrenden Beiträge“ nach nur einem Tag wieder zurückzunehmen, — ein Segen für die Bevölkerung.
Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden.
Die Aussage, gefallen in der Ausschusssitzung – wir haben keine Straßenbeitragssatzung -, kann man so nicht stehen lassen. Richtig ist: Es werden keine Straßenbeiträge über eine Satzung erhoben. Beiträge zur grundhaften Sanierung der Straßen werden über eine erhöhte Grundsteuer B gezahlt. Schon in 2005 hat der Kämmerer und Erste Stadtrat Herr Sturm so gehandelt. Hier die entsprechende Aussage: [..] kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten? Antwort des Ersten Stadtrates: (Herr Sturm in 2005)
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“ Quelle
2013. Artikel bei fr-online bestätigt: [..]Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall. [..] In 2020 war es dann soweit. Von 540 Prozentpunkte auf 715.
In Rödermark werden die Kosten, die durch eine „grundhafte Sanierung“ der Straßen entstehen, nicht über eine Satzung eingezogen, sondern sind schon seit mindestens 2005 (für mich die erste dokumentierte Aussage) ein Bestandteil der Grundsteuer B.
Straßenbeitrag mit Satzung
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Satzung und 50% aus dem laufenden Haushalt bestritten. In Rödermark (glücklicherweise) ohne Satzung.
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Grundsteuer B eingezogen. 50% wie bei Bestehen einer Satzung aus dem laufenden Haushalt.
Wie hoch könnte der Betrag sein, den der Bürger zurzeit zahlt?
In den 190 Prozentpunkten in 2006 auf 715 Prozentpunkte angestiegenen Grundsteuer B dürfte sich ein nicht unerheblicher Anteil an „Straßenbeitrag“ befinden. Seit 2005 sind Aussagen von Stadtkämmerer und Bürgermeister dokumentiert, die eine Grundsteuererhöhung damit begründen, weil in Rödermark kein Straßenbeitrag erhoben wird. Dass den Bürgern der Anteil (Prozentpunkte) nicht bekannt gegeben wird, der für die „grundhafte Sanierung“ gedacht ist, ist aus Sicht der Verwaltung/Stadtkämmererin verständlich. Könnte Diskussionen auslösen, die unangenehm werden könnten. Siehe Zusammenfassung Grundsteuer B
Wir können getrost davon ausgehen, dass sich der von den Bürgern jährlich geleistete Anteil zu einem „Straßenbeitrag“ zurzeit so um die 100 Prozentpunkte (von 715) bewegen könnte. In Euro ausgedrückt, mehr als 1.000.000,00 Mio. Dieser Betrag wird von der Stadt jährlich über die Grundsteuer B eingezogen und sollte den Regeln nach 50% (Schnitt) der Kosten für die „grundhafte Sanierung“ decken. Dies bedeutet auch, wir könnten in Rödermark im Prinzip jährlich 2 Mio. Euro in die „grundhafte Sanierung“ investieren. 50% der Kosten müssen auch mit einer Straßenbeitragssatzung über den normalen Haushalt finanziert werden.
Investiert die Stadt nicht jährlich den Betrag von 1 Mio.
für die „grundhafte Sanierung“, könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Stadt den Bürgern einen gewissen Betrag der erhobenen Grundsteuer B zurückerstatten müsste.
Festzuhalten sei.
Der Bürger leistet seinen finanziellen Anteil, dass die bestehende Infrastruktur nicht verkommt. Wenn die Stadt nicht mindestens 2 Mio. jährlich (laut von der Stadt in Auftrag gegebenem Gutachten sind 2.200.000,00 notwendig) in die „grundhafte Sanierung“ der Straßen investiert, könnte man dem Bürgermeister und seiner Kämmerin dann den Vorwurf machen, man geht nicht sorgsam mit dem Geld der Bürger um? Lässt man in Rödermark die bestehende Infrastruktur verkommen, weil man sich durch neue, teilweise völlig überflüssige Projekte verzettelt und deshalb Geld fehlt?
Grundsteuer ist nicht zweckgebunden
Für Rödermark angedacht, als noch eine Straßenbeitragssatzung im Gespräch war.
