Sanierung Badehaus Rödermark

Sanierung Badehaus Rödermark
 
Dass unser Badehaus diverse Baumängel aufzuweisen hat, dürfte bekannt sein.
Bekannt sein dürfte auch, dass das Badehaus bald für einige Monate wegen der notwendigen Sanierung geschlossen wird.

Weniger bekannt sein dürften die hohen Kosten für die Sanierung und wer, welchen Betrag der Sanierungskosten zu tragen hat. Bei der letzten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses wurden die Stadtverordneten über die Verhandlungsergebnisse mit den Vertretern der ausführenden Firma informiert.
 
So wie berichtet wurde, haben die Vertreter der Stadt Rödermark ein hervorragendes Ergebnis für Rödermark erzielt. Insbesondere wurde die Leistung vom Ersten Stadtrat, Herrn Rotter, bei den Verhandlungen hervorgehoben.

Antrag der SPD-Rödermark. Sitzung Bauausschuss

Antrag der SPD-Rödermark. Sitzung Bauausschuss

Der Antrag der SPD-Rödermark:
Erhalt städtischen Eigentums: Nutzung von Haushaltsspielräumen zur Sanierung von öffentlichen Straßen

[..]Sachverhalt/Begründung:
Es wird von niemandem bestritten, dass verzögerte Sanierungen im öffentlichen Straßennetz mittel- und langfristig höhere Kosten für die Sanierung nach sich ziehen.
Deshalb ist ein Aussetzen von erkannten und notwendigen Sanierungen wirtschaftlich nachteilig.
In der Gesamtbetrachtung über einen längeren Zeitraum ist eine rechtzeitige Sanierung des öffentlichen Straßennetzes daher auch ein Konsolidierungsbeitrag.[..]

fand in der Sitzung Bauausschuss…. keine Zustimmung. Damit wird dieser Antrag mit großer Wahrscheinlichkeit auch in der StaVo abgelehnt.

Jetzt seien wir doch einmal ehrlich. Wäre ICH Bürgermeister, würde ICH dem Antragsteller diesen Antrag aus taktischen und strategischen Gründen um die Ohren hauen. ICH würde die Straßen total verrotten lassen bis diese dann GRUNDerneuert werden müssen. Leider könnte ICH als Bürgermeister den Antrag NICHT ablehnen. Das würde die Stadtverordnetenversammlung schon für mich regeln.

Genau dann, wenn GRUNDerneuert werden muss, wird die Stadt künftig sehr viel weniger bezahlen als, wenn Sie die Straßen jetzt selbst saniert. Warum das so ist? Der Regierungspräsident hat mit der Genehmigung des Haushaltes 2014 der Stadt die Auflage gemacht (so jedenfalls meine Informationen), eine Straßenbeitragssatzung zu verabschieden. In der Stadtverwaltung muss nicht, wenn der Straßenbeitrag dann mal da ist, durch irgendwelche Einsparmaßnahmen viel Geld zusammenkratzt werden. Wenn ICH als Bürgermeister so handeln würde, wie die SPD es sinnigerweise vorschlägt, könnte ICH auch keine Geldgeschenke z.B. in Form einer freiwilligen Gehaltserhöhung weitergeben.

Eine Sanierung bezahlt die Stadt komplett alleine. Bei einer GRUNDerneuerung, je nach Modell geschätzte 20 und 25%. Den Rest bezahlt der Bürger mit dem vermutlich bald kommenden Straßenbeitrag. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Warum es also keine Zustimmung zu dem Vorstoß des SPD-Antrages gibt, dürfen Sie jetzt selbst bewerten.

Hinweis
Die SPD-Fraktion hat durch Ihren Vorsitzenden Armin Lauer bei der Haushaltsrede ein Versprechen abgegeben. Er wollte den Bürgern den Haushalt 2014 erläutern und Fragen dazu beantworten. Der Termin für diese öffentliche Fraktionssitzung der SPD steht nun fest:
Am 22.05.2014 in den Königlich Bayerischen Stuben, Bachgasse, Rödermark-Urberach, ab 19:00 Uhr im Nebenraum.

Zu Straßenbeitrag
Es kann der Eindruck entstehen, Rödermark muss NUR deshalb einen  Straßenbeitrag einführen, weil der RP es so will. Der RP will den Straßenbeitrag deshalb, weil Rödermark hoch verschuldet ist und unter dem Rettungsschirm steht.  Hätte Rödermark einen ausgeglichenen Haushalt und weniger Schulden, wäre ein Straßenbeitrag wohl kaum ein Thema.
 
