Rödermark STAVO 6.12.2011Punkt Ö16, Ö17

Stadtverordnetenversammung am 6.12.2011
 
 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 06.12.2011


Ö17
Aufwertung des Areals „Rathausplatz und Platz vor der Kulturhalle“ Bei diesem Antrag wird u.a. aufgeführt:

[..]Es ist zweifelhaft, ob eine Sanierung des alten Feuerwehrhauses wirtschaftlich noch Sinn macht. Über die weitere Zukunft des Gebäudes muss diskutiert werden.

Ist bereits darüber diskutiert worden, ob überhaupt eine Sanierung notwendig ist? (Sanierung dürfte notwendig sein)
Wenn JA, wie teuer ist die Sanierung? Sind dem Antragsteller Kosten bekannt?
 
Wenn ich abreißen will, lasse ich bezüglich der Sanierung ein Gutachten mit dem Auftrag erstellen. Alles, aber auch wirklich ALLES, was auch nur den Anschein macht renovierungsbedürftig zu sein, muss als Kosten aufgeführt werden. Eine Sanierung könnte damit fragwürdig werden.
 

Wenn ich nicht abreißen will, lasse ich ein Gutachten erstellen und die notwendigsten Renovierungsarbeiten aufführen. Damit dürfte ein Abriss fragwürdig werden.

Siehe: Rödermark Feuerwehrhaus. Miete für Antennen
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Ö16
Auslobung (Tontäfelchen) eines Preises für energieeffizientes Bauen

Sachverhalt/Begründung:
 
Als grünes Gebäude (engl. green building) wird ein Gebäude bezeichnet, dessen Ressourceneffizienz in den Bereichen Energie, Wasser und Material erhöht ist, während gleichzeitig die schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt reduziert sind, indem bei der Planung und Sanierung von entsprechenden Konstruktionen auf besonders Ressourcen schonendes Bauen Wert gelegt wird. Von diesen Maßnahmen sind von der Anlage, der Planung und der Konstruktion über den Betrieb, die Wartung und die Demontage alle Bereiche des Lebenszyklus eines Gebäudes betroffen.
 

Als besonderer Anreiz an die Bevölkerung, die Bemühungen in diesem Bereich zu verstärken wird die Auslobung eines Preises für besonders zukunftsweisende Neubauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden im Wohn – und gewerblichen Bereich in Rödermark gesehen.
 
Der Preis könnte alle zwei Jahre für besonders energiesparende Projekte durch eine sachkundige Jury vergeben werden.
 
Vorstellbar wäre, den ermittelten Preisträgern als Anerkennung unter anderem eine entsprechend gestaltete Tontafel zum Anbringen an der Hauswand zu überreichen.
Quelle: bgb-roedermark.de

 
Ich will den Antrag nicht kommentieren. Nur was auffällt ist:

[..]den ermittelten Preisträgern als Anerkennung unter anderem eine entsprechend gestaltete Tontafel zum Anbringen an der Hauswand zu überreichen.

Das kommt mir doch sehr bekannt vor. Haben wir da nicht vor Jahren mal den Lobstebbel ins Leben gerufen? Soviel mir bekannt ist, wurde der Lobstebbel einmal vergeben und dann vergessen. Kümmert sich wohl kein Mensch mehr darum. Ich fürchte, so wird es nach der ersten Verleihung dem

[..]Preisfür energieeffizientes Bauen

ergehen.
 
Wie sollen sich die Antragsteller alle 2 Jahre daran erinnern, dass sie einen Preis für — energieeffizientes Bauen — ausgelobt haben und dieser zu vergeben ist? Lesen Sie einmal diesen Artikel.
 
Was ist ein Lobstebbel?
Rödermark und die Stadtverordneten.
 
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Rödermark. Wer stoppt das Missmanagement in unserer Stadt?


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Warnung Fakeshop

Wie auch hier in diesem Blog schon öfters berichtet, werden jetzt vor Weihnachten die Fakeshops auf Betrugsjagd gehen.
 
Wenn Sie bei einem Ihnen bisher unbekannten Onlineshop als Zahlungsbedingung nur Vorkasse, ukash oder paysafecard angeboten wird, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken läuten. Auch bei Nachnahme ist auf Fallen zu achten.
 

Beachten Sie unbedingt das Impressum. Achten Sie auf Zertifikate.
 
Ein Fakeshop

» Preiswert die Ware anbieten
» Auf Schnäppchenjäger warten
» Die Schnäppchenjäger zahlen und warten auf die Ware.
» Die Ware kommt (bei solchen Fakeshops) NICHT.
» Einklagen? 🙁 Siehe Impressum des Fakeshops.

