Das Thema ist, wie sollte es auch anders sein, mal wieder die Magistraterweiterung in Rödermark und die Rüge des Bürgermeisters diesbezüglich. Es geht jetzt mal nicht darum, ob das für GUT oder SCHLECHT befunden wird, sondern um Fristen, die gewahrt werden müssen oder verstrichen sind.
In der Offenbach-Post vom 20.02.2010 berichtet die CDU:
Wegen des Widerspruchs müsse ein neuer Beschluss gefasst werden. Eine Änderung des Magistrates solle jedoch ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl geschehen. Die nächste Sitzung des Parlamentes sei nach dieser Frist.
Am 23.03.2010 in der Offenbach-Post unser Bürgermeister Roland Kern.
Die Hessische Gemeindeordnung spreche ausdrücklich vom „Ende der Wahlzeit“. Und dieser Termin sei der 31. März 2011. Sollte die CDU/SPD-Kooperation also eine Vergrößerung des Magistrats um nur einen Sitz wünschen, kann die Stadtverordnetenversammlung laut Kern in ihrer Sitzung am 23. März noch fristgerecht darüber abstimmen
Sie hierzu auch den Bericht: Rödermark. Kern weist „Zeitspiel“ zurück
Hier wird die Aussage der CDU vom Bürgermeister richtig gestellt. Jetzt hat man eine Auskunft aus berufenem Mund. Wäre da nicht der Artikel von AL/Die Grünen am selben Tag. Bei OP-Online kann man jetzt lesen:
Die AL bittet Stadtverordnetenvorsteherin Maria Becht, die für den 23. März geplante Parlamentssitzung um einen Tag nach vorne zu verschieben, damit der Antrag – sollte er die notwendige Mehrheit erhalten – fristgerecht ein Jahr vor dem Ende der Wahlzeit (31.März 2011) behandelt und das Ergebnis rechtzeitig offiziell bekannt gemacht werden kann. Quelle OP-Online
Ja was denn jetzt?. Hat da die CDU recht? Ist der 23. März doch zu spät? Oder hat der Bürgermeister recht mit: „Der 23. März langt noch?“
Die AL/Die Grünen sind auch der Meinung, eine Abstimmung am 23. März wäre zu spät. Aber am 22. März reicht es noch. Die AL/Die Grünen haben die Initiative ergriffen und frühzeitig um eine Vorverlegung der Parlamentssitzung um einen Tag beantragt.
Da das ja alles soooo klar ist, habe ich das mal als Frage formuliert und als Kommentar abgestellt. Ich habe dort um die Beantwortung dieser Frage gebeten. Eine recht einleuchtende Erklärung wurde von der FDP (Herr Kruger) abgeliefert.
Herr Kruger kommt zu dem Ergebnis: „Der 23. März ist zu spät. Der 22. März reicht.“
Lesen Sie hier die ausführliche Erläuterung.
Rödermark internWann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen,
ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.