Familien gehen baden!

Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
Familien gehen baden!

Es hätte so einfach sein können: Die Freien Wähler Rödermark wollten mit einem entsprechenden Antrag in der Stavo am 07.05.2024 Bürgerinnen und Bürger sowie Familien, welche regelmäßig das Badehaus benutzen, mit einer Jahreskarte finanziell entlasten. Was in Hallen- und Freibädern vieler benachbarter Kommunen- wahlweise unter dem Namen „Saisonkarte“ – längst angeboten wird, sollte nach dem Willen der FWR auch hier in Rödermark die Flexibilität der Eintrittspreise im Badehaus noch einmal erhöhen. Bisher werden für Dauergäste lediglich Mehrfachkarten im Preisportfolio angeboten (wahlweise 20 oder 50 Eintritte), wobei Mehrfachkarten mit 50 Eintritten lediglich Einzelpersonen vorbehalten sind.

Aus Sicht der FWR bieten Jahreskarten mehrere Vorteile: keine eingeschränkten Besuchszeiten, deutlich mehr Spielraum für Rabattierungsmöglichkeiten gegenüber einer Mehrfachkarte, eine bessere finanzielle Planbarkeit und ein Anreiz für Familien, das Badehaus häufiger zu nutzen.

In einer Stellungnahme argumentieren die KBR (Kommunale Betriebe Rödermark), dass Familien kaum Mehrfachkarten kaufen würden, somit wäre die Grundlage einer Jahreskarte nicht gegeben, da es keine entsprechende Nachfrage gebe. Dies mag aber natürlich auch an der unattraktiven zeitlichen Begrenzung des Besuchs von 1,5h liegen.

In der Stavo selbst griff v.a. die CDU unverständlicherweise eine völlig illusorische Summe von 5.000€ aus der Diskussion im HfW Ausschuss auf, welche angeblich für eine Umstellung der Kassenautomaten zu veranschlagen wären. Aus Sicht der FWR erschließt sich diese Phantasiezahl überhaupt nicht, eine Programmierung einer zusätzlichen Eintrittskarte im Kassenautomat dürfte mit einem kleineren, dreistelligen Betrag zu stemmen sein. Wirklich nachvollziehbare Argumente gegen eine Jahreskarte konnten weder die KBR noch die ablehnenden Fraktionen einbringen. So wurde der Antrag weitestgehend dahingehend interpretiert, dass man Mehrfachkarten durch Jahreskarten ersetzen wolle. „Die Jahreskarte hätte das System der Mehrfachkarten perfekt flankieren können, somit wären alle Wünsche von Besuchern abgedeckt gewesen. Man hätte Flexibilität und zusätzliche finanzielle Entlastung wunderbar verbinden können“, so der Fraktionsvorsitzende Björn Beicken.

So bleibt die nüchterne Erkenntnis, dass einfache, unbürokratische und bürgerfreundliche Konzepte dem politischen Kalkül zum Opfer fallen.

Leidtragende dürften neben Familien vor allem ältere Besucher sein, welche auch im fortgeschrittenen Alter fit bleiben möchten: Wer 2-3 mal in der Woche seine Schwimmrunden drehen möchte, muss dafür mindestens 400€ (für zwei 50er Mehrfachkarten) bezahlen. Bürgernähe sieht anders aus.

Zudem suggeriert die Mehrfachkarte eine Summe an Tageskarten, dies stimmt aber nicht: Die Besuchsdauer bei Mehrfachkarten ist auf 1,5 h Stunden begrenzt. Für eine Familie mit kleinen Kindern bleibt da nur wenig Zeit für den Badespaß. Deshalb wollen die FWR für die kommende Stavo einen Antrag einbringen, der zumindest die zeitliche Begrenzung für Familienmehrfachkarten abschafft. Damit Familien wirklich baden gehen können!

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden.

03. Abgeordnetenentschädigung steigt um sechs Prozent
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2024 von bisher 10.591,70 Euro um sechs Prozent auf 11.227,20 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (20/11298) durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindex mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In dem Schreiben der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes vom 18. März 2024 wird die Erhöhung des Nominallohnindex mit 6,0 Prozent beziffert.

Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 9.055,77 um sechs Prozent auf 9.599,12 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 10.133,36 Euro um sechs Prozent auf 10.741,36 Euro.

Quelle
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de

Unerkannte Buchungsfehler in einem Haushaltsplan. Ist das möglich?

