Kommunen brauchen keine Förderprogramme

Stärkt endlich die kommunale Selbstverwaltung – Steuergelder statt Fördergelder, fordert KOMMUNAL-Chefredakteur Christian Erhardt.

Förderprogramme von Bund und Ländern führen zur Aushöhlung der Selbstverwaltung und der Autonomie der Kommunen. Langfristig sind sie sogar eine Gefahr für die Demokratie, meint Christian Erhardt und fordert ein Umdenken.
 
Es sind so herrlich berauschende Bilder, wenn der Landesminister mit dem dicken Förderbescheid ins Rathaus kommt und den Gönner gibt. Medienwirksam stellt er sich dann mit dem Bürgermeister und dem symbolischen Scheck ins Bild und freut sich auf die Berichterstattung der lokalen Presse. So lässt sich die nächste Landtagswahl natürlich leichter gewinnen. An genau dieser Stelle endet dann aber auch die „Erfolgsstory Fördermittelbescheid“. Denn langfristig sind Förderprogramme der Sargnagel der Kommunen. Da spreche ich noch nicht einmal davon, dass Fördermittel von Bund und Ländern oft nicht aufeinander abgestimmt sind. Wer kennt nicht die aufgerissene Straße, weil endlich Gelder für die Sanierung freigegeben wurden, drei Monate später wieder Bauarbeiten, weil der Breitband-Fördermittelbescheid gekommen ist dann noch die neue Gasleitung, die über ein Förderprogramm gerade jetzt günstig zu realisieren ist.
 
Förderprogramme: Die Finanzierung läuft aus, die laufenden Kosten bleiben
[..]
 
Hier der ganze Artikel. Kommunen brauchen keine Förderprogramme


Bei – Steuergelder statt Fördergelder – denke ich an die unter Schwarz/Grün beschlossene Abzockumlage der Landesregierung Hessen,



Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Haushalt . Abschreibungen für Investitionen?

Notiz,

Abschreibungen
[..]Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt soll aber auch die Ansammlung von Rücklagen ermöglichen, wenn große Investitionsvorhaben geplant sind, die sonst nur über Kredite finanzierbar wären. Darüber hinaus soll die Zuführung mindestens so hoch sein wie die aus speziellen Entgelten (z.B. Gebühren) gedeckten Abschreibungen. Der Sinn dieser Vorschrift ist folgender: Die Abschreibungen sollen dazu dienen, Erneuerungs- und Ersatzinvestitionen zu ermöglichen. Die Abschreibungen werden im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Sie sollen aber dort nicht „untergehen“. Deshalb ist vorgeschrieben, dass der Überschuss des Verwaltungshaushalts mindestens die Höhe der Abschreibungen haben soll. Damit stehen Finanzierungs-mittel für Investitionen bereit.
Quelle: GRUNDLAGEN KOMMUNALER HAUSHALTSFÜHRUNG. Seite 90[..]
 
[..]Abschreibungen sind Ausdruck des Wertverzehrs der Anlagegüter. Mit den Abschreibungen wird die Wertminderung der eingesetzten Güter buchmäßig dargestellt. Dabei teilt man die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Jahre der mutmaßlichen Nutzung. Ziel der Abschreibung ist es, Kapital für Ersatzinvestitionen zu sammeln: Wenn das Anlagegut verbraucht (vollkommen abgeschrieben) ist, steht am Ende der Nutzungszeit theoretisch die Summe aller Abschreibungsbeträge für einen Ersatz zur Verfügung.
Quelle: GRUNDLAGEN KOMMUNALER HAUSHALTSFÜHRUNG. Seite 98[..]

Die Vorschrift macht sich gut. Es gibt da aber ein kleines Problem.
Rücklagen hat die Stadt Rödermark zwar noch. Man hat aber auch ein gigantisches MINUS im Verwaltungsergebnis. Man darf und wird die Rücklagen wohl dazu nutzen müssen, um zumindest einen Teil des Defizits auszugleichen.


Unterschied zwischen Rücklage und Rückstellung.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Fragen/Antworten zum Kreishaushalt 2024

Kreishaus, Kreistag Dietzenbach
Kreishaus, Kreistag Dietzenbach

» Fragen/Antworten zum Kreishaushalt 2024


Frage: Gibt es Stellungnahmen von den Gemeinden zum Haushaltsplanentwurf 2024?
Antwort: Bis zur ersten Frist am 15.01. keine. Die Frist wurde bis zum 01.02. verlängert!


Hopper. Kosten.

Hopper. Aus "Fragen zum Kreishaushalt 2024"
Hopper. Aus „Fragen zum Kreishaushalt 2024“


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

CDU regt Schaffung eines Saunaparks an.

Rödermark schlägt einen anderen Weg ein.

[..] Großauheum. Die Christdemokraten hoffen zudem auf die Errichtung eines „Sauna- und Wellnessparks auf dem Gelände des Lindenbades“, der eine „enorme Aufwertung des Stadtteils für die Bürger darstellen würde.“[..]
Auf Bedenken wurde entgegnet: „Möglichkeit, einen Privatinvestor für den Saunabetrieb hinzuziehen“[..]
Printausgabe Offenbach Post vom 27.01.2024

Rödermark hat eine gutgehende Saunalandschaft in dem Gebäude des Badehauses, die durch einen Pächter betrieben wird.
In Rödermark will oder wollte man die Saunalandschaft ab Ende 2025 stilllegen.
Ein Umbau der Saunalandschaft in ein Jugendzentrum stand oder steht zur Debatte.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.