SPD-Fraktion startet Antragsinitiative

SPD Rödermark

[..]Mit einer Reihe von Anträgen hat die SPD auf die derzeitigen Ereignisse in Rödermark reagiert. Zur nächsten Stadtverordeneten-Versammlung im Juni hat sie vier Anträge eingereicht. Im Fokus ihres Handelns stehen dabei u.a. Themen wie die Sanierung der Halle Urberach, die Breitband GmbH, eine Standortsuche für die Realisierung eines Festplatzes sowie die Sicherstellung des rechtlichen Anspruches auf einen U-3-Platz.[..]Lesen Sie weiter bei der SPD-Rödermark. Dort auch die Anträge.

 
Zu Breitband
Die Stadtverwaltung am 14.01.2010

[..]Die Stadtverwaltung wendet sich daher an die Rödermärker, die einen Internetanschluss besitzen, und bittet um Mitteilung, ob die Nutzer mit der angebotenen und tatsächlichen Datenübertragungsrate zufrieden oder unzufrieden sind. Über info(at)roedermark.de soll in letzterem Fall der jeweilige Internetanbieter sowie die tatsächliche und die gewünschte Übertragungsgeschwindigkeit mitgeteilt werden. Die Bürger werden außerdem gebeten anzugeben, ob sie gegebenenfalls bereit wären, den Anbieter zu wechseln. Hierfür bietet die HEAG-Medianet an, die maximal mögliche Übertragungsgeschwindigkeit zu überprüfen und bereit zu stellen. Die Umfrage dient lediglich dazu, untersorgte Bereiche zu ermitteln, um dort gezielt eine Verbesserung anzustreben, egal mit welchem Anbieter.[…]
Quelle: Stadt Rödermark

Weiterführende Links
» Internet-Tempo.
» Breitband in Rödermark. Zusammenfassung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Klage vor dem Verwaltungsgericht. Zusammenfassung

 
💡 Hier geht es zur Zusammenfassung -Klage vor dem Verwaltungsgericht-


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Breitband in Rödermark. Zusammenfassung

💡 Hier die Zusammenfassung: – Breitband in Rödermark. –
 
 


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Videoüberwachung am Bahnhof. Zusammenfassung

💡 Hier geht es zur Zusammenfassung – Videoüberwachung am Bahnhof in Rödermark Ober-Roden -.
 


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?