Bahnhof Ober-Roden. Mehrkosten P+R Anlage. (Update)

Bahnhof Ober-Roden. P+R Anlage (Update)

Es geht um MEHRKOSTEN (mindestens 225.000,00 Euro) für die geplante P+R Anlage am Bahnhof Ober-Roden. Es geht um die Beseitigung von Altlasten. Die Stadt Rödermark hat bei dem Kaufvertrag darauf verzichtet, die Bahn AG für die Beseitigung evtl. Bodenbelastungen zur Kasse bitten zu können. Die Bürger haben die Kosten zu tragen. Siehe auch: Bahnhof Ober-Roden. Ein Artikel voller Widersprüche.

Betrachten Sie die Begründung für die Vorlage VO/0011/13. Behandelt bei der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2013 Ö9. Siehe dort Link bei VO. Man könnte annehmen, es handelt sich hierbei um neue Erkenntnisse. Diese Erkenntnisse dürften aber nicht neu sein. Es sind (ohne Quellenangabe im Antrag) Texte aus dem Ergebnisbericht aus 2007 zu finden. Inhaltlich könnte es jedenfalls so sein.
Also, was für neue Erkenntnisse führt der Antrag auf, um MEHRKOSTEN ZU BEGRÜNDEN?


Hier der Antrag 02/2013. Federführend Fachbereich 6

[..]Die Ursachen für die Mehrkosten liegen dort zum einen in der Bodenbeschaffenheit und den Bodenbelastungen. Erst nach Abbruch der Bahnhofsschuppen über dann durchgeführte vertiefende Bodenuntersuchungen konnte das Ausmaß erkundet werden.
 
Bei dem vorgefundenen Baugrund handelt es sich um künstlich aufgefüllten Boden mit Fremdmaterialien (Niedertemperaturschlacken, Abbruchmaterialien u.a.) mit einer Mächtigkeit von mindestens 1 m.
 
Der Boden ist extrem inhomogen, weist schlechte Standsicherheits- und Tragfähigkeiten auf und ist mit PAKs und Schwermetallen belastet.
Der Boden muss separiert, aufbereitet und lagenweise verdichtet werden.
Die ursprünglich geplante Versickerung von Niederschlagswasser ist auf Grund der Bodenbelastung nicht mehr möglich. Von Seiten des Regierungspräsidiums wird zur Vermeidung eines Eintrages der Belastungen ins Grundwasser eine Versiegelung der Parkfläche gefordert (zum Unterbinden der Durchsickerung und Austragung der Schadstoffe ins Grundwasser) Damit wird ein Anschluss an die Kanalisation erforderlich.
 
Dazu kommen auf der anderen Seite Problematiken, welche mit der Grundwasserschadensfahne „Hitzel &Beck“ zusammenhängen. Für die Führung der Kanäle ergeben sich hieraus verschiedene Zwangspunkte, die kostensteigernd sind.[..] Quelle: ri.roedermark. Ö9

Was dort am 13.02.2013 in dem Antrag als Begründung steht, war schon 2007 bekannt.
Es wäre interessant zu erfahren, ob die Stadt NOCHMALS (2012) ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, um festzustellen, ob der Ergebnisbericht von 2007 auch wirklich stimmt.

Ergebnisbericht aus 2007
Ergebnisbericht aus 2007

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Ergebnisgutachten_aus 2007
Ergebnisgutachten_aus 2007

UPDATE
Nachtrag
Ich habe Herrn Schickel per eMail auf diesen Artikel aufmerksam gemacht.
 
Hallo Herr Schickel,
sind Sie doch bitte so gut und korrigieren Sie meinen Artikel.
Sie schreiben/zitieren in einem Kommentar der Offenbach-Post. Evtl. habe ich etwas Falsches geschrieben bzw. aus dem vorliegenden Ergebnisbericht oder dem vorliegenden Gutachten falsch interpretiert. Ich habe den Artikel in der OP nicht kommentiert.

