Umsiedlung der Zauneidechse.

Krötenzaun und Zaunedechse
Krötenzaun und Zaunedechse

Dieses Bollwerk wurde in einem anderen Artikel als „Zaun gegen Krötenwanderung“ beschrieben.

Ich denke mittlerweile aber, dass der Zaun verhindern soll, dass sich nach der Umsiedlung die Zauneidechse(n) wieder in ihre alte Heimat zurückwander(t/n). 🙂
 
» Siehe auch Stadtpost 20.4.2023 Seite 2. Umsiedlung von Eidechsen und


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Zu einer Nachricht an mich, die ich als Drohung auffassen könnte.

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Offene Fraktionssitzungen. Die Einladung der Fraktionen geht an alle Bürger Rödermarks.

Die Einladung der Fraktionen geht an alle Bürger Rödermarks.

22.03.2023 FDP
Einladung zur Fraktionssitzung der FDP-Fraktion Rödermark
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit darf ich Sie zur nächsten, turnusmäßigen Fraktionssitzung der FDP Rödermark einladen. Diese Fraktionssitzung findet am Mittwoch, den 22.03.2023, im Hotel
Odenwaldblick (https://www.hotelodenwaldblick.de/) um 19:30 Uhr auf der Bulau statt.
 
Hier die ganze Einladung der FDP als .pdf

23.03.2023 FWR
Liebe Mitglieder und Freunde der FREIE WÄHLER Rödermark,
wir freuen uns sehr Euch zu einer weiteren Bürgerfraktionssitzung einzuladen:
Donnerstag, 23.03.2023 ab 19:30 Uhr
Im Saal des Restaurants
Königlich Bayrische Stuben, Bachgasse 24, 63322 Rödermark
 
Hier die ganze Einladung der FWR als .pdf

Etwas zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Grundsteuer
Grundsteuer

Etwas zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer entsprechen nicht nur ca. 30% der Einnahmen im ordentlichen Ergebnis der Stadt, sondern sind auch Steuern, die durch die Stadt über einen Hebesatz beeinflussbar sind.
Ein hoher Gewerbesteuer-Hebesatz ist sicherlich nicht dienlich, wenn man Unternehmen nach Rödermark holen möchte. Das ist allerdings in Rödermark weniger von Bedeutung, da dank der Politik in den letzten Jahren durch fehlende Gewerbeflächen dafür gesorgt wurde, dass sich neue Gewerbetreibende in nennenswerter Größe hier nicht niederlassen können. Ein moderater Hebesatz für die Gewerbesteuer soll auch das Abwandern von zahlungskräftigen Gewerbesteuerzahlern verhindern. Was allerdings in Rödermark nicht immer gelingt.

Noch liegt in Rödermark der Grundsteuer-Hebesatz B bei 715%.
Es ist zurzeit nichts bekannt, dass sich in 2023 daran etwas ändern könnte, was aber nicht auszuschließen ist.

Wenn über die Erhöhung der Grundsteuer diskutiert wird
und was anschließend zu zahlen ist, gab es ganz wilde Spekulationen. Ohne dass man es begründen konnte, regten sich diejenigen auf, die schon die Bescheide zur Grundsteuer für den 01.01.2025 erhalten haben. Man konnte auch nicht sagen, ob man mit dem aktuellen Hebesatz von 715% in 2025 mehr oder weniger zahlen muss.
Es kam heraus, dass bei einer Erhöhung des Hebesatzes einiges durcheinander geworfen wird.



Die Ankündigung, die Grundsteuer steigt um 125% wäre falsch.
Es müsste heißen, die Grundsteuer steigt um 125%-PUNKTE.

Rechenweg.
Gesetzt sei einmal eine zu zahlende Grundsteuer von 429,00€.
Dieser Betrag ergibt sich aus einem Grundsteuermessbetrag von z.B. 60,00€ (legt das Finanzamt für jedes einzelne Gebäude/Wohnung fest) und einem Hebesatz von z.B. 715% (legt die Kommune fest). Also: 60,00 * 7,15 = 429,00 zu zahlende Grundsteuer B

Falsch. Erhöhung um 125%
Das wäre dann eine Steigerung von 429,00 auf 965,25€ (429,00/100*225).

Richtig. Erhöhung um 125%-PUNKTE
Sie addieren eine angekündigte Steigerung (Prozent-PUNKTE) auf den zurzeit gültigen Hebesatz.
Steigerung von 429,00 auf 504,00 (60*8,40) — 8,40 = (715+125)/100

Zahlen aus dem Haushalt (Entwurf) 2023
Einnahmen ordentliches Ergebnis 77.920.204,00€
Gewerbesteuer (geplant) 16.000.000,00€
Grundsteuer B (geplant) 7.676,000,00€
Grundsteuer B Hebesatz 715%
Gewerbsteuer Hebesatz 380%


In eigener Sache.
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Die Rettung Rödermarks wäre, wenn der Haushalt 2023 nicht genehmigt würde.

Diesen Stempel verdient der Haushalt 2023 von der Kommnalaufsicht.
Diesen Stempel verdient der Haushalt 2023 von der Kommnalaufsicht.

