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Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Betreutes Wohnen dürfte doch wohl wichtiger sein als 20 neue Parkplätze.

Bertelsmann Stiftung. Zahlen zu Rödermark
Bertelsmann Stiftung. Zahlen zu Rödermark

Nachtrag
Es gibt an diesem Thema ein recht großes Interesse. Das sagen zumindest die Zugriffszahlen.
Da nicht alle Leser sich bei Facebook angemeldet haben, möchte ich einen Kommentar aus Facebook hier beantworten. Siehe Artikelende.


In Anbetracht der Prognose der Bertelsmann Stiftung zur
„Altersstruktur“ in Rödermark, sicherlich kein schlechter Ansatz, weitere Möglichkeiten für „betreutes Wohnen“ in Rödermark zu schaffen.
Würdevolles Altern: Betreutes Wohnen im Ortskern von Ober-Roden als wichtiger Schritt für Teilhabe & Stadtentwicklungso die Überschrift eines Artikels des Landtagskandidaten der Grünen, Herrn Mahfooz Malik.
Der Standpunkt des Landtagskandidaten und Stadtverordneten, auf der Dieburger Straße 29 und 31 „betreutes Wohnen“ zu ermöglichen, dürfte wohl auch der Standpunkt der AL/Die Grünen sein. Herr Mahfooz Malik ist Stadtverordneter der AL/Der Grünen.

[..] Das Schaffen von Möglichkeiten für „betreutes Wohnen“ im Ortskern von Ober-Roden geht Hand in Hand mit den Prinzipien der Inklusion und Teilhabe, die von der Anderen Liste bekräftigt werden. [..] Großer Wert werde darauf gelegt, ein solches Projekt von einem gemeinnützig-karitativen Investor verwirklichen zu lassen.[..]
Quelle: mahfooz-malik.de/
Siehe auch: Betreutes Wohnen im Ortskern von Ober-Roden als wichtiger Schritt für Teilhabe und Stadtentwicklung Seite 3

So weit, so gut.
Dem guten Vorhaben steht der gefasste Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten noch im Weg. Die noch bevorzugte Variante der Stadtverordneten bedeutet „Parkplatz statt betreutes Wohnen“, also die Variante 1. (Variante 2 siehe weiter unten)
Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“
Die geplante Niederlegung der beiden in städtischem Besitz befindlichen Gebäude soll vorrangig dazu dienen, Raum für eine adäquate und v.a. für Fußgänger verkehrssichere Zuwegung von der Dieburger Straße aus zur Kulturhalle gewährleisten. Wegen der Abhängigkeiten (Stell- bzw. Parkplätze) zu den Liegenschaft Jägerhaus, ehem. Feuerwehr, den Freiflächen und deren angedachten Entwicklungen, sind die baulichen
Möglichkeiten hier eher eingeschränkt.

Quelle Machbarkeitsstudien funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse. Stavo 29.03.2022

Mit der Idee, nach der Niederlegung der Immobilie Dieburger Straße 29 und 31, dort „betreutes Wohnen“, zu ermöglichen, legt sich Herr Mahfooz Malik und wohl auch AL/Die Grünen auf die im Grundsatzbeschluss aufgeführten Variante 2 fest. Damit dürfte auch der Gedanke, die Umnutzung des „ehem. Feuerwehrhaus“ zum Bürgerhaus“, wegen fehlendem Stellplatznachweis gestorben sein.

Aber egal. Ich finde, den Gedanken von Herrn Mahfooz Malik sollte man weiter verfolgen. Betreutes Wohnen dürfte wohl wesentlich wichtiger sein als 20 Parkplätze.

Siehe
» Niederschrift Stavo 29.03.2023
» Masterplan funktionaler Ortskern
» Demografische Entwicklung Roedermark 2012-2021
»
Jägerhaus. Ein Beispiel dafür, wie man in Rödermark so richtig viel Geld verbrennt.



Kommentar aus Facebook. Gruppe Mein Rödermark.

