Karl Schäfer. BM-Kandidat der AL/Die Grünen.

Karl Schäfer, der Direktor des Arbeitsgerichts Darmstadt, ist Bürgermeisterkandidat der Anderen Liste. Die grüne Parteibasis schickte den 55-Jährigen mit einem mächtigen Vertrauensvorschuss ins Rennen um die Nachfolge von Roland Kern, dessen zweite Amtszeit am 31.5.2017 endet. Lesen Sie weiter bei OP-Online



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Turbo-Internet kommt vom Dach

Rödermark Turbo-Internet kommt vom Dach

Können regionale Funknetzwerke das schnelle Internet garantieren, auf das die großen Telekommunikationsunternehmen und mehrere öffentliche Versorger die Rödermärker seit Jahren warten lassen? Drei Geschäftsleute aus drei Branchen haben ein Projekt angestoßen, das auf Richtfunktechnik, also Antennen, basiert und ohne teure Glasfaserleitungen auskommt. Lesen Sie weiter bei OP-Online


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Zurücknahme der Höhergruppierung

Zurücknahme der Höhergruppierung

Rede von Samuel Diekmann bei der Stavo am 21.06.2016
(Hier die Nachvertont Rede)

Erzieherinnen und Erziehergehalt
Samuel Diekmann

Zurücknahme der Höhergruppierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun, denn gegen diese Neugruppierung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.
Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordneten eingehen. Wir haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern vor rund einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts!
Im Februar 2014 hieß es in der Beschreibung des Sachverhaltes unseres gemeinsamen Beschlusses, dass man sich 3 x mit Elternvertretungen getroffen hat mit dem Ergebnis, ich zitiere:
Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals nach S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte für die Kinderbetreuung in Rödermark, verbunden werden.
Was heißt das im Klartext? Die Grundlage unseres damaligen Beschlusses war die Absprache mit den Elternvertretungen, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen in S8 (heute S8b) eingestuft werden… intensiv besprochen – versprochen! Und jetzt?!
Im Januar 2015 wurde das Ganze dann auch den Erzieherinnen und Erzieherinnen durch den Magistrat schriftlich in einer uns vorliegenden Nebenabrede zum Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt, als Sofortmaßnahme wurde eine Zulage verabredet:
§ 2 Die Zulage entfällt nachdem der Haushaltsplan für das Jahr 2015 in Kraft getreten ist und die Höhergruppierung nach Eg S 8 durchgeführt wurde.
Jetzt stellen wir fest, dass die Erzieher aber scheinbar niemals wirklich – wie versprochen – in die S8 eingruppiert wurden, dies soll nun alles nur ein Missverständnis sein…?!
Sie argumentieren heute die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? Mit der erwähnten…
Nebenabrede,
Gehaltszetteln,
Stellenplan
Begründung unseres Beschlusses aus 2015

… mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgehen.
Sie, Herr Bürgermeister, Herr 1. Stadtrat, und wir, die Stadtverordnetenversammlung haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen, Eltern und der Öffentlichkeit zugesagt, dass unsere Fachkräfte besser bezahlt werden und höhergruppiert werden und nur weil jetzt dem Magistrat der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen alle Zusagen zurückgenommen werden!
Lassen Sie uns, uns alle ehrlich machen. Wir diskutieren hier keine Zurücknahme einer „freiwilligen Leistung“, sondern die Rücknahme unseres Versprechens!
Die Begründungen im Antrag des Magistrats sind auch nicht überzeugend:
„(1) Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung“ – stimmt, aber diese (freiwillige) übertarifliche Leistung sollte nur solange bezahlt werden, bis die tatsächliche Höhergruppierung in S8 (alt) vollzogen ist (siehe Nebenabrede). Das wurde scheinbar nie getan – das ist der eigentliche Skandal!
„(3) Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.“ – komisch, unsere Nachbarkommunen sehen das wohl anders. Die Tätigkeitsmerkmale für S8 alt sind die gleichen wie die der neuen S8b. Wussten Sie, Herr Bürgermeister und Sie Herr 1. Stadtrat, dies bereits damals und haben in vollem Bewusstsein, dass für Sie, die Stadt eine Höhergruppierung nicht in Frage kommt, das Versprechen abgegeben? Oder hatten Sie sich in einer solch wichtigen Frage nicht ausreichend informiert?
„(5) Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.“ – hier liegt der Hund begraben! Die Stadtspitze und die sie tragende Mehrheit können oder wollen das alte Versprechen nicht leisten bzw. einlösen.
„(7) Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.“ – das wird sich zeigen! Erste Anzeichen, dass Ihnen jetzt schon einige Bewerber wieder abgesprungen sind gibt es doch bereits und auch einige enttäuschte Erzieher bei uns überlegen sich zu gehen. Und einmal ehrlich: Wie lange haben Sie denn getestet, ob eine tariflich abgesicherte erhöhte Bezahlung, zusammen mit den von Ihnen genannten besonders guten Arbeitsbedingungen in unseren Kitas, nicht attraktiv wären? Wir alle wissen es: überhaupt nicht!!!
Mancher hier anwesende Stadtverordnete ist selber Mama oder Papa, hatte oder hat selber Kinder in einer Rödermarker KITA. Ja mancher war hier sogar als Elternteil sehr aktiv, hat mit Feste organisiert, war selber Mitglied der Elternvertretung… – und heute?! Wie können Sie hier heute einfach so mitmachen?
Ich sage, lassen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, von keinem fraktionellen Druck in ihrer Abstimmung beeinflussen – sie sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet, sonst gar nix…
wenn Sie Zweifel haben, dann enthalten Sie sich wenigstens…
und wenn Sie mutig sind und zu unserem Versprechen an die Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern stehen wollen, dann lehnen Sie diese Vorlage zusammen mit uns ab!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Hier die Nachvertont Rede)
 
