Leserbrief zu OP-Artikel vom 06.03.2021. Pandemie behindert Gutachten

 Kipferl Kreuzung
Kipferl Kreuzung

Leserbrief zu OP-Artikel vom 06.03.2021
Pandemie behindert Gutachten

„Wer will findet einen Weg – wer nicht will findet (leichte) Gründe“, so sagt ein Sprichwort und beschreibt damit recht deutlich ein neuerliches Aussitzen der städtischen Anordnungsmöglichkeiten.

Sehr geehrte Frau Schülner, nein, die zeitliche Verschiebung der in Auftrag gegebenen Gutachten ist sicherlich nicht im Interesse aller Bürgerinitiativen. Vor allem nicht im Interesse der BI in Ober-Roden, denn – und wie mir viele BI Mitstreiter bisher bestätigten – der lärm- und gesundheitsschädliche LKW-Verkehr und nur um den geht es hier, hat im Gegensatz zu den eventuell etwas weniger fahrenden PKW auch in Pandemiezeiten keinesfalls nachgelassen. Eher ist es so, dass die Trucker mittlerweile bis gegen Mitternacht die Schlaglöcher der Straßenschäden zwar ungewollt, aber „genüsslich auskosten“.

Mit dieser aktuellen Ankündigung liegt die 1. Stadträtin auch nicht unbedingt auf einer Wellenlänge mit den Aussagen ihrer Partei, in deren aktuellem Wahlwerbeflyer es u.a. heißt: „Selbstverständlich haben die Anwohner der Kipferl-Kreuzung (….) ein Anrecht darauf, dass ihre Forderungen nach Entlastung sachgerecht geprüft werden. (….) und zwar relativ zügig (….).“
Tja, was heißt zügig? Zur Erinnerung, die ersten Beschwerden wurden bereits in 2018 an die Stadt herangetragen – getan hat sich seither sichtbar nichts. Propagierter Gesundheitsschutz als oberstes Gut oder der grundgesetzlich verankerter Eigentumsschutz sieht anders aus – auch zu Corona-Zeiten.

Nein, es geht hier an der L3097 auch nicht um eine von uns geforderte Willkürmaßnahme, sondern – und wir haben es hier in der OP oft genug beschrieben – schlicht um die verkehrsrechtlich mögliche Umleitung des LKW-Verkehrs über den „Rödermarkring“ als ausgewiesene Umgehungsstraße. Leider bleibt dazu die Frage, was das beauftragte Ingenieurbüro – wann auch immer – theoretisch zu der Umfahrungsmöglichkeit sagen wird, ohne es praktisch getestet zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass es sich um ein anderes Büro handelt, als das, das vor Jahren möglicherweise den LKW-Verkehr i.Z.m. der Eröffnung der Offenthaler Umfahrung berechnete.

Zu guter Letzt soll nicht vergessen werden, dass die Stadt seit Anfang Januar im Besitz einer Lärmberechnung von Hessen Mobil ist, deren städtische Auswertung auch nach mittlerweile acht Wochen (!) angeblich immer noch nicht abgeschlossen ist. Ein Schelm wer Böses dabei denkt….

Womit wir wieder am Anfang wären: „Wer will findet einen Weg – wer nicht will findet (leichte) Gründe“.

Norbert Kern
BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Rödermark, den 07.03.2021


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Stellungnahme Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße zum Artikel der OP vom 2.2.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Am 2.2.2021 gab es zu „Diskussion um Entlastung der Rödermärker Hauptstraßen“ einen Artikel in der Offenbach Post

Da aus Sicht der Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße die Aussagen der Stadt Rödermark nicht ganz stimmen, wurde von den beiden Bürgerinitiativen die nachfolgende Stellungnahme verfasst.

