Kommunale Haushaltsplanung 2025 – alte Konzepte in neuer Realität?
In Zeiten eines ausgeglichenen Haushalts hat Rödermark im Rahmen verschiedener Förderprogramme rund 15 Millionen Euro eingeplant. Im Idealfall übernimmt das Land Hessen zwei Drittel dieser Summe. Doch besonders im Bereich der Straßenbaumaßnahmen bleibt der Idealfall Wunschdenken – hier bricht die Förderung durch das Land drastisch ein. Siehe RiLiSe
Seit 2019 haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für viele Kommunen massiv verschlechtert. Für Rödermark bedeutet das aktuell einen Finanzierungssaldo von -10.283.553 Euro. (Quelle) Bundesweit klafft in den kommunalen Haushalten ein Defizit von rund 25 Milliarden Euro. (Quelle)
Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage: Sind Projekte, die auf Grundlage der Haushaltslage von 2019 geplant wurden, heute überhaupt noch realisierbar? Müssen nicht dringend benötigte Vorhaben gestrichen werden?
Erinnern Sie sich an den Protest der 13 Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach? Sie wandten sich mit einer Petition an Bund und Land, in der sie mehr Unterstützung zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben forderten. Siehe
Werden in den Kommunen nicht unbedingt notwendige Vorhaben gestrichen, belasten die verbleibenden Investitionen den laufenden Haushalt – in Rödermark scheut man dabei nicht bei Aussagen zum laufenden Haushalt den Vergleich mit Waterloo – und führen durch notwendige Kreditaufnahmen langfristig zu Lasten künftiger Generationen. Darüber hinaus werden dem Land Mittel entzogen, die es über den Kommunalen Finanzausgleich (KfA) an die Kommunen ausschütten könnte.
Ich habe jedoch den Eindruck, dass bei vielen Kommunen weniger die Sinnhaftigkeit im Vordergrund steht, sondern vielmehr der Beutetrieb, möglichst viele Fördergelder zu ergattern – ob sinnvoll oder nicht.
Belastung: Zum Nachrechen.
Würde in beiden Fällen der Höchstsatz erreicht (15 Mio. förderfähige Ausgaben und idealerweise 1/3 Förderung), müssten in Rödermark rund 5 Mio. Euro finanziert werden. Bei einem Annuitätendarlehen über 5 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Zinssatz von 3 % ergibt sich eine jährliche Belastung von ca. 335.000 Euro. Die über die Laufzeit anfallenden Zinsen belaufen sich auf etwa 1,7 Mio. Euro.
Dies entspräche einer Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 35 Prozentpunkte.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.