Anliegerstraßen: 75 Prozent der Kosten dürfen umgelegt werden
Haupterschließungsstraßen: 50 Prozent dürfen umgelegt werden
Hauptverkehrsstraßen: 25 Prozent dürfen umgelegt werden
Schnitt 50%
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Die Rodaustraße ist keine Landstraße.
Die Rodaustraße ist eine Ortsstraße.
Die Stadt ist Baulastträger und hat damit volle Entscheidungshoheit.
Nach längerer Zeit nicht spürbarer Anstrengungen unserer Stadt Rödermark und ergänzend dazu einem verschobenen RTV (Runden Tischs Verkehrsentlastung) möchten wir euch trotzdem den aktuellen Stand zu unserer Rodaustraße mitteilen:
Die beauftragten Konzepte und Empfehlungen des Planungsbüros zur Umgestaltung der Rodaustraße, welche den Fokus einer Verkehrsberuhigung / Entschleunigung haben sollen, wurden innerhalb der Mai BUSE vorgestellt (siehe Präsentation Umgestaltung Rodaustrasse).
An dieser Stelle sei erwähnt, dass wir als BI Rodaustraße zur geplanten Vorstellung innerhalb der Mai BUSE leider weder durch die Stadt Rödermark offiziell eingeladen wurden noch vorab informiert worden sind (so viel zum Thema „Transparenz und Kooperation“ von der Stadt an ihre Bürger ☹ ).
Auf Basis der vorgestellten Konzepte und Empfehlungen haben wir im Anschluss unserem Bürgermeister bzw. der Stadt Rödermark ein Schreiben geschickt und die brennende Frage gestellt, welche Umgestaltungen die Stadt auf der Rodaustraße ausführen wird und was die weiteren Schritte sein werden:
Sowohl vor der parlamentarischen Sommerpause 2022 als auch im Herbst hatten wir parallel unsere gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier (CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR und SPD) proaktiv angeschrieben und gebeten, die Umgestaltungen auf der Rodaustraße den bevorstehenden Hauptsitzungen zur Sprache zu bringen.
Parallel sei an dieser Stelle gerne auch noch an den vereinbarten Koalitionsvertrag zwischen CDU Rödermark und Andere Liste/ Die Grünen Rödermark 2021–2026 zu erinnern:
(Ziffer 12: Die Verbesserung der Verkehrssituation um die sogenannte KipferlKreuzung in Ober-Roden sowie entlang der Rodaustraße in Urberach ist im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren).
Im Sommer 2022 sollte die nächste Sitzung des „Runden Tischs Verkehrsentlastung“ (RTV) stattfinden. In diesem sollten u.a. die städtische Maßnahmen zur Verkehrsentlastung (Verkehrsberuhigung Rodaustraße) informiert werden. Leider gibt es hierzu noch keinen offiziellen Termin bzw. eine Einladung. Der letzte RTV fand im Sommer 2021 statt.
Zusammenfassend sei gesagt, dass die Arbeitsweise der Stadt Rödermark schlichtweg unbefriedigend ist! Wir haben bis zum heuten Zeitpunkt weder von der Stadt Rödermark noch von einigen gewählten Parteien/Fraktionen Antworten auf unsere Anfragen erhalten. Einige stellen sich stumm und suchen trotz mehrmaliger Kontaktgesuche unsererseits seit Sommer 2021 nicht mehr das Gespräch mit uns (ihren Bürgern, die Sie gewählt haben). Obwohl diese vor den Wahlen unserem Anliegen eindeutig zugestimmt und unterstützt haben. Dies hatten Sie auch in ihren Wahlprogrammen publikumswirksam zum Ausdruck gebracht.
Nach all den Jahren der Lärmbelastung sind jetzt endlich Taten vor Ort gefragt! Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass man die zögerliche und abwartende Haltung für die Bürgerinnen und Bürger der Rodaustraße jetzt schnellstmöglich über Bord wirft und dass man jetzt in den Macher und Handlungsmodus kommt. Geredet wurde aus unserer Sicht genug!
Die Vertreter der BI Rodaustraße
Jakob Rhein, Karl-Ludwig Puchert und Tom Utberg
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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