Rödermark. Warum der erste Doppelhaushalt für Rödermark?
Siehe Mitteilungen des Magistrat. Stavo 18.11.2014
Doppelhaushalt.
Tun wir einfach einmal so, als wenn es keine taktischen Gründe in Hinblick auf die kommende Kommunalwahl (2016) bzw. Bürgermeisterwahl (2017) geben würde.
Als Hauptgrund für den geplanten Doppelhaushalt 2015/2016 ist der in 2016 kommende kommunale Finanzausgleich (KFA) und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung (Finanzplanung) genannt worden.
Voraussichtlich wird die Stadt Rödermark in 2016 mit höheren Zuwendungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) rechnen können. Diese Zuwendung ist NICHT als irgendeiner besonderen Leistung der Stadt Rödermark zu verstehen. Der Verteilungsschlüssel ist verändert worden und Rödermark zählt zu den Gewinnern. Was hat das mit der Haushaltskonsolidierung zu tun, könnte man fragen.
Zu dem Vertrag zum kommunalen Rettungsschirm haben die damaligen Verantwortlichen (Kämmerer und Bürgermeister) einen Konsolidierungspfad erarbeitet. Steigerungen (z.B. Personalkosten, Gebühren, Steuer) wurden berücksichtigt. Geplant war, mit diesem Fahrplan einen ausgeglichenen Haushalt bis zu einem bestimmten Stichtag vorzulegen. Die Bürger haben bisher den größten Anteil zur Zielerreichung geleistet.
In 2014 hatten wir (Rödermark) unwahrscheinliches Glück. Bei der Haushaltseinbringung in 2013 stand der Kämmerer noch vor der fast unlösbaren Aufgabe, den Konsolidierungspfad einzuhalten. Aber, wie in einer Haushaltsrede bildlich erwähnt, kam ganz plötzlich eine Fee und hat ihr Füllhorn für Rödermark weit geöffnet. Ein Glücksfall rettete den Haushalt 2014.
In 2016 könnte sich der Glücksfall wiederholen. Man spricht zurzeit von 1,66 Mio. Euro unerwarteter Einnahmen aus dem KFA. UNERWARTET. Genauso UNERWARTET wie die Gelder in 2014. Aber was wird die Stadt mit den zusätzlichen Einnahmen machen? In den Konsolidierungspfad einarbeiten und sich dann mit fremden Federn schmücken? Wahrscheinlich ja. Aber könnte man als Bürger nicht folgendes erwarten:
BENUTZT DIE UNERWARTETEN EINNAHMEN ZUR SCHULDENTILGUNG. Wenn man diese Möglichkeit nicht nutzt, fragt man sich doch „War die Aufstellung des ursprünglichen Konsolidierungspfad nur BLENDWERK?“
Muss man wissen. Das Gerichtsurteil zur Neuberechnung des KFA wurde NACH der Unterzeichnung des Schutzschirmvertrages gefällt. Die Gelder, die man durch Urteilsspruch (KFA) bekommt oder nicht bekommt, sind UNGEPLANTE Einnahmen/Ausgaben. Diese Gelder waren NICHT Bestandteil des ursprünglichen Abbaupfades.
Würde man die zusätzlichen Einnahmen aus dem KFA in Höhe von 1,66 Mio. Euro zu Schuldentilgung nutzen, könnte die Stadt Rödermark pro Jahr 366.214,68 bei den Konditionen „5 Jahre 4%“ einsparen. Das wäre doch mal ein kleiner Beitrag zur Entlastung der kommenden Generation.
Abgesehen von einer Einsparung für die Erstellung von 2 Haushalten auf einem Schlag. Was bringt der erste Doppelhaushalt für Rödermark? Eine Planung über 2 Jahre funktioniert doch eh nicht. Siehe den Konsolidierungspfad ohne die GLÜCKLICHEN Geldzuweisungen von Dritten.
Der KFA, der 2016 zum Tragen kommt, kann doch nicht der wirkliche Grund für einen Doppelhaushalt sein.
Siehe auch:
Inhaltsverzeichnis zum Thema Haushalt
Zinssteuerung
Siehe Aktenmappe zu Stavo. Stand 04.12.2014
Damit Sie sich ein Bild davon machen können, worüber die Stadtverordneten abstimmen sollen, lesen Sie einfach den Artikel der Uni Ulm. Danach dürfte eine Entscheidung einfach sein. 🙁
[..]Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Absicherung des Darlehensportfolios der Stadt Rödermark zur Minimierung von Zinsrisiken zu.
Der Magistrat wird ermächtigt, eine entsprechende Richtlinie, in Anlehnung an den in der Anlage befindlichen Entwurf, zu erlassen.[..] Quelle: Aktenmappe zur Stavo.
Zinssteuerung. Vereinfacht ausgedrückt.
Es gibt 2 Parteien. Eine Partei (A) hat ein Darlehn mit FESTEM Zinssatz. Die zweite Partei hat ein Darlehn mit VARIABLEM (B) Zinssatz.
B sagt: „Ich will Sicherheit. Ich möchte mit einem festen Zinssatz kalkulieren können.“ Man sucht sich einen Partner, mit dem man seinen Zinssatz tauschen (VARIABEL gegen FEST) kann.
Das war es auch schon.
Wer ist aber der Gewinner?
Steigt der VARIABLE Zinssatz von B) innerhalb der Laufzeit ÜBER den getauschten FESTEN Zinssatz, hat B) gewonnen.
Bleibt der VARIABLE Zinssatz von B) innerhalb der Laufzeit UNTER dem getauschten FESTEN Zinssatz von A), hat A) gewonnen.
Zu den Risiken. Googeln Sie doch einfach ein wenig. Achten Sie aber darauf, dass Sie keine Artikel erwischen, bei denen auf „Währung“ spekuliert wird.
Ich möchte jetzt nicht in der Haut eines Stadtverordneten stecken, der seine Stimme für oder gegen den Beschluss abgeben muss.
Ich finde bei einem solch komplexen Thema, dass sehr viel Detailwissen voraussetzt, kann ein Stadtverordneter wohl kaum seine Ablehnung oder Zustimmung geben.
Nach der Abstimmung (wenn es dazu überhaupt kommen wird) werde ich einige Stadtverordnete bitten, mir den Beschluss genau zu erklären. Da mir auch die Risiken nicht bekannt sind, werde ich mich auch da mal schlaumachen. Es betrifft ja schließlich JEDEN Bürger in Rödermark. Wir und unsere Kinder haben den Schuldenberg abzutragen.
Siehe auch
» Auschusssitzung 5.11.2014
» Abbaupfad nicht erreicht. Soll man umziehen?
» Rödermark. Haushalt 2013. Abbaupfad.
» Karte zum Kommunalen Finanzausgleich (Zuschüsse)
» plain vanilla swaps
» Zinssatzswaps zu Sicherungszwecken
» Positive Tendenzen in der Swap-Rechtsprechung
» Zinsswaps
Rödermark internWann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen,
ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.