Hmm – ist das wirklich so korrekt dargestellt. War das in der BUSE Sitzung nicht so, das man erst einmal warten wollte, bis es eine Möglichkeit gibt, alle Häuser dort in städtischen Besitz zu bringen, um DANN zu überlegen, ein Bau einer Senioren Wohnanlage zu überlegen?
Scheint wohl im Wahlkampf Getümmel in Vergessenheit geraten zu sein…

ANTWORT vom Admin.

Meine Antwort auf Deine Frage, – korrekt dargestellt – dürfte sich aus dem nachfolgenden Text ergeben. Ich mag mich irren. Dann einfach korrigieren.

Es gibt einen Antrag der Verwaltung „Machbarkeitsstudie funktionaler Ortskern“ mit einem Grundsatzbeschluss. Kein Auftrag, die Maßnahme auch auszuführen. Quelle

Beziehen wir uns aus diesem Beschluss nur auf das, was für den ausgesprochenen Wunsch von Herrn Mahfooz Malik (betreutes Wohnen) von Bedeutung ist.

In der Beschlussvorlage gibt es zwei Varianten, wie man mit der von Herrn Mahfooz Malik angesprochenen Fläche (Dieburger Straße 29/31) umgehen könnte. Quelle: Machbarkeitsstudie Stavo 29.03.2022

Hier Auszugsweise.
Variante 1. Schaffung von Parkplätzen.
Variante 2. Schaffung neuen Wohnraumes durch Errichtung eines neuen Wohngebäudes.
Aufgrund dieser Festlegung, oder nennen wir es Wunsch von Herrn Mahfooz Malik sagen: Es ist eine persönliche Aussage im Wahlkampf. Damit verstößt er meiner Meinung nach dem „Geist eines Grundsatzbeschlusses“. Ich denke, dass – eine mit Grundsatzbeschluss beschlossene Angelegenheit auch nach außen hin zu vertreten sei -. Und der Grundsatzbeschluss ist die Variante 1, -Parkplätze.

Ich finde den Vorschlag – betreutes Wohnen – um Lägen besser, als dort Parkplätze einzurichten. Insbesondere deshalb, weil es zurzeit für mehr Parkplätze keinen ersichtlichen Grund gibt. (Würde sich durch die Variante 1 ändern.) Abgesehen von Ausnahmefällen. Da der Ortskern für Bürger aus Rödermark sehr gut mit dem Rad zu erreichen ist, kann man ja in Ausnahmefällen mal auf den Besuch des Ortskerns (auch im Sinne der Grünen) mit dem Auto verzichten. Kulturhallenbesucher haben in den letzten Jahrzehnten immer einen Parkplatz (z.B. Tiefgarage) gefunden.

Es sei denn, es ist alles nicht so ernst gemeint von Herrn Mahfooz Malik und er bringt im Landtagswahlkampf ein Thema, das sicherlich viele Bürger in Rödermark begrüßen würden und nach dem Wahlkampf wieder in den Papierkorb wandert.
Ihm dürfte auch klar sein, dass sein Gedanke, die Fläche Dieburger Straße 29/31 zu bebauen, auch das Ende fast aller Planungen der Variante 1 bedeuten könnte. Die für die Variante 1 notwendigen Parkplätze können, weil dort jetzt – betreutes Wohnen steht -, aus meiner Sicht nicht bereitgestellt werden.
[..] Umnutzung des „ehem. Feuerwehrhaus“ zum Bürgerhaus und dem damit verbundenen Stellplatznachweis[..]

Ich will im Einzelnen nicht ausführen, was es im Endeffekt GENAU bedeutet, sich gegen den mit beschlossenen Grundsatzbeschluss zu stellen und plötzlich auf die Variante 2 zu wechseln. Der interessierte Leser kann sich über die öffentlich vorliegenden Beschlüsse und Niederschriften im o.g. Link informieren, was dieser Schwenk in Einzelnen für (positive) Auswirkungen für die Bürger in Rödermark haben könnte.

