Neujahrsempfang Stadt Rödermark.
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Ich muss schon sagen, eine sehr gut gelungene Veranstaltung, die durch Bürgermeister Roland Kern hervorragend moderiert wurde.
Ich habe wie ein Luchs aufgepasst, welche Wahlkampfsprüche jetzt wohl kommen werden. Nichts. Rein gar nichts.
Was Bürgermeister Kern zur Sprache brachte, war kein Wahlkampf. Es ging immer um die Sache.
Stichpunkte.
» Neujahrsempfang war sehr gut besucht.
» Der Name von Thomas Kruger ist Tobias Kruger.
» Rödermark hat jetzt 27.045 Mitbürger (ca. 200 Flüchtlinge).
» Wir sind eine wohlhabende Stadt unter dem Schutzschirm.
» Der Schutzschirm war ein Mittel zur Wahrheit. Dadurch war die Möglichkeit gegeben, alles auf den Prüfstand zu stellen.
» Herr Kern bedankte sich bei den Bürgern für das Verständnis für die vorgenommenen Steuererhöhungen.
» Rödermark hat in zwei Jahren einen ausgeglichenen Haushalt.
» Danach werden wir nicht mehr Geld ausgeben als wir einnehmen.
Bürgermeister Kern sprach auch von seinem Glück, in Anlehnung an die Geldzuweisungen von Land und Bund, welche ihm während der Zeit als Stadtkämmerer widerfahren sind. Es sagte auch: „Ich habe lieber Glück als Pech“. Wohl wahr, trifft auch auf mich zu.
Die Rede von Staatsminister der Finanzen, Herr Dr. Thomas Schäfer, drehte sich in der Hauptsache um den Segen des Schutzschirmes und des neuen „Kommunalen Finanzausgleich“. Er sprach auch von den Städten, ohne den Namen von z.B. Frankfurt zu nennen, die vorhaben, gegen diesen neuen Finanzausgleich zu klagen. Er hat diese dazu eingeladen, ein aus seiner Sicht aussichtsloses Verfahren anzustreben.
Herr Dr. Schäfer brauchte sein Gastgeschenk nicht eigenhändig zu seinem Auto tragen. Diese Aufgabe hat Bürgermeister Kern übernommen, obwohl genügend Mitarbeiter bereitstanden.
Natürlich muss ich auch etwas Negatives schreiben. Schließlich bin ich dies meinem Ruf als „Hetzblogger“, so nennen mich einige Stadtverordnete, schuldig. Da mir auch nach heftigsten Überlegungen nichts eingefallen ist, habe ich einige Anwesende gefragt.
Hier das Ergebnis: „Wie Sie sehen, sie sehen nichts.“
Rödermark intern.Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?