Wie von der Stadtverordnetenversammlung am 16.2.2016 beschlossen, ist beabsichtigt, auf dem bisherigen Gewerbegrundstück Maybachstraße 4 sukzessive Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. Dieses Angebot wurde schon vor einiger Zeit vom bisherigen Eigentümer an die Stadt herangetragen. Der jetzt neue Eigentümer, Herr Roger Frank, der auch die Unterkunft in der Odenwaldstraße (frühere Polizeistation) betreibt, hat dies aufgegriffen und mit der Stadt eine dahin gehende Vereinbarung getroffen. Demnach sollen zunächst zum 1. Juni 40 Personen und zum 1. September weitere 20 Personen untergebracht werden. Die Höchstzahl ist auf 150 festgelegt, die möglicherweise im nächsten Jahr ausgeschöpft werden könnte. Allerdings lässt es der Vertrag auch zu, normale Wohnungen zu schaffen, falls die weitere Entwicklung dies zulässt bzw. erfordert.
Bürgermeister Roland Kern: „Selbstverständlich soll darauf geachtet werden, dass jegliche Nutzung nachbarschaftsverträglich erfolgt. In Ansehung der guten Erfahrungen, die wir in der Odenwaldstraße gemacht haben, sind wir sicher, dass dies so sein wird.“
In einem Rundschreiben haben Bürgermeister Kern und Erster Stadtrat Rotter die Nachbarn zu einem Informationsaustausch eingeladen für Freitag, den 8. April 2016.
Quelle: roedermark.de
Vorläufige Bleibe für 150 Flüchtlinge in Ober-Roden
Rödermark intern.Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?