Was man auch mit einer Grundsteuererhöhung den Bürgern signalisieren kann.

Von juristischer Seite wird dahingehend bereits seit einiger Zeit beleuchtet, einen Mechanismus umzusetzen, der sofern keine anderweitige Deckung der Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) in hinreichendem Maße erfolgt, einen Ausgleich über die Grundsteuer vorsieht (Vgl. exemplarisch Oebbecke: Reaktionen des Rechts auf kommunale Finanzprobleme, in: DVBL 22/2013, Seite 1409 bis 1415). Das hätte vielerlei Vorteile: U.a. würde damit für die Einwohner wieder der Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungsangeboten und deren Finanzierung erfahrbar (Fühlbarkeit). Indirekt würden damit kommunalpolitische Entscheidungen zu Aufwandsenkungen wieder eher diskutabel, weil sie die für den Ergebnisausgleich notwendige Steuerbelastung der Einwohner reduzieren. Es ist davon auszugehen, dass mit steigender und für den einzelnen spürbarer Steuerbelastung das Interesse der Einwohner an den kommunalpolitischen Entscheidungen zu Ertragsverzichten bzw. unterlassenen Aufwandreduzierungen merklich zunimmt. Die Grundsteuer B ist dafür besonders geeignet, weil sie direkt oder indirekt (Einrechnung in Mietpreise) alle Einwohner und Unternehmen einer Kommune belastet. Gleichzeitig würde mit einer solchen Regelung der personelle und politische Aufwand zur Durchsetzung des Rechts (im Kontext der Erreichung des Haushaltsausgleiches) seitens der Finanzaufsichtsbehörden sinken. Quelle

Alle aufgeführten Zahlen sind recherchierbar Zahlen
Schuldenstand von 2022 nach 2025 mehr als verdoppelt.
(Haushaltsplanentwurf Seite 132)

Folgern könnte man.
Ohne Grundsteuererhöhung alles Bestens mit den Finanzen in Rödermark. Erfreulich.
Da in Rödermark in 2024 und 2025 KEINE Grundsteuererhöhungen vorgesehen sind, kann der Bürger davon ausgehen, dass man sich um den Haushalt der Stadt keine Gedanken machen muss. Anstrengungen für neue Einnahmequellen (Gewerbegebiete) sind nicht notwendig.
Weiter wie bisher.

Ohne die mit hoher Wahrscheinlichkeit schon heute feststehenden Kosten in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten, konnte die Stadtkämmerin einen genehmigungsfähigen Doppel-Haushalt einreichen. Der genehmigungsfähige Haushalt wird u.a. damit erreicht, dass man die Rücklagen fast komplett aufbrauchen (Seite 25) wird, im Personalbereich Kinder 1.500.000,00 € an Ausgaben streicht, sowie weitere 660.000 € im Fachbereich 4 (Soziales) streicht. Streicht im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025.

Anstieg der Schulden laut Haushaltsplanentwurf 2024-2025. Seite 132.
Gruß an die Kinder und Enkel.

2022 23.817.037,45 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 829,20 € Schulden pro Kopf
 
2025 50.579.774,60 Euro
bei 28.723 Einwohner sind das 1.760,95 € Schulden pro Kopf
 
Und das alles ohne die Grundsteuer zu erhöhen. Chapeau.
 
Siehe auch
» Der Haushalt 2024 dürfte gerettet sein.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Ließ ein Busfahrer Rödermärker Kinder im Wald stehen?

Nachdenklich. 17 Jahre und das erste mal alleine mit dem Bus.
Nachdenklich. 17 Jahre und das erste mal alleine mit dem Bus.

Anfang Februar steigen ihr zehnjähriger Sohn und seine 17 Jahre alte Schwester nach dem Fußballtraining gegen 21 Uhr an der Waldorfschule in Dietzenbach in den falschen Bus der Linie X18 ein. Weiter bei OP-Online

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Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Kameralistik, Doppik

Bei Diskussionen zum Haushalt der Stadt Rödermark besteht bei einigen noch die Meinung, dass in Rödermark die kameralistische Buchführung im Einsatz ist.

Mit dem folgenden Auszug: Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 und doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007 aus 2008 dürfte sich das Thema endgültig erledigt haben.

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005
Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005.
Eröffnungsbilanz

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest.

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 12. September 2008 versehenen Jahresabschluss 2006 und den am 23. Oktober 2008 testierten Jahresabschluss 2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen.

Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=11062

Hier ein Link aiuf die Haushalte der Stadt Rödermark ab 2011. Selbstverständlich DOPPIK.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Alle Aufregung unnötig. Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.

