Dahin ist die Hoffnung. Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Baulandoffensive!?
Am 22.11.2023 stand bei der BUSE-Sitzung das „Urbanes Quartier Odenwaldstraße – Ergebnisse einer Machbarkeitsprüfung im Rahmen der sog. -Baulandoffensive- Vortrag Bauverwaltung“ auf der Tagesordnung.

Es gibt nichts, auch wirklich nichts Positives zu dem Stand der –Baulandoffensive– zu berichten. Ganz das Gegenteil ist der Fall. Herr Kron (Fachbereichsleiter) meinte, es könnte noch Jahre dauern.

Ich hatte gedacht, dass sich eine Vielzahl betroffener Bürger einfinden werden, um etwas vom Fortschritt zum Teil der Odenwaldstraße zu erfahren, der mittels einer –Baulandoffensive– zum „Urbanen Gebiet“ umgebaut werden soll. Ob sich unter den vier Besuchern der BUSE-Sitzung ein Anwohner der Odenwaldstraße oder Grundbesitzer befand, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ganz kurz. Meine Enttäuschung war RIESENGROß. Wenn man es genau sieht, scheint man sich vom Stand 2017 nur wenige Millimeter vorwärts bewegt zu haben. Mit Beginn einer Entwicklung ist (wenn überhaupt) erst in Jahren zu rechen. 2017. Infoveranstaltung der CDU zu dem Prüfantrag „Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Das war es dann wohl in Rödermark mit der Gewerbeentwicklung. Bleibt noch der Hainchesbuckel, von dem man aber in gefühlt 100 Jahren wenig Offizielles in Bezug auf eine beginnende Gewerbeentwicklung gehört hat.

Bei dem durch Stadtverordnetenbeschluss erteilten Auftrag (Niederschrift Top 24)
an die Verwaltung, ein Gewerbegebiet bei der Germania zu entwickeln, sind keine Aktivitäten sichtbar. Davon, wie es vorwärtsgeht, hört man auch nichts. Wie ist da eigentlich der Stand? Wann wird die Opposition mal wach und besteht auf die Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses. Auf die CDU, die dem Beschluss auch zugestimmt hat, kann man nicht hoffen.
Der Antrag war KEIN Antrag einer Fraktion. Der Antrag kam aus der Verwaltung (Fachbereich 6) der Stadt Rödermark.

Haushalt 2024
Der Haushalt 2024 wurde nicht angesprochen. Der Bürgermeister erwähnte nur, dass man für zwei Wasserspender (Ober-Roden und Urberach) zurzeit kein Geld hat.


Gewerbe. Der Motor einer Stadt.


Die falsch geleitete Politik der seit Jahren in Rödermark regierenden Koalition, AL/Die Grünen und CDU, rächt sich jetzt.


Man kann in Rödermark zu dem Schluss kommen.
„Man geht lieber pleite, als für Geldeingang zu sorgen“


2021 Eine von mir sehr gerne Passage, die in aller Deutlichkeit zeigt, das der Wunsch nach Verbesserung in Rödermark etwas anderes ist, als das, was man mit dem falschen Partner umsetzen kann.
 
Seine (Anmerkung: Michael Gensert, Hervorhebung durch den Admin) Bestandsaufnahme nach zehn Jahren schwarz-grüner Koalition in Rödermark klang düster, gerade so, als riesele ein gewaltiger Ascheregen auf sein Haupt.
Mit Blick auf vorausschauende Flächenpolitik sei die Bilanz niederschmetternd.
„Wir haben zehn Jahre lang nichts gemacht und nichts ist zuwenig. Es reicht nicht, sich von Hemmnis zu Hemmnis zu hangeln. Wir müssen uns künftig besser anstrengen und bei diesem Thema mehr Mumm zeigen
. Quelle: Titelseite Dreieich Zeitung


CDU vor der Kommunalwahl. Dann kam der Koalitionsvertrag.
CDU vor der Kommunalwahl. Dann kam der Koalitionsvertrag.

