Jetzt kommt wohl noch der Motzenbruch dazu.
In der Niederschrift der Stavo können Sie nachlesen, dass geprüft werden soll, ob das Gelände für Wohnungsbau geeignet ist. Ein Ergebnis ist mir nicht bekannt. Gesagt wurde, der Verkaufserlös (Motzenbruch) soll helfen, den Neubau KiTa Festplatz zu finanzieren. Es kamen in letzte Zeit allerdings Zweifel auf, ob an diesem Plan der Magistrat noch festgehalten wird.
Jetzt steht es in aller Deutlichkeit bei OP-Online.
[..]Auch auf dem Gelände der in die Jahre gekommenen Kita Motzenbruch wird’s wohl keine Wohnungen geben. Erster Stadtrat Jörg Rotter will das Gebäude als Reserve für die U3-Betreuung erhalten.[..] Siehe OP-Online
OK, das sind die Pläne vom Magistrat. Aber das Sagen hat nicht der Magistrat, sondern in diesem Fall die Stadtverordneten.
Zu dem Zustand der Kindertagesstätte.
[..]Das Parlament könne dann in der Dezembersitzung entscheiden. Das 1971/72 errichtete Gebäude des Familienzentrums Am Motzenbruch entspricht es nicht mehr heutigen Standards. Quelle: OP-Online
So wie ich und auch verschiedene Stadtverordnete das verstanden haben, soll die KiTa Motzenbruch aufgegeben werden, weil die notwendigen Anforderungen nicht mehr gegeben sind, mehr Räumlichkeiten erforderlich sind und hohe Renovierungskosten anstehen.
Der neue Kindergarten schafft Abhilfe. Mehr Fläche für die Kinder. So wie von dem planenden Architktenbüro (Herr Karawassilios ) vorgetragen wurde, ist auch an eine schnelle und sehr kostengünstige Erweiterung des Kindergarten gedacht worden.
Und was kommt jetzt? Plötzlich will man trotz Neubau und Erweiterungsmöglichkeit den Motzenbruch als – Reserve für die U3-Betreuung – behalten. Was ist mit den Renovierungskosten (s.o. „entspricht es nicht mehr heutigen Standards“) oder geht es jetzt ohne? Ist die KiTa am Festplatz schon jetzt eine Fehlplanung und zu klein geplant? Wenn richtig geplant, warum eine Reserve – Motzenbruch? Wie sieht es mit der Finanzierung der KiTa „Am Festplatz aus?“
Nie war er so wertvoll wie heute.
Der Wechsel
beim hauptamtlichen Magistrat.
2017 neuer Bürgermeister.
2019 neuer Erster Stadtrat.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
In Rödermark hat es ja schon teilweise bei den Erziehern, SPD und FDP geschafft. Jetzt ist Seligenstadt dran.
Einem Dringlichkeits- und Resolutionsantrag der Koalition aus SPD, FDP und FWS, in dem die Stadt gegen die nachträgliche Aufnahme der Fläche als neues Vorranggebiet des Teilplans Erneuerbare Energien protestiert, stimmte die Stadtverordneteversammlung am Montagabend mit großer Mehrheit zu. Gegen die Grünen-Initiative, die pikanterweise die Unterschrift des Rödermärker Öko-Bürgermeisters Roland Kern trägt, zog in der Parlamentssitzung dieser Tage vor allem die Seligenstädter FDP mit großem Kaliber zu Felde: [..]
[..] „Die Grünen wollen bis zu 20 Windräder von über 200 Metern Höhe im Seligenstädter Wald errichten. Das werden wir unter allen Umständen verhindern, wir möchten nicht, dass diese Fläche in die Offenlage kommt“, tobte etwa René Rock und verwies zum Vergleich auf den Kühlturm des Staudinger-Blocks 5, der „nur“ 141 Meter hoch sei. Ausgedacht habe sich das Bürgermeister Roland Kern aus Rödermark, um ein Ziel zu erreichen: Nur so habe der Landkreis ffenbach die Chance, wenigstens ein Windvorranggebiet aufweisen zu können. „Reine Symbolpolitik, damit möglichst alle unter der Energiewende zu leiden haben“, sagt Rock. Weiter bei OP-Online.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
#Windrad #Windanlage
Sinn (Geist) der ganzen Aktion von Fachbereich 4 Herr Rotter.