Weist die Buchhaltung einer Firma beim Jahresabschluss ein Minus aus, muss man sich schleunigst darum bemühen, das Defizit auszugleichen. Sei es durch Überbrückungskredit, Senken der Kosten (Personal entlassen) oder man sorgt für einen höheren Auftragseingang.

Was wäre aber, wenn durch einen Buchhaltungsfehler der Erlös niedriger ausgewiesen wird als dieser in Wirklichkeit ist? Die Geschäftsleitung wird anhand falscher Daten (durch einen Buchungsfehler) ihre Entscheidungen fällen. Ein Fehler in der Buchhaltung schließt man zunächst aus, da genügend Prüfungen auf Richtigkeit eingebaut sein sollten.

Im Endeffekt wird diese Firma nicht nur durch Sparmaßnahme oder Steigerung der Einnahmen mehr Geld in der Kasse haben, sondern auch noch durch eine einfache Korrektur einer Fehlbuchung (Vorzeichen richtig setzen). Wie durch Zauberhand hat man das doppelte der Fehlbuchung in der Kasse.

Ich war bisher der Meinung.
In einer Buchhaltung darf es keine Fehler in den Dokumenten (Haushaltsplan) geben, die einem Gremium zur Entscheidung für eine Jahresplanung oder Zwei-Jahresplanung vorgelegt werden. Dachte ich. Mehr dazu in Kürze. 🙁


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Fehlerhafter Haushalt wurde zur Entscheidung vorgelegt.

Ausgangspunkt
Ein Vorgang über 5.000,00 € wurde im Haushalt 2024-2025 mit unterschiedlichen Vorzeichen aufgeführt.
Ich habe die FDP gebeten, diesbezüglich eine inhaltliche Anfrage zu stellen. Die Antwort dazu wurde vom Magistrat in der letzten öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mündlich gegeben: Es handelt sich um eine Fehlbuchung.
Durch diese Fehlbuchung werden in der Gesamtrechnung die Einnahmen um 10.000,00 Euro (2 x die 5.000,00) niedriger ausgewiesen, als diese in Wirklichkeit sind. Es geht IN DER HAUPTSACHE NICHT um den Betrag, sondern darum, wie es eine Fehlbuchung (es könnte sich ja auch um einen wesentlich höheren Betrag handeln) schafft, bis zur Anfrage unbemerkt zu bleiben. Ein Buchungsfehler, der im DOPPELHAUSHALT festgestellt wurde.
Also für das Jahr 2024 UND 2025.

Daraus ist zu schließen.
Der den Stadtverordneten im Dezember 2023 zur INHALTLICHEN (nicht rechnerischen) Prüfung vorgelegte Haushaltsplan (Doppelhaushalt) und Haushaltssatzung war (und ist weiterhin) fehlerhaft. Kann sichergestellt werden, dass sich im Haushaltsplan nicht weitere Fehler befinden?

Es mag die Meinung vertreten werden,
dass es auf 10.000,00 € mehr oder weniger nicht ankommt. Doch ist gewährleistet, dass es nicht noch weitere Fehlbuchungen im Haushaltsplan der Stadt Rödermark gibt bzw. gab, die bisher unbemerkt geblieben sind? Wie sieht es mit den Haushaltsplänen der Vergangenheit aus?
Bereits vor der Verabschiedung des Haushalts musste für eine andere Unstimmigkeit auf Anfrage der SPD geklärt werden, welche der beiden Zahlen für denselben Posten korrekt ist. Siehe

Bei der Vorbesprechung der Stadtverordneten zum Haushalt
(Blätterrunde) geht es nicht darum, die ordnungsgemäße Buchführung bzw. den Rechenweg zur Summe zu überprüfen. Richtigkeit wird selbstverständlich vorausgesetzt. Vielmehr ist es das Ziel, Einsparpotenziale zu identifizieren und Wege zu finden, wie einem evtl. defizitären Haushalt zu mehr Einnahmen verholfen werden kann. Auskunft zur Kostenentwicklung sollen auch die angegebenen Kennzahlen geben. Muss man auch hier den gesamten Rechnungsweg überprüfen?

Dies wirft jetzt die Frage auf,
ob mit der Buchführung der Stadt etwas nicht stimmt. Ich bin kein Bilanzbuchhalter, aber gelernt habe ich, dass selbst kleinste Buchungsfehler ein Buchhaltungssystem (manuell oder maschinell) erkennen muss. Selbst, wenn es sich nur um einen Centbetrag handelt.