Siehe auch
» Rödermark und Gewerbegebiete. Blick in die Vergangenheit.
» 05.09.2017 Stadtverordnetenversammlung
» 16.08.2017 CDU Rödermark zum „Urbanen Gebiet“ Odenwaldstraße
» 16.08.2017 Info Veranstaltung Urbanes Gebiet Odenwaldstraße.
» 30.07.2017 Möglichkeiten. „Urbanes Gebiet“ Odenwaldstraße.
» 07.02.2019 Koalition. Odenwaldstraße in „Urbanes Gebiet“ entwickeln
» 26.02.2021 Niederschrift Stavo 16.02.21 (Urbanes Gebiet ab Seite 17)
» 22.01.2023 CDU vor der Kommunalwahl. Dann kam der Koalitionsvertrag


» Baugebiet Kapellenstraße und Germania. Urbanes Gebiet Odenwaldstraße. Neue Straße bei der Germania.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

HFuW. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss

HFuW 28.01.2021
Der Aussschussvorsitzende des HFuW

28.01.2021 HFW (HFuW) 28.01.2021
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Vorbereitende Sitzung für die Stadtverordnetenversammlung

Haushalt 2021.
Sollte einer die Hoffnung hegen, etwas über den Haushalt 2021 zu erfahren, den muss ich enttäuschen. Meine Vermutung: » Der Haushalt kommt bestimmt erst NACH der Kommunalwahl.« Andere Kommunen im Kreis Offenbach sind da schon weiter.

REWE, Edeka.
Alter Seeweg. A48 Bebauungsplan. War da nicht mal ein „Großflächiger Einzelhandel wie EDEKA oder REWE angedacht? Laut Bebauungsplan dürfte das nicht möglich sein. Top 16 in der Aktenmappe.
Der „Großflächige Einzelhandel“ könnte jetzt seine Heimat „nördl.Germania“ finden.
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen.“ Siehe Top 21 (Aktenmappe)

Gut nachverhandelt, Herr Bürgermeister.
In dem Anschreiben des Investors vom 6.1.2021 kann man lesen:
„Gemäß Vorabstimmung mit der Stadtverwaltung verpflichten wir uns bereits jetzt, mindestens 20 % der entstehenden Wohnungen als Sozialwohnungen zu errichten und der Stadt ein verbindliches Vorschlagsrecht für die Wohnungsbelegung einzuräumen.“ Quelle: TOP 19 Anlage 6 in der Aktenmappe.
 
Dem Flyer der CDU zur Kommunalwahl vom Dezember 2020 kann man entnehmen, dass durch Nachverhandlungen von Bürgermeister Rotter von den 24 geplanten Wohnungen 10 (Anm. das wären 40%) als Sozialwohnung genutzt werden sollen.

Sitzung. Was steht nach der Begrüßung an?

  • Verleihung der Bezeichnung Ehrenbürgermeister an Bürgermeister a. D. Roland Kern.
  • Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung
  • Änderung der Kostenbeitragssatzungen zur Kinderbetreuung während der Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus
  • Beteiligungsbericht 2019
  • KommPakt – Das Beteiligungsmodell der Entega
  • Stadtwald Rödermark: Förderantrag auf Bundeswaldprämie
  • Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße
  • Anordnung zur Durchführung einer Baulandumlegung für das „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ in Rödermark / Ober-Roden
  • Gewerbegebiet Kapellenstraße;Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Urbanes Gebiet Odenwaldstraße;Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach;Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
  • B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach;Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach;Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
  • A48 Bebauungsplan „Südlich des Alten Seewegs“;Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • A48 Bebauungsplan „Südlich des Alten Seewegs“;Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
  • A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden;Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
  • A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden;Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden;Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
  • Grundsatzbeschluss Jägerhaus/ Rathausplatz Ober-Roden
  • Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania und einer Verkehrsspange Ober-Roden Nord
  • Jahresabschluss 2019 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
  • Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“
  • Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2021 bis 2023, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung
  • Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“
  • Antrag der SPD-Fraktion: Kontrolle des fließenden Verkehrs
  • Antrag der SPD-Fraktion: Schulsozialarbeit an Grundschulen
  • Antrag der SPD-Fraktion: Umbau des Eppertshäuser Knotens
  • Antrag der SPD-Fraktion: Lärmmessung Rodaustraße
  • Antrag der SPD-Fraktion: Beseitigung des S-Bahnübergangs in Ober-Roden
  • Antrag der SPD-Fraktion: Sozialer Wohnungsbau in Rödermark
  • Antrag der FDP-Fraktion: Geänderte Fassung: Grünflächenpflege in Rödermark nach ökologischen Kriterien
  • Antrag der Fraktion FWR: Corona-Hilfe für Vereine
  • Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
  • Mitteilungen und Anfragen

Hier die Aktenmappe zur Sitzung. (ca. 70 MB)
 
Siehe auch
» Alter Seeweg. Bebauungsplan A48. Noch stimmt der Alter-Mix nicht. OP-Printausgabe 22.02.2021.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Anfrage der FDP. Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“

Urbanes Gebiet
Urbanes Gebiet

[..]Vorbemerkung der FragestellerDer Deutsche Bundestag hat im März 2017 im Rahmen der Reform des Bau-gesetzbuches die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschlossen. Ziel der Ein-führung des Urbanen Gebiets war es, in den Städten dichter und höher zu bauenund in Innenstädten das Miteinander von Wohnen und Gewerbe zu er-möglichen. Entsprechend wurde in der Baunutzungsverordnung das Maß der baulichen Nutzung in Form der Geschossflächenzahl (GFZ) und Grund-flächenzahl (GRZ) höher als beispielsweise in Wohn- oder Mischgebieten festgelegt und eine parallel erfolgende Anpassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) hat für das Urbane Gebiet vergleichsweise höhere Geräuschimmissionsgrenzwerte festgelegt.[..] Quelle: HiB. Heute im Bundestag.

Weitere Anfragen/Antworten bei HiB.

Siehe auch
» Was ist ein -Urbanes Gebiet-?
 
» 03.07.2020 Ein Kommentar. Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
» 15.06.2020 „Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße
» 21.02.2019 Gastbeitrag zur Odenwaldstraße
» 12.03.2018 Entwicklung des urbanen Gebiets Odenwaldstraße…
» 18.08.2017 CDU Rödermark zum „Urbanen Gebiet“ Odenwaldstraße
» 16.08.2017 Info Veranstaltung Urbanes Gebiet Odenwaldstraße.
» 30.07.2019 Ungeahnte Möglichkeiten. „Urbanes Gebiet“ Odenwaldstraße.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Ein Kommentar zu einem Artikel vom 02.2019. Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße

Kommentar bei dem Artikel https://www.rm-news.de/?p=101150

Aus dem Gastbeitrag „Ich habe letztens mit einer Frau gesprochen, die an diesem Dilemma mit verantwortlich zeichnet. Sie sagte: „Das sieht doch alles wunderschön aus, was da gebaut wurde.“ Auf meine Frage: „Willst Du dort wohnen?“ Kam: „Nein. Wird bestimmt sehr laut werden hier. Und wo will man hier parken?““
Ich schätze, niemand wohnt wirklich gerne in solchen Betonklötzen, aber irgendwo muß man ja wohnen. Und bebaubare Flächen nehmen nicht zu, dafür aber die Nachfrage nach Wohnungen. Ergo bleibt eigentlich nur der Bau solcher Betonklötze. Nebenbei: man sollte nicht vergessen, dass abgesehen von der wachsenden Nachfrage, das politisch auch so gewollt wird, das Modell „Einfamilienhaus mit eigenem Garten und mindestens einem Auto“ ist nicht mehr erwünscht.

Was mir zu denken gibt ist, für was die Umwidmung in „urbane Gebiete“ eigentlich gut sein sollte, weil die höhere Lärmbelästigung offensichtlich einkalkuliert worden ist, während die Wohnqualität nach Aufhebung der jahrzehntelangen Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten nicht gesteigert wird. Anscheinend eine städtebauerische Notwendigkeit, die noch durch den Frankfurter Bogen verstärkt würde?

Jedenfalls habe ich einen (bösen) Kommentar zur Novellierung des BauGB / der BauNVO 2017 gefunden. Da steht dann z. B. dieses hier:
„Was hatten Sie sich unter „Urbanes Gebiet“ vorgestellt? So was mit Straßencafés, Klamottenläden, Galerien oder gar Musentempeln? Oder das, was als Ziel vorgeschoben wird – die Stadt der kurzen Wege ? Irrtum : es geht hier darum, einer Wohnbevölkerung – die mangels Angeboten auf dem Wohnungs“markt“ kaum Wahlfreiheit bei der Wohnungswahl hat – per Gesetz mehr Lärm zuzumuten. Lärm ? Ist das nicht das, was störend, belastend oder gesundheitsschädi­gend wirkt ? Wer Urbani­tät ganzheitlich lebt, muss eben leiden. Der moderne Teilzeit-Urbanophile wohnt im Vorort.“

Am Ende der Erläuterungen wird eine Empfehlung gegeben:

„Für Gemeinden, die weiterhin eine Art Planung betreiben wollen und nicht nur Zufälligkeiten unterliegen, bleibt nur eines: ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, bei der (immerhin noch) unter Gemeindehoheit ablaufenden Bauleitplanung auf die Anwendung von § 13 b im BauGB und § 6 a BauNVO grundsätzlich zu verzichten. Das erspart Developer-Schlangen vor dem Bauamt und im Bürgermeister-Vorzimmer.“
Siehe www.stadtgrenze.de

Vielen Dank für den Kommentar.
 
» Siehe „Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)