Nachtrag (siehe Ende) vom 1.10.2016
Am 16.2.2016 wurde den Stadtverordneten bei der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage der Verwaltung
Über das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen des Bundes und das Gesetz zum Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm…….Die Gelder sollen für die Straße „Am Schwimmbad“ im Stadtteil Urberach und die Straße „Am Wiesengrund“ im Stadtteil Ober-Roden Verwendung finden.
zur Abstimmung vorgelegt.
Den Stadtverordneten wurde erklärt und auch in der Vorlage schriftlich aufgeführt, dass die Stadt Rödermark aus dem Landesprogramm 0,598 Millionen Euro abrufen kann. Auf Grundlage dieser Zahlen wurde beschlossen, diese Mittel in Höhe von 0,598 Millionen Euro vollumfänglich für grundhafte Erneuerungen von Straßen einzusetzen. Gemeint waren die Straße „Am Schwimmbad 620.000.00 Euro Gesamtkosten“ im Stadtteil Urberach und die Straße „Am Wiesengrund 260.000,00 Euro Gesamtkosten“ in Ober-Roden.
Jetzt, nachdem mit den Sanierungen begonnen wurde, kommt in der Ausschusssitzung vom Bürgermeister eine neue Zahl. Es sind nicht 0,598 Mio. Euro, sondern nur ca. 0,474 Mio. Euro, die das Land Hessen nun überwiesen hätte. Auf Nachfrage wurde gesagt, dies sei die volle Fördersumme, mehr gäbe es nicht. Die Differenz zu den 598.000 € wäre als Eigenanteil von 20 % von der Stadt zu tragen. Den Stadtverordneten sowie den Bürgern wurde aber mehrfach und auch schriftlich erklärt, dass Rödermark rund 600.000 € aus dem Investitionsprogramm des Landes erhält. Das ergibt eine Differenz von ca. 120.000,00 Euro. (so jedenfalls berichtete ein Teilnehmer der Sitzung)
Was jetzt? Hat man uns vorher verarscht? Verarscht wäre nach dem Nachtrag zu hart formuliert. Man kann sagen: „Man hat unzureichend informiert“ Welche Zahl ist nun richtig: die breit kommunizierte oder die jetzt als unbeachtete Mitteilung im Ausschuss genannte. Gilt das gleiche auch für die Zahl zum Bundesinvestitionsprogramm? Immerhin hat der Bürgermeister am 6.10.2015 öffentlich mitgeteilt, dass „die Stadt Rödermark aus dem kombinierten Bundes- und Landesprogramm für kommunale Infrastruktur einen Gesamtbetrag von 2.520.082 € erwarten kann“. Sind es jetzt 2,5 Millionen oder nicht?
Nachtrag: Bezieht man den Nachtrag mit ein, könnten der Betrag um 10% niedriger ausfallen. Die 10% werden über Darlehn gewährt)
Die Ausschusssitzung habe ich nicht besucht. Die Angabe, dass nicht wie angegeben 0.598 Mio. an Fördergelder abgerufen werden können, sondern nur ca. 0,474 wurde mir von einem Teilnehmer der Ausschusssitzung mitgeteilt.
Sollte mir eine falsche Zahl genannt worden sein, bitte ich mir dies mitzuteilen.
Sollte die Zahl jedoch stimmen, wäre dies ein Skandal, über den es sich wirklich lohnt aufzuregen.
Nachtrag 1.10.2016
Bei Fragen zu Vorgängen in Rödermark, die sich nicht um „Ordnung und Sauberkeit drehen“, hat man vielfach große Schwierigkeiten bestimmte Sachverhalte aufzuklären. Man muss sich alles selbst sehr hart erarbeiten.
Den genannten Landeszuschuss in Höhe von 0,598 Mio. Euro bekommt die Stadt nicht ohne Gegenleistung. Die von mir aufgeführte Diff. von 120.000,00 wird in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt.Quelle: https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/kip_foerderliste_-_stand_20._august_2016.pdf
Aus dem zur Abstimmung vorgelegte Antrag ist schwerlich zu erkennen, dass ein Betrag von 120.000.00 Euro als Darlehn gewährt wird.
Warum ist dieser Betrag nicht in der Tabelle, die den Stadtverordneten zum Antrag beigelegt wurde, in dieser Deutlichkeit (Darlehn) aufgeführt.
Ähnlich sieht es bei dem Bundesprogramm aus.(Siehe hier). In dem Antrag zur Stadtverordnetenversammlung
„Förderantrag gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für den Neubau einer Kinderbetreuungsstätte“
hat man, so wie es sich gehört, ganz klar die Fördermittel und den Darlehnsbetrag getrennt aufgeführt.
Siehe auch
» Aktenmappe der Stavo am 16.02.2016
» Aktenmappe der Stavo am 11.10.2016
» Rödermark. Bald eine schöne Straße für die Berufsakademie
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.