Für Sparfüchse in Rödermark. Ein Grund, um Roland Kern zu wählen
In Obertshausen wird der Bürger zu Kasse gebeten, weil man dort die Straßen „grundhaft erneuern“ muss. Die geschätzten Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 10.000.000,00 Euro (Rödermark 15.000.000.00 siehe weiter unten)
[..]Jetzt ist es beschlossene Sache: Ab dem 1. Januar 2017 tritt die Satzung zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge in Kraft. Bereits im Juli dieses Jahres hatten sich die Abgeordneten für ein Modell entschieden, dass den Bürgern öfter kleine Beiträge und nicht eine große Summe Geld für die grundhafte Erneuerung der Straßen abverlangt.[..] Quelle: OP-Online.de
Da haben wir es in Rödermark gut. Wir müssen eine solche Gebühr nicht zahlen. Wir lassen unsere Straßen verrotten oder die Straßen müssen notdürftig geflickt werden. Und wenn wir diesen Zustand beibehalten wollen, müssen wir nur Roland Kern für weitere 2 Jahre zum Bürgermeister wählen. Warum? In 2015 hat Herr Kern gesagt:
[..]Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 – (Hervorhebung durch den Admin)
2015 gesagt + 5 Jahre. Demnach haben wir bis 2020 (wenn H. Kern dann noch BM ist) unsere Ruhe vor den Bauarbeiten an unseren Straßen und einer neuen Gebühr. Die Straßen sind dann zwar nur noch mit einem SUV zu befahren. Wir haben Geld gespart. Am falschen Ende gespart: Infrastruktur verrottet.
Ein Spruch gefallen in einer Ausschusssitzung zu den grundhaft zu erneuernden Straßen: „Kaputter als kaputt geht nicht.“
Was die Sparfüchse beachten müssen, wenn man bei Roland Kern sein Kreuz macht. Wie sieht es zurzeit mit unseren Straßen in Rödermark aus
Wie schrieb die Offenbach Post am 10.9.2015 so schön?
[..]15 Millionen Euro würde es kosten, das rund 100 Kilometer lange Netz städtischer Straßen wieder in einen neuwertigen Zustand zu versetzen[..] Quelle: OP-Online
Und „wieder in einen neuwertigen Zustand“ bedeutet „grundhafte Erneuerung“. Und das geht nur mit einer Straßenbeitragssatzung.
Geht es nicht ohne eine Straßenbeitragssatzung?
Erinnern Sie sich an den einen Artikel vom 5.8.2016. Dort wird beschrieben, dass man für die „grundhafte Erneuerung“ einen fiktiven Straßenbeitrag erhoben hat. Nur mit dieser Vereinbarung wurde die grundhafte Erneuerung im Rahmen des Kommunalen InvestitionsförderProgramm (KIP) der Landesregierung genehmigt. Sprich: „Ohne Straßenbeitragssatzung (wie auch immer) keine grundhafte Erneuerung!“
Was man nicht übersehen darf
In Obertshausen wurde über den Anteil der Stadt gestritten; 25% oder 50%. Mir persönlich wäre ein Anteil von 50% natürlich lieber. Ob 25% oder 50%; was macht den Unterschied? Es ist eine Sache der Verteilung.
» Der Bürger muss immer 100% zahlen. Egal ob 25% oder 50% von der Stadt kommt.
» Jeder Vermieter würde sich über einen hohen Anteil der Stadt freuen. Der Anteil der Stadt wird ganz oder teilweise über die Grundsteuer B eingezogen. Die Grundsteuer B ist umlagefähig, die wiederkehrenden Beiträge nicht. Ein hoher Anteil der Stadt senkt die Gebühr bei den wiederkehrenden Beiträgen und damit die nicht umlagefähigen Kosten.
» Jeder Hauseigentümer (ohne Vermietung) würde sich über einen hohen Anteil der Stadt freuen. Ein hoher Anteil der Stadt senkt die Gebühr bei den wiederkehrenden Beiträgen.
» Jeder Mieter würde sich über einen niedrigen Anteil der Stadt freuen. Der Vermieter zahlt höhere Beiträge die nicht umgelegt werden können.
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
Rödermark intern.Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?