Presseinformation SPD Rödermark. Hessen schafft KITA Gebühren ab


[..]Das Land stellt den Kommunen eine Pauschale pro Kind von rund 136 Euro im Monat zur Verfügung. Das ist der Mittelwert aus allen Kindergartenbeiträgen in Hessen.[..] https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-stellt-konzept-zu-kindergartenbeitraegen-vor
Und der Rest??
Wenn mir einer den Link zur Webseite der Stadt Rödermark mitteilen würde, der auf die Kita-Gebühren zeigt, wäre ich sehr dankbar.

 
Presseinformation SPD Rödermark. Hessen schafft KITA Gebühren ab.

Hessen schafft KITA Gebühren ab

Die SPD in Rödermark stellt einen Eilantrag an den Magistrat, mit welchen Folgen die Stadt für beitragsfreie Kitas rechnen muss.

Schon seit langem wird von der SPD gebührenfreie Bildung gefordert. Dies wurde von der CDU/Grünen Koalition nicht grundsätzlich abgelehnt, allerdings schon seit 2013 immer wieder verschoben. Seit einigen Monaten sammelte die SPD Unterschriften für die Abschaffung der Kitagebühren. Jetzt scheint es soweit zu sein und unser Druck zum Erfolg geführt zu haben.
Nun soll es soweit sein. Im Haushalt 2018/2019 sollen gebührenfreie KITA-Plätze eingeplant sein. Mit Abschaffung oder Neuregelung der Länderfinanzausgleichs soll dies möglich gemacht werden. Hessen hat Einsparungen von etwa 500 Mio. Euro, was sich allerdings erst 2021 bemerkbar machen würde. Die SPD beziffert die Kosten für gebührenfreie Kitas bei etwa 350-400 Mio. Euro. Somit dürfte die Umsetzung schon vor 2021 passieren.
Die SPD in Rödermark stellt eine Dringlichkeitsanfrage an den Magistrat, welche Folgen das genau für die Kommune hätte. Was bedeutet das für die Erzieherinnen Gehälter, über die vor kurzem auch verhandelt wurde. Fordern mehr Eltern einen Kitaplatz? Woher sollen die fehlenden KITA Plätze dann auf einmal kommen?

„Es ist eine Gute Nachricht für alle Familien. Allerdings sind noch viele Offene Fragen zu klären“ So Fraktionsvorsitzender Diekmann.


Siehe auch
» Hessen schafft KITA Gebühren ab
» Landesregierung stellt Konzept zu Kindergartenbeiträgen vor


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Ein echter Trump

Ein echter Trump.

[..]Doch danach sieht es in Phoenix nicht aus. „Wow, was für eine Menge!“, ruft Trump in die halbleere Halle, die extra noch verkleinert worden war, um voller zu erscheinen.
Hervorhebungen durch den Admin. Quelle: Spiegel.de


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

SPD Rödermark. Sozialökologische Baugebiet oder Gewerbegebiet?

Pressemeldung der SPD Rödermark

Sozialökologische Baugebiet oder Gewerbegebiet?
Nachdem die Koalition aus CDU/ AL die Gründen ihre Vorstellungen zur gewerblichen Entwicklung rund um den Friedhof in Ober-Roden in die Diskussion eingebracht hat. Legt jetzt die SPD mit einer ganz anderen Konzept nach. „Wir wollen ein sozialökologisches Baugebiet und kein Gewerbe rund um den Friedhof.“ – so Diekmann.

Der vordere Bereich der Kapellenstraße, zu dem insbesondere die ehemalige Sonderfläche Sport gehört, wird in Zukunft als Mischgebiet dargestellt. Diese Beschlussfassung wirkt als Initialzündung für die Entwicklung des gesamten Areals Kapellenstraße- Rödermarkring- Friedhof – soweit sind sich alle Fraktionen einig.

Hier die ganze Pressemeldung der SPD Rödermark als .PDF


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Rossmann. Verhinderungsplanung von Bürgermeister Kern gescheitert.

Unter dem Titel

Rossmann.
Verhinderungsplanung von Bürgermeister Kern gescheitert.

erscheint die aktuelle Pressemeldung der FDP Rödermark.

Einer der Haltepunkte der traditionellen Sommer-Fahrradtour der FDP Rödermark war im Gewerbegebiet von Ober-Roden der neue (noch nicht eröffnete) Drogeriemarkt Rossmann.

Pressemeldung FDP Rödermark.

[..] Bürgermeister Kern und die CDU/AL-Koalition haben sich seinerzeit ganz klar gegen weiteren Einzelhandel (konkret diese „Rossmann“-Filiale) im Ober-Röder Gewerbegebiet ausgesprochen und dafür sogar eine Änderung des Bebauungsplanes in Form einer Verhinderungsplanung vorbereitet, die auch für die dort bereits bestehenden und stark frequentierten Märkte (z.B. Lidl und Netto) deutliche Einschränkungen bedeutet hätte.[..] Lesen Sie die ganze Pressemeldung bei der FDP Rödermark


Siehe auch
» Zusammenfassung Drogerie-Discounter ALDI, Rossmann in Ober-Roden.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

CDU Rödermark zum „Urbanen Gebiet“ Odenwaldstraße

„Urbanes Gebiet“ Odenwaldstraße.