Haushalt 2024-2025
Haushalt 2024-2025

Sitzung HFuW 22.02.2024

Das Erfreuliche vorweg.
Wie schon in meinem Artikel Wunderbar. Dank der Mathematiker dürfte der Haushalt 2024 gerettet sein angedeutet, wird laut Kämmerin ein genehmigungsfähiger Doppel-Haushalt zur Verabschiedung den Stadtverordneten am 5.3.2024 vorgelegt. Eine ausdrückliche Nachfrage, ob sich die Genehmigungsfähigkeit auf den Doppelhaushalt bezieht, wurde bejaht. Da mit dem Doppelhaushalt auch die Haushaltssatzung mit den Hebesätzen beschlossen wird, dürfte der Hebesatz von 715 v.H für die Grundsteuer und 380 v.H. bis Ende 2025 Bestand haben.

Zu einem bisher nie dagewesenem Defizit.
Gelernt habe ich, dass ein anfängliches Haushaltsdefizit von über 8 Mio. bzw. 10 Mio. in einem Haushaltsplanentwurf einer Kommune zunächst kein Grund zur Besorgnis sein muss. Die Aufregung in den Monaten nach der Einbringung des Haushaltsplans bis zur gestrigen Sitzung war völlig umsonst. Alles wird gut. Hoffen wir mal.
 
Die gestiegenen Kreisumlagen (?2,2 Mio.?) werden in dem zur Verabschiedung eingereichten Haushalt nicht enthalten sein. Wie sich das z.B. auf die Rücklagen auswirkt, wird man in der Haushaltsfassung –Beschluss – Endfassung– nachschlagen können.

Eine Umfrage, wie hoch man die Grundsteuer im Jahr 2024 einschätzt, brachte folgendes Ergebnis.
Geschätzt wurde: Niedrig: 720 v.H.
Hoch: 1399 v.H.
Schnitt: 1042.65 v.H.

Angst vor dem Neuen. Besonders bei den Alten.

Neu anfangen, so Bruder Paulus, sei „schön, aber auch schwierig“. Man wünsche sich Neues, aber „wenn es dann kommt, dann ist es uns doch nicht so ganz recht“. Fünf Reaktionen könne man unterscheiden – gefordert seien aber nicht Verleugnung, Aggression, Depression oder Verhandeln, sondern die Versöhnung mit dem Neuen. „Die Wandlung ist das Menschengeschäft“, betonte Bruder Paulus.
Quelle: Bruder Paulus bei OP-Online

Livestream. Interessant war die Diskussion darüber,
ob man den Bürgern nicht per Livestream die Stadtverordnetenversammlung (Stavo) in die Wohnzimmer übertragen sollte. Damit wäre es auch den Bürgern möglich, die politischen Entscheidungen besser zu verstehen, denen ein Besuch einer Stadtverordnetenversammlung (Stavo) nicht möglich ist.
Ein Livestream der Debatten in der Stavo ist ein sinnvoller „Beitrag zur Barrierefreiheit“.

Bei den Argumenten gegen einen Livestream wurde von denjenigen, die einen Livestream ablehnen, ausgeblendet, dass ein Redner der Übertragung seiner Rede widersprechen kann. Hätte man das bei der Diskussion berücksichtigt, hätte es kein nachvollziehbares Argument gegen eine Übertragung der Stavo gegeben.

Es ist aller Voraussicht nach nicht zu erwarten, dass der FDP-Antrag eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung erhalten wird. Es wird dann wohl dabei bleiben, dass die Beteiligung der Bürger an der Stadtverordnetenversammlung die 1% Hürde in absehbarer Zeit nicht übersprungen wird. So wie es ist, ist es gut. Das dürfte wohl die Meinung der Mehrheit der Stadtverordneten sein.
Teilnahme der wahlberechtigten Bürger an der Stadtverordnetenversammlung. 0.1131% (Stand 23.02.2024) der Wahlberechtigten besuchen eine Stavo

Hier im Blog hatte ich den Lesern angeboten, ihre Meinung zu diesem Thema abzugeben. 62 Stimmen wurden abgegeben. 57 würden eine Übertragung befürworten. 5 sprachen sich gegen eine solche Übertragung aus.
Selbstverständlich ist diese Umfrage nicht repräsentativ.

Es wurde ein zusätzlicher Antrag auf die Tagesordnung des HFuW gesetzt.
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark
Diesem Antrag werden wahrscheinlich alle Fraktionen bei der Stadtverordnetenversammlung zustimmen.

Zum Abschluss
Abschließend möchte ich einen Stadtverordneten der Grünen nicht enttäuschen. Stichwort. -Das kann man morgen in den sozialen Medien lesen.-
Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung zur Nutzung der Kulturhalle kam es zu einer bedauerlichen Entgleisung (euphemistisch) eines Grünen Stadtverordneten. Abgesehen von einer Anmerkung meinerseits möchte ich es dabei belassen. „Der Stadtverordnete der Grünen kann von Glück sagen, dass nicht von jeder in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Partei zumindest ein Stadtverordneter an der Haushaltssitzung teilgenommen hat.

Siehe auch:
» Stavo 5.3.2024 und die Ausschusswoche ab 20.02.2024


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.