SPD Rödermark. Kinderförderungsgesetz (KiföG)

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Gegen Qualitätsabbau in Kindertagesstätten
Kinderförderungsgesetz (KiföG): SPD-Fraktion gegen Qualitätsabbau in Kindertagesstätten

Die SPD-Fraktion hat zur nächsten Stadtverordneten-Versammlung im Mai den Antrag eingebracht, den Entwurf des hessischen Kinderförderungsgesetzes abzulehnen. Grund: Die Förderung von Kindern in KITAS wird durch eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen erschwert. Das Gesetz soll zum 1.1.2014 in Kraft treten.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark
Link zum Antrag wurde vom Autor eingefügt.



Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Hundesteuer. Politiker werden nachdenklich.

Ich will vorausschicken. Wir haben einen Hund. Unser Hund kommt aus einem Tierheim.
 
Da bin ich ja mal gespannt, was die Verwaltung aus dem Antrag der CDU und AL/Die Grünen macht.
 
Die Verwaltung wird sich sicherlich wahnsinnig über den Punkt

2. Hunde, die aus einem Tierheim stammen, großzügiger von der Hundesteuer zu entlasten.

freuen.
 
Wobei ich mich frage, was bedeutet – großzügiger -?
Wer wird dann bisher von der Hundesteuer entlastet? (Blindenhund, Schutzhund …lassen wir mal außen vor)
Oder betrifft – großzügiger – den Punkt 1.
Wenn ja, dann wird es ein – noch großzügiger -.

1. Die Satzung um eine „Soziale Komponente“ zu ergänzen

Derjenige, der in der Verwaltung diesen Antrag bearbeiten muss, ist wahrlich nicht zu beneiden. Die Verwaltung muss der Forderung „Soziale Komponenten“ Inhalt geben.
Dazu wird/muss es bestimmt in den Ausschüssen eine Erklärung geben.
 
Man kann nur hoffen, es wird die finanzielle Auswirkung dieses Antrags offengelegt. Die Bürger werden in jedem Fall die Mindereinnahmen anderweitig zahlen müssen. Ein weiterer Grund, die Grundsteuer B ERNEUT anzuheben.
 

Eigentlich musste doch jedem klar gewesen sein. Bei einer Erhöhung der Hundesteuer um 100% wird man auf Widerstand stoßen. Der Widerstand kam zwar ein wenig spät. Aber er kam.
 
Das ist in den letzten Monaten die 3.(4.) Initiative GEGEN Beschlüsse der Stadtverordneten.
» KiGa-Gebühren
» Hundesteuer
» Erster Stadtrat.
» Etwas länger her: Gestaltungssatzung.
 
Satzung Hundesteuer
Satzung Hundesteuer. Gültig ab 1.1.2013.
Siehe §6 und §7
 
 
Siehe auch
» Rödermark. Der verspätete Protest gegen die Hundesteuer
» Gebührenbescheid. Jetzt werden einige in Rödermark wach.
» Rödermark. Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen
» Ein kleiner Überblick über evtl. kommende Belastungen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Einladung zur Stadtverordnetenversammlung.

Einladung zur Stadtverordnetenversammlung am 7.5.2013
 
Die FDP-Rödermark. Im Rahmen der kommunalpolitischen Initiative „Transparenz2.0“ der FDP-Rödermark.
Einladung zur StaVO mit aller öffentlichen Anlagen.
 
Siehe auch
Argumenten für/gegen Erster Stadtrat


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Veröffentlicht in Stavo

Argumente für/gegen Erster Stadtrat

Das ist schon so eine Sache mit den Argumenten für/gegen den Ersten Stadtrat.
 
Was kommt, wenn man Leute auf den Ersten Stadtrat anspricht?
Man ist gegen den Hauptamtlichen und informiert. Man will unterschreiben und gut ist.
Man ist für den Hauptamtlichen und informiert. Man will nicht unterschreiben und gut ist.
 
Nun kommen die Hardliner.
Schlecht informiert, aber voller Sprüche.
Wenn man denjenigen, die über den Ersten Stadtrat berichten, Populismus vorwirft, sollte man sich einmal die „schlecht informierten“ anhören.

Was meinst Du, was wäre, wenn die SPD, FDP oder Freien Wähler in der Mehrheit wären? Würden die dann auch gegen den Ersten Stadtrat sein?

 
Das war es dann. Die Sache an sich tritt völlig in den Hintergrund.
 
Jetzt könnte spekuliert werden. Was wäre, wenn die SPD* Partner der CDU wäre? Dann hätte die Initiative „Rödermärker Bürger entscheiden“ die SPD* als Befürworter zwar verloren, aber dafür die AL/Die Grünen im Boot.
 
Es dürfte doch völlig klar sein. Die jetzigen Befürworter der Aktion GEGEN einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat wären nicht auf der Unterschriftenliste zu finden, wenn sich diese NICHT in der Opposition befinden würden. Aber ist das für eine Initiative, die Geld einzusparen will, schlimm?
 
Man darf auch nicht dem Gedanken verfallen, kaum einer merkt, worum es wirklich geht. Postenschieberei und Machterhalt. Die/der Stadtrat und auch die/der Stadtverordnetenvorsteher sind wichtige Punkte in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und AL/Die Grünen. Du bekommst den Posten. Dafür bekomme ich den Posten.
 
Als Bürger können wir doch nur glücklich über die Initiative sein. Es gibt zusätzlich politische Unterstützung (von wem, ist doch völlig egal) für Einsparungen in der PRIVATEN Haushaltskasse. Es geht um ca. 1.000.000,00 Euro, die eingespart werden können. Und nur das ist für mich als Bürger wichtig. An einem Teil der 1.000.000,00 werden auch noch unsere jetzigen KiGa-Kinder zu zahlen haben, wenn diese erwachsen sind.
 