Wahrscheinlich hat Herr Mahfooz Malik, trotz Zustimmung zur Variante 1 erkannt, dass entgegen seiner damaligen Entscheidung es für die Bürger wohl doch besser wäre, nach der Niederlegung der Immobilien dieses Areal sinnvoll zu bebauen. – Wohnungen sind wichtiger als Parkplätze –

Koalitionsvertrag AL/Die Grünen, CDU
Koalitionsvertrag 2021-2026
5. Ähnlich wie im Stadtteil Urberach (Franziskushaus) soll auch im Stadtteil Ober-Roden eine Einrichtung für betreutes Wohnen realisiert werden. Neue Wohnformen wie gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt unter einem Dach in privater Initiative bieten eine Chance, der sozialen Isolation entgegenzuwirken.
Koalitionsvertrag kommentiert vom Admin.

Etwas zu Herrn Mahfooz Malik.
Kreistagsabgeordneter, Stadtverordneter und Landtagskandidat der AL/Die Grünen.


Weitere Kommentare


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
#Parkplatz statt Wohnbebauung

Landtagswahl. Wahl nach Qualifikation und Kompetenz oder Quote?

Was mich, ein Wähler, ein wenig nachdenklich stimmt.
Ich stelle mir die Frage, ob man mit der folgenden Vorgehensweise so den Besten evtl. den Weg verbaut. Unabhängig vom Geschlecht.

Ist bei Wahlen die Kompetenz bzw. Qualifikation nicht
ausschlaggebend für den Einzug in ein Parlament?
Ganz egal, ob Bund, Land, Kreis oder Kommune. Wenn der Bürger zur Wahl aufgerufen wird, sollte er eigentlich darauf vertrauen können, dass die Parteien ihre Wahlliste nach Kompetenz bzw. Qualifikation aufstellt. Dabei darf das Geschlecht keine Rolle spielen. Schaut man sich einige Wahllisten an, so scheint das nicht der Fall zu sein. Viele wählen den Weg -ungerader Listenplatz Frau, gerader Listenplatz Mann-.

Es muss schon ein großer Zufall sein,
wenn sich Kompetenz und Qualifikation genau nach diesem Muster in eine Wahlliste übertragen lässt. Bei den Parteien, die nach diesem Schema ihre Liste aufstellen, sollten sich die Frage stellen, ob man in der heutigen Zeit überhaupt noch mit Mann/Frau auskommt, oder noch weitere, z.B. Diverse, hinzufügen muss?

Dann stellt sich für mich die Frage,
warum überhaupt das Verhältnis 50:50? Sehen Sie sich einmal den Anteil der Frauen in den Parteien an. Dann passt (abgesehen von den Grünen) doch irgendwas überhaupt nicht!
Frauenanteil in den Parteien Stand 12/2021 Quelle
Grüne 42,3%, Linke 36,8%, SPD 33,1%, CDU 26,6%, CSU, 21,6%, FDP 20,1% , AfD 18,7%

Das war es dazu. Zu 50:50.


Gewinnt der Kandidat mit der Erststimme den Wahlkreis,
dann zieht er sicher in den Landtag ein. Ansonsten ist der Listenplatz entscheidend. Ja nach Wahlergebnis (Zweitstimme) bekommen die Parteien eine Anzahl an Mandate (Plätze) zugeteilt. Nehmen wir an, die Partei hat 20 Mandate gewonnen. Damit werden die ersten 20 Kandidaten auf dem Wahlzettel dieser Partei in den Landtag einziehen. Also, je höher der Listenplatz, desto besser die Chance in den Landtag zu kommen. Sehen Sie, wie wichtig die Position ist? Vom Grundsatz her haben diejenigen einen Vorteil, die auf einem ungeraden Listenplatz stehen.

Siehe auch
» Landtagswahl 2023


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Tintenfischpilz im Breidert. Stinkt aber ungefährlich.

Tintenfischpilz. Zurzeit noch ein seltener Pilz
Tintenfischpilz. Zurzeit noch ein seltener Pilz

Am hatte ich am 29.08.2023 ein Bild vom Tintenfischpilz, der direkt am Wegesrand im Breidert stand, in Facebook gepostet. Drei weiter Tintenfischpilze hab ich in den nächsten Tagen ausmachen können. Zum damaligen Zeitpunkt dachte ich, dass es sich hier um eine äußerst seltene Pilzart handelt.

Die Hessische Niedersächsische Allgemeine (HNA) hat diesem Pilz einen eigenen Artikel gewidmet. Danach dürften es mit SELTEN bald vorbei sein.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.