 
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Erzieherinnenentgeld. Rechtslage

Erzieherinnenentgeld 21.06.2016
Pressemeldung der SPD Rödermark

Von Justyna Rulewicz, SPD Stadtverordnete

Antrag auf Absetzung des Antrags, Rechtslage

Die SPD-Fraktion beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Unabhängig davon, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema auch für uns von großer Bedeutung ist, müssen hier die rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung ist juristisch gesehen vorliegend jedoch nicht zuständig. Gemäß § 73 Abs. 1 HGO gehören Personalangelegenheiten zu den Aufgaben der Gemeindevertretung, mithin des Magistrats.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Jahr 1994 eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema erlassen (Beschluss vom 22.12.1994 – G TG 3242/94). Das Gericht stellte klar, dass die Vorschrift durch die Zuweisung der Personalangelegenheiten an den Gemeindevorstand den Grundsatz durchbricht, wonach die wichtigen Entscheidungen von der Gemeindevertretung getroffen werden (§ 9 Abs. 1 S.2 HGO). Damit begründet der Paragraf eine ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats.
Dies führt dazu, dass ein dennoch getroffener Beschluss formell rechtswidrig wäre, sodass wir Herr Bürgermeister Kern darauf aufmerksam machen, dass er dieses Beschluss gem. § 63 Abs. 1 S.1 HGO widersprechen müsste.

Siehe auch
 
Artikel der SPD Rödermark zu dieser Stavo und zu diesem Punkt.
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

„Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher

Streit um das Erzieherinnengehalt in Rödermark
„Goldener Pinsel für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher.“

Pressemeldung der SPD Rödermark.

(Rödermark)Bereits im Vorfeld der gestrigen Stadtverordnetenversammlung gab es Proteste enttäuschter Erzieherinnen und Erzieher sowie der betroffenen Eltern um das Gehalt der Erzieher/-innen in Rödermark. Die SPD verlangte in der gestrigen Sitzung eine Absetzung des Tagesordnungspunktes zur Entlohnung des KITA-Personals. Mehrheiten dafür fand sie nicht.

„Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe“ hieß der Tagesordnungspunkt der einigen politischen Sprengstoff für den Bürgermeister und seinen 1. Stadtrat Jörg Rotter bedeutet. Kurz vor der Sitzung überreichte der Personalratsvorsitzende der Stadt Rödermark dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Sven Sulzmann stellvertretend für den Magistrat einen goldenen Pinsel für das Anschmieren des Kitapersonals bei deren Entlohnung.

In dem vom Magistrat eingereichten Antrag wurde eine Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in eine nach den letztjährigen Tarifverhandlungen neu geschaffenen Stufe S8a als Ersatz für die nicht mehr existierende alte Stufe S6 vorgeschlagen Dagegen hatte sich bereits im Vorfeld Widerstand der Erzieherinnen und Erziehern, mit der Forderung weiter in der neu geschaffen höheren Stufe S8b, die alte S8 ersetzt, eingestuft zu bleiben, formiert. Der Streit entzündete sich an einer diesen städtischen Angestellten.

Hitzige Diskussionen in den Ausschüssen
Bereits in den vorangegangenen Ausschüssen wurde heftig gestritten. In der Diskussion des Ausschusses für Familien und Soziales wunderten sich beispielsweise auch die Freien Wähler Rödermark (FWR) darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt überhaupt von den Stadtverordneten besprochen werden sollte. Diese Entscheidungen sei eigentlich Sache des Magistrats und nicht die der Stadtverordneten. Schon in der Ausschussrunde dementierte die Stadt durch Stadtrat Rotter, dass es in der Vergangenheit eine Vereinbarung zur Höherstufung der Erzieher in die alte S8 (heute S8b) gegeben hätte, sondern es sich hier lediglich um freiwillige Höherbezahlung gehandelt habe. Hier wollte es die FDP genau wissen und forderte den Magistrat dazu auf, den Fraktionen die erwähnte Nebenabrede zum Arbeitsvertrag einsehen zu lassen. Nachdem die Vereinbarung vorlag, entpuppte sich die Aussage von Stadtrat Rotter als wacklig! In der Nebenabrede heißt es u.a., dass eine Höhergruppierung nach Eg S8 (nach dem neuen Tarifvertrag nun S8b) ab dem neuen Haushaltsplan 2015 durchgeführt werden würde. Auch auf Gehaltsabrechnungen der Erzieher war diese vermeintlich freiwillige Leistung als Höhergruppierung vermerkt. Unterschrieben wurde diese Vereinbarung im Januar 2015 von den einzelnen Erziehern sowie Bürgermeister Roland Kern und dem Stadtrat und zuständigen Sozialdezernenten Jörg Rotter.

