Viele Probleme bei Ortsdurchfahrt in Waldacker weiterhin ungelöst
Die SPD-Fraktion hat es sich schon angeschaut. Nun hat auch eine kleine Delegation von SPD-Senioren, die selbst in Waldacker wohnen, sich vor Ort ein Bild gemacht. Ihr Ergebnis: 1 Jahr nach Bauabnahme der neuen Ortsdurchfahrt besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf in Sachen Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit. Zuvor hatte die SPD-Fraktion in einer Anfrage an den Magistrat auf die zahlreichen Probleme und unerledigten Positionen hingewiesen.
Im Kern, so Pressesprecher Armin Lauer, hat im Februar 2013 die Quartiersgruppe Waldacker rund 30 Mängel mit Blick auf Barrierefreiheit und sichere Verkehrswege aufgelistet [..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
[..]Plötzlich steht der grüne Spitzenkandidat im Fokus der Pädophilie-Debatte. Das wird seine Partei Stimmen kosten – und ihn möglicherweise die Karriere.[..]Lesen Sie weiter bei zeit.de
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
WhatApp. Todesdrohungen per Kettenbrief.
Frühwarnsystem für Rödermark berichtete ausführlich. Eingestellt 2018.
Am 12.09.2012 berichtete ich über die Kettenbriefe die mit WhatsApp verschickt wurden. Bis zum gestrigen Tag bekam ich täglich mehrere Anrufe die zu diesem Thema um Hilfe baten.
Natürlich bin ich jederzeit gerne bereit zu Themen aus meinem Blog auch telef. Auskünfte zu erteilen und auch Ratschläge zu geben. Nur; bei einem solchen Thema bin in ich sicherlich die falsche Person. Hier muss geschultes Personal die Kinder/Eltern beruhigen.
Rödermark. P+R am Bahnhof. Antwort vom Bürgermeister
Kann die Antwort vom Bürgermeister als zufriedenstellend gewertet werden? Ich meine NEIN! Antwort des Bürgermeisters auf eine Anfrage der FDP:
Auszug aus dieser Anfrage
[…]Die FDP Fraktion fragt daher gemäß § 16 IGOder STAVO, i.S.d. § 50 IIHGO, an:
1.) Wieso wurde die Bahn aus der Verpflichtung entlassen für die Beseitigung einer Bodenbelastung, obwohl eine solche laut bekanntem Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit vorlag?
2.) Wie kommt es zu der Aussage „c: aber als unwahrscheinlich angenommenen Fall, dass ein Bodenaustausch durchgeführt werden müsste.“ wenn genau contraire ein Bodenaustausch im vorliegenden Gutachten als wahrscheinlich (s.o. b:) aufgeführt wird?
3.) Wer übernimmt für diese, für den Bürger im Ergebnis sehr teure Nachlässigkeit, die Verantwortung[..]
Antwort des Bürgermeisters
Zu Frage 1:
Aus der Aktenlage lässt sich nachvollziehen, dass 2007 nach intensiven Verhandlungen mit der DB und verschiedener Risikoabwägungen die Wahrscheinlichkeit der Entstehung hoher Entsorgungskosten aufgrund der Nutzung als Parkplatz als sehr niedrig eingestuft wurde.
Eventuelle Entsorgungskosten in geringer Höhe fallen bei fast jeder Baumaßnahme an und wurden bei der Kaufpreisfindung mit einkalkuliert.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich ist Bodenaustausch nicht gleich Bodenaustausch.
Es kommt auf die Menge des Bodens an, auf die Frage, ob eine Separierung erforderlich ist, welche LAGA Klasse der Boden hat, auch wie der derzeitige Sachbearbeiter beim RP die Gefährdung einschätzt usw.
Von daher ist die Aussage, dass im Jahr 2007 ein Bodenaustausch in dem jetzt geforderten Maße als unwahrscheinlich angesehen wurde, durchaus berechtigt.
Zu Frage 3:
Diese Frage stellt sich nicht, da es sich nicht um einen Nachlässigkeit handelt.
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+.+.Für die Ungeduldigen hier die Kurzfassung
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Mai 2007: Kaufpreis 400.000,00 Euro im Mai 2007. August 2007:Ergebnisbericht dokumentiert Bodenbelastung September 2007: StaVO Vorlage 11.09.2004. 400.000,00 Euro und Klausel „Kosten für Entsorgungsmaßnahmen trägt die Bahn“ muss in den Vertrag aufgenommen werden. November 2007:Geänderte StaVO Vorlage. Übernahme der Kosten für Altlasten werden ausgeschlossen. Auf Mehrerlösklausel wird verzichtet.
Wo/Wann wurden bei diesem Ablaufplan die ganz speziellen Bodenbelastungen, dokumentiert im August 2007, einkalkuliert? ([..]an und wurden bei der Kaufpreisfindung mit einkalkuliert[..] Antwort Bürgermeister zu Frage 1))
Warum hat sich die Bahn nicht auf die Klausel „Kosten für Entsorgungsmaßnahmen“ eingelassen? Es gab doch kaum etwas zu befürchten.