 
Älterer Artikel
Mittlerweile bin ich der Meinung: Denen geschieht es zu recht.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

FDP zum Haushalt 2012

Presseerklärung der FDP-Rödermark

FDP: Städtisches Defizit könnte bei ernsthaftem Sparwillen reell halbiert werden !
71 Fragen und 35 Anträge – FDP nimmt Haushaltskonsolidierung ernst
9,5 Mill. € – so hoch ist das für 2012 geplante Defizit im städtischen Haushalt. Wäre diese enorm hohe Summe ein einmaliger Fall, könnte man noch einigermaßen gelassen bleiben. Aber diese oder ähnliche Summen stehen seit Jahren am Ende der Bilanz und die Aussichten für die nähere und mittlere Zukunft sehen eher noch trüber aus. Über 60 Millionen € Gesamtschulden, während des laufenden Jahres eine Eigenkapitalquote von 50 % unterschritten – wenn es ungebremst so weitergeht, ist Rödermark in weniger als 10 Jahren pleite, dann gehört jedes Gebäude, jede Straße den Gläubigern. Fakt ist: Rödermark lebt – wie viele andere Kommunen auch – seit Jahren deutlich über seine Verhältnisse. Dabei wird eigentlich kaum noch investiert, werden die Mittelwünsche der Verwaltung bei weitem nicht erfüllt, herrscht sichtbarer Sparzwang in der Stadt. Mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen können die gesetzlichen Aufgaben der Kommune nicht einmal ansatzweise gedeckt werden.
 
Das ist die kritische Ausgangssituation, die die FDP Rödermark dazu veranlasst hat, ernsthaft und intensiv zu überlegen, welche Möglichkeiten Rödermark überhaupt noch hat, seinen Haushalt ansatzweise in den Griff zu bekommen. Während die meisten anderen politischen Kräfte noch die Augen verschließen und auf den Prinz warten, der Rödermark aus diesem Alptraum wachküsst, will die FDP handeln. Nach einer ausgiebigen internen Beratung und Fragerunde zum Entwurf des Haushaltes hat die FDP-Fraktion nun 35 Haushaltsanträge gestellt – eine absolute Rekordzahl für Rödermark. Darunter sind zweifelsohne sehr viele unpopuläre Vorschläge, die bei einer Umsetzung vielen Bürgern sehr wehtun würden.

Das liberale Haushaltskonzept steht dabei auf 3 Säulen: Erhöhung der Einnahmen, Senkung der Ausgaben und gewinnbringende Investitionen in Infrastruktur. Wichtigste Punkte bei den Einnahmeerhöhungen sind: die Einführung einer gerecht verteilten, wiederkehrenden Straßenbeitragsgebühr und die Erhöhung sämtlicher Gebühren in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen. Nach Einführung einer Schuldenbremse bei Neuinvestitionen ist das Budget für den Erhalt der Ortsstraßen chronisch unterfinanziert. Die neue, zweckgebundene Gebühr soll hier von den Bürgern mindestens 2 Millionen € jährlich generieren, um die dringend notwendigen Sanierungen und Ausbesserungen auch in Zukunft durchführen zu können.
Oftmals ist gar nicht bekannt, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Betreuung der Kinder in städtischen Einrichtungen sind. Öffentliche Subventionen in Höhe von 80–90 % der anfallenden Kosten kann sich kaum noch eine Kommune leisten. Rödermark bestimmt nicht, auch wenn das selbstverständlich wünschenswert wäre.

Rödermark hat eine der höchsten Personalquoten pro Einwohner aller Kommunen in Hessen. Daher ist selbstverständlich, dass bei den Ausgabesenkungen auch über verträglichen Personalabbau in der Verwaltung diskutiert werden muss. Dies führt zwangsläufig zu Verminderungen in den Angeboten und Leistungen. „Die Aufgabe der Politik ist es, diesen Schrumpfungsprozess aktiv zu moderieren. Der zunehmende Anspruch auf eine Rundumversorgung durch den Staat kann auf kommunaler Ebene bei derart desaströser Finanzlage nicht mehr einfach wie gehabt ‚Kopf in den Sand’ aufrechterhalten werden“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Kruger.

Weitere Vorschläge der FDP betreffen den Wegfall vieler über die Jahre liebgewonnener freiwilliger Leistungen. Auch die Zusammenlegung einzelner Leistungen mit anderen Kommunen wird von der FDP gefordert. Zudem soll es wie in den vergangenen Jahren auch zu einer pauschalen Kürzung bei den Sach- und Dienstleistungen kommen. Selbstverständlich steht das Dauerthema „privater Investor für das hochdefizitäre Badehaus (>1 Mill. €/Jahr)“ ebenfalls wieder auf der Forderungsliste der FDP.

