CDU-Rödermark. Stadverordneter Helmut Schrod

Helmut Schrod (CDU Rödermark) hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt
 
Webseite der Stadt Rödermark

Bekanntmachung der nachrückenden Bewerber

Von der CDU hat Herr Helmut Schrod sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. Als nächster Bewerber des Wahlvorschlages der CDU rückt Frau Maria Rebel-Krug nach und wird somit berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Rödermark gemäß §§ 25-27 des Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Rödermark, Rathaus Urberach, EG., Zimmer 107, Einspruch erheben.[..]Quelle: Stadt Rödermark


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Veröffentlicht in Stavo

Gewerbliche Innenentwicklung

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Di, 27.03.2012, 19.30
Halle Urberach (Mehrzweckraum)
 
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: „Gewerbliche Innenentwicklung“

[..]Gewerbeakquise und -neuansiedlung gänzlich zu verabschieden. Vielmehr muss sich Rödermark bis zu einer überregionalen Lösung dieses Problems (gleichsam wie bei der Reform der Gemeindefinanzen) der Herausforderung aktiv stellen und sich sehr viel stärker als in den vergangenen Jahren um Gewerbeneuansiedlungen bemühen. Hierzu ist es als grundlegende Voraussetzung erforderlich, entsprechende attraktive Entwicklungsflächen zur aktiven Akquise vorzuhalten. Mit den aktuell verbliebenen noch freien Gewerbeflächen wird eine attraktive Weiterentwicklung und Erweiterung der Rödermärker Gewerbestruktur bis auf Marginalien nicht erreicht werden können. Insofern ist es dringend nötig, weitere Gewerbeflächen in naher Zukunft zu entwickeln. Hierbei müssen sowohl neue Flächen ausgewiesen als auch freie Bestandsflächen dahingehend überprüft werden, ob eine Nutzungsänderung möglich und sinnvoll erscheint. Ziel der Bemühungen sollte es sein, spätestens im Herbst 2013 den Gewerbeflächenbestand um 5000 qm erweitert zu haben.[..]Siehe bgb.roedermark.de

 
Siehe auch: Gewerbegebiete Rödermark


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Resolution gegen rechtsextremistische Gewalt

 8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
 
Punkt 18
 
Antrag der SPD-Rödermark
Resolution gegen rechtsextremistische Gewalt

[..]Dazu gehören
– die Prüfung eines NPD-Verbotsverfahren,
– ein entschlossenes Vorgehen gegen die Nazi-Propaganda im Internet und
– die Überprüfung, wie die Verwaltungsgerichte über Gegendemonstrationen und Gegenaktionen bei Naziaufmärschen entscheiden

Die Stadtverordneten der Stadt Rödermark wollen damit sicherstellen, dass Demokraten vor brutalen tätlichen und verbalen Angriffen und die Demokratie selbst geschützt werden.

Im stillen Gedenken an die Opfer wollen wir vor Eintritt in die Tagesordnung daher heute Abend mit einer Schweigeminute ein Zeichen setzen:
– ein Zeichen der Trauer und des Mitgefühls mit den Opfern
– ein Zeichen für Demokratie, Freiheit, Menschlichkeit und Vielfalt
– ein Zeichen gegen Rechtsextremismus und Rassismus
– ein Zeichen für die Vielfalt und Offenheit Deutschlands
Siehe: bgb.roedermark.de

 
Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus

Auf die Kommune kommt es an! Dies ist die Grundüberzeugung der Autorinnen und Autoren des vorliegenden Handbuchs. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus muss hauptsächlich in Kommunen geführt werden.
Denn einerseits sind rechtsextreme Personen und Organisationen immer in einem konkreten Umfeld aktiv und haben ihre kommunalen Aktivitäten in den vergangenen Jahren ausgeweitet. Andererseits gibt es aber auch zahlreiche kommunale Aktionsbündnisse, Initiativen und Projekte, die gegen Rechtsextremismus und für ein demokratisches und tolerantes Miteinander eintreten.
Die Aktiven in kommunaler Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu stärken, ist Ziel dieses Buchs. Da kommunale Akteure immer wieder vor ähnlichen Herausforderungen stehen, versammelt es erfolgreiche Praxisbeispiele, zeigt juristische Handlungsmöglichkeiten auf und stellt wichtige Informationen zusammen. Die praxisorientierten Kapitel wollen Ideen und Erfahrungen weitergeben, zum eigenen Weiterdenken anregen und Mut machen, aktiv an einem demokratie- und menschenrechtsorientierten Gemeinwesen mitzuarbeiten.„Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus muss jeweils vor Ort und zwar lokalspezifisch geführt werden.“ Diese Aussage zieht sich durch viele Beiträge dieses Handbuchs. Denn ebenso wenig wie es in Deutschland „den“ Rechtsextremismus gibt, kann es „die“ Gegenstrategie geben. Ein wichtiger Schritt, um eine kommunal passende Form der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus zu finden, ist daher die Analyse der Ausgangslage vor Ort.[..]
Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus

 
 
Landtag Hessen
Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Rechtsextremismus konsequent bekämpfen – NPD-Verbotsverfahren darf vor dem Bundesverfassungsgericht nicht erneut scheitern.
Siehe Landtag Hessen.
 
Innenminister ziehen V-Leute aus NPD-Spitze ab
22.03.2012 · Auf einer Sonderkonferenz in Berlin haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf die Voraussetzungen für ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren verständigt. Sie beschlossen, die V-Leute in der NPD-Führung zum 2. April „abzuschalten“.[..]Lesen Sie den Artikel bei FAZ.NET


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Scheunenkreuz soll wieder an seinen Platz

[…]Der bekennende Christ Klaus B. schmückte im Jahr 2008 in Urberach seine eigenhändig sanierte Scheune mit einem Holzkreuz. “Ich fand, das ist eine tolle Idee aus dem Gerippe der Scheune ein Kreuz zu bauen”, erläutert B. .
Sein Nachbar Johann M. sah das anders. Die Scheune umfasst seinen Garten. Hauptsächlich hatte also er freien Blick auf das Holzkreuz. Außerdem war er der Ansicht, B. hätte erst sein Einverständnis einholen müssen. Das sei schließlich eine Grenzwand.[..]Lesen Sie die ganze Geschichte bei scheunenkreuz.de


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Gewerbegebiete in Rödermark.

Bei der 12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses gab es unterschiedliche Auffassungen zu Gewerbegebieten in Rödermark. Es wurde auf die Gewerbeflächenbörse des IC-Rödermarks hingewiesen.
 
Ist ja schon gut, so etwas zu haben.

Insgesamt 13 Gewerbeimmobilien.
 
Grundstücke mit bebauter Fläche: Anzahl 10. 33.653 qm. Davon alleine die JADO 23.025 qm.
 
Grundstücke: Anzahl 3. 10.090 qm.
 
Das sind die Zahlen der Wirtschaftsförderung Rödermark.

 
Was hat Rödermark darüber hinaus anzubieten?
Das kann doch nicht alles sein?
Wie viel Fläche haben wir in Rödermark wirklich frei?
Was und wie viel qm könnte man einer am Standort Rödermark interessierten Firma anbieten?
 
Unter kip-hessen.de werden weitere 5 Gewerbegrundstücke angeboten. Ich nehme an, von PRIVAT.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.