„Die Belastungen kamen erst nach dem Abriss diverser Schuppen ans Licht, vorher waren detaillierte Bodenuntersuchungen nicht möglich. Das Regierungspräsidium fordert von der Stadt jetzt, dass sie die Parkplätze versiegelt, damit die Schadstoffe nicht mit dem Regen ins Grundwasser sickern.“ Quelle: OP-Online Kommentar Gerhard Schickel

So wie ich dem Ergebnisbericht, Seite 11, entnehmen kann, ist in der Werkstatt gebohrt worden (25 cm. Durchmesser 1,50 bis 2 Meter tief). Mit – diverser Schuppen – meinen sie wohl Heizöllager und Werkstatt.

Aus dem Ergebnisbericht 2007: Die erbohrten Profile wurden organisch und geologisch angesprochen. Die Profile sind als Schnitte den Anlagen 3.1 bis 3.3 bzw. als Schichtenverzeichnis der Anlage 3.4 zu entnehmen.

 

In dem Ergebnisbericht von 2007 steht GANZ KLAR UND NICHT WIDERLEGBAR, es ist mit Bodenbelastung zu rechnen. Die Belastungen waren schon vor (in 2007) dem Abriss diverser Schuppen bekannt.

Umwelttechnische Erkundungen 2007
Umwelttechnische Erkundungen 2007

 
Siehe auch
» Rödermark. Presseberichte zur StaVO 19.03.2013
» Rödermark. P+R Bahnhof Ober-Roden
» Bahnhof Rödermark / Ober-Roden Zusammenfassung
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Bahnhof Rödermark Ober-Roden. Ein Artikel voller Widersprüche

Das ist schon einen eigenen Artikel wert.
Bahnhofsgelände, ein guter Deal?
Hat die Stadt einen zu hohen Preis gezahlt?
 
Die Kosten für die jetzt anstehende Entsorgung einer Teilfläche am Bahnhof Rödermark, Ober-Roden betragen schon jetzt weit mehr als 50% vom Kaufpreis einschl. der NOCH NICHT VERKAUFTEN Empfangshalle.
 
 
Wahrscheinlich eine Aussage von Michael Gensert, CDU Rödermark

[…]Wegen möglicher Altlasten habe die Stadt den Kaufpreis 2007 ja auch von 600.000 auf 400.000 Euro herunterhandeln können. Die fällige Bodensanierung wird jetzt durch eine Umschichtung finanziert. Die Parlamentarier beschlossen einstimmig, auf die Reparatur der Straße „Am Schwimmbad“ zu verzichten.[..]Quelle: OP-ONLINE


Um diese Aussage und den darin enthaltenen Widerspruch zu verstehen, sollten Sie diesen Artikel lesen.
 
Kaufpreis von 600.000,00 Euro Angebot der Bahn am 27.03.2006.
Kaufpreis von 400.000,00 Euro wurde im MAI 2007 festgelegt.
 
Zu dem Zeitpunkt des Preisnachlasses (Mau 2007) lag der Ergebnisbericht (10.08.2007) NOCH NICHT vor. Auf welcher Basis wurde da gehandelt? Oder gibt es da noch ältere Gutachten, die etwas zur Bodenbelastung aussagen?
 
Die Vorgaben für den Kaufvertrag vom 12.09.2007 waren eindeutig. Die Bahn AG muss in die Haftung bezügl. Bodenbelastung genommen werden können.
 
Man kann resümieren, ohne Not wurde der Passus bezügl. Bodenbelastung nicht im Kaufvertrag aufgenommen. Die hochgelobte und oft erwähnte Passage – Mehrerlösklausel -, auch als Erfolg gewertet, ist kaum von Interesse. Die ist so wichtig wie ein Kropf.
 
Grundstückswert
Aus dem Verkehrsgutachten vom 25.05.2009
Von der Gesamtfläche von 5.103 qm wurde für 3.000 qm Teilfläche ein Wert von 180.000,00 Euro ermittelt.
 
Hat sich die Stadt MEHRFACH über den Tisch ziehen lassen?
Einmal beim Kaufpreis und dann nochmal bei der Vertragsgestaltung?
Es handelt sich bei der Fläche von 3000 qm für den Gutachter UM ein NICHT BELASTETES Grundstück. Man kann den ermittelten Wert meiner Meinung nach in etwa für das gesamte Grundstück ansetzen.
 
Das sind dann 300.000,00 und keine 600.000,00 oder wie gezahlt 400.000,00.
Ziehen wir den Wert des Empfangsgebäudes 40.000,00 (Seite 9) ab, hat dann die Stadt Rödermark 60.000,00 Euro zu viel gezahlt?
 