BIVER & BI Rodaustraße
Stellungnahme zum OP-Artikel vom 02.02.2021
Erste Hilfe für „Problemstraßen“

Mit Interesse haben wir die Äußerungen der 1. Stadträtin Frau Schülner zur Zwischenbilanz des „Runden Tisches“ gelesen. Der Inhalt liest sich zwar positiv, aber leider nur für den neutralen Betrachter und die Stadtverantwortlichen, aber nicht für die lärm- und abgasgeplagten Anwohner in der Rodaustraße in Urberach und entlang der L-3097 in Ober-Roden.
Wie man dem Artikel entnehmen kann, rühmt sich die Stadt mit der Vergabe von Gutachten zur Lärmmessung und Überprüfung des real existierenden Schwerlastverkehrs; auch soll ein Konzept zum Aufstellen von Blitzern erarbeitet werden. In den jeweiligen Videokonferenzen wurde dafür die Zeitspanne von weiteren 6-12 Monaten (!) angekündigt – ein weiterer Sommer bei geschlossenen Fenstern bzw. lärmbegleitenden Grillsessions. Nach nun mehr als zwei Jahren Warten, ein erneuter Schlag in das Gesicht der betroffenen Wahl-Bürger.

Kritisch zu hinterfragen sind die wenigen Blitzergebnisse, die mit ihrer eklatanten Auffälligkeit kein reales Ergebnis abbilden. Wie die 1. Stadträtin dazu erklärt, lege der Erlass dazu ausdrücklich fest, dass eine aktive Tarnung (z.B. Tarnnetz) der Messtechnik grundsätzlich nicht erfolgen darf. Grundsätzlich bedeutet in der Rechtssprache: vom Grundsatz her, mit Ausnahmen. Zu den Ausnahmen bei mobilen Blitzern zählt u.a. die Nutzung der Umgebungsverhältnisse (z.B. Bäume, Sträucher, Laternen) die sehr wohl zur Tarnung der Geräte genutzt werden dürfen (Quelle: Polizeiakademie Hessen).

Wie wenig sinnhaft das offene Blitzen für eine Verkehrserhebung ist, zeigen die Zahlen einer verdeckten Erhebung, die von der Stadt bereits im Mai 2019 in der Rodaustraße in Urberach über 1 Woche (7-Tage/24h) vorgenommen wurde. An Werktagen wurden damals ca. 10.000 Fahrzeuge gezählt, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in beiden Richtungen an Werktagen von 63% und am Wochenende von 72% der Fahrzeuge nicht eingehalten wurde, d.h. ca. 7 von 10 fuhren zu schnell.
Gleichfalls betrug der LKW Anteil im Aufzeichnungszeitraum zwischen 571 – 726 LKW und ergab im Spitzenwert gar 809 LKW. Nachweisbar ist bereits jetzt, dass zwischen 80-90% dieser Trucker auf der L-3097 durch das Wohngebiet in Ober-Roden fahren. Die aufgestellten und in Rodgau geplanten „Empfehlungsverkehrszeichen“ VZ-422 sind reine Makulatur, weil nur „Empfehlung“, und werden von den Navigationsgeräten bzw. den Fahrern nachweisbar ignoriert.
Positiv der offenen „Blitzeraktion“ gutzuheißen ist, dass sich, sobald ein Blitzer präsent ist, schlagartig fast alle Fahrzeuge an die zulässige Geschwindigkeit halten. Dies bekräftigt die Forderung der BI, dass nur dauerhafte Messanlagen Sinn machen.

Für uns als BI stellt sich hier allerdings die berechtigte Frage, warum die Stadt in Anbetracht dieser enormen Zahlen aus 2019 nicht pro aktiv tätig wurde und straßenverkehrsrechtliche Schritte/Maßnahmen einleitete, um damit auch ihrem Leitbild gerecht zu werden.

Von möglichen Fahrbahnverengungsmaßnahmen, wie z.B. langgestreckten, begrünbaren Verkehrsinseln, die zu Geschwindigkeits- und damit Lärmminderungen führen, keine Spur. In vielen Nachbarkommunen, so z.B. in Münster (L-3095) oder Dieburg (L-3094), ist dies trotz Landstraßencharakter möglich. In Rödermark bleibt es bei der maximalen Gefährlichkeit die Rodaustraße zur Bulau, die Mainzer Str. Höhe TG-Sportplatz, die Hanauer Str. Höhe Blumenhaus Wittich oder die Nieder-Röder-Str. zwischen Germania-Sportplatz und Kläranlage zu überqueren.

