Geht es doch ohne Straßenbeitrag?
Das eine Straßenbeitragssatzung ZWINGEND erforderlich ist, hat die Vergangenheit gezeigt. In Rödermark gab es ohne einen Straßenbeitrag (es gibt wenige Ausnahmen) keine grundhafte Sanierung der Straßen.
Ohne Straßenbeitragssatzung. Keine grundhafte Sanierung. Keine Haushaltsgenehmigung.
Ein Widerstand, so wie jetzt in Rüsselsheim praktiziert, wird keinen kurzfristigen Erfolg haben. Das RP wird aller Voraussicht nach eine einmalige Beitragssatzung anordnen.
Für die Stadtverordneten und dem Bürgermeister in Rödermark gab es letztendlich keinen Ausweg mehr. Ein Straßenbeitrag musste her, um den weiteren Verfall der Straßen entgegen wirken zu können. Keiner, aber auch wirklich keiner ist von dieser Satzung begeistert. Aber irgendwann muss man mal damit beginnen, den Renovierungsstau von 15.000.000,00 € abzubauen.
Betrifft (leider) NUR Bayern.
Jetzt die CSU. Die will den Straßenbeitrag kippen. Damit wird viel, viel Geld gespart und die nie verhallenden Diskussionen über die ungerechte Behandlung hätten ein Ende. Die Umstände, warum die CSU dieses Thema aufgreift, sollen mal Scheiß egal sein.
CSU: Beiträge für Straßenausbau werden gekippt
Die Landtagsfraktion will den Streit um die Abgaben vom Tisch haben und wird wahrscheinlich Anfang des neuen Jahres eine radikale Lösung beschließen. Lesen Sie den ganzen Artikel bei www.augsburger-allgemeine.de
Der Artikel sagt zusammengefasst aus, dass eine Straßenbeitragssatzung nicht mehr von einer übergeordneten Stelle den Kommunen verordnet werden soll. Die Straßenbeitragssatzung soll wieder eine KANN-Bestimmung.werden.
Das soll aber nicht heißen, dass die Bürger für den kommunalen Straßenbau nicht mehr zahlen müssen. Bezahlen muss man dann eben über die Grundsteuer B. Und dann ALLE.
Die Bürger würden aber jede Menge Geld sparen, wenn es KEINEN Straßenbeitrag gäbe. Ein neues Verwaltungsmonster mit zusätzlichen Mitarbeitern, separate Abrechnungen, aufwendige Erhebungen, Gebührenbescheide, Prozessrisiko …… – all das würde entfallen.
Stellen Sie sich einmal vor, Bayern wird den Kommunen die Möglichkeit geben, ohne einen Straßenbeitrag die Grundsteuer B erheben. Was man da ein Geld sparen kann. In Hessen wird für viel Geld mit externen Beratern eine Satzung für den Straßenbeitrag erarbeitet. Alle Grundstücke werden mit einer Kennzahl zur Erhebung der Straßenbeitrags versehen. Sonderregelungen für Sportanlagen werden in einer sep. Satzung verankert werden. Diese Aufgaben hat die Stadtverwaltung Rödermark mit hohem finanziellen Aufwand im kommenden Jahr zu bewältigen. All das könnte man sich sparen, wenn wie oben beschrieben „Die Straßenbeitragssatzung soll wieder eine KANN-Bestimmung werden“. Dies wäre auch der Wunsch von BM Roland Kern und der Stadtverordneten.
Auf Rödermark umgesetzt.
Straßenbaumaßnahmen die über einen Straßenbeitrag abrechnet werden können. Jährlich 1.000.000,00.
Da man bis heute nichts von einer geplanten Grundsteuer B Erhöhung hört, müssten die bei einer Straßenbeitragssatzung geplanten 50% Eigenanteil über die bisherigen Einnahmen gedeckt sein. Es fehlen dann nach 50%. Diese 50% würden einer Grundsteuer B >Erhöhung von 50 Prozentpunkten entsprechen.
Die Kommunen in Hessen sollten sich dem Beispiel von Rüsselsheim anschließen und das Verwaltungsmonster „Straßenbeitrag“ abschaffen. Abschaffen kann das nur die Landesregierung. Eine Verpflichtung der Stadt, eine bestimmte Anzahl von Prozentpunkten der Grundsteuer B ZWECKGEBUNDEN für – grundhafte Sanierungen – festzulegen, muss noch gefunden werden.
Ich hab zufällig Herrn Diekmann auf die Ereignisse in Bayern angesprochen (sie waren ihm bereits bekannt). Er wollte die bayrischen Bestrebungen nicht weiter kommentieren, stellte stattdessen aber eine berechtigte Frage: „Glaubst Du im Ernst Karl, dass Rödermark das Problem Straßensanierung ohne die auferlegte Pflicht des RP nachhaