Antwort zu:
Kaufland gibt für Flaschen ohne Banderole (und damit ohne Strichcode) kein Pfand zurück.
Bin zwar noch nicht viel klüger. Jetzt habe ich zumindest eine Antwort, über die man nachdenken kann.
Sehr geehrter Herr Donners,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.07.2009.
Der Vollzug der Verpackungsverordnung liegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in den Händen der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund kann das Bundesumweltministerium lediglich allgemeine Hinweise zur Verpackungsverordnung geben. Eine rechtlich verbindliche Bewertung von Einzelfällen ist von hier aus nicht möglich. Verbindliche Einzelfallentscheidungen sind den örtlichen Vollzugsbehörden vorbehalten. Das Bundesumweltministerium hat vor diesem Hintergrund entsprechende allgemeine Hinweise in den von Ihnen zitierten Textstellen veröffentlicht. Dies vorweggeschickt ist zu Ihrer Frage Folgendes zu bemerken:
Ein Etikett ist zum Nachweis der Pfandpflichtigkeit nicht zwingend erforderlich. Der Nachweis kann – wie von Ihnen erwähnt – auch auf andere Weise erfolgen. Dies ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles, so muss eine Pfandkennzeichnung auch nicht notwendigerweise auf dem Etikett erfolgen. Die Verpackungsverordnung schreibt lediglich allgemein vor, dass die Verpackungen deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen sind. Von hier aus kann dies – zumal ohne nähere Kenntnis der Umstände – nicht beurteilt werden. Jedenfalls muss zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass eine Pfandhaltigkeit der Verpackung gegeben ist. Die Beweislast trifft den Verbraucher, der die Verpackung ja ggf. auch pfandfrei im Ausland erworben haben könnte.
Im Zweifelsfall können Sie sich für weitere Auskünfte an die örtlich zuständige Vollzugsbehörde wenden. Auskunft über die örtlichen Zuständigkeiten erteilt ggf. das jeweilige Landesumweltministerium. Die allgemeine Rechtsberatung ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Norbert Schröder
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat WA II 3
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.