Hinsichtlich der sich täglich verschlechternden Straßenschäden, die den LKW-Lärm um ein vielfaches verstärken, gibt sich die Stadt mit dem Hinweis von HessenMobil auf eine Sanierung der L-3097 in Ober-Roden nicht vor 2025 (!) zufrieden, obwohl vereinzelte Anwohner nach vibrierenden Fenstern nun bereits Risse an ihren Mauerwerken feststellen und in einem aktuellen Fall gar Verputz aus der Außenfassade des Hauses brach. „Nach fest kommt ab“ sagt der Volksmund, weshalb ein kausaler Zusammenhang zu den LKW nicht von der Hand zu weisen ist.
Doch vor ihrer „Anordnungshoheit/-befugnis“, z.B. Tempo30 bei Straßenschäden betreffend, drücken sich die Stadtverantwortlichen auch hier stetig mit dem Hinweis auf angeblich notwendige Gutachten. Wo bleibt der staatliche Eigentumsschutz?

Gleiches gilt hinsichtlich des möglichen LKW-Durchfahrtsverbots in Ober-Roden. Hier lässt u.a. § 45 StVO verschiedene Möglichkeiten zu. So z.B. zur Erprobung geplanter verkehrsregelnder Maßnahmen. D.h. praktisch könnte entsprechend begründet und bereits in anderen Fällen gerichtlich bestätigt (VGH München, vom 28.06.2018 – 11 CS 18.964), ein entsprechender Versuch gestartet werden, der in einem zeitnahen Ergebnis belegen würde, ob die Ableitung zu einer Verkehrsverlagerung mit Nachteilen anderer verbunden wäre, was verhindert werden soll/muss.
Vorliegend wäre also zu erproben, ob die Ableitung von der Landstraße-3097 auf die Bundesstraße-459 („Rödermarkring“, ausgewiesene Umgehung) und aus dem Wohngebiet raus, durch dann ein reines Industriegebiet zur B-45 hinführend – im Übrigen ausnahmslos Rödermärker Stadtgebiet – solche Nachteile mit sich bringen würde. Wir, die BI, können dies nicht erkennen. Welches Ergebnis soll nun das theoretische Gutachten bringen? Vielleicht hätte man seitens der Stadt ein solches vor Eröffnung der Offenthaler Umgehung in Auftrag geben sollen.

Alles in allem – aus unserer Sicht – Bisher wenig zufriedenstellende Ergebnisse, die wohl auch in diesem Jahr auf dem Rücken und der Gesundheit der betroffenen Bürger ausgetragen werden, denn wie es den Anschein hat, wird wohl von den zeitnahen Forderungen unserer BI auch in diesem Jahr nicht eine einzige real umgesetzt werden.

Norbert Kern, BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Jakob Rhein, BI Rodaustraße
Rödermark, den 04.02.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Zu der Stellungnahme ergänzende Bermerkungen der BI.
Am 13.01.2021 haben mehrere Anwohner die zweistündige Blitzeraktion über einen längeren Zeitraum aus unterschiedlichen Positionen beobachtet und müssen folglich den Schlussfolgerungen der Stadt schlichtweg widersprechen.