Weiterführende Links
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Ausschuss für Bau, Umwelt

Nachtrag

Was der Leser noch wissen sollte. Bei der Sitzung war ich der einzige Zuhörer. D.h. Kommentare können eigentlich nur von seinen (Schickel) Kollegen kommen. Einen Kommentar habe ich komplett entfernen müssen.


26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

Es gab ein ungewöhnliches Ereignis. Herr Manfred Rädlein, Freie Wähler, verließ unter Protest gegen 21.30h die Sitzung.

Herrn Manfred Rädlein wurde das Wort erteilt. Schon nach recht kurzer Zeit unterbrach der Vorsitzende, Herr Schickel (AL/Die Grünen), Herrn Rädlein bei seiner Rede. Herr Rädlein zog, nach einer passenden Bemerkung, sein Rederecht zurück. Darauf ging das Rederecht an ein Mitglied der AL/Die Grünen. Diese Rede, die einen ähnlichen Aufbau (bis zu der Unterbrechung) hatte wie die von Herrn Rädlein, wurde NICHT unterbrochen. Daraufhin packte Herr Rädlein seine Unterlagen zusammen und verließ unter Protest gegen 21.30h den Sitzungssaal.

Soweit der Vorgang. Hier meine Meinung. Es war in meinen Augen eine Unverschämtheit erster Güte, was sich der Vorsitzende Herr Schickel (AL/Die Grünen) da erlaubt hat. Sein anschließender Versuch, die Sache geradezurücken, kann man als einen fehlgeschlagenen Versuch bezeichnen.

Man kann nur hoffen, die Ankündigungen von Herrn Rädlein werden auch umgesetzt. Er hat angekündigt, diesen Vorgang aus seiner Sicht in die Öffentlichkeit zu tragen.

Was gab es sonst noch? Ein Antrag der FDP (Brauchtumsfeuer) wurde vom Bürgermeister mit harschen Worten als …….. (ich kann mich nicht mehr erinnern) abgetan. Mitschreiben konnte ich auch nicht, weil ich eine solche Reaktion vom Bürgermeister nicht erwartet habe und eine Zeitlang bewegungsunfähig war.

Einem SPD-Antrag (Straßenreparatur) erging es ähnlich. Der Antrag wurde vom Bürgermeister als – nicht verwertbar und nicht verbesserbar – eingestuft.

Den Punkt „Benennung eines Weges in Thälmann-Weg“, der am Anfang der Sitzung stand, wurde noch in einer recht entspannten Atmosphäre behandelt. Keine Aufgeregtheit. Eine ganz sachliche Diskussion ohne Ergebnis.

Straßenbeleuchtung war noch Thema zu dem Punkt Mitteilungen des Magistrats. Stromeinsparung. Einschalten. Ausschalten. LED. Smart Grid. …… Die Stadtverordneten haben ein Stück Papier übergeben bekommen. Wenn mir das jemand zur Verfügung stellt (FDP Transparenz2.0 könnte eine Bezugsquelle sein) werde ich dies hier als Nachtrag einfügen.

Das war es eigentlich auch schon.
 
War es doch noch nicht. Ich hoffe mein Eindruck täuscht. Haben wir in diesem Jahr negative Überraschungen im Haushalt zu erwarten?
 
 
Tagesordung zur Sitzung
 
Weiterführende Links zu Thälmann
» Wiki. Ernst Thälmann
» Warum wir Thälmann nicht ehren sollten
 
Siehe auch Zusammenfassung Straßenbeleuchtung


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Badehaus. Mängelbeseitigung. Nachtrag.

KORREKTUR
Der Punkt Ö4 scheint doch öffentlich zu sein. Bei der Betrachtung der Tagesordnung muss man eigentlich das Gegenteil annehmen.
 
Rödermark. Badehaus Mängelbeseitigung
 
Am 8.5.2014 (Hier die Tagesordnung im Internet) ist die
Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
 
Wie Sie sehen können, ist dort unter Ö4 ein NICHT öffentlicher Punkt aufgeführt. Was dort NICHTöffentlich abgehandelt wird, kann man im Internet leider noch nicht erkennen. Nicht erkennen deshalb, weil wahrscheinlich aus Versehen die Einladung an die Stadtverordneten nicht beigefügt ist. Dem Versehen kann ich nachhelfen. Im Rahmen der Initiative Transparenz2.0 veröffentlicht die FDP-Rödermark u.a. die Dokumente zu den Versammlungen der Stadtverordneten. Hier die Einladung an die Stadtverordneten (via FDP-Rödermark). Wie Sie der dort aufgeführten Tagesordnung entnehmen können, wird über die Mängelbeseitigung im Badehaus durch die Firma Lupp gesprochen.
 
