Personelle Veränderungen bei der CDU Rödermark

Webseite der CDU Rödermark.

Bei uns stehen personelle Veränderungen an.

Unsere bisherige Stadtverbandsvorsitzende Patricia Lips ist am 19. Mai 2017 in einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Fraktion nach fast 13-jähriger erfolgreicher Tätigkeit für die CDU in Rödermark vom Vorsitz des Stadtverbands zurückgetreten.

Wir blicken zurück auf eine Zeit, in der Patricia Lips die CDU Rödermark stark geprägt hat. Hervorzuheben ist ihr hohes Engagement in zahlreichen Wahlkämpfen, die Organisation einer großen Anzahl an erfolgreichen Veranstaltungen, die Wahrnehmung unzähliger Termine in der Stadt und mindestens ebenso vieler parteiinterner Sitzungen. Die CDU Rödermark ist Patricia Lips für ihren Einsatz sehr dankbar.

Bis zu einer noch vor der Sommerpause stattfindenden Mitgliederversammlung wird die CDU Rödermark jetzt vom Stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Alexander Görlich kommissarisch geführt. Die Führung der Geschäfte wird in enger Abstimmung mit Bernd Reuter, ebenfalls Stellvertretender Vorsitzender, erfolgen.

Der Vorstand der CDU Rödermark hat in der Sitzung vom 19. Mai 2017 mit großer Mehrheit einen Nachfolger für Patricia Lips nominiert. Der Vorstand schlägt Ralph Hartung, den derzeitigen Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur im Stadtparlament als deren Nachfolger vor.

Ralph Hartung ist Schulleiter der Goetheschule in Neu-Isenburg und bereits im Jahr 1991 in die CDU und Junge Union eingetreten. Von Hannover ist er im Jahr 1997 zur CDU Dortmund gewechselt und im Jahr 2000 nach Rödermark. In Rödermark ist er seit November 2009 als Schriftführer im Vorstand tätig, seit Mai 2011 als Stadtverordneter der CDU-Fraktion im Parlament.

Quelle: Webseite der CDU Rödermark
Siehe auch OP-Online vom 23.05.2017
CDU Rödermark nominiert Schwarz-Grün-Befürworter


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Keine Leseratten. Nur Ratten

Bücherschrank Rödermark Ober-Roden Breidert.

Bücherschrank Ober-Roden Breidert.
Bücherschrank Ober-Roden Breidert.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag

Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag
Werden bei der bevorstehenden Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag Beruhigungstabletten in Form von Steuersenkung verteilt?

Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?
Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?

Einen nennenswerten Ausgleich für den zu zahlenden Straßenbeitrag über Absenken der Grundsteuer B zu erzielen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Absenkung der Grundsteuer wurde bei der Stavo am 16.05.2017 erwähnt.

Vorsicht bei den folgenden Rechenbeispielen. Für eine belastbare Aussage, wie viel Cent für den QM zu zahlen sind, fehlen für Rödermark noch alle Parameter. Die 30 Cent sind eine ganz, ganz grobe Faustgröße bei Maßnahmen von ca. 330.000,00 Euro (nach Abzug Stadtanteil) im Abrechnungsgebiet im Jahr. Des weiteren wurde eine abrechnungsfähige Gesamtfläche von 1.000.000 QM angenommen und – wie zurzeit vorgesehen – eine jährliche Abrechnung. 330.000/1.000.000 = abgerundet auf Zehner 0,30 Euro/QM. Beachte. Keine Maßnahme, kein Beitrag. Abrechnungsfähige Grundfläche und Kosten für die Straßenbaumaßnahmen werden sich jährlich ändern.
Als Blogger kann ich es mir erlauben, Zahlen zu nennen, die nicht unbedingt dem entsprechen was anschl. im Geührenbescheid steht. Nachvollziehbar sind diese Zahlen aber. Um zu verdeutlichen, wie problematisch es sein kann Zahlen zu nennen, ist die ausgesprochen Bitte bei der Ausschusssitzung am 9.3.2013, genannte Zahlen zu einem Straßenbeitrag NICHT zu veröffentlichen . Bei dieser Ausschusssitzung sprach der Bauamtsleiter (also der Fachmann) Kron von Beträgen zwischen 100,00 und 1.000,00 Euro. Bürgermeister Kern kannte da aber ganz andere Zahlen. Er sprach von 100,00 bis 300,00 Euro. Ich denke, beide haben recht. Für die Bulau wären 1000,00 Euro, die bei Straßenbaumaßnahmen und der vorläufigen Satzung anfallen könnten, ein Schnäppchen.

