In Seligenstadt ist Schluss mit lustig.

In Seligenstadt ist Schluss mit lustig.

[..]Die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach hat dieser Tage den Haushaltsplan für 2013 genehmigt – allerdings mit 15 Auflagen. „Das sind so viele wie noch nie“, sagt Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams.[..]Lesen Sie bei OP-Online

 
Der Haushalt 2014 für Rödermark wird 2/2014 beschlossen. Da werden auch wir mit weiteren Belastungen rechnen müssen. Übrigens, den Haushalt 2014 wird der neue Stadtkämmerer präsentieren.
 
Nachtrag 16.10.2013
Nachtragshaushalt verabschiedet.
 
 
Siehe auch
» Schutzschirmkommune schließt Bibliothek
» Straßenbeitrag. Könnte Rödermark verschont bleiben?
» Nachfragewürdige. Gedausgaben, Geschäfte der Stadt Rödermark.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Neuer Kommentar bei OP-Online. Keine Flickschusterei betreiben

Halle Urberach. Keine Flickschusterei betreiben
 
Siehe bei op-online
 
Siehe auch
Halle Urberach. Kommentare bei OP-Online


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Straßenbeitrag Könnte Rödermark verschont bleiben?

Straßenbeitrag. Könnte Rödermark verschont bleiben?
In Rödermark hört man sehr wenig von einer evtl. weitere Belastung durch Beiträge für Straßensanierungen. Es könnte der Eindruck entstehen, der Kelch geht an den Bürger vorüber. Es gibt auch Bürger, die sich daran erinnern „Wir bezahlen ja schon Beiträge zur Straßensanierung über die Grundsteuer B„. Befragen Sie doch dazu einmal einen Stadtverordneten.
 
Letztmalig habe ich im Ausschuss für Bau, Umwelt,
Stadtentwicklung und Energie (BUSE) hierzu etwas vernommen.
 

Ich bin fest davon überzeugt, es wird im kommenden Jahr ein Straßenbeitrag eingeführt bzw. beschlossen. Der genannte Grund könnte sein, „Die Kommunalaufsicht hat uns dazu verdonnert.“ Der wahre Grund wird wohl sein:

[..]Der hessische Gesetzgeber hat mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes nun klargestellt, dass eine Pflicht besteht, eine solche Satzung zu erlassen. Die entscheidende Vorschrift ist § 11 des Kommunalabgabengesetzes: „Die Gemeinden sollen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen), der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben.
 
Das Gesetz spricht aber nur von „sollen“ und nicht von „müssen“…
 
Das ist faktisch nichts anderes, als dass im Normalfall eine Satzungspflicht besteht, die nur ausnahmsweise dann entfällt, wenn ein ausgeglichener Gemeindehaushalt vorliegt. Anders formuliert: Nur eine Gemeinde mit ausgeglichenem Haushalt kann auf eine Straßenbeitragssatzung verzichten.
 
[..]Rechtsanwalt Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Wiebadener Tageblatt
Hervorhebungen durch den Admin

 
Rödermark hat KEINEN ausgeglichenen Haushalt. Auch nach den aktuellen Planungen in 2014, 2015, 2016 … nicht. Der Haushalt kann nur durch Einsparungen, gute Planung, Steuererhöhungen und Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden. 100 Kommunen in Hessen sind unter den kommunalen Rettungsschirm geschlüpft. Rödermark gehört dazu.
 
Wenn ich RA Stapelfeldt richtig verstehe. Die in Rödermark praktizierte Geldbeschaffung für die Straßensanierung über die Grundsteuer B ist nicht rechtmäßig.

[..]Mit anderen Worten: Keine Ausgaben aus Steuermitteln, wenn sie durch andere Einnahmemöglichkeiten gedeckt werden können.[..]

 
Zu: „die in Rödermark praktiziere Geldbeschaffung…“.
Es wurde 2005 die Erhöhung (40% Punkte) der Grundsteuer B beschlossen, um damit die Einführung einer Straßenbeitragssatzung zu umgehen. Das Geld wurde für ein „Straßeninvestitionspaket“ benötigt. Damit wurden, so muss das jeder Bürger verstehen, 40% Punkte der Grundsteuer für den Straßenbau reserviert. (Rechtlich nicht möglich. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden)
 
Am 4.5.2010 hat die FDP-Rödermark beantragt, die befristete Erhöhung der Grundsteuer wieder zurückzunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Für den Bürger bleibt es weiterhin dabei: „40%-Prozentpunkte der Grundsteuer werden als [verkappter Straßenbeitrag]“ gezahlt.
 
 
Siehe auch
» Münster. Heißes Pflaster Straßenerneuerung
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Adressbuchbetrug. Abzocke mit Amtsanschein

Spiegel TV berichtet. Adressbuchbetrug. Abzocke mit Amtsanschein

[..]Getäuscht vom grauen Amtspapier und dem offiziell anmutenden Charakter des Schreibens füllen vor allem Selbstständige die Formulare aus und unterschreiben anschließend. Dann folgt die böse Überraschung: Rechnungen zwischen 500 und 600 Euro flattern ins Haus. Erst jetzt schauen sich Betroffene das Dokument genauer an und stellen fest, dass sich im Kleingedruckten tatsächlich der dezente Hinweis auf die horrenden Kosten für den Eintrag in eine Datenbank findet.[..]Quelle Spiegel TV

 

Zum Video Bild anklicken.
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Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Tagesmütter bangen um Existenz

Tagesmütter / Tageseltern bangen um Existenz

[..]Der künftige Brutto-Stundenlohn einer Tagesmutter würde dann 3,55 Euro pro Kind betragen. Auch die Sachkosten hat sie selbst zu tragen. Der Kreis hat dafür eine Erstattung von zehn Cent pro Kind und Stunde angedacht. Raumkosten, Nebenkosten, Reinigungsmaterial, Spielzeug, Einrichtung, Körper- und Gesundheitspflege und Nahrung – „wie soll das mit zehn Cent in der Stunde bezahlt werden?“, fragen sich die Tagesmütter?[..]
und weiter
[..]Der Meinung ist auch die SPD Rödermark. In einem Antrag heißt es über die Tagesmütter der Stadt: „Sie leisten einen großen gesellschaftspolitischen Dienst an der Gemeinschaft.“ Die Sozialdemokraten fordern einen Zuschuss zur Verbesserung der Betreuungssituation von pauschal 600 Euro pro Kind und Jahr.[..]
Lesen Sie den Artikel bei OP-Online

Siehe auch
» 25.09.2013 Gastbeitrag Tageseltern, Rigmaster
» 24.09.2013 Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.