Erzieher sollen besser bezahlt werden, damit man überhaupt neue Erzieher bekommt bzw. den Bestand halten kann.
Deshalb ALLE Erzieher der S6 nach S8. (Ohne a oder b). Die Eltern zahlen für die Höhergruppierung einen Aufschlag von 1% auf die KiTa (KiGa) Beiträge. Ergebnis
Die Erzieher stehen sich nicht, wie eigentlich gedacht, besser als die Erzieher im Umkreis. Eine Höhergruppierung (außertariflich) hat NICHT stattgefunden. Ohne Vereinbarung wären die Erzieher in der S8a. Mit der Vereinbarung sind die Erzieher in der S8a (!sic). Die Eltern bezahlen weiterhin den Aufschlag von 1%, OHNE dass die außertarifliche Höhergruppierung der Erzieher nach S8 (ohne a oder b) erfolgt ist.
Einleitung
Das Urteil (nicht rechtskräftig) kommentierte Bürgermeister Kern bei OP-Online wie folgt: „Bürgermeister: Stadt hat zu 75% gewonnen. Die klagende Erzieherin hat den Prozess nicht gewonnen, sondern zu drei Viertel verloren“ Quelle: OP-Online.
Was kann man alles in diese Aussage reininterpretieren? Von all dem, was mir gerade einfällt, nur das hier: „Voller Stolz berichtete Bürgermeister Kern über die Niederlage seiner Mitarbeiterin“ Und das zu einer Mitarbeiterin, die sich ungerecht behandelt fühlt. Das muss ja ein tolles Arbeitsklima bei der Stadt sein.“
Jetzt zu den 75%. Wie mir bekannt ist, gab es nur 2 Anklagepunkte.
Nach meiner Rechnung sind das 50%. Es sei denn, Bürgermeister Kern bezieht sich auf den Streitwert. Wenn es dem so ist, erinnert mich diese Art zu argumentieren´an: Ein Russe und ein Amerikaner treten zum 100 Meter Lauf an. Der Russe wird Letzter. In der russischen Presse steht dann – Unser Läufer wurde glorreicher Zweiter. Der Amerikaner nur Vorletzter.
Das Vorspiel
Aus vielen Aussagen, die einem den Eindruck verleihen, die Erzieher werden/sind in die Gehaltsgruppe eingruppiert, ein Video mit der entsprechenden Aussage von Bürgermeister Roland Kern. Zeitlicher Ablauf, aufbauend auf die Aussage im Video. In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
[..]Rotters Angaben zufolge wird das Gebührenplus in erster Linie dazu dienen, die Erzieherinnen in höhere Besoldungsgruppen zu hieven. [..]Lesen Sie bei Dreieich-Zeitung.de weiter
[..]Nach Gesprächen mit Eltern, Kita-Leiterinnen und den freien Trägern favorisiere der Magistrat diese so genannten linearen Steigerungen, sagte Sozialdezernent Jörg Rotter. Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf.[..] OP-Online
Man einigte sich auf die 3%. Werden die Erzieher jetzt nach S8a ohne jegliche Zulagen bezahlt, sollten die Eltern auf die Rücknahme der Gebühren um 1% zu bestehen. Das würde dem Vorschlag 2% entsprechen – die Erzieher werden dann ja weiter nach einem gültigen Tarifvertrag bezahlt.
Aus dem Antrag – Fachabteilung Kinder, Herr Rotter –
[..] Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Quelle: bgb.roedermark.de
Die Umsetzung.
Höhergruppierung nach dem Gießkannenprinzip.
Bei der geplanten Höhergruppierung wurde, jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt, NIEMALS über die notwendigen Merkmale, die zur Eingruppierung in die S8 notwendig wären, gesprochen. War ja auch beiden Parteien bekannt, dass die notwendigen Eingangsvoraussetzungen für die Eingruppierung nach S8 nicht unbedingt gegeben waren. Bekannt ist mir das Argument: „Um das Personal zu halten, müssen wir das Personal höher eingruppieren, sonst bekommen wir kein Personal„
Jetzt hätte die Eingruppierung nach S8 erfolgen müssen. Haushaltsgenehmigung Doppelhaushalt 2015/2016 am 21.07.2015
Jetzt hätte das Versprechen der Stadt eingelöst werden müssen. Alle Erzieher der Gruppe S6 hätten laut Versprechen (Siehe das Video) in die S8 eingruppiert werden MÜSSEN. VOR JEDEN TARIFLICHEN ABSCHLÜSSEN. Die Einigung, bei der die neuen Gruppen S8a und S8b ins Gespräch gebracht wurden, erfolgte weit nach der Haushaltsgenehmigung.