In manchen Punkten muss jedoch erst einmal mehr investiert werden, bevor sich langfristige Sparpotenziale erschließen. Dies betrifft z.B. die Verlagerung von deutlich mehr Verwaltungstätigkeiten ins Internet. Eine neue Homepage mit einem verbesserten Serviceangebot und modernen Interaktionsmöglichkeiten ist längst überfällig und wird seit Jahren (allein) von der FDP gefordert. Somit gibt es einige Bereiche, wo auch die FDP bereit ist, mehr Geld als bisher eingeplant in die Hand zu nehmen.

Fazit: würde man alle Vorschläge der FDP in die Tat umsetzen, so ließen sich damit 3–3,5 Millionen € Mehreinnahmen erzielen und die Ausgaben um 1,5–2,0 Millionen € kürzen. Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner: „Mehr ist bei den gegebenen Rahmenbedingungen kaum möglich. Jährlich 5 Millionen € weniger Defizit bedeutet aber zumindest: wir erkaufen uns mehr Zeit, während wir auf den weißen Ritter – sprich die Neuorganisation der kommunalen Finanzierung von Seiten des Gesetzgebers – warten“.

Die FDP ist nun sehr gespannt, wie die anderen Parteien ihre Vorschläge aufnehmen und wie viele der Vorschläge schließlich eine Zustimmung der Mehrheit finden. Der interessierte Bürger kann dies bei den Beratungen vom 22.–24.11. in den öffentlichen Ausschusssitzungen und vom 6.–9.12. in den öffentlichen Stadtverordnetensitzungen verfolgen. „In jedem Fall aber“, so Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „haben wir mit dem offenen Ansprechen auch sehr unbequemer und unschöner Konsolidierungsmöglichkeiten eine gänzlich denkverbotsfreie Haushaltsberatung angestoßen; die Karten liegen nun offen auf dem Tisch.“ (tk/rw)
 
Hier das Original
 

Lesen Sie auch
FDP Rödermark. Zum Haushalt 2012. Dr. Rüdiger Werner
 
Rödermark. Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
Könnte von Interesse sein
Mein kleiner Beitrag zum Haushalt von Rödermark.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Unsere Stadtverordnetenversammlung

Mal wieder ein super Beispiel für fast vergessene Anträge. Scheinbar kommen vier Jahre lang keine Informationen (im Widerspruch zum Antrag) in der STAVO an. Wen kümmerts? OK. die FDP hat es gemerkt.
 
Die Stadtverordneten, die Anträge verbunden mit Zusatzarbeit für die Verwaltung stellen, diese Anträge dann für ganze vier Jahre vergessen, wollen im Haushalt genau dort Geld einsparen. 🙁
 
Um was geht es?

13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
02.10.2007
Der Magistrat wird beauftragt,
I. ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln. Aufgabe dieser soll es sein, die verschiedenen Einrichtungen der Stadt Rödermark regelmäßig mit qualitativ hochwertigen Mahlzeiten zu versorgen.
II. den darüber hinaus gehenden Bedarf im Wege einer Bedarfsanalyse für eine Einrichtung nach Ziffer I. zu überprüfen; dies insbesondere durch die Aufnahme von Gesprächen mit dem Kreis Offenbach als Schulträger sowie dem örtlich ansässigen Handel und Gewerbe
III. bei der Realisierung sowohl die rein private Trägerschaft sowie auch die Umsetzung in Kooperation mit einer weiteren (Gebiets-)Körperschaft vorrangig in Betracht zu ziehen und abzuwägen. Die Stadt selber soll nicht der Betreiber dieser Einrichtung sein.
IV. bei der Konzeptgestaltung sowohl die Empfehlungen der „Bremer Checkliste“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als auch das „Optimixkonzept“ des Forschungsinstitutes für Kinderernährung in Dortmund hinreichend zu berücksichtigen. Die Verwendung von Bioprodukten sowie Produkten aus regionaler Herstellung ist ebenfalls zu bevorzugen.
V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.
Quelle: bgb-Rödermark.de

 
Und jetzt, vier Jahre später, ein Antrag der FDP.

6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
06.12.2011
Ö 14
Sachverhalt/Begründung:
Am 02.10.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (!) den Magistrat beauftragt, ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln (Antrag von CDU und FDP, Az. STV/006/07). Bis dato hat sich, nach über vier Jahren, praktisch in der Sache nichts getan – der Beschluss wurde vom Magistrat nicht umgesetzt beziehungsweise ausgeführt und augenscheinlich auch nicht mit dem nötigen Engagement verfolgt. Dies zeigt(-e) sich auch an der entgegen Punkt fünf des beschlossenen Antrages unzureichenden bis nicht vorhandenen Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss. Statt zentraler Großküche in Rödermark (Stichworte: Kurze Wege, Arbeitsplätze vor Ort, Gewerbesteuer) beliefert mittlerweile ein Frankfurter Cateringunternehmen Grundschule und einzelne KiTas – mit unstrittig sehr positiver Resonanz. De facto hat sich aus aktueller Sicht der Großküchen-beschluss erübrigt. Eine Aufhebung desselben nach über vier vergangenen Jahren seit Beschlussfassung als Festschreibung des aktuellen Status ist logisch angezeigt…Quelle: bgb-rödermark.de

Was ist das für Stadtverordnetenversammlung? Da wird was beschlossen und vier Jahre ist Ruh im Stall.
Wozu überhaupt ein Antrag? Wenn man schon einen Antrag stellt, sollte man diesen auch beobachten und nicht 4 Jahre warten.
 

Beachten Sie bei dem Antrag aus 2007 den folgenden Absatz.

V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.

Man mag mir bitte mitteilen, wann nach Antragstellung und Abstimmung (Ergebnis einstimmig) in irgendwelchen Ausschüssen dieses Thema auf der Tagesordnung stand. Die Textrecherche bei bgb-rödermark bringt kein Ergebnis.
Das erinnert mich irgendwie an den Vorgang Gestaltungssatzung. Auch hier wurde etwas von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dann kümmerte sich keiner mehr um die Zusage. Dann, als es zum Knall kam und jede Menge Geld im Kamin verfeuert war, ist sich keine der Fraktionen (bis auf die FDP) irgendwelcher Versäumnisse bewusst.
 
Muss die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anträge dahingehend überprüfen, ob das Beschlossene auch ausgeführt wurde?
Meiner Meinung nach JA.
Abgesehen von den Zusagen in den Beschlüssen steht in der Hauptsatzung unter §2 Absatz 1:

(1) Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.

 

Was war damit der Gestaltungssatzung?
Es ging bei der Gestaltungssatzung um das gleiche Thema wie bei der Großküche. Es wurde etwas beschlossen und die Überprüfung zugesichert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufgabe, sich um die Erfüllung ihrer beschlossenen Anträge zu kümmern. Und genau das wird anscheinend von vielen Abgeordneten so nicht gesehen.

[…]Was man sicherlich nicht nachlesen kann ist eine bemerkenswerte Rede vom Abgeordneten der FDP Tobias Kruger zur Gestaltungssatzung.
Ganz im Gegensatz zu den anderen Fraktionen, vertrat Herr Kruger die Meinung, dass man Bürgermeister Kern nicht die alleinige Schuld an dem Verfahren und dem anschließenden Scheitern der Gestaltungssatzung zuschreiben kann. Herr Kruger gab zu, dass die Abgeordneten (seine Person eingeschlossen) es versäumt haben, frühzeitig darauf zu drängen ein im Antrag niedergelegte Versprechen aller Fraktionen “der Vollumfänglichen Information der Bevölkerung” einzulösen. Herr Kruger vertrat die Meinung, dass man als Abgeordneter nicht nur zu “beschließen” hat, sondern auch die Beschlüsse zu überwachen hat/sollte/muss.
 
Herr Kruger entschuldigte sich bei den Bürgern der Stadt Rödermark für die Versäumnisse seiner Fraktion und versprach für die Zukunft eine andere Vorgehensweise bei ähnlich gelagerten Anträgen.
 
Wenn man jetzt annimmt, dass sich die anderen Fraktionen dieser Entschuldigung anschließen würden, sah sich getäuscht. Der Fraktionsführer der CDU, Michael Gensert, meinte sogar “es wäre besser gewesen wenn Herr Kruger zu diesem Punkt den Mund gehalten hätte“. Zumindest die Fraktion der CDU sah keinerlei Versäumnisse.
[…]Den ganze Artikel können Sie hier lesen

 
Ein Beispiel für einen beschlossenen Antrag, der NICHT bearbeitet/umgesetzt wurde.
Rödermark Stadtverordnetenversammlung. Hammerhart, Blamabel


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Veröffentlicht in Stavo

Rechnungshof-Hessen

Rödermark. Schuldenstand
Rödermark. Schuldenstand

Quelle: Rechnungshof-Hessen
 
 
Rödermark. Rechnungshof
Rödermark. Rechnungshof

Einundzwanzigster Zusammenfassender Bericht. Rechnungshof-Hessen.
Quelle: Rechnungshof-Hessen
 
Aus 1998. Ist damals das aufgezeigte Sparpotenzial ausgeschöpft worden? Sind da heute auch noch Einsparmöglichkeit vorhanden?
Fuhrpark Rödermark
Fuhrpark Rödermark

Ein älterer Bericht aus 1998.
 
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Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.