DER PREIS WÄRE FÜR EIN UNBELASTETES GRÜNDSTÜCK ANGEFALLEN.
WAS BEZAHLT MAN FÜR EIN BELASTETES.
 
Die Kosten für die jetzt anstehende Entsorgung einer Teilfläche betragen jetzt schon mehr als 50% vom Kaufpreis.
Das bedarf doch mal einer Erklärung.
 
 
Siehe auch
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Mehrkosten P+R Anlage.
» Bahnhof Rödermark / Ober-Roden. Zusammenfassung


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Rödermark. Presseberichte zur StaVO 19.03.2013

» Presseartikel in der Offenbach-Post
» Presseartikel in der Frankfurter Rundschau
 
Zur Schelte von Bürgermeister Kern Richtung Freie Wähler Rödermark. Es ging um die geplante P+R Anlage am Bahnhof Ober-Roden.
» Freie Wähler machen falsche Angaben
 
Zu diesem Artikel in der OP gehören Hintergrundinformationen.
Allen Fraktionen hat im Rahmen des Akteneinsichtsausschuss der u.g. Ergebnisbericht vorgelegen.
» Solche Vereinbarungen der Stadt Rödermark kosten dem Bürger viel Geld
» Informationen können Sie einem Gutachten und einem Ergebnisbericht entnehmen.
 

Ein Spruch von der Webseite der AL/Die Grünen fällt mir in dem folgenden Zusammenhang ein:
Avanti Dilettanti !
 
Kurzfassung.
» 27.03.2006 – Angebot der Bahn. Kaufpreis 600.000,00 Euro. Akteneinsichtsausschuss Seite 9.
 
» Mai 2007 – Der Kaufpreis wurde auf 400.000,00 Euro festgelegt. Akteneinsichtsausschuss Seite 9. Wenn man uns Bürgern erzählen will, man hat den Kaufpreis um 200.000,00 Euro drücken können, wenn Passagen aus dem Kaufvertrag gestrichen wurden, kann diese Aussage NICHT den Tatsachen entsprechen.
Man kannte noch nicht den Ergebnisbericht vom 10.08.2007. Eigentlich auch egal. Den hat man ja scheinbar ignoriert.
 
» 10.08.2007 Ergebnisbericht mit Hinweis auf Bodenbelastung.
In dem Ergebnisbericht sind die Stellen gekennzeichnet, bei dem die Bodenproben entnommen wurden.
 
» 11.09.2007 – Vorbereitung Kaufvertrag für das Bahngelände 2007. Vorgabe, die Bahn hat die Kosten die Kosten für Altlastenentsorgung zu tragen. Zitat: „Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren.“ Beschluss der StaVO 11.09.2007 Punkt Ö10
 
» 26.11.2007 – Kaufvertrag wurde geändert. Die Stadt verzichtet auf Kostenerstattung der Bahn für die Altlastenentsorgung.
 
» 25.05.2009Gutachten über den Verkehrswert. Man kann vermuten, hier wird NICHT auf eine Bodenbelastung hingewiesen bzw. wird verschwiegen.
 
» 28.01.2013 – Hier wird in der StaVO unter Punkt Ö9 (Link dann bei VO) der o.g. Ergebnisbericht erwähnt. In dem Antrag wird das u.g. Fazit NICHT aufgeführt.

[..]Erst nach Abbruch der Bahnhofsschuppen über dann durchgeführte vertiefende Bodenuntersuchungen konnte das Ausmaß erkundet werden.[..] Zitat aus VO/0011/13.

Was mag da mit – Bahnhofsschuppen – gemeint sein? Meint man die Werkstatt? Man hat dort (Werkstatt) Bodenuntersuchungen durchgeführt.
Alles was gesagt wird (evtl. kommende StaVO im April) muss mit dem Fazit des Ergebnisberichts abgeglichen werden. Und dort steht, NICHT WIDERLEGBAR:

Umwelttechnische Erkundungen 2007
Umwelttechnische Erkundungen 2007

 
Warum werden von der Stadt Gutachten, die leicht 30.000,00 Euro und mehr kosten könnten, in Auftrag gegeben, wenn man diese anschl. nicht beachtet?
 
