Antwort vom BMU zum Flaschenpfand.

Antwort zu:
Kaufland gibt für Flaschen ohne Banderole (und damit ohne Strichcode) kein Pfand zurück.

Bin zwar noch nicht viel klüger. Jetzt habe ich zumindest eine Antwort, über die man nachdenken kann.

Sehr geehrter Herr Donners,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.07.2009.

Der Vollzug der Verpackungsverordnung liegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in den Händen der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund kann das Bundesumweltministerium lediglich allgemeine Hinweise zur Verpackungsverordnung geben. Eine rechtlich verbindliche Bewertung von Einzelfällen ist von hier aus nicht möglich. Verbindliche Einzelfallentscheidungen sind den örtlichen Vollzugsbehörden vorbehalten. Das Bundesumweltministerium hat vor diesem Hintergrund entsprechende allgemeine Hinweise in den von Ihnen zitierten Textstellen veröffentlicht. Dies vorweggeschickt ist zu Ihrer Frage Folgendes zu bemerken:
 

Ein Etikett ist zum Nachweis der Pfandpflichtigkeit nicht zwingend erforderlich. Der Nachweis kann – wie von Ihnen erwähnt – auch auf andere Weise erfolgen. Dies ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles, so muss eine Pfandkennzeichnung auch nicht notwendigerweise auf dem Etikett erfolgen. Die Verpackungsverordnung schreibt lediglich allgemein vor, dass die Verpackungen deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen sind. Von hier aus kann dies – zumal ohne nähere Kenntnis der Umstände – nicht beurteilt werden. Jedenfalls muss zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass eine Pfandhaltigkeit der Verpackung gegeben ist. Die Beweislast trifft den Verbraucher, der die Verpackung ja ggf. auch pfandfrei im Ausland erworben haben könnte.

Im Zweifelsfall können Sie sich für weitere Auskünfte an die örtlich zuständige Vollzugsbehörde wenden. Auskunft über die örtlichen Zuständigkeiten erteilt ggf. das jeweilige Landesumweltministerium. Die allgemeine Rechtsberatung ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Norbert Schröder
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat WA II 3
Postfach 12 06 29
53048 Bonn


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Ein weiterer Schutz gegen die Abzockerbanden!

Einfach mal durchlesen und das Schutzprogramm (Abzockerschutz, Abzockschutz) gegen die Abzockerbanden installieren.

Artikel und download bei Computer-Bild


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Abzocker suchen Opfer auch per eMail (Spam)!

Die untenstehende Mail ist absoluter Blödsinn!
Abzocker sind das!

Eine Welle von Mails mit etwa folgendem Inhalt ist unterwegs.

************** Text der Mail
Nach Berichten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist derzeit ein besonders gefährlicher Virus/Trojaner im Umlauf.
Ihr PC ist ungeschützt und damit potenziell gefährdet. Bitte laden Sie unbedingt in Ihrem eigenen Interesse einen aktuellen Virenscanner herunter.
Die aktuellste Version erhalten Sie direkt hier:
virenschutz-downloaden.info/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Virenwarndienst
************** Ende Text der Mail

Der angegebene Link wird Sie auf eine der Abzockerseiten bringen.

Wer steckt dahinter???
Am 04.08.2009 gegen 4.45h werden Sie bei einem Klick aufs Impressum der Abzockerseite (virenschutz-downloaden.info/) nichts angezeigt bekommen.

Wenn man die Links anklickt, gelangt man zu der folgenden Seite. Kein Hinweis auf Kosten. Ganz im Gegenteil, es wird im Text auf eine kostenlose Software hingewiesen.

abzocker_landingpage

Klickt man auf »JETZT HERUNTERLADEN«, gelangt man auf eine Seite, bei der Sie aufgefordert werden, Ihre persönlichen Daten anzugeben und die AGB’s zu akzeptieren. Machen Sie das, haben Sie ein ABO für 2 Jahre abgeschlossen und zahlen jedes Jahr 96,00 Euro für diesen Nutzlosdienst.
 

abzocker_kostenhinweis

Sind Sie bereits hereingefallen?
Wenn ich einem solchen Abzocker auf den Leim gegangen wäre, ich würde nichts bezahlen. Googlen Sie einmal nach 99downloads und lesen in den Foren Berichte von Geschädigten.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.