Es kann nicht überall eingespart werden. Man kann z.B nicht die gesamte Verwaltung entlassen und damit argumentieren: „Wir sparen dann 15.000.000,00 Euro ein“. Beim Ersten Stadtrat darf man sich die folgende Frage schon stellen: „Geht es nicht mit einem Ehrenamtlichen?“
 
Diese Überlegung findet Nahrung in der Stellenausschreibung bzw. dem gesamten Verfahren zur Auswahl eines derart gut bezahlten Arbeitsplatz. Der Bürgermeister, also derjenige, der angeblich Unterstützung braucht, hat keinen Einfluss auf die Auswahl des kommenden Stadtrates. Er muss nehmen, was kommt.
Anmerkung zur Stellenausschreibung. Laut dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Michael Gensert, (Kommentator verifiziert) gab es für die Stelle 39 Bewerber.
 
Für welche Aufgaben braucht der Bürgermeister Verstärkung? Warum sind nicht genau diese Aufgaben in der Stellenausschreibung definiert? Beurteilt die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung, wo der Bürgermeister Hilfe braucht?
 
Jedenfalls wäre in der freien Wirtschaft eine so praktizierte Stellenbesetzung nicht denkbar. In der freien Wirtschaft muss man das Geld für neue Mitarbeiter SELBST verdienen. Bei der Stadt Rödermark kann man Gebühren und die Steuer erhöhen.
 
Durch die Unterschriftenaktion wird man, so wie auch auf den Unterschriftenlisten und auf der Webseite obensparen.de zu lesen ist, nur einen moralischen Druck auf die Koalition ausüben können. Der Zug für ein Bürgerbegehren ist abgefahren.
 
Ist man bereit, 1.000.000,00 Euro zusätzliche Belastung auf sich zu nehmen? Kein Einspruch. Als Bürger, der Geld sparen will/muss, bin ich nicht erfreut über diese und noch kommenden Belastungen in der Schutzschirmgemeinde Rödermark. Alles muss durch Steuer, Gebühren und Beiträge der Bürger finanziert werden.
 
Die Ausführungen in dem offenen Brief von BM H. Kern und Ersten Stadtrat H. Sturm kann ich absolut nicht folgen.
 
*SPD wurde genannt, weil nur so eine Mehrheit mit 2 Parteien im Stadtparlament gewährleistet wäre.
 
An die Koalition
 
Ihr seid nicht gut beraten gewesen. Ihr habt bei dem Gezerre viel Federn lassen müssen.
Warum habt Ihr Euch nicht wie ein Mann den Bürgern gestellt? Warum habt Ihr nicht die Winkelzüge (rechtlich wahrscheinlich nicht angreifbar) unterlassen und eine Unterschriftenaktion zum Bürgerbegehren zugelassen?
Stellt euch doch einmal den Sieg vor, den Ihr hättet erringen können.
» Ein Hinweis auf Nichtzulässigkeit durch den BM.
» Aktion dennoch unter Gottes Gnaden gestattet.
» Letztendlich evtl. von oberster Stelle eine Abfuhr für die Zulässigkeit ODER ……
» die Initiative hätte die erforderliche Anzahl von Stimmen nicht bekommen.
 
Ein Sieg für die Geschichtsbücher.
 
Oder war man sich bei der Koalition nicht ganz sicher ob nicht evtl. doch ein Bürgerbegehren durch die Initiative über den Antrag (Abstimmung wurde von der Koalition verhindert) der Opposition zulässig gewesen wäre?
 
Angemerkt
Hätte der jetzige Stadtkämmerer in Zukunft noch viel Arbeit?
Christoph Zöllner in der Offenbach Post

[…]Das Recht, den kommunalen Haushalt mitzugestalten, zählt eigentlich zu den wichtigsten Aufgaben der Stadtverordneten. Durch den sogenannten Rettungs- oder Schutzschirm wird davon nicht mehr viel übrig bleiben.[..]

Siehe auch
» Mögliche Belastungen in 2013 und den folgenden Jahren
» Rödermark Erster Stadtrat
» Rödermark. Vergebliche Hoffnung auf einen Arbeitsplatz
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

ERKLÄRUNG VON BÜRGERMEISTER UND ERSTEM STADTRAT

ERKLÄRUNG VON BÜRGERMEISTER UND ERSTEM STADTRAT
 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wenn man in diesen Tagen in seinen Briefkasten schaut und die politischen Flugschriften studiert, könnte man meinen, die verantwortlichen Gremien der Stadt Rödermark würden den Bürgern ihre demokratischen Rechte vorenthalten. Es geht um das schon im Anfangsstadium gescheiterte Bürgerbegehren gegen die Wahl eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats.
In diesen Flugblättern und Pressemitteilungen wird behauptet, die Bürgerinnen und Bürger seien ihres Mitbestimmungsrechts „beraubt“ (!) worden, weil in der Stadtverordnetenversammlung am 19. März über einen Antrag der Opposition nicht abgestimmt worden sei. Deshalb könne jetzt kein Bürgerbegehren statt-finden. Die Bürger würden somit „von der politischen Meinungsfindung ausge-schlossen“.

Diesem schwerwiegenden Vorwurf muss in aller Deutlichkeit entgegengetreten werden![…]Lesen Sie den ganzen offenen Brief auf der Webseite der Stadt Rödermark

 
Siehe auch
Rödermark. Erster Stadtrat. Kern und Sturm kritisieren Flugblätter scharf
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.