Ein Interview mit Alexander Sturm. Zwar vom 17.06.2013, aber aktuell
FR) Hätten Sie nicht so gut repräsentieren können wie Kern? A.S) Ja, genau. Das ist nicht so meine Sache. Ich mache lieber.
FR) In welchem Punkt? A.S.) Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Rödermark weitere Gewerbegebiete braucht, um den Bürgern langfristig die Grundleistungen zur Verfügung stellen zu können.
FR) Kann die Stadt diese Standards einfach senken? A.S.) Ich glaube, da gibt es viel mehr Spielraum als man annimmt. Auch beim Brandschutz muss man sich fragen: Kann unsere Gesellschaft sich diese Standards langfristig leisten?
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Der Artikel „Gegenwind für Steuerpläne“ in der Offenbach Post ist (noch) nicht bei OP-Online zu lesen.
Jeder, der aber nur ein wenig Interesse an Rödermark hat, sollte sich alleine wegen diesem Bericht heute die Offenbach Post besorgen.
In dem Artikel steht z.B.
» Jürgen Hagenlocher (GF Videor): „Die Standortfrage stellt sich NOCH nicht. (Man achte auf NOCH)
» Die Unterstützung der Interessengruppen und Vereine müsse überprüft werden.
» Freie und günstige Flächen in Eppertshausen sind fast eine Aufforderung, Rödermark als Standort aufzugeben.
» Die Wirtschaft in Rödermark leistet schon jetzt einen Mehrbeitrag zur Haushaltskonsolidierung.
» Bürgermeister Kern bricht Versprechen.
» Die Situation der Gewerbetreibenden verschlechtert sich.
» Die Politik ist nicht bereit, unbequeme Sparmaßnamen einzuleiten
Der Artikel liest sich ganz anders als die Mitteilung vom Bürgermeister im Ausschuss am 12.03.2015
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Eigentlich wollte ich mich zu dem Thema der Gehaltsanpassung der Erzieher nicht mehr äußern. Wird auch langsam albern.
In der Zeit nach der letzten Ausschusssitzung bis heute wurde ich von einigen Leuten (auch Mitglieder der Stavo) sanft (euphemistisch) gebeten, meine Artikel zur EINGRUPPIERUNG zu korrigieren. Man sagte mir auch, die Gruppe S7 gibt es nicht.
Bei der Ausschusssitzung am 12.03.2015 wurde von Herrn Rotter zur „Höherstufung um zwei Stufen“ (Stufen ist übrigens der FALSCHE Begriff) sinngemäß gesagt: „() die keine Ahnung haben, sollten den Mund halten ()“
Ich habe von der HöherGruppierung um zwei Gruppen geschrieben. Auch unser Bürgermeister hat dies in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts erwähnt. Da in der Rede explizit von Anhebung S6 nach S8 gesprochen wurde, meinte der BM sicher nicht Gehaltstufen, sondern Gehaltsgruppen. Es gibt in dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2015 KEINE Stufe S8 (wenn man Stufe mit S abgekürzt hätte)
[..]Benehmen mit den Elternbeiräten seit 2014 die KiTa-Gebühren jährlich um 3%, dies allerdings gekoppelt mit einer Anhebung der Gehälter vom Tarif S6 auf S8 ab Januar 2015 – also immerhin zwei Gehaltstufen,[..] Quelle: Einbringung Doppelhaushalt 2015/2016 BM Roland Kern
Würde ich jetzt meine Artikel den Passus – Erzieher werden um zwei GehaltsGRUPPEN höherGESTUFT – korrigieren, würde das:
1) Nicht meinem Verständnis entsprechen.
2) Ich würde dem Bürgermeister widersprechen.
Gruppe / Stufe. Ist das nicht egal
Ob man jetzt von Stufen oder Gruppen redet, ist das nicht völlig egal?
Nein, egal ist das bestimmt nicht. Es sind GRAVIERENDE Unterschiede. Nicht nur in der Bezahlung. Was wichtiger ist, ist bei der GRUPPE die Qualifikation und damit für jeden Mitarbeiter die Aufwertung seiner Arbeit. Benennt man als zuständiger Dezernatsleiter nicht genau die geplante Anhebung (Stufung, Gruppierung) wird man nur für Verwirrung sorgen. Man kann auch nicht einfach sagen: „Man weiß schon, was gemeint ist“
Aber die Hauptsache ist, die Erzieher(innen) haben alles richtig verstanden, sind zufrieden und es wird wie versprochen gehandelt.
Abschließend stellt sich für mich die Frage, „Wen hat Herr Rotter gemeint, wenn er sinngemäß sagt – „… Die keine Ahnung haben, sollten den Mund halten ..“?
Hat er den Bürgermeister, mich oder beide gemeint? Zu sich selber sagt man ja nicht, man soll den Mund halten.
Quelle: Spiegel.de Der Dezernent schafft nur Verwirrung. Und Wissende sollen den Mund halten.
Es ist doch zum Mäusemelken, was da so geschrieben/gesagt wird. Da sagt der zuständige Dezernatsleiter, Herr Rotter, die freiwillige Anhebung der Stadt Rödermark in 2015 ist nur eine Stufe (er meint sicherlich Gruppe) weil es S7 nicht gibt. Jedenfalls hat er mir dies nach der Ausschusssitzung versucht zu erklären. Jetzt kann man einer Grafik vom kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen (KAV Hessen) entnehmen, dass die Höhergruppierung von S6 um vier GehaltsGRUPPEN eine Eingruppierung in S10 bedeutet. Da es laut Herrn Rotter die S7 nicht gibt, muss es doch S11 sein. Was ein Durcheinander.
Zum Abschluss. Herr Rotter kennt wohl seinen eigenen Stellenplan nicht. Würde er einmal einen Blick in den Haushaltsplan 2014 werfen, dann wird er feststellen, dass es dort eine S7 gibt und auch ein Mitarbeiter aufgeführt ist.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Schilder auf der Triftbrücke. 30 km/h und Brückenschaden.
Was für ein Brückenschaden? Die Stadt konnte gestern dazu keine Auskunft eben.
Da Bundesstraße. Hessen Mobil zuständig.
Eine gute Partnerschaft sieht anders aus. Hessen Mobil stellt auf und die Stadt wird nicht informiert.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Konsequenterweise muss der Breidertring mit einer Installation, ähnlich der in Messenhausen, umgestaltet werden. Zur Sicherheit der Kinder.
Am 11.03.2015 hat der verantwortlichen Dezernatsleiter, Herr Rotter, die „Messenhäuser Installation“ als eine notwendige Maßnahme zur Sicherheit der Kinder (Schulkinder, Bushaltestelle) bezeichnet.
Ist Herr Rotter jetzt konsequent, wird er ähnliches auch auf dem Breidertring installieren müssen. Wenn die Kinder in Messenhausen vor den Autos geschützt werden, müssen die Kinder auf der Rennstrecke Breidertring auch geschützt werden. Oder wird hier mit zwei Maß gemessen.
Nahe am Breidertring gelegen, gibt es:
2 Kindergärten, 1 Pflegeheim, 1 betreutes Wohnen, 1 Schule, Haltestellen Schulbus
Was hat Messenhausen?
Das nachfolgende Bild stellt laut den Stadtverordneten (zumindest der Fraktionsführer), Bürgermeister, Ordnungsamt und ADAC KEINE Gefährdung für Kinder dar.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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