Verbraucherdienst e.V. Korrektur am 14.08.2010

Siehe Korrektur zu Verbraucherdienst e.V.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Warum gibt es in Rödermark keine Jagdsteuer?

Wenn man sich einmal den Haushaltsplan von Rödermark ansieht, fällt einem auf, dass wir keine Jagdsteuer erheben.
 
Kann mir und den Lesern einer erklären, warum auf diese Einnahmequelle verzichtet wird?
 
Quelle: wikipdia. Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den Stadt- beziehungsweise Landkreisen. Sie zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern verlangt. Im Jahr 2002 wurden rund 24,6 Mio. € Jagdsteuer gezahlt.
 
Wie sagt man so in Bankkreisen: „Peanuts
 
Die macht sich aber richtig Arbeit für eine Bagatelle, die Lobby.
 
Ich kann es mir nicht verkneifen, ein wenig aus der Pressemeldung zu kommentieren.

» Die Selbstbeschränkung bei der Bejagung von Rebhuhn und Hase.
Das ist für einen Jäger wohl schwer. Das behindert schon gewaltig sein Hobby.

» Die Entrümpelung der Natur von Zivilisationsmüll,
In dem Waldgebiet, welches ich bei dem Gemarkungsputz hatte, war nie ein Jäger gewesen.
Zur Erinnerung. Der Gemarkungsputz wurde von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Herrn Horst Eigenbrodt, ins Leben gerufen.

» Auch bei der Wildseuchenbekämpfung und der Beseitigung von Unfallwild sind Jäger vorbildlich tätig.
Wie oft wird das wohl notwendig sein?

Diese Aktivitäten erfordern nicht nur Zeit und Geld, sondern auch viel Idealismus. Diese Leistungen der Jäger, die vor allem der Allgemeinheit zugutekommen, dürfen nicht durch eine Jagdsteuer bestraft werden. Die Jagdsteuer, eine durch nichts zu rechtfertigende „Strafsteuer“ muss abgeschafft werden.
 
Was diese tollen Leistungen an Geld kostet, ist mir schleierhaft.
Wenn ich das so richtig sehe, bekommt der Jäger Geld für die erlegten Tiere.
 

Das, was der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. als Leistung aufführt, um keine Jagdsteuer zahlen zu müssen, finde ich mehr als lächerlich. Jeder, aber auch jeder der in einem Verein tätig ist (Vorstand, Trainer, Abteilungsarbeit) erbringt für die Allgemeinheit wesentlich mehr Leistung und Nutzen.
 
 
Ich habe keine Angaben darüber, wie hoch die Einnahmen sein könnten.
Im Internet habe ich da eine Angabe (nicht unbedingt auf Rödermark übertragbar) gefunden.
So trug im Landkreis Gießen diese Steuer zuletzt lediglich 0,03 Prozent zu den Gesamteinnahmen bei.
Das wäre umgerechnet für Rödermark ca. 9.600 Euro. „Peanuts„.
 
Es steht jedem frei, die Zahl im Kommentar zu korrigieren.
 
 
Hier das Hessische Jagdgesetz


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“

Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“.
Ich führe hier einige Verweise (Links) auf, die über wiederkehrende Beiträge informieren.
 
Wiederkehrende Beiträge. Zunächst nur in Rheinland-Pfalz.
 
Die Verwaltung in Rödermark kann jetzt natürlich sagen: „In Hessen gibt es so etwas nicht, also brauchen wir in Rödermark darüber nicht nachzudenken“
Ich bin ja mal gespannt, ob das auch die Einstellung unseres Bürgermeisters Roland Kern ist.
 

Quelle Particia Lips, MdB CDU 2007
festzustellen bleibt: der Bürgermeister äußert ausdrücklich keine eigene Meinung! Selbstverständlich gibt es die parlamentarischen Gremien, die die letztendlichen Entscheidungen bestimmen, die Einfluss auf das Verfahren nehmen. Dennoch sind die Aufgaben des Bürgermeisters mit dem Besuch von Feierlichkeiten und der Moderation von Gremien nicht erschöpft. Rödermark braucht keinen Moderator! Die politische Öffentlichkeit kann erwarten, dass die Spitze der Stadt (direkt gewählt!) eigene Vorschläge und Meinungen entwickelt, seien sie auch unbequem. Die Vorgänger von Roland Kern waren da schon von einem anderen Kaliber.
Früher kannten wir mal einen anderen Roland Kern. Es scheint, er ist müde geworden.

 
 
Altes und neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz

Auch sind weitere Bundesländer der rheinland-pfälzischen Idee gefolgt und haben ebenfalls
wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt, so Sachsen-Anhalt, das Saarland und Thüringen……[]…
(Anm. der red. Wenn Straßenbeitragssatzung dann) ……auch deutlich darüber. Dementsprechend sind Beiträge von 10.000 € und mehr für den Vollausbau einer Straße für „normale“ Wohngrundstücke nicht die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel……[]….Die Solidargemeinschaft wird nicht von den Anliegern einer bestimmten Straße, sondern von allen Anliegern der gesamten Stadt oder Gemeinde (oder ausnahmsweise bestimmter abgegrenzter Gebietsteile hiervon) gebildet. Der Grundstückseigentümer zahlt nicht mehr nur für die Straße „vor seiner Haustür“, sondern für alle Straßen des Ermittlungsgebietes (welches regelmäßig aus dem gesamten Straßensystem der Ortschaft oder einzelner Ortsteile gebildet wird). Der wiederkehrende Straßenbeitrag wird damit nicht nur von den Grundstückseigentümern an der einen ausgebauten Straße erhoben, sondern von allen Grundstückseigentümern des Ermittlungsgebietes…..[]…Mit der Gesetzesänderung wurden insbesondere die Anforderungen an das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit) beim wiederkehrenden Straßenbeitrag deutlich entschärft, indem in § 10a KAG ein neuer Einrichtungsbegriff geschaffen worden ist……Siehe komplettes Dokument von Altes und Neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz

 
Fertiggestellte Straßenausbaumaßnahmen aus dem Bauprogramm „Wiederkehrende Beiträge 2006 bis 2010“.
Stadtverwaltung Zweibrücken (Seite 26)
vor erhebliche finanzielle Probleme stellen kann, zieht die Ortsgemeinde Martinshöhe in Erwägung…
 
Artikel die von Interesse sein könnten:
Artikel wurde entfernt.
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung 


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?