Einigungspapier 30.09.2015. Einigungspapier. Ab jetzt gaben die Schlichter den Tarifpartnern (Verdi, VKA) die vorgesehene Lösung bekannt. Erst mit diesem Papier wurden die neuen Tarifgruppen bekannt gegeben. Laut Versprechen der Stadt, hätten die Erzieher sich zu diesem Zeitpunkt in der Tarifgruppe S8 befinden MÜSSEN.
Die neuen Gruppen.
» S8a die alte S6,
» S8b die alte S8. Siehe auch entsprechende Pressemeldungen bei ver.di
Die Folgen
Das Einigungspapier wurde dann auch so von den Tarifpartnern unterzeichnet. Für den Initiator (Fachabteilung Kinder, Herr Rotter), wurde der abenteuerliche Vorgriff in gewerkschaftliche Aufgaben zum Drama. Das erzielte Ergebnis war schlichtweg für die Stadt kaum bezahlbar. Und nun wird es ernst. Wie kommt die Stadt aus den Zusagen heraus? Jetzt wurde es für die „Fachabteilung Kinder, Herr Rotter“ schwer. Aus „Kobra übernehmen Sie“ wurde „Roland Kern übernehmen Sie“
In der Pressemeldung der SPD kann man lesen: Der SPD Vorsitzende Hidir Karademir rechnet nun vor, dass eine dem Gerichtsbeschluss folgende Nachzahlung für alle Kitaangestellten und eine evtl. Höhergruppierung rund 300.000,- EUR mehr pro Jahr für die Stadtkasse bedeutet würde. Auf den Doppelhaushalt gerechnet wären dies 600 000 € Mehrkosten. Quelle: Pressemeldung SPD Rödermark
Wenn die Risiken dem Bürgermeister VOR der Verabschiedung des Doppelhaushalts bekannt gewesen sind, WARUM HAT HERR KERN DIE STADTVERORDNETEN NICHT AUF DIESE RISIKEN HINGEWIESEN? Eine Mitteilung an den Magistrat, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, genügt nicht. Nicht der Magistrat muss den Haushalt genehmigen, sondern die in diesem Fall schlecht informierten Stadtverordneten. „Kern hätte die Stadtverordneten darüber informieren müssen“ meint Diekmann. Schließlich könnten die zu erwartenden Mehrkosten den Doppelhaushalt gefährden.
Kern verteidigt sich, er habe dem Magistrat zeitnah von dem Prozess berichtet. Quelle fr-Online.de
In seinem Blog vom schrieb Herr Dr. Rüdiger Werner
[..]Aber kommen wir zum eigentlichen Thema: zum Geld. Um den aufkommenden Fachkräftemangel im Erziehungsbereich entgegenzuwirken, hat der Erste Stadtrat Jörg Rotter vorgeschlagen (was nun von der Koalition auch beantragt wurde), das Gehalt aller Erzieherinnen um 2 Besoldungsstufen (entspricht der nächst möglichen höheren Eingruppierung) zu erhöhen. Ist das der richtige Weg?[..] Quelle: Blogeintrag von Dr. Rüdiger Werner
Wie schon öfters von mir geschrieben. Es ist für jeden Bürger eine sehr, sehr teure Entscheidung, die das Gericht gefällt hat. Die Beträge, die aus meiner Sicht völlig unnötige Einmischung der Stadt (Fachbereich 4, Herr Rotter) in Tarifangelegenheiten, müssen von allen Bürgern beglichen werden. Allerdings werden die Kosten aus dem Gerichtsurteil, wenn es dann Bestand haben sollte, nicht so hoch werden, als wenn die Höhergruppierung auch noch erfolgen müsste. Schwer wiegt meiner Meinung nach: „Was sind Zusagen vom Ersten Stadtrat Herrn Rotter und dem Bürgermeister Herrn Roland Kern noch wert?“ Eine schlüssige Erklärung, warum die Höhergruppierung nach S8 NICHT erfolgte, habe ich bis heute nicht zu lesen bekommen.