Die Debatte in der Stadtverordnetenversammlung
In der Aussprache der Stadtverordnetenversammlung vor gut gefüllten Zuschauerplätzen legte der Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterkandidat der SPD, Samuel Diekmann, den Finger in die eigentliche Wunde. „Ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun. Denn gegen diese Einstufung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen. Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordnete eingehen. Wir haben den Erziehern und Eltern vor gerade einmal einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts! Sie argumentieren hier die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieher niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? In ihrer Unterschriebenen Nebenabrede, mit den Gehaltszetteln, dem Stellenplan und in der Begründung unseres Beschlusses aus 2015 – dass die Gebührenerhöhung in den Kitas anteilig zur Finanzierung Höhergruppierung verwendet werden sollen – mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgegangen sein. Sie haben den Erziehern, Eltern und Öffentlichkeit zugesagt, dass die Erzieher besser bezahlt und höhergruppiert werden würden. Und nur weil Ihnen der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen jetzt alle Zusagen zurückgenommen werden!“

Diekmann nannte das Vorgehen Augenwischerei. „Selbstverständlich soll hier eine Höhergruppierung zurückgenommen werden! Wir diskutieren hier keine Zurückname einer freiwilligen Leistung, sondern die Rücknahme eines Versprechens“, so Diekmann weiter.

Die ganze Rede von Samuel Diekmann finden Sie hier: www.spd-roedermark.de/fileadmin/pressearchiv/Diekmann_Rede_Erzieherinnenentgelt.pdf PDF Download

Bürgermeister Kern und Stadtrat Herr Rotter wiederholten ihre bekannten Argumente, dass eine Einstufung nicht erfolgt sei und die Stadt sich die Kosten in Höhe von 300.000 € nicht leisten könne. Die Fraktionen der Koalition schlossen sich vorbehaltlos dieser Auffassung an, während FWR und FDP kritische Anmerkungen machten, sich aber aus Kostengründen der von ihren Fraktionen den Erzieherinnen und Erzieher sowie den Eltern gegebenen Zusage aus vorgenannten Gründen absetzten.

SPD-Vertreter Norbert Schultheis betonte nochmals, dass die Bezahlung nach 8b keine freiwillige Leistung sei, wenn sich der Magistrat 2015 an seine Zusage zur Höhergruppierung gehalten hätte.

Nachdem der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert die Rede seines Kollegen und Pastors Samuel Diekmann (SPD) als Moralpredigt bezeichnet hatte, bat der SPD-Stadtverordnete Jochen Zeller den Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzmann, in Zukunft auf die Einhaltung angemessener Umgangsformen zu achten. Bezüge auf private und berufliche Tätigkeiten durch Kolleginnen und Kollegen dürften im Umgang der Stadtverordneten keinen Raum haben.

Zum Abschluss der Debatte legte die SPD-Stadtverordnete Justyna Rulewicz ausführlich die juristische Seite des Antrags des Magistrats klar und betonte, die Entscheidung über den Inhalt der Vorlage liege eindeutig im Aufgabenbereich des Magistrats. Aus dieser Sicht stellte Rulewicz den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes und damit der Abstimmung.

Zur rechtlichen Situation finden Sie das Statement von Justyna Rulewicz hier: PDF Download
SPD und FDP stimmten dem Antrag zu, der vom übrigen Haus abgelehnt wurde. Daraufhin beantragte die SPD namentliche Abstimmung, bei der alle SPD-Stadtverordneten den Antrag des Magistrats ablehnten. Der Rest des Hauses stimmte geschlossen zu.

„Wir wollten mit der namentlichen Abstimmung erreichen, dass man sich nicht hinter einer Fraktion verstecken konnte, sondern dass jeder Einzelne Flagge zeigen musste. Unsere Fraktion hat geschlossen gegen den Antrag gestimmt. Wir stehen zu unserem Wort an die Eltern und Erzieher“, so Hidir Karademir Parteivorsitzender der SPD. Er bemängelte, dass sich die andern Fraktionen in wohlfeilen Ausführungen über die Notwendigkeit einer Gleichstellung der Bezahlung mit den Grundschullehrinnen und -lehrern in ferner Zukunft ergingen, aber in ihrem Handlungsbereich hinter ihre Zusagen zurückfielen.

Siehe auch
 
» Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.