Auch bei der Stadtverordnetenversammlung wird dieser Punkt NICHT öffentlich behandelt.
Stand 7.5.2014.
 
Nachtrag
2 Kommentaren kann ich entnehmen: „In diesem Blog werden schon Informationen über den NICHT öffentlichen Punkt zu lesen sein.
Ich kann Ihnen versprechen. Nein, es wird nichts -Geheimes- zu lesen sein. Ich versuche keinem die Möglichkeit zu geben, mich bezüglich eines Artikels zu verklagen. Ich kann mir vorstellen, dass ich mit einer solchen Berichterstattung einigen eine Freude bereiten würde.
 
Es ist nicht klar, was da eigentlich passiert. Wird informiert, beraten, beschlossen oder was auch immer? Es gibt zu diesem Punkt laut Einladung eine Tischvorlage. Und auf eine Tischvorlage hat man als Bürger zunächst keinen Zugriff.
 
Da der Punkt aber vor die gesamte Stadtverordnetenversammlung geht, nehme ich an, es wird ein Beschluss gefasst.
 
Ich interpretiere grob die HGO §52. „Die Geheimhaltung hat nur so lange Bestand solange es Gründe dafür gibt. Ist dieser Grund nicht mehr gegeben, muss man den Beschluss öffentlich zu machen.
 
Wie folgt ist bei Hessenrecht zu lesen.

(2) Beschlüsse, welche in nicht öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, sollen, soweit dies angängig ist, nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Quelle Hessenrecht. §52

Bei einer Ausschusssitzung kann man den Text wohl nicht anwenden. Es werden keine Beschlüsse gefasst. Aber bei der Stadtverordnetenversammlung. D.h.

» Die Stadtverordnetenversammlung beginnt öffentlich.
» Die Zuhörer verlassen für den NICHTöffentlichen Punkt den Saal.
» Die Abstimmung – soweit dies angängig ist – erfolgt.
» Die Zuhörer werden wieder zugelassen. – nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit –
» Die Beschlüsse [..]sollen[..] bekannt gegeben werden –.

Es steht dort (HGO) sollen. Leider nicht müssen. Weiterhin verstehe ich den Text so, dass nur die Beschlüsse bekannt gegeben werden können. Verlauf der Beratung und auch das Abstimmverhältnis bleibt unter Verschluss.
 
Da man sich in Rödermark ja an Gesetz und Ordnung hält, kann man davon ausgehen, nach der StaVo mehr über diesen Punkt zu erfahren.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.


 

Reduzieren/Streichen der Vereinsförderung

Rödermark. Reduzierung/Streichung der Vereinsförderung

[..]Mit Beschluss vom 13.2.2013 (TOP 6 – VO 0012/13) hat die Stadtverordneten­versammlung im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen u.a. festgelegt, die Vereins­förderung bis zum Jahr 2016 um 200.000,00 € zu reduzieren (HH-Ansatz 2013 = 212.000,00 €). Für das Jahr 2014 beträgt die Konsolidierungssumme 50.000,00 €.

Dieser Beschluss hat letztlich die Konsequenz, dass die Vereinsförderung in Rödermark faktisch ab dem Jahr 2017 nicht mehr existieren wird. Eine solche Entscheidung ist nach Meinung der Verwaltung rechtlich bedenklich, heißt es doch seit dem 01.01.2004 in Artikel 62 a der Verfassung des Landes Hessen: „der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände“. Vor diesem Hinter­grund ist es unsere Auffassung, dass die Vereinsförderung nicht den freiwilligen Auf­gaben, sondern sogar eher den Pflicht- oder Weisungsaufgaben zuzuordnen wäre. Hier sollte durch die politischen Entscheidungsträger nochmals eine grundsätzliche Diskus­sion über das Ausmaß der Reduzierung der Vereinsförderung einsetzen.[..] Lesen Sie den ganzen Antrag bei bgb-rödermark..
Weiterführende Links wurden vom Admin eingefügt.

 
Die Termine der Beratungsfolge bis zur Beschlussfassung bei der Stadtverordnetenversammlung können Sie hier einsehen.
 
 
Siehe auch
» Defizitabbau. Seite 4 Punkt 5.2
» Fragen zum Defizitabbau?
 
Haushalt 2014


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.