Auszug aus dem Blog vom 9.03.2013

Die Verwaltung kann sagen: „wir sind in einem frühen Stadium und informieren vorab einmal die Stadtverordneten und anwesenden Zuhörer über den Stand der Dinge.“ Ist ja auch in Ordnung. Aber über eine Spanne von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro zu reden ist nicht als seriös zu bezeichnen. Dann kam vom Bürgermeister; „es werden wahrscheinlich NUR 100,00 Euro bis 300,00 Euro und in Härtefallfällen mehr.“ Die Aussagen von Herrn Kern und auch die von Herrn Kron kann man doch getrost in die Tonne treten. Mit solchen Zahlen kann man doch nicht SO in einer öffentlichen Sitzung hantieren. Sind wir hier auf einem Basar? Quelle: Rödermark. Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Kompensationsmaßnahmen. Straßenbeitrag
In der OP konnte man lesen,

Bürgermeister Roland Kern hat während der jüngsten Stadtverordnetenversammlung Steuererhöhungen in näherer Zukunft ausgeschlossen. Er brachte im Gegenteil sogar eine Senkung der Grundsteuer ins Spiel. Quelle: OP-Online

Zu dieser Aussage passt das Artikelbild in der Offenbach Post bestens.

Die Steuersenkung wurde im Zusammenhang mit Kompensationsmaßnahmen erwähnt, mit der man die Bürger bei der Straßenbeitragssatzung entlasten möchte.

Mal ein klein wenig den Spielraum austesten, den die Stadt haben könnte.
Gehen wir von nicht allzu hohen Beträgen aus. Hat man für eine abrechnungsfähige Grundstücksgröße von 600 qm 0,30 Euro pro qm zu zahlen, macht das insgesamt 180,00 Euro Straßenbeitrag p. Jahr. Ich gehe weiter von 12.500 Haushalte in Rödermark aus und Straßenbaumaßnahmen von je 330.000,00 (nach Abzug Stadtanteil) in jedem von 3 angenommenen Abrechnungsgebiete.
Wird die Stadt einen Ausgleich über die Grundsteuer B schaffen, bringt das dem Bürger:
10 Prozentpunkte senken. Das bringt ca, 8,00 Euro im Jahr/Haushalt.
100 Prozentpunkte senken. Das bringt ca. 80,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken. Das bringt 120,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken bedeutet für die Stadt 1.500.000,00 Euro weniger an Grundsteuer B.
Will man jetzt für 990.000,00 Euro Straßen grundhaft sanieren (15.000.000,00 hat man vor sich), muss die Stadt mindesten 250.000,00 Euro aufbringen.
Fehlen nach der obigen Rechnung dann nicht insgesamt 1.750.000,00 Euro jährlich als Einnahmen.

So geht das also überhaupt nicht. Sind wir als Stadt mal ganz großzügig und senken die Grundsteuer um 10 Prozentpunkte. Das bringt dann für jeden Haushalt, also auch für diejenigen, die nicht zur Straßenbeitragssatzung herangezogen werden (Mieter), satte 8,00 Euro JÄHRLICHE Entlastung.

Jetzt bin ich aber mal gespannt, ob die angedachte Kompensation nur eine ganz billige Baldriantablette ist, oder eine ernst zu nehmende Entlastung.