Wie kann eine Fehlbuchung durch ein Buchhaltungssystem unentdeckt
in den Haushalt gelangen, über den die Stadtverordneten entscheiden müssen? Wurden in der Buchhaltung oder im Berichtswesen verschiedene Quellen für denselben Vorgang genutzt?

Bevor man weiter darüber jammert,
dass man noch mehr Unterstützung vom Bund benötigt, um die gestellten Aufgaben bezahlen zu können, sollte man die Rödermärker Buchhaltung dahingehend untersuchen, ob es im aktuellen Haushaltsplan noch weitere buchhalterische Schätze gibt, die zum Wohle der Bürger gehoben werden können.

Folgen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Fehler auch dann nicht aufgefallen wäre, wenn es sich bei der Fehlbuchung um 50.000 Euro gehandelt hätte. Der Fehlbetrag wäre damit 100.000 Euro, in etwa 10 Punkte Grundsteuer B.
Hätte es dazu führen können, dass man wegen einer Fehlinformation aus der Buchhaltung, die Grundsteuer B (oder andere Steuern) erhöhen muss?

Die Zahlen in der Haushaltssatzung (Entwurf und Final)
dürften auch falsch sein.
Die Stadtverordneten müssen doch wohl darauf bestehen, dass die fehlerhafte Haushaltssatzung korrigiert wird und anschließend durch die Stadtverordnetenversammlung neu beschlossen wird.

Was würde wohl passieren, wenn z.B. in einer beschlossenen und verabschiedeten Satzung über die Hundesteuer die Jahressteuer mit 12,00 Euro anstatt 120,00 Euro ausweisen wurde? Würde die Satzung geändert, oder würde man die so stehen lassen und einfach den Hundebesitzern 120,00 vom Konto abbuchen?


  • Wie kann eine Fehlbuchung über ein Buchhaltungssystem unerkannt den Weg in einen Haushalt finden, über den die Stadtverordneten zu entscheiden haben?
  • Werden in der Buchhaltung oder Berichtswesen unterschiedliche Quellen für ein gleichen Vorgang genutzt?
  • Man kann ja wohl kaum mit 100% Sicherheit sagen, dass nicht noch mehr Fehler im beschlossenen Haushalt befinden.
  • Wird man, so wie es sich gehört,eine neue Haussahltssatzung beschließen?

Die Bedeutung der Ziffern (Kursiv z.B. 100, 190, 200 ….) entnehmen Sie dem Haushaltsplanentwurf ab Seite 171

Seite 171 + 172
100 = 77.350.432

200 –> 100 ./. 190
100 77.350.432 Summe mit dem Fehler. Richtig wäre 77.360.423
190 84.834.623
==============
= – 7.484.191 Entspricht dem Ergebnis mit dem falschen Vorzeichen

240 –> 100 + 210
100 77.350.432
210 457.984
==============
= 77.808.416 (Einnahmen) Mit Fehler

250 –> 190 + 220
190 84.834.623
220 956.621
==============
= 85.791.244 (Ausgaben)

Ordentliches Ergebnis
260 ——> 240 – 250
240 77.808.416 ( 100 + 210)
250 85.791.244 ( 190 + 220)
===============
7.982.828 Defizit so auch in der Haushaltssatzung
gerechnet mit den Einnahmen in Höhe vom falschen Ergebnis bei 100. Richtig wäre: 7.972.828

Ergebnis (7.982.828) so auch auf Seite 41. Mit dem falschen Zahlen aus 100

Haushaltssatzung vor den Korrekturen für 2024
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 77.808.416 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 85.791.244
mit einem Saldo von 7.982.828

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Haushaltssatzung NACH den Korrekturen für 2024
Die Korrektur war eine Einsparung bei den Ausgaben
7.982.828 VON
5.523.954 AUF
=============
2.458.874 Einsparung.

Ziehen wir diese Einsparungen von der Haushaltssatzung vor der Korrektur ab, dann haben wir das folgende Ergebnis:

77.808.416 EUR Erträge (Bleibt wie im Entwurf. Also MIT dem Fehler
83.332.370 EUR Aufwendungen (83.332.370 + 2.458.874 = 85.791.244)
mit einem Saldo von 5.523.874

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########## Fehlerhafter Haushalt #########################


 
Siehe auch
» 5.000,00€ mal mit und mal ohne Vorzeichen.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.