  • 1. Die Geschwindigkeitsmessanlagen wurden nicht getarnt und ohne große Mühe direkt neben der Straße aufgestellt. Parallel lagen zwei Koffer auf dem Boden bzw. aufeinander. Somit waren diese und speziell die Messanlage mit dem Stativ direkt neben dem Auto der Ordnungspolizei für jeden Verkehrsteilnehmer aus weiter Ferne sichtbar (siehe Anhang). Des Weiteren war das Fahrzeug der Ordnungspolizei von vorne sehr gut mit den zwei Insassen in Polizeiuniform erkennbar.
  • 2. Bei den Fahrzeugen aus beiden Richtungen bemerkten sehr viele Fahrzeuge die Messanlage und bremsten die gesamte Kolonne ab. Alle Fahrzeuge wurden deutlich langsamer und man sah ein Lichtermeer and Bremslichtern. Vereinzelte Autos führen sehr langsam an der Messanlage vorbei wodurch hintere Autos sogar hupten.
  • 3. Des Weiteren warnten vorbeifahrende Autofahrer die entgegenkommenden Autofahrer indem diese Lichthupe gegeben hatten. Dieses Verhalten wurde bei ca. jedem 5 Fahrzeug in beide Richtungen auf der Höhe der Bahnbrücke bzw. des Getränkemarktes beobachtet.
  • Wegen den o.g. Punkten widersprechen die Daten der Blitzeraktion den Messungen der Stadt vom Mai 2019. Die BI Rodaustraße kann ruhigen Gewissens sagen, dass sich die Verkehrsmoral der Verkehrsteilnehmer aus 2019 leider nicht ins positive gewandelt hat.

Folglich ist es für die Anwohner nicht verständlich was die Stadt Rödermark mit der Interpretation der fehlerhaften Datengrundlage aus der Blitzeraktion beabsichtigen will.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Runder Tisch und seine Fokusgruppen

Runder Tisch. Verkehrsberuhigung Rödermark.
Runder Tisch. Verkehrsberuhigung Rödermark.

Die Stadtverordnetenversammlung hat Themen zu „Verkehrsbelastung in Rödermark“ an einen „Runden Tisch“ verwiesen. Dazu heute in der Offenbach Post (Printausgabe) ein Artikel.

Vieles um den Straßenverkehr (Umgehung Urberach, Kipferl Kreuzung, Rodau, Hanauer, Frankfurter und Nieder-Röder-Straße) wurde zunächst an einen „Runden Tisch“ delegiert. Die Moderation ist einem externen Profi (Kristina Oldenburg) übertragen worden. Der eine „Runde Tisch“ ist, wie vorauszusehen war, mit den anstehenden Problemen/Themen total überladen. Nun die Konsequenz. Im Sprachgebrauch kann man sagen, der „Runde Tisch“ hat bestimmte Themen an weitere „Runde Tische“ ausgegliedert. Da sich das ein wenig ungelenk anhört, nennt man diese Ausgliederung „Fokusgruppen“. Diese Fokusgruppen und der „Runde Tisch“ treffen sich dann zu einer gemeinsamen Sitzung, wenn konkrete Ergebnisse vorliegen.

So weit, so gut. Das könnte ein gangbarer Weg sein, um schnelle Ergebnisse zum Wohl der Anlieger zu erzielen.
Aber wann oder wie erfährt die Öffentlichkeit von den jeweiligen Beratungsergebnissen? Gibt es von Moderatorin ein öffentliches Sitzungsprotokoll? Könnte auch ein Fotoprotokoll sein.

Sollte der „Runde Tisch für Straßenverkehr“ ein Erfolgsmodell werden, sollten sich die Stadtverordneten überlegen, weitere Themen an „Runde Tische“ zu delegieren.


Siehe auch
» 28.11.2019 Schutzstreifen für Radfahrer.
» 09.04.2020 Umgehungsstraße Urberach wird zum Wahlkampfthema.
» 10.07.2020 Enttäuschend „Verkehrsberuhigung Rödermark“
» 03.09.2020 Bahnhof Ober-Roden, Bienengarten, Verkehrsentlastung
»18.10.2020 Ortsumgehung. Was ist der Plan B?
» 20.10.2020 Gastartikel „Runder Tisch Verkehrsentlastung“



Bürgerinitiativen
» BINNU zur KL-Trasse
» Bürgerinitiative BIVER.
 
Zusammenfassung
» Zusammenfassung. KL-Trasse. Umgehung Urberach, Ober-Roden


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Ortsumgehung Urberach nicht erneut verzögern.

