NABU spricht sich gegen Fällung von Eichen im Kreisgebiet aus

Pressemeldung NABU Rödermark
Pressemeldung NABU Rödermark

PRESSEMITTEILUNG des NABU Kreisverbands Offenbach e.V.
Massenvorkommen des Eichenprachtkäfers
NABU spricht sich gegen Fällung von Eichen im Kreisgebiet aus

Der Zweifleckige Eichenprachtkäfer (Agrilus biguttatus) ist eine heimische Käferart, die rechtm unauffällig in unseren Wäldern lebt. Doch seit 2023 breitet sich der kleine Käfer immer mehr aus, weil er mehr geschwächte Bäume vorfindet. Gesunde Bäume können die Schädlinge abwehren. Bäume, die bereits geschwächt sind oder an einer ungünstigen Stelle stehen, haben es dabei schwerer. Und sobald ein stärkerer Befall da ist, ist wird die befallene Eiche auf lange Sicht absterben. Denn unter der Rinde zerstören die Käfer die Nährstoffleitbahnen des Baums. Ein Gegenmittel gegen den Käfer gibt es aktuell noch nicht. Soweit herrscht Einigkeit bei den Betroffenen.

Bei den Konsequenzen gehen die Meinungen allerdings auseinander. Um noch gesunde Eichenbestände zu schützen, will das für den Kreis Offenbach zuständige Forstamt Langen stark befallene Bäume fällen, um eine Massenausbreitung zu verhindern. In manchen Wäldern droht Kahlschlag.


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Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Ich möchte die Frage aus dem Kommentar „Und was bedeutet das genau?“ hier beantworten.

Erst bei einer Überschreitung der Erhöhung von mehr als 804 Prozentpunkte kann man sich über
eine Grundsteuererhöhung ärgern.

Folgendes immer unter der Voraussetzung, dass die vom Land durchgeführte Berechnung richtig ist. Ich denke, wenn man den Zahlen vom Land nicht mehr trauen kann, wem denn so sonst?

Die bisherigen Hebesätze verliere Ende 2024 ihre Gültigkeit.
Jede Kommune muss daher ihre Hebesätze für 2025 neu beschließen – unabhängig davon, ob sie der Empfehlung des Landes folgt oder nicht.

Fakt ist also:
In 2025 MÜSSEN die Kommunen die Hebesätze NEU beschließen.
Die Empfehlung des Landes (für Rödermark 803,51 ein Plus von 88,51) ist unverbindlich.
Das GESAMTEINKOMMEN einer Kommune soll durch die Grundsteuerreform NICHT steigen bzw. sinken. Das bedeutet aber nicht, dass der Einzelne nicht doch einen höheren Betrag zu zahlen hat. Laut Berechnung des Landes wird durch einen Hebesatz von 804 in Rödermark das Ziel erreicht. Gleichbleibender Betrag für die Kommune über die Grundsteuer B.

Erst dann, wenn es in Rödermark eine Hebesatzänderung über diesen Prozentsatz geben wird, kann man aus meiner Sicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Den meisten Bürgern wird vom Finanzamt die Festsetzung
des Grundsteuermessbetrags vorliegen. Mit einen Blick erkennen Sie, ob mehr oder weniger Grundsteuerzahl zu zahlen ist.


Dem Grundsteuerbescheid der Stadt Rödermark entnehmen Sie den aktuellen Messbetrag (unter neuer Messbetrag). Sie finden diesen links neben der aktuellen Hebesatzangabe von 715%. Multiplizieren Sie diesen Satz mit dem 7,15 (auf das Komma achten). Sie erhalten dann den Gesamtbetrag, den Sie pro Jahr zu zahlen haben.


Vom Finanzamt haben Sie den neuen Grundsteuermessbetrag genannt bekommen. Wenn Sie wissen möchten, was Sie mit dem vom Land Hessen genannten „aufkommensneutralen Hebesatzempfehlung“ zu zahlen haben, multiplizieren Sie diesen Satz mit 8,04 (Komma beachten). Beachten Sie. Der Betrag kann für den EINZELNEN höher oder niedriger als der jetzige Zahlbetrag sein. In der Gesamtsumme wird die Kommune durch die Hebesatzanhebung bei 804 Prozentpunkten nicht mehr oder weniger in der Kasse haben.


Siehe auch
» Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
» Hebesatzempfehlung Land Hessen


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Abbruch von zwei Wohnhäusern

V-Nr/Akz:24-MJ-12
Abbruch von zwei Wohnhäusern.
Siehe Hessische Ausschreibungsdatenbank

Da kann es sich doch eigentlich nur um die beiden Anwesen in der Dieburgerstraße 29 und 31 handeln.
KIR und Köhlerhaus

Warum diese beiden Anwesen?
Ich kenne zurzeit nur ein Vorhaben, bei dem die Stadt vorhat, zwei Wohnhäuser abzureißen.
Die Häuser sollen abgerissen werden, um dort Parkplätze zu schaffen.

Siehe auch
[..]Ersatz für die bisherigen Parkplätze der Volksbank könnte auf der Fläche der alten Häuser Dieburger Straße 29 („KiR-Haus“) und 31 entstehen, die der Stadt beziehungsweise der Kommunalen Betrieben gehören. Quelle: OP-Online [..]


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.