SPD verweigert Auseinandersetzung mit Doppelhaushalt

SPD verweigert konstruktive Auseinandersetzung mit Doppelhaushalt

Alleine schon die Ankündigung von Bürgermeister Roland Kern, bei der Haushaltseinbringung in Rödermark neue Wege zu gehen, stößt der SPD sauer auf. Ohne die geringste Kenntnis seines Inhaltes lehnten die Genossen einen Doppelhaushalt für ihre Kommune ab, noch bevor er überhaupt im Magistrat eingebracht war. Dabei handelt es sich keineswegs um ein „rotes“ Prinzip, denn im benachbarten Mainhausen konnte die SPD-Bürgermeisterin bei absoluter Mehrheit ihrer Partei einen Doppelhaushalt für 2015/2016 bereits im Dezember 2014 durchsetzen.[..] Lesen Sie weiter bei AL/Die Grünen

 
Siehe auch
SPD-Rödermark. Doppelhaushalt nein Danke!
 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rathaussturm und Umzug Urberach 2015

Rödermark. Rathaussturm
 
Bilder vom Rathaussturm 2015

Bilder vom Karnevalumzg Urberach 2015


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Eingruppierung Erzieherin (Nachtrag)

Nachtrag
Ob sich seit 2013 etwas geändert hat?

[..] Das Modell „Zulage Tarif+“:Anstelle einer tarifwidrigen Höhergruppierung für KinderpflegerInnen, ErzieherInnen im Gruppendienst und von LeiterInnen kleiner Einrichtungen schlägt die Verwaltung das Modell Tarif+ mit folgender Konzeption vor:[..] Lesen Sie weiter bei Stuttgart.de
Hervorhebungen durch den Admin.

Tarifvertrag für Baden-Württemberg.

+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.
Was ist der Unterschied?

Variante 1)
Man wird nach S8 bezahlt

Variante 2)
Man wird nach S6 bezahlt und die Differenz zu S8 wird als Zulage gezahlt.

Erzieherin Rödermark
Erzieherin Rödermark

Quelle: Webseite Stadt Rödermark 13.02.2015

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

[..]Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen, der die Vorlage des Magistrats wie folgt ergänzt, abstimmen:
Es ist im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung anzustreben, die Erzieherinnen und Erzieher nach S8 zu vergüten. Die Höhergruppierung soll im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden.[…] Quelle: 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark TOP 10.1

[..]Nach Gesprächen mit Eltern, Kita-Leiterinnen und den freien Trägern favorisiere der Magistrat diese so genannten linearen Steigerungen, sagte Sozialdezernent Jörg Rotter. Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf.[..]Quelle OP-Online

Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. (Hevorhebungen durch den Admin). Beschlussvorlage der Stavo 18.02.2015

Laut Presse und dem Antrag der Verwaltung wurde von den Eltern die Gebührenerhöhung von 3% deshalb akzeptiert, weil damit eine Höhergruppierung (nicht bezahlen nach S6 + Zulage) UND die Sicherung der Fachkräfte ermöglicht wird.

Was dann jetzt. Eingestuft nach S6 den Rest als freiwillige, jederzeit kündbare Zulage?

War nicht die Einstufung nach S8 von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen?

Siehe auch
» Rödermark. Erzieher(in) gesucht.
» Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.

Nachtrag. Zeitungsartikel.
19.02.2015 Besserer Lohn für Erzieher
Wenn Obertshausen jetzt eine ECHTE EinGRUPPIERUNG der Erzieher nach S8 durchführt, ist das Rödermärker Modell EinGUPPIEREN nach S6 + Zulage zu S8 zweite Wahl. Eine Erzieherin wird einen Arbeitgeber mit ECHTER EinGUPPIEREN nach S8 bevorzugen.

Nachtrag .Höhergruppierung
Scheint jetzt geklärt zu sein. Nach der Haushaltsverabschiedung werden die Erzieher(innen) nach S8 hochgruppiert. Bis dahin nach S6 bezahlt. Warum Herr Rotter bei der Ausschusssitzung die dahingehende Frage nicht so beantwortet hat oder konnte, mag sein Geheimnis bleiben.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Was soll der Stuss?

Ausschusssitzungen der Stadt Rödermark
kann man schon fast als geschlossene Gesellschaft betrachten.
Im Schnitt sind dort 1,5 interessierte Bürger anwesend.

Einer der Anwesenden berichtet in einem Blog über Besonderheiten von den Sitzungen. Ab und zu wird darum gebeten – da sich eine fast geschlossene Gesellschaft versammelt hat, ist dies möglich – über bestimmte Punkte nicht unbedingt zu berichten. Wohlgemerkt, es ist eine Bitte. Einer Bitte, der man aber nachkommt.

Wird aber am folgenden Tag genau über dieses Thema in der Presse berichtet, fragt man sich wirklich: „Was soll der Stuss? Hält man sich in Zukunft noch an eine solche Bitte in einer öffentlichen Sitzung?“ Nein, bestimmt nicht mehr, auch wenn einem gesagt wird: „Eine Berichterstattung wäre kontraproduktiv“

Warum schreibe ich jetzt nichts darüber? Ich habe nach der Bitte nicht mehr zugehört.

Ich könnte etwas zum NEUEN Projekt Odenwaldstraße schreiben. Belassen wir es damit: „Die Stadt Rödermark wird die Einladungen für den 21.02.2015 noch verteilen.“

Für die, die es in Abrede gestellt haben
Rödermark. Erzieher(in) gesucht.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Gesehen im Breidert.

10.02.2015 Gesehen im Breidert10.02.2015 Gesehen im Breidert
10.02.2015 Gesehen im Breidert

Nachtrag 17.00
Die Bemerkung zu dem Schild ist weg.

Da spülen aber gleich einige Gedanken hoch.
Das Schild dürfte meiner Meinung nach erst seit max. 24 Stunden (einschl. Nacht) dort gehangen haben. Glauben Sie, dass die Stadt Rödermark eine so kurze Reaktionszeit auf eine Bürgermeldung hat, um ein so belangloses Schild zu entfernen? Ich glaube kaum. Es sei denn, irgendeiner in der Stadt betrachtet dies als Frevel und Angriff auf die eigene Person und zeigt Schnelligkeit.

Bleibt eigentlich nur noch. Irgendeiner fand dieses Schild nach seiner eigenen, persönlichen Meinung als ungehörig und hat es entfernt.
 

Es gehört sich nicht, Schilder mit einem Kommentar zu versehen. Würde man dieses gutheißen, würden im Stadtgebiet viele Verkehrsschilder mit einem Plakat „Überflüssig“ versehen sein.
Die Offenbach Post ist für Kommentare sehr empfänglich und der Verfasser von „Was für ein Blödsinn“ könnte dieser Floskel noch seine Begründung anfügen. Mag ja sein, dass aus seiner Sicht die Auszeichnung Blödsinn ist, aber man sollte dies schon begründen. Begründen kann der Verfasser das auch hier in diesem Blog. Unter Kommentar. Völlig anonym.

Wenn man sich den Text auf dem Schild durchliest und dann den Kommentar sieht, macht der Kommentar wenig Sinn.

Genauso dreist wie das Anbringen empfinde ich aber auch das Entfernen. Das fängt im Wald mit den Zusatzschildern an und endet evtl. im Entfernen von nicht genehmen Wahlplakaten oder Suchschildern zu entlaufenen Haustieren.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?