Die hohen zusätzlichen Kosten in Höhe von 225.000.00 für die P+R Anlage haben die Bürger zu zahlen.
Sind Sie auf die nächste StaVO gespannt, wie man es dann zu dem Fazit schaffen wird: „Wir haben keine Schuld
 
Das alles mit hauptamtlichem Stadtrat
 
 
 
Siehe auch
» Freie Wähler sehen teure Fehler
» Freie Wähler machen falsche Angaben

» 16.05.2013 Bahnhof Ober-Roden Bodenbelastung. Antwort des BM
» 21.03.2013 Ein Artikel voller Widersprüche in der OP
» 06.01.2012 Bahnhof Ober-Roden. Eine unendliche Geschichte?
» Bahnhof Rödermark / Ober-Roden Zusammenfassung

 
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel

Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Rödermark. P+R Bahnhof Ober-Roden

Es geht um mindestens 225.000,00 Euro. Wer hat diese Mehrausgabe zu verantworten?
Mehrbelastung wegen Bodenbelastung.
 
 
In einem Presseartikel der Freien Wähler zur P+R Anlage Bahnhof Ober-Roden ist denen ein peinlicher Fehler passiert. Es ging in dem Pressebericht um die entstehenden Mehrkosten von mindestens 225.000,00 Euro wegen der Bodenbelastung. Dort wurde behauptet:

[…]Dieses Gutachten wurde interessanterweise dem Akteneinsichtsausschuss zum Bahnhofsverkauf nicht vorgelegt[..]

Diese Aussage hat sich als falsch erwiesen. Ein Fehler, den Bürgermeister Kern zum Anlass nahm, heftige Schelte Richtung Freie Wähler loszuwerden. OK. Damit können die leben. Man kann als Bürger aber schlecht damit umgehen, dass hier 225.000,00 Euro durch Unachtsamkeit, oder war es Nachlässigkeit, versenkt werden müssen.
 

Fakt scheint zu sein.
Laut dem Ergebnisbericht von 2007 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Bodenbelastung zu rechnen. Diese Aussage steht und dürfte kaum widerlegbar sein. Wenn man es doch versuchen sollte, soll derjenige auch das gezahlte Geld für den Ergebnisbericht zurückfordern.
 

Umwelttechnische Erkundungen 2007
Umwelttechnische Erkundungen 2007

 
Kann man diesem Fazit entgegensetzen, es ist alles GUT? Sicherlich nicht. Es wäre fahrlässig. Warum hat man von der Stadt eine Untersuchung beauftragt (kann schon mal so um die 30.000,00 Euro kosten), wenn man das Ergebnis ignoriert?
 
Ignoriert?
Es gibt weitere Gutachten.
Gutachten aus 2009
Gutachten aus 2009

 
Es ging bei dem Gutachten um:
Gutachten Zweck
Gutachten Zweck

 
Es soll der Wert des Grundstücks (dort wo die neue P+R Anlage geplant ist) ermittelt werden. Es ging um – Beantragung von Landeszuweisungen. – Ist es da nicht wichtig, den Gutachter den Ergebnisbericht von 2007 zugänglich zu machen? Evtl. ist das ja auch geschehen und die Gutachter haben sich diesen Ergebnisbericht nicht durchgelesen. Kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.
 
Was kann man jetzt dort lesen?
Bodenbelastung vorhanden?
Bodenbelastung vorhanden?

Wurde dem Gutachter nicht der Ergbnisbericht von 2007 vorgelegt? Dort steht, dass mit Bodenbelastung zu rechnen sei.

[..]Es ist nicht auszuschließen, dass das Material für die geplante Folgenutzung nicht hinreichend verdichtungsfähig sein könnte. Sollte ein Bodenaustausch notwendig werden, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass der Aushub belastet wäre und damit nur eingeschränkt mit erhöhten Kosten verwertet werden könnte.“]..]Quelle: Ergebnisbericht.

 
Wenn man dem Gutachter erzählt, man hat nicht vor die P+R Plätze zu verkaufen, warum erzählt man diesem nicht von der evtl. vorhandenen Bodenbelastung?