Auch wenn man in den ersten 2 bis 3 Jahren keinen Beitragsbescheid bekommen wird, bedeutete das nicht, dass keine Beiträge erhoben werden. Nein, man lässt ganz einfach die Straßen wie bisher weiter verrotten. Lassen Sie sich nicht von dem Zauberwort – Dünnschichttechnik – Sand in die Augen streuen. Die – Dünnschichttechnik – ist eine vom Bürgermeister sehr gern genannte Reparaturmaßnahme. Bei den in 2013 vom Fachmann Kron (Stadt Rödermark) genannte Summe von 10.000.000,00 Mio. (2015 schon 15.000.000,00 Euro) an Kosten für die grundhafte Sanierung wird die – Dünnschichttechnik -, die zu diesem Zeitpunkt schon dort zur Anwendung kam, wo es möglich war, NICHT erwähnt. Da hat der Fachmann wohl festgestellt, dass mit – Dünnschichttechnik – eine Sanierung dieser Straßen nicht möglich bzw. nur Flickschusterei ist.

Eine klare Ansage von Fachleuten wäre gewesen: 15.000.000,00 haben wir für Straßenbaumaßnahmen in den nächsten x Jahren zu bezahlen. Davon fallen x Euro für „beitragspflichtige, grundhafte Sanierung“ an und y Euro kann mit – Dünnschichttechnik – repariert werden. Aber diese Aussage konnte der Bauamtsleiter Kron guten Gewissens so wohl nicht machen. „Grundhafte Sanierung“ kann man demnach nicht gleichsetzen mit – Dünnschichttechnik -. Es wurde des Öfteren von „grundhafte Sanierung“ gesprochen und das ist gleichbedeutend mit „Neuwertig“

Erklärung zu „ABRECHNUNSFÄHIG UND NUTZUNGSFAKTOR“

Zur Vereinfachung. Ein Abrechnungsgebiet besteht aus zwei Grundstücken von jeweils 1000 QM. Auf Grundstück A) steht ein einstöckiges Haus und auf Grundstück B) ein Haus mit zwei Stockwerken. Die abrechnungsfähige Grundstücksfläche ist insgesamt 2.250 QM, die tats. Grundstücksfläche nur 2.000 QM:
bei A) 1000 x 1 (Nutzungsfaktor) = 1000 QM
bei B) 1000 x 1,25 (Nutzungsfaktor) = 1250 QM

» Hier die vorläufige Satzung. Nutzungsfaktor für weitere Stockwerke.
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
» Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.

Update: 24.05.2017

Straßensanierung „umsonst“? CDU/AL machen leere Versprechungen!

Pressemeldung der SPD Rödermark.

Straßensanierung „umsonst“?
CDU/AL machen leere Versprechungen!
Straßensanierung zum Nulltarif, damit startete CDU/AL die letzte Versammlung im Stadtparlament. Kurz vor Beginn legten diese einen Antrag vor, nachdem die lange nicht zur Kenntnis genommene Notwendigkeit einer Straßenbeitragssatzung nun durch Streichung anderer Gebührensenkungen für die Bürger kompensiert werden soll.

Nicht nur die SPD Fraktion im Stadtparlament war überrascht, als der Antrag plötzlich auf dem Tischen lag. In keiner Ausschusssitzung war zuvor darüber gesprochen worden, obwohl das Regierungspräsidium die Einführung einer Straßenbeitragssatzung als verbindliche Auflage schon seit 2014 anordnet. Bereits bei den Haushaltsgenehmigungen der Vorjahre habe die Aufsicht darauf hingewiesen, dass eine Straßenbeitragssatzung erforderlich sei, um die kommenden Haushalte 2017/2018 genehmigen zu können.

Bürgermeister Roland Kern setze mit dieser Vorgehensweise sein taktisches Verhalten zur Straßenbeitragssatzung fort. Er hatte trotz des Wissens um die drohende Auflage einer solchen Maßnahme noch im Wahlkampf den Eindruck erweckt, eine solche Gebühr würde Rödermark erspart bleiben. Fraktionsvorsitzender Diekmann hatte im vergangenen BGM Wahlkampf als Kandidat wiederholt darauf aufmerksam gemacht.

Als Streichungsmöglichkeit wurde von Bürgermeister und AL/CDU unter anderem die Senkung der Grundsteuer genannt. Norbert Schultheis führte als Sprecher der SPD Fraktion dazu aus, dass das Regierungspräsidium eine solche Rochade der Mittel sicher nicht genehmigen werde, auch wenn Rödermark zum Zeitpunkt der Einführung der Straßenbeitragssatzung einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen könne.

So hat die Mehrheit der Stadtverordneten für die Bürgerversammlung schon eine Kompensation der zu zahlenden Straßenbeiträge vorgeschlagen. „Angesichts der Kassenkredite der Stadt in Höhe von 37 Millionen € und der Ankündigung des Hessischen Innenministeriums, durch Erlass den Abbau dieser Kassenkredite zu erzwingen, erscheint die Forderung nach Kompensationszahlung durch Steuersenkungen nicht nur unwahrscheinlich, sondern ist eine bewusste Nebelkerze, um von der Erhebung eines Straßenbeitrages abzulenken,” kritisiert der SPD-Fraktionsvorsitzende die Absicht der CDU-ALMehrheit.
Wenn die Erhebung von Straßenbeiträgen bei grundhafter Erneuerung einer Straße schon nicht abgewendet werden könne, so sollten sich die Anteile, die die Bürgerinnen und Bürger zu entrichten haben, aber nicht an der maximal möglichen Höhe orientieren.

Die SPD-Fraktion, so ihr Vorsitzender, werde zu dem Vorschlag des Magistrates, dass der Anteil der Stadt an den Straßensanierungskosten 25% bzw. 30% betragen solle, auf jeden Fall einen Änderungsantrag einbringen.
In benachbarten Städten, die diese Abgabe schon länger erheben, trägt die Stadt teilweise bis zu
65% der Kosten. Ein höherer Anteil wäre unter bestimmten Umständen auch möglich, wenn die Abrechnungsgebiete dementsprechend zugeschnitten werden könnten

Wenn Bürgermeister Roland Kern eine detaillierte Planung über Streichungen und Kürzungen von Leistungen der Stadt, verbunden mit einer detaillierten Planung über die Sanierung der Straßen vorlegt, ist die SPD natürlich bereit, darüber in eine Diskussion einzutreten. Erst dann sollte eine Bürgersversammlung durchgeführt werden, in der die Bürger Rödermarks tatsächlich beurteilen können, wie es finanziell in Rödermark weitergehen könnte.

Beim gegenwärtigen Informationsstand ist eine Bürgerversammlung zur Straßenbeitragssatzung nicht sinnvoll.

Pressemitteilung
Datum: 18.05.2017
Pressesprecher: Jonathan Leu
0172-2331618
presse@spd-roedermark.de


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Knatsch bei der CDU Rödermark?

Knatsch bei der CDU Rödermark?
Klar gibt es den hört man überall. Wenn man den Artikel in der DZ liest, hat man zunächst auch den Eindruck. Beschränken wir uns hier nur auf das Fazit von Herrn Köhler. Und das zeigt ein etwas anders Bild.

„[..] So düster, wie manch einer die Lage der Rödermärker Union nach all den Turbulenzen rund um die Jahreswende 2016/2017 beschreibt, scheint sie gar nicht zu sein. Andere politische Kräfte wären heilfroh, wenn sie verschiedene Bündniss-Möglichkeite und die damit verbundenen Druckmittel hätten. [..] Mal schauen, wie weit es Gensert, Rotter und ihre Verbündeten auf dieser Holperstrecke bringen.“ Quelle: DZ 17.05.2017

Ein lesenswerter Artikel von Jens Köhler in der Dreieich Zeitung. Leider gibt es keine Einzelartikel mehr. Hier der Link auf die Gesamtausgabe.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.