Die Gestaltung des Haushalts für 2014 konnte man schon seit geraumer Zeit auf der Webseite der Stadt Rödermark nachlesen. Ob dieser Haushalt vom Regierungspräsidenten genehmigt wird, war noch als kleine Hürde zu sehen. Wie man jetzt lesen kann, wurde der Haushalt 2014 erwartungsgemäß genehmigt.
Die Mitteilung über die jetzt endgültig gelungene Haushaltseinbringung ist gleichzeitig die Bestätigung, die Schutzschirmvorgaben eingehalten zu haben.
Bei der Mitteilung des Magistrats, nachzulesen bei OP-Online, wird bewusst oder unbewusst kein Hinweis (bzw. nur ein zarter Hinweis auf die Einkommensteuer) darauf gegeben, wie genau man die Schutzschirmvorgaben erfüllen konnte und damit auch die Haushaltsgenehmigung erhalten hat.
Darf man einen genehmigten Haushalt kritisieren?
Oberflächlich betrachtet, ist eine solche Kritik falsch, aber hier dennoch angebracht. Die Stadt Rödermark hätte die Vorgaben zum Rettungsschirm ohne den NICHT vorhersehbaren Geldsegen von außerhalb kaum erfüllen können. Genaueres entnehmen Sie einfach den Haushaltsreden der SPD-Rödermark bzw. der FDP-Rödermark.
Lesen Sie auch den Artikel Haushalt 2014 der Stadt Rödermark
Damit der Bürger die Vorgänge, die letztendlich zur Haushaltsgenehmigung geführt haben, auch versteht, wurde von der SPD-Rödermark, Armin Lauer, das Versprechen abgelegt, den Bürgern den Haushalt zu erläutern:
Wir werden heute nicht nur einfach ablehnen, sondern der Bevölkerung den verabschiedeten Haushalt 2014 und die Risiken erläutern. Quelle: SPD-Rödermark Haushaltsrede 2014
Nachtrag: Das Versprechen wird eingelöst: am 22.05.2014 in den Königlich Bayerischen Stuben, Bachgasse, Rödermark-Urberach, ab 19:00 Uhr im Nebenraum.
Die in dem Artikel der OP aufgeführten Grundstücksverkäufe sind für Schutzschirmerfüllung NICHT von Interesse. Grundstücksverkäufe werden im „außerordentlichen Haushalt“ gebucht. Maßgebend für einen ausgeglichenen Haushalt, also den Haushalt für den Rettungsschirm, ist der „ordentliche Haushalt“
Dem für die auf den ersten Blick recht positive Mitteilung ist eine bittere Pille eingebaut. Die kommenden Beiträge zur Erhaltung unserer Straßen wird die Bürger weiter belasten. Diese „Beiträge zum Straßenbeitrag“ kommen in jedem Fall. Dieser Straßenbeitrag hat absolut nichts mit den zusätzlichen Beschlüssen zu tun, die Bund oder Land bzgl. Straßenbau/Straßenerhaltung treffen werden.
Siehe auch
» Zusammenfassung. Artikel zum Haushalt
» Haushalt 2014
Rödermark intern.
Der Termin für die
Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben
MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.