Parkplatz kostenlos
Parkplatz kostenlos

 
Hat die Stadtverwaltung eigentlich noch die Aufsicht über die Maßnahmen am Bahnhof? Sind da evtl. andere Stellen eingeschaltet, die den Handlungsspielraum der Stadt Rödermark einschränken? Kommen da weit mehr als 225.000,00 Euro an Kosten auf die Bürger zu? Ist das Empfangsgebäude jetzt endlich verkauft? Warum die Überreaktion von Bürgermeister Kern zu dem Presseartikel der Freien Wähler?
 
Auf die Erklärung von Bürgermeister Kern in der nächsten StaVO zu diesem Thema bin ich gespannt.
Siehe bei dem Dokument unter dem Link: zu 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
 
Siehe auch
» Bahnhof Rödermark / Ober-Roden. Zusammenfassung

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel

CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen verhindern mit einer ganz miesen Masche ein Bürgerbegehren.
Die Möglichkeit zu einem Bürgerbegehren wurde von CDU und AL/Die Grünen erfolgreich abgewehrt.
 
Ich will beginnen mit einer Kernaussage der Koalition. Getroffen nach Kenntnisnahme eines bevorstehenden Bürgerbegehrens. Damit die Damen und Herren der genannten Parteien es auch genau verstehen: BÜRGERbegehren.
 
Wie kann man auf der Seite der AL/Die Grünen lesen?

CDU und AL stellen sich dem Votum der Bürger
Es ist das gute Rechte der Opposition, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Die Koalition wird sich dem Bürgervotum stellen, jedoch hierbei nicht auf die Opposition warten. CDU und Andere Liste (AL) werden in die Offensive gehen und das Gespräch mit den Bürgern suchen. Im Dialog wollen die Koalitionsfraktionen die Bürger davon überzeugen, dass unsere Stadt einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat dringend benötigt. CDU und AL sind zuversichtlich, dass ihnen dies gelingen wird. Quelle: Webseite der AL/Die Grünen


Heute wäre es jetzt so weit gewesen dieses Versprechen einzulösen. Heute hätte man auch einmal ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen können.
 

2.10 Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Zu einer lebendigen demokratischen Gesellschaft gehört das bürgerschaftliche Engagement, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als Basis politischer Entscheidungen. Das ist für uns nicht nur ein Schlagwort. Quelle: Koalitionsvertrag CDU/AL die Grünen

 
Natürlich ist das für die Koalition nur ein Schlagwort (Bürgerbeteiligung). Das hat die Koalition heute sehr deutlich gezeigt.
 
Was ist passiert
Die Opposition hat zur Stadtverordnetenversammlung einen Antrag (Ö11) zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht.
Die Opposition hatte es sich zum Ziel gemacht, den Bürgern von Rödermark > 900.000,00 Euro an Kosten zu ersparen. Es gab für die Bearbeitung des Antrags eigentlich nur 2 denkbare Möglichkeiten. Weitere, hinterhältige Szenarien wären zwar möglich gewesen, aber VOR der StaVO nicht vorstellbar. So kann man sich irren.
 
» 1.) Die Koalition erkennt die enormen Einsparmöglichkeiten und stimmt dem Antrag und den Argumenten der Antragsteller ( H. Junge [SPD], und H. Kruger [FDP] und H. Rädlein [Freie Wähler] ) zu. Dann wird der nächste Punkt überflüssig.
 
» 2.) Die Koalition bürdet den Bürgern die Last von > 900.000.00 Euro auf und lehnt diesen Antrag ab. Jetzt kann die – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden – ein Bürgerbegehren starten.
 
Ich vermute, die Koalition hat plötzlich eine riesen Angst vor einem Bürgerbegehren und dem daraus resultierenden Bürgerentscheid. Warum eigentlich? Es ist doch nicht gesagt, dass die – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden – genügend Stimmen für ihr Vorhaben bekommen wird. Die Koalition wollte doch mit Ihren Argumenten die Bürger von ihrem Stadtpunkt überzeugen.
 
Aber was macht die Koalition? Man setzte ganz einfach den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Damit ist die Grundlage für ein Bürgerbegehren nicht mehr vorhanden.
Das können die. Die haben die Mehrheit. Eine ganz miese Machtdemonstration.
 
Das Versprechen der Koalition (CDU, AL/Die Grünen) bezügl. Bürgerbeteiligung wurde mit Füßen getreten.
 