Da war die Bahn wohl klüger.
+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+
+.+. Etwas ausführlicher
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Es wurde in der Vergangenheit sehr viel über den Kauf des Bahnhofsgeländes und den Verkauf des Bahnhofsgebäudes gesprochen und geschrieben. Was für mich aber noch ansteht, ist die Antwort auf die Frage: „Hätten sich die 225.000,00 Euro Mehrkosten für die P+R Anlage am Bahnhof Rödermark Ober-Roden vermeiden lassen?„
Nach aufmerksamem Studium der den Bürgern vorliegenden Schriftstücke könnte/muss man zu der Erkenntnis gelangen: „Die Mehrkosten wären vermeidbar gewesen.“ Sehen Sie sich auch die Zusammenfassung an und lesen Sie auch die dort aufgeführten weiterführenden Links.
Dass auf dem betreffenden Gelände ein Parkplatz entstehen soll, war schon im Jahr 2007 bekannt. Der Kaufpreis für das Empfangsgebäude wurde mit 40.000,00 Euro festgelegt (Seite 10). Da im Kaufvertrag für das Bahnhofsgelände eine Mehrerlösklausel nicht vorhanden ist, kann man auch nicht darüber spekulieren, wie hoch und ob überhaupt ein Mehrerlös an die Deutsche Bahn hätte abgeführt werden müssen. Allerdings dürfte der Mehrerlös von max. 35.000,00 Euro (Verkaufspreis 75.000,00 Euro) kein Grund sein, die aus dem Gutachten/Ergebnisbericht bekannten Risiken bei der Bodenbelastung einzugehen.
Nach den vorliegenden Unterlagen hätte eine Mehrerlösklausel NUR das Bahnhofsgebäude betroffen. Ein Verkauf anderer Flächen stand meines Wissens niemals zur Debatte.
Schauen wir uns jetzt einmal die letzte Antwort des Bürgermeisters zu der FDP-Anfrage etwas genauer an.
Hier wird geschrieben:
Antwort zu Frage 1
[..]wurden bei der Kaufpreisfindung mit einkalkuliert.[..]
Der Kaufpreis wurde im Mai 2007 festgelegt (Siehe Seite 9) Die Kaufpreissenkung von ursprünglich 600.000,00 Euro (27.03.2006 Seite 9) auf 400.000,00 Euro kann wohl nicht mit der Bodenbelastung zusammenhängen. Die wurde ja erst im August 2007 aktenkundig. In dem StaVO-Beschluss, der den Stadtverordneten am 11.09.2007 der StaVO (Punkt Ö10) zur Entscheidung vorgelegt wurde, steht auch noch der Hinweis: „Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren.“
Das Gutachten/Ergebnisbericht, welches die Bodenbelastung dokumentiert, ist vom 10.08.2007. D.h. bei der StaVO-Vorlage zur Sitzung am 11.09.2007 war der Ergebnisberichtmit Hinweis auf Bodenbelastung bekannt.
Weiterhin ist bekannt:
Was kann/muss man aus diesem Absatz, obwohl im Konjunktiv, schließen? „Einen Parkplatz bzw. eine Erschließungsstraße (Folgenutzung) kann dort ohne umfangreichen Bodenaushub NICHT bauen.“ Mein Verständnis ist, der Boden MUSS wegen notwendiger Verdichtung ausgetauscht werden. Man kann nicht darauf vertrauen „Der Boden hält schon und muss nicht ausgetauscht werden„, wenn der Verdacht besteht.
Der Hinweis ist meiner Meinung nach an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen. Beginnt man darüber zu diskutieren, stellt man das gesamte Gutachten in Zweifel.
Gottvertrauen auf „es wird wohl nichts kommen und wir brauchen da vertraglich nichts festzuschreiben“ war bei der Vertragsgestaltung der falsche (euphemistisch) Weg. Die Antwort des Bürgermeisters zur Frage 2) sollten Sie sehr aufmerksam lesen.
+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+ Es geht immerhin um ca. 225.000,00 Euro
Wurde bei dem Kauf des Bahnhofsgeländes mit der notwendigen Sorgfalt seitens der Verantwortlichen der Stadt Rödermark gearbeitet?
Hätte den damaligen Stadtverordneten die Unebenheiten nicht auffallen müssen?
Oder gibt es zu den allgemein vorliegenden Schriftstücken weitere, die das Vorgehen der Stadt in ein anderes Licht rücken würde?
Beantwortung der Frage 3 aus der Anfrage der FDP.
Wer übernimmt für diese, für den Bürger im Ergebnis sehr teure Nachlässigkeit, die Verantwortung?
[..]Die Ursachen für die Mehrkosten liegen dort zum einen in der Bodenbeschaffenheit und den Bodenbelastungen. Erst nach Abbruch der Bahnhofsschuppen über dann durchgeführte vertiefende Bodenuntersuchungen konnte das Ausmaß erkundet werden.[..]Gesamter Artikel
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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