Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Manchmal hab ich das Gefühl, einige wünschen sich UmboR
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
[..]Brutaler Kahlschlag oder ganz normale Baumpflege? Unterschiedliche Meinungen gibt es zwischen Anwohnern des Fichtenwegs in Waldacker und Hessen Forst über den Rückschnitt am Waldrand[..] Lesen Sie den Artikel bei OP-Online.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
In den einschlägigen Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass in der Rhein-Main-Region mittelfristig der Mangel an kleinen Wohnungen zunehmen wird. Als Gründe werden dabei im Wesentlichen die demografische Entwicklung (Einrentnerhaushalte, späte Familiengründungen) und die Zunahme von Alleinerziehenden-Haushalten genannt. Da eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu den Grundaufgaben kommunaler Politik gehört, sollte die Stadt Rödermark im Rahmen eines oder mehrerer Projekte im sozialen Wohnungsbau das Angebot an kleineren Wohneinheiten in der Stadt fördern.
Der Magistrat wurde mit Beschluss des Ausschusses HuF vom 30.09.2010 beauftragt zu prüfen, auf welchen stadteigenen Grundstücken ein Bauvorhaben im sozialen Wohnungsbau prinzipiell möglich ist, welche Wohnfläche dabei geschaffen werden kann und wie die Finanzierung über den Eigenbetrieb gesichert werden kann.
Im Ergebnis wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Stadt über 39 unbebaute Grundstücke im Stadtteil Urberach und über 2 Grundstücke im Stadtteil Ober-Roden verfügt. Insgesamt 8 Gebiete wurden untersucht. Dabei wurde nachstehendes Ergebnis präsentiert:
» Die untersuchten Gebiete 1 sowie 3-7 im Stadtteil Urberach scheiden nach eingehender Prüfung aus.
»Das untersuchte Gebiet Nr. 2 (2.1 und 2.2) im Stadtteil Urberach ist wohl prinzipiell für einen Sozialen Wohnungsbau geeignet.
Ebenso ein im Stadtteil Ober-Roden gelegenes Grundstück im Bebauungsplan B 53, Gebiet Nr. 5
Herr Bürgermeister Kern berichtet hierzu und teilt mit, dass diese Vorlage in der nächsten Betriebskommissionssitzung diskutiert werden soll. Danach kommt sie wieder in den Fachausschuss mit dem Ergebnis aus der erfolgten Beratung.
Es ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die KBR zu erstellen, der Antrag ruht.
Dem Verlauf nach, ruht das Thema „Sozialer Wohnungsbau“ seit dem 2.2.2011. Die Aufgabe liegt bei den Kommunalen Betrieben Rödermark (KBR)
Politisch ist das Schaffen von finanzierbarem Wohnungsraum mittlerweile wohl fraktionsübergreifend im Rödermärker Stadtparlament unstrittig. Eine Nachfrage an finanzierbarem Wohnungsraum ist unzweifelhaft vorhanden und muss bedient werden. Das Thema verlangt aber nun klare politische Spielregeln und eine Definition von Zielhorizonten. Die SPD will deshalb ein Zeichen setzen. Vor 2010 konnten 82% der Anfragen im Bereich sozialer Wohnraumvermietung bedient werden. Diese Zahl wollen wir als neue Mindest-Ziellinie definiert sehen.
Ein beschlossenes Expertenhearing der Stadtverordnetensammlung hat bisher nicht stattgefunden. Hingegen steht der Haushalt an und bedarf zuvor gewisser Entscheidungen. Geeignete Grundstücke sollten verifiziert werden. Die Mit- und/oder Fremdfinanzierung von sozialem Wohnungsraum durch Wohlfahrtsverbände und/oder Privatinvestoren ist wünschenswert. Das Reden mit möglichen Investoren auf dem „freien MarkTplatz“ halten wir aber für völlig ungeeignet – ja sogar vielleicht kontraproduktiv.
Der Magistrat soll durch die Schaffung eines Fonds in dieser Frage daher handlungsfähig gemacht werden.
Die Stadt Rödermark hat in den letzten Jahrzehnten den Schwerpunkt der städtebaulichen Entwicklung auf die Bereitstellung von Baugrund für individuelles Bauen von Privaten gelegt. Dadurch hat sich die Anzahl der preiswerten Mietwohnungen in der Stadt gegenüber den eigengenutzten Immobilien und den privat vermarkteten Mietwohnungen stark verändert. Da der Zuzug ins Rhein-Main-Gebiet weiterhin anhält, gerät auch der heimische Mietwohnungsmarkt unter Druck. Gleichzeitig nimmt das Angebot an sozial geförderten Wohnungen rapide ab, sodass auch in diesem Segment der Wohnungsnachfrage ein Mangel entstanden ist.
Beides – Mietwohnungsbau in größeren Einheiten und Sozialer Wohnungsbau – bedarf der Förderung durch die Stadt. Im Rhein-Main-Gebiet agieren starke Wohnungsbaugesellschaften, die ihre Leistungsfähigkeit nicht mehr nachweisen müssen, und die bei der Lösung der Frage für die Stadt geeignete Partner sein können.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme schafft die Möglichkeit, in Rödermark schon bei den anstehenden städtebaulichen Planungen Flächennutzungen für diese Wohnungsbaugesellschaften mit zu bedenken und in die Planungen einfließen zu lassen.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
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Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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