Mit welcher Begründung und die notwendige Erklärung
 
Die Opposition hatte am 13.02.2013 einen Änderungsantrag zu Hauptsatzung Ö14 eingereicht.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
 
Es handelte sich um einen ÄNDERUNGSantrag (Nicht um einen Antrag). Über diesen Antrag hätte (aufgrund eines Formfehlers) nicht abgestimmt werden dürfen.
 
Der neue Antrag wurde im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 7.3.2013 beraten. Hier gab es KEINE Einwände gegen die Gültigkeit dieses Antrags. Siehe: Rödermark. 24. öffentlichen Sitzung des
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses“

 
Mit Hinweis auf §13 der Geschäftsordnung beantragt Herr Michael Gensert die Absetzung des neuen Antrags von der Tagesordnung.
Der §13 in der Geschäftsordnung zu StaVO

(1) Hat die Stadtverordnetenversammlung einen Antrag abgelehnt, so kann dieselbe Antragstellerin oder derselbe Antragsteller diesen frühestens nach einem
Jahr erneut einbringen.

 
Zunächst hat die Opposition ihren Antrag begründet. Die anschließend erwartete heftige Diskussion blieb aus. Herr Michael Gensert (CDU) ging auf die Begründungen der Opposition nicht ein und bemerkte lapidar: „Ihr habt ja nichts Neues vorgetragen“. Und weiter: „Der jetzt zur Abstimmung vorliegende Antrag ist identisch mit dem vom 13.02.2013 und deshalb (§13) von der Tagesordnung zu streichen.“
 
Jetzt wird es haarig. Handelt es sich um einen identischen Antrag? Ist der Antrag unberechtigterweise von der Tagesordnung gestrichen worden? Jetzt müssen, so wie es die Koalition will, die Juristen entscheiden. Soviel zu der Definition – Bürgerbeteiligung – der Koalition. Könnte die Bürgerbeteiligung sich gegen uns wenden, verhindern wir mit allen Mitteln eine Bürgerbeteiligung.
 
Da es sich hier um einen parlamentarischen Vorgang handelt, könnte es sein, die Kosten für einen Rechtsstreit hat die Stadtkasse zu zahlen.
 
Ob die Vorgehensweise von Herrn Michael Gensert in dieser Form notwendig war, um einen evtl. Formfehler vorzubeugen, kann ich nicht beurteilen. Wäre es zur Abstimmung gekommen, hätte es sicherlich keinen gegeben, der Einwände geltend gemacht hätte.

Wie schon gesagt, man hat Angst vor dem Bürger. Die Koalition will sich nicht dem Bürger stellen. Man hat wahrscheinlich auch keine Argumente den einzusparenden Betrag den Bürgern schlüssig zu erklären. Würde mir auch schwerfallen nach dieser Stellenausschreibung.
 
Auch der peinliche Vorfall im Ausschuss, bei dem Herr Gerl (AL/Die Grünen) den Bürgermeister aufforderte, die Gehaltsstruktur von H. Sturm im Detail in aller Öffentlichkeit darzulegen, konnte den gewaltigen Sparbetrag (> 900.000,00) nicht widerlegen. Mann kann das als Transparenz bezeichnen. Diese Transparenz wäre nicht notwendig gewesen. Weil das falsche Fazit von Herrn Gerl diese Angaben nicht benötigt hätte.
 
Mit der Sicherheit, die Bürger stehen schon auf unserer Seite, scheint es bei der Koalition vorbei zu sein.
 
Das Bürgerbegehren / Bürgerentscheid muss doch nicht zu UNGUNSTEN der Koalition ausgehen. Die Bürger können doch den Argumentationen der Koalition, welche auch immer, folgen und für den geforderten Hauptamtlichen stimmen.
 
Für mich war der heutige Abend eine völlig neue Erkenntnis. Dieser Vorgang wird noch einen anderen Weg in die Öffentlichkeit finden. Presse, Internet werden nicht die einzigen Medien bleiben.
Pfui Deibel.
Weitere nette Grüße an die Koalition könnten mich mangels Rechtssicherheit bezügl. der Äußerungen in die Bredouille bringen.
 
 
Besuchen Sie die Webseite Oben-sparen.de
 
Passend zum Bürgerbegehren
SPD-Vorsitzender Gabriel fordert mehr Bürgerbeteiligung


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?