BUSE 15.03.2023
Die angesprochenen Punkte entnehmen
Siehe Tagesordnung BUSE

Der Haushalt einer Kommune ist nach Beschluss der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

Ich habe schon seit geraumer Zeit immer wieder die gleiche Frage: „Soll man sich Ausschusssitzungen überhaupt nach antun?“ Die Informationen, die man dort als Bürger aus erster Hand bekommt, bedeutet nicht unbedingt, dass der Bürger damit auch etwas anfangen kann, und die Qualität des Gesagten (Antworten) ist schwer zu überprüfen.
Beispielsweise Mitteilungen des Magistrats. Mitschreiben kann man vergessen. Man kann nur hoffen, dass die Mitteilungen auch dem öffentlich zugänglichen Sitzungsprotokoll beigefügt werden.
Antwort auf die Eingangsfrage. Ja! Sollte man sich schon ab und zu mal antun!
Bei der Ausschusssitzung am 15.03.2023 waren es zwei Zuhörer.

Rechtliche Einordnung der Vorgehensweisen/Vergaben bei Gebietsentwicklungen
Z.B. Entwicklung des Baugebiets „Hainchesbuckel“.
Viele Bemerkungen, die nicht darauf schließen lassen, dass die Entwicklung „Hainchesbuckel“ eine Sache von wenigen Jahren sein wird.
– Unwägbarkeit.
– Unsicher.
– Planung noch nicht so weit ist.
– Haben wir schon eine ausschreibbare Variante?
– Projekt kann sich über Jahre hinziehen.
u.v.a.m.
 
Ein Stadtverordneter sprach davon, dass man über die Entwicklung eines Gewerbegebiets schon seit 25/30 Jahren redet. Seit gestern bin ich sicher, es wird noch weitere 10/20 Jahre dauern, bis dort die ersten Firmen einziehen werden. Die Ausschreibung zur Entwicklung des Gewerbegebiets, wie seit einigen Jahren in Rödermark üblich, über einen externen Dienstleister, ist aus rechtlichen Gründen gescheitert. Man hat sich gegen eine neue Ausschreibung entschieden und wird das Gebiet mit eigenem bzw. angemietetem Personal entwickeln. Es wird ein externer Projektentwickler gesucht. Der wird dann auch noch bei weiteren Entwicklungsarbeiten, wie z.B. Zilliggarten, benötigt.
Die geänderte Vorgehensweise bei der Gebietsentwicklung hat haushaltstechnisch keine Auswirkungen. So jedenfalls der hauptamtliche Magistrat.

Nach diesem Vortrag kann man in eine tiefe Depression
abrutschen. Rödermark kann schon heute nicht mehr seinen Schuldendienst durch die Einnahmen aus dem laufenden Haushalt decken. Oder so ausgedrückt: Das ordentliche Ergebnis (Haushalt) weist einen Minusbetrag von zurzeit von mehr als 1,6 Mio Euro aus. Wobei die ganz sicher kommende Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst nicht komplett eingeplant ist. Ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zinslast. Hinzu kommt noch: Die steigenden Personalkosten im öffentlichen Dienst betreffen auch die Kreisverwaltung mit seinen knapp 1100 Mitarbeitern. Sehr gut vorstellbar ist, dass sich die Kreisumlage drastisch erhöhen wird und damit den schon jetzt total überlastenden Haushalt (können den Schuldendienst auf absehbare Zeit nur noch aus den Rücklagen bezahlen, die uns dann anderweitig [Feuerwehr] fehlen) weiter ins Minus stürzen. Haushalt 2023. Im ordentlichen Ergebnis fehlen 1.6 Mio €. Rumms.
Am 17.03.2023 in den Nachrichten. Der Leitzins wurde um weitere 0,5% angehoben. Rumms.

Und jetzt bricht eine weitere Hoffnung weg,
dass man mit dringendst benötigten Einnahmen aus neuen Gewerbegebieten, bald rechnen kann. Der Antrag, ein Gewerbegebiet nördlich zu entwickeln, hat zwar weiterhin Gültigkeit, aber hier glänzt die Verwaltung nicht gerade mit erkennbaren Aktivitäten. Auch dank des Koalitionsvertrags. Unter Rotter und Schülner hat ein Prozess begonnen, der den Haushaltsstand vor dem ersten Rettungsschirm (ohne gewaltige [jährliche] Grundsteuererhöhung) erreichen wird.
Die Rettung wäre, wenn der Haushalt von einer übergeordneten Stelle nicht genehmigt wird und die Stadt sparen muss bzw. von nicht benötigten Prestigeobjekten Abstand nehmen muss. Diesen Wunsch schließe ich seit Haushaltsverabschiedung in mein Nachtgebet ein.

Aber das scheint weder Bürgermeister noch Stadtkämmerin zu interessieren. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass man aufgrund der vorhandenen und sich weiter zuspitzendem Finanznot von prestigeträchtigen Projekten zurückzieht und umplant.

Zuschüsse wird es wohl für eine Mini-PV-Anlage/Balkonmodul geben. Nach der Abstimmung bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung soll der Plan verbindlich werden.
Die geplanten Richtlinien und das Antragsformular können Sie hier einsehen.

30.000,00 € sind für ein Förderprogramm für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen im Haushalt eingeplant. Es dürfte sich also nicht um Gelder aus dem ISEK-Programm handeln. Deshalb wichtig, weil man sich nicht an die Richtlinien halten muss, die bei einer Förderung aus dem ISEK Programm und RiLiSe heraus erforderlich sind.
Die geplante Satzung können Sie hier einsehen.

Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Satzung so verfasst ist, als wenn eine Stadt ein Projekt ausschreibt. Ein Projektentwickler wird von der Stadt nicht gefordert. Bei dem Punkt -Finazielle Auswirkungen- im Antrag, sollte man darauf hinwirken , dass die Verwaltungskosten mit aufgeführt werden.

Wäre ich in einer Fraktion, würde ich nach dem gestrigen Abend, eine Pressemeldung vor Abgabe an die Presse, vom Bürgermeister autorisieren lassen.


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