Erzieher müssen, wie jeder Arbeitnehmer, sehen, wie sie mit ihrem Einkommen auskommen. Nun erzählt man diesen über den Fachbereich 4, Herr Rotter: „Wir (nicht die Gewerkschaft) müssen die Gehälter anheben, damit wir die Mitarbeiter halten können und auch auf dem Markt neue hinzugewinnen können.“ Durch diese vermeintliche Zusagen, in Rödermark werden Erzieher ab 1.1.2015 in EgS8 eingruppiert, kann einen Mitarbeiter von dem Wechsel in eine andere Stadt abgehalten haben. Und jetzt? Eine Chance vertan und man ist weiterhin auf einer S6 Stelle, die jetzt S8a genannt wird. Und vor Gericht muss man auch noch. Traurig aber wahr.
Zu beachten. Der Tarifvertrag wurde rückwirkend durch das Einigngspapier vom 30.09.2016 festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt, 01.07.2015, hätten sich die Erzieher doch bereits in der Gehaltsgruppe S8 (nicht a oder b) befinden müssen; oder? Siehe auch das Video.
Demnach ist versäumt worden, mit den Erzieher(innen) wie versprochen nach Haushatsgenehmigung einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Auch hätte man in der Vereinbarung unter §2 schreiben sollen/müssen „Unabhängig von den Einstellungserkmalen der EgS8„. Die Höhergruppietung sollte ja laut Fachbereich4, Herr Rotter, im Gießkannenprinzip durchgeführt werden. Jeder, der einen solche Vereienbarung unterschreibt, kennt auch den Geist dieser Vereinbarung. Und der ist SONNENKLAR. Nach Haushaltsgenehmigung werden die Erzieher(innen) nach EgS8 bezahlt. Und jeder, der sich jetzt „verarscht fühlt„, dem kann ich nur recht geben.
Da ja wie von Herrn Rotter geplant, die Höhergruppierung nach dem „Gießkannenprinzip“ umzusetzen und der Fahkräftemangel der ausschlaggebende Grund war, warum muss die Erzieherin vor Gericht überhaupt eine Qualifikation nachweisen?
Nebenabrede
Und da die Höhergruppierung nicht durchgeführt wurde, bleibt §1 bestehen. Es sei denn, die Nebenabrede wurde wirksam widerrufen.
Ist der erfolgte Widerruf der Nebenabrede wirksam?
In dem Urteil kann ich keine Passage finden, mit der die Merkmale für die Höhergruppierung notwendig sind. Selbst dann wäre die Stadt nach meiner Meinung verpflichtet, die Differenz zwischen S8a zu S8b über eine Zulage zu gewährleisten.
Template (ohne jegliche Gewähr) zur Nachvollziehbarkeit des Gerichtsurteils. Von JEDEM änderbar. Eine Excel-Tabelle. (Template)
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Was wusste Herr Kern? Fliegt der Doppelhaushalt der Stadt um die Ohren?
Erzieherin gewinnt Prozess gegen die Stadt Rödermark.
Das Arbeitsgericht am Amtsgericht Offenbach gab einer Erzieherin mit ihrer Klage gegen die Stadt in Sachen Höhergruppierung Recht, die Mehrkosten könnten den frisch beschlossen Doppelhaushalt gefährden.[..] Hier die Pressemeldung der SPD Rödermark
Man teilt sich wohl den Sieg. Keine Eingruppierung nach S8b, aber mehr Geld. Fragt sich nur, wie lange es wirklich mehr Geld gibt. So wie es eigentlich die Vereinbarung mit der Stadt, wohl initiiert durch Herrn Rotter, vorsah? Wirklich mehr Geld bedeutet, mehr Geld als es der Tarifvertrag vorsieht.
Eine Lehre habe ich, obwohl ich nicht betroffen bin, aus der Aktion „Höhergruppierung der Erzieher“ gezogen. Lasse alle Vereinbarungen mit der Stadt Rödermark zurzeit vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt auf Schlupflöcher überprüfen. Traurig aber wahr.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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