Bei der Infoveranstaltung der CDU zu dem Prüfantrag „Urbanes Gebiet Odenwaldstraße“ haben sich ca. 40 Zuhörer ( sieben dürfte der CDU angehört haben) eingefunden. Besucher anderen Parteien konnte ich nicht ausmachen. Die Aufteilung der Zuhörer ganz grob: 50% Gewerbetreibende und 50% Anwohner. „Urbanes Gebiet“ in Deutschland erst seit März 2017 möglich.

Einleitend machte Herr Gensert ausdrücklich darauf aufmerksam, dass über alles, was er zu dem Antrag zu sagen hat, noch geprüft werden muss. Der gestellte Antrag der Koalition ist ein PRÜFantrag. Grundsätzlich muss zunächst festgestellt werden, ob ein „Urbanes Gebiet Odenwaldstraße“ überhaupt sinnvoll ist. Herr Gensert glaubt zu wissen, dass sich an der Odenwaldstraße (ohne Änderung der Bebauungsmöglichkeiten), keine neuen Gewerbebetriebe ansiedeln werden. Das „Urbane Gebiet“, mit der Möglichkeit, Gewerbe und Wohnbebauung (weitergehend als heute in dem Gewerbegebiet) gleichermaßen zu gestatten, bietet ganz andere Chancen. Auch den Wertanstieg der Grundstücke dürfte für die Eigentümer von Interesse sein. Herr Gensert forderte die Grundstückseigentümer auf, sich schon in der jetzigen Phase lautstark bemerkbar zu machen.

Im Gegensatz zu einem „Gewerbegebiet“, fordert ein „Urbanes Gebiet“ niedrigere Lärmemission. Aus diesem Grund befürchten Gewerbetreibende, im Falle einer anliegenden Wohnbebauung, eine Prozesswelle. Diese Angst versuchte Herr Gensert mit dem Hinweis auf Bestandsschutz zu zerstreuen. Ist Bestandsschutz auch bei einem Verkauf gegeben? Sollte eine Wohnbebauung in der Nähe eines bestehenden Betriebs mit einer Lärmemission von über 63dB(A) bzw. nachts 45 dB(A) entstehen, hat, so Herr Gensert, der Bauherr der Wohnbebauung für den passiven Lärmschutz zu sorgen.

Der überwiegende Teil der Zuhörer (Gewerbetreibende und Anwohner) lehnten die Umwandlung in ein „Urbanes Gebiet“ ab. Anwohner befürchten wohl mit Recht, dass die Odenwaldstraße nach weiterer Wohnbebauung einen Kollaps erleiden wird.
Die Odenwaldstraße wird zur Hauptschlagader von Rödermark.
Die Lärmbelästigung stark ansteigen wird.
Die Luft in der Odenwaldstraße wird sehr schlecht werden.
Für eine Frischluft-Durchlüftung kann dort nicht gesorgt werden.
Die Wohnqualität wird weiter sinken.
Das Parkraumproblem wird sich weiter verschärfen.
Das die Odenwaldstraße eine stärkere Belastung zu verkraften hat, sah auch Herr Gensert so.

Es wurde auch offen die Vermutung ausgesprochen, dass sich vermutlich nur max. 3 Grundstückseigentümer ihre Grundstücke (große Flächen) für eine Wohnbebauung bereitstellen werden. Und als DER Profiteur der Umwandlung in ein „Urbanes Gebiet“ wurde Herr Jürgen G. ausgemacht.

Fazit. Keine große Zustimmung. Festzuhalten sei aber, dass es die erste Veranstaltung in diesem Rahmen war. Wie bei der Veranstaltung der AL am Mittwoch von Herrn Gerl festgehalten wurde, gibt es auch noch kein Beispiel dafür, wie man ein bestehendes und bebautes Gewerbegebiet in ein „Urbanes Gebiet“ umgewandelt hat.

Die CDU will sich den Bürgern zu einem späteren Zeitpunkt (mit den neuen Erkenntnissen aus dem Prüfantrag) sich den Fragen der Bürger erneut stellen.

Man hörte Sätze wie:
Alles so belassen.
Illegales legalisieren.
Da wird doch was gemauschelt.
Da will man uns doch verarschen.
Lass den Großgrundstücksbesitzer sein Grundstücke behalten. Kann er dann ja mit in die Kapellenstraße nehmen.

 
Gewerbegebiet: Wohnbebauung nicht bzw. in ganz strengen Grenzen möglich.
Urbanes Gebiet: Wohnbebauung und/oder Gewerbebebauung (max. 63 dB(A) bzw.45 dB(A)) möglich.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.