Kameralistik, Doppik

Bei Diskussionen zum Haushalt der Stadt Rödermark besteht bei einigen noch die Meinung, dass in Rödermark die kameralistische Buchführung im Einsatz ist.

Mit dem folgenden Auszug: Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 und doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007 aus 2008 dürfte sich das Thema endgültig erledigt haben.

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005
Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005.
Eröffnungsbilanz

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest.

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 12. September 2008 versehenen Jahresabschluss 2006 und den am 23. Oktober 2008 testierten Jahresabschluss 2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen.

Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=11062

Hier ein Link aiuf die Haushalte der Stadt Rödermark ab 2011. Selbstverständlich DOPPIK.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Alle Aufregung unnötig. Es wird ein genehmigungsfähiger Haushalt eingereicht.

Haushalt 2024-2025
Haushalt 2024-2025

Sitzung HFuW 22.02.2024

Das Erfreuliche vorweg.
Wie schon in meinem Artikel Wunderbar. Dank der Mathematiker dürfte der Haushalt 2024 gerettet sein angedeutet, wird laut Kämmerin ein genehmigungsfähiger Doppel-Haushalt zur Verabschiedung den Stadtverordneten am 5.3.2024 vorgelegt. Eine ausdrückliche Nachfrage, ob sich die Genehmigungsfähigkeit auf den Doppelhaushalt bezieht, wurde bejaht. Da mit dem Doppelhaushalt auch die Haushaltssatzung mit den Hebesätzen beschlossen wird, dürfte der Hebesatz von 715 v.H für die Grundsteuer und 380 v.H. bis Ende 2025 Bestand haben.

Zu einem bisher nie dagewesenem Defizit.
Gelernt habe ich, dass ein anfängliches Haushaltsdefizit von über 8 Mio. bzw. 10 Mio. in einem Haushaltsplanentwurf einer Kommune zunächst kein Grund zur Besorgnis sein muss. Die Aufregung in den Monaten nach der Einbringung des Haushaltsplans bis zur gestrigen Sitzung war völlig umsonst. Alles wird gut. Hoffen wir mal.
 
Die gestiegenen Kreisumlagen (?2,2 Mio.?) werden in dem zur Verabschiedung eingereichten Haushalt nicht enthalten sein. Wie sich das z.B. auf die Rücklagen auswirkt, wird man in der Haushaltsfassung –Beschluss – Endfassung– nachschlagen können.

Eine Umfrage, wie hoch man die Grundsteuer im Jahr 2024 einschätzt, brachte folgendes Ergebnis.
Geschätzt wurde: Niedrig: 720 v.H.
Hoch: 1399 v.H.
Schnitt: 1042.65 v.H.

Angst vor dem Neuen. Besonders bei den Alten.

Neu anfangen, so Bruder Paulus, sei „schön, aber auch schwierig“. Man wünsche sich Neues, aber „wenn es dann kommt, dann ist es uns doch nicht so ganz recht“. Fünf Reaktionen könne man unterscheiden – gefordert seien aber nicht Verleugnung, Aggression, Depression oder Verhandeln, sondern die Versöhnung mit dem Neuen. „Die Wandlung ist das Menschengeschäft“, betonte Bruder Paulus.
Quelle: Bruder Paulus bei OP-Online

Livestream. Interessant war die Diskussion darüber,
ob man den Bürgern nicht per Livestream die Stadtverordnetenversammlung (Stavo) in die Wohnzimmer übertragen sollte. Damit wäre es auch den Bürgern möglich, die politischen Entscheidungen besser zu verstehen, denen ein Besuch einer Stadtverordnetenversammlung (Stavo) nicht möglich ist.
Ein Livestream der Debatten in der Stavo ist ein sinnvoller „Beitrag zur Barrierefreiheit“.

Bei den Argumenten gegen einen Livestream wurde von denjenigen, die einen Livestream ablehnen, ausgeblendet, dass ein Redner der Übertragung seiner Rede widersprechen kann. Hätte man das bei der Diskussion berücksichtigt, hätte es kein nachvollziehbares Argument gegen eine Übertragung der Stavo gegeben.

Es ist aller Voraussicht nach nicht zu erwarten, dass der FDP-Antrag eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung erhalten wird. Es wird dann wohl dabei bleiben, dass die Beteiligung der Bürger an der Stadtverordnetenversammlung die 1% Hürde in absehbarer Zeit nicht übersprungen wird. So wie es ist, ist es gut. Das dürfte wohl die Meinung der Mehrheit der Stadtverordneten sein.
Teilnahme der wahlberechtigten Bürger an der Stadtverordnetenversammlung. 0.1131% (Stand 23.02.2024) der Wahlberechtigten besuchen eine Stavo

Hier im Blog hatte ich den Lesern angeboten, ihre Meinung zu diesem Thema abzugeben. 62 Stimmen wurden abgegeben. 57 würden eine Übertragung befürworten. 5 sprachen sich gegen eine solche Übertragung aus.
Selbstverständlich ist diese Umfrage nicht repräsentativ.

Es wurde ein zusätzlicher Antrag auf die Tagesordnung des HFuW gesetzt.
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark
Diesem Antrag werden wahrscheinlich alle Fraktionen bei der Stadtverordnetenversammlung zustimmen.

Zum Abschluss
Abschließend möchte ich einen Stadtverordneten der Grünen nicht enttäuschen. Stichwort. -Das kann man morgen in den sozialen Medien lesen.-
Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung zur Nutzung der Kulturhalle kam es zu einer bedauerlichen Entgleisung (euphemistisch) eines Grünen Stadtverordneten. Abgesehen von einer Anmerkung meinerseits möchte ich es dabei belassen. „Der Stadtverordnete der Grünen kann von Glück sagen, dass nicht von jeder in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Partei zumindest ein Stadtverordneter an der Haushaltssitzung teilgenommen hat.

Siehe auch:
» Stavo 5.3.2024 und die Ausschusswoche ab 20.02.2024


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Dieser Polit-Zoff ist lebensbedrohlich

Bevor Sie sich für ein Krankenhaus entscheiden, setzen Sie sich zu Hause an Ihren Computer und rufen eine Homepage der Bundesregierung auf. Alle Krankenhäuser in Deutschland sind dort auf einer Karte markiert. Übersichtlich und einfach wird dort erklärt, wie oft und wie gut die Krankenhäuser den Eingriff durchführen, den Sie benötigen.Lesen Sie den Artikel bei t-online.de


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Im Bundestag gibt es kein Wasser.

Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag

…darf man an seinem Platz im Bundestag während der Sitzungen nicht trinken oder essen….
Quelle: Marietta Slomka. Nachts im Kanzleramt.

Am Rednerpult gibt es für den Redner ein Glas Wasser.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)