Ortsnahe Umgehung Urberach
Ortsnahe Umgehung Urberach

Pressemitteilung
Freie Wähler Rödermark

FWR: Stadt muss Chance zur Verkehrsentlastung nutzen Ortsumgehung Urberach nicht erneut verzögern.
Es ist fast drei Jahre her, dass die FREIEN WÄHLER Rödermark einen Antrag auf Verkehrsentlastung Urberach mit Hinweis auf die im Bundeswegeverkehrsplan 2030 als „vordringlicher Bedarf“ eingestellte und mit Finanzierung versehene Planung für eine Ortsumgehung gestellt haben. Aufgrund von Einwänden von sich durch die vorgesehene Trassenführung beeinträchtigt gefühlten Bürgern wurde eine Entscheidung dieses bereits seit Jahrzehnten in der Diskussion stehenden Themenkomplexes erneut verschoben. Monate danach wurde von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig der Magistrat beauftragt mit Hessen Mobil als zuständige Behörde Vorschläge für eine wirksame Verkehrsentlastung zu erarbeiten, was aber bis heute zu keinen greifbaren Ergebnissen führte. Ein aus diesem Grunde Ende 2019 erneut von den FWR gestellter Antrag zum Thema Verkehrsentlastung wurde aus verschiedenen Gründen mehrmals vertagt, bis er jetzt an den von Bgm. Rotter ins Leben gerufenen „Runden Tisch“ zu weiteren Diskussionen delegiert wurde. Eine von der Stadt zwischenzeitlich eingeholte Machbarkeitsstudie beschäftigte sich ausschließlich mit der sogenannten K/L-Trasse von Offenthal über Messel nach Eppertshausen. Die vorgelegte Studie sieht vor, dass es keine Umwidmung der Verkehrswege geben soll und die Konrad-Adenauer-Str. wie auch Traminer Str. unverändert Teil der B 486 bleiben. Eine Stellungnahme der betroffenen Gemeinden Messel und Eppertshausen sowie des Kreises Darmstadt/Dieburg zu der Studie ist den FWR bisher nicht bekannt. Die FREIEN WÄHLER sind offen für jede Alternative, die sich zeitnah realisieren lässt, wenn die zum Tragen kommende Variante Teil der B486 wird und die Ortsdurchfahrt Urberach kommunale Straße.

Vorgesehen war, dass die K/L-Trasse in den Gesprächen mit dem Land Hessen Urberach als „gleichberechtigte Variante“ neben der im Bundeswegeverkehrsplan vorgesehenen ortsnahen Umgehung behandelt wird. Dazu passt aber in keiner Weise die von Bgm. Rotter und der schwarz/grünen Koalition geäußerte absolute Ablehnung dieser ortsnahen Umgehung, weil die Argumente der Bewohner des Bienengartens und der Kinzigstraße offenbar höher eingeschätzt werden als die erheblichen Beeinträchtigungen vieler Bürger in der Mitte Urberachs durch Abgas- und Lärmemissionen sowie durch vielfache Nutzung von Schleichwegen durch Wohngebiete bei den täglichen Verkehrsstaus. Hierbei ist es wenig hilfreich, dass in einer Presseerklärung des Magistrats eine Frequenz von täglich nur 13.000 Pkw im Jahr 2030 dargestellt wird. Diese Information ist unrichtig, denn die Zahl stammt aus einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 (!) und wird sich bis 2030 nahezu verdoppeln!

Die Dringlichkeit dieser Problematik wird nachdrücklich verdeutlicht durch die Gründung der Bürgerinitiativen BI Verkehrsentlastung Rödermark (BIVER) und BI Rodaustraße, die bereits mehrere hundert Unterschriften von betroffenen Bürgern an Bgm. Rotter übergeben haben. Das Land Hessen hat das Projekt Ortsumgehung Urberach mit höchster Priorität versehen. Es liegt nun an der Stadt Rödermark, dass diese Chance ergriffen und endlich gehandelt wird. Die FREIEN WÄHLER fordern mit Nachdruck, dass eine Lösung dieser Verkehrsprobleme nicht erneut auf Jahre hinaus verschoben wird.

Siehe auch
» 13.10.2020 Freie Wähler fordern Bau einer Umgehungsstraße
» KL-Trasse, Umgehung Urberach, Bundesstraße 486, Kipferl-Kreuzung


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.