Beschluss zum kommenden Straßenbeitrag auf den Oktober verschoben
Das Notizbuch der Woche in der Offenbach Post von heute beginnt mit:
„Vernünftiger Rückzieher. Nach einer Bürgerversammlung …..“
Da ich in dem „Rückzieher“ von Bürgermeister Kern alles Mögliche erkennen konnte, nur keine „Vernunft“, war ich auf die Meinung von Herr Löw gespannt. Was im „Notizbuch der Woche“ steht beschreibt keine Vernunft, sondern den katastrophalen Verlauf einer Bürgerversammlung, die letztendlich zu dem Rückzieher führen musste.
Den Bürgern konnte man nicht einmal die dringendsten Fragen beantworten. „Wie teuer kommt uns ein Straßenbeitrag in etwa?“ Ist schwer zu beziffern, aber eine Richtschnur dürfte ohne größeren Aufwand möglich sein. Andere Kommunen haben vorgemacht, wie es geht. Auch zu „Beruhigungspille für die Bürger“, den zu zahlenden Straßenbeitrag den Bürgern wieder über einen Nachlass der Grundsteuer B zu erstatten, fand Herr Löw die passenden Worte.
Der gut gemeinte Rat von Herrn Löw (Mitarbeiter der Offenbach Post) an Bürgermeister Kern – Herr Kern sollte beim Regierungspräsidium eindeutig klären, ob die Genehmigungsbehörde sich auf das vermeintliche Nullsummenspiel einlässt -. Also erst Fakten schaffen, bevor man den Bürgern etwas verspricht, was später nicht zu halten ist. So verstehe ich den Rat von Herrn Löw.
Das Notizbuch der Woche beschreibt mit deutlichen Worten die miserable Vorbereitung des hauptamtlichen Magistrats, um den Bürgern etwas mitzuteilen. Schlimmer ging es wirklich nicht mehr. Ungenaue Aussagen des Magistrats zu Leistungen, die über Straßenbeitrag abgerechnet werden können und das Fehlen einer Musterrechnung zeigen deutlich, wie man den Bürgern die Zeit stiehlt.
Wenn ich daheim so aufgetreten wäre, wie der hauptamtliche Magistrat der Stadt bei der Bürgerversammlung, hätte meine Frau gesagt: „Erzähle das doch der Kloschüssel. Inhaltsmäßig hast Du mir ja nichts mitzuteilen.“
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.
» 09.06.2017 Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.
Rödermark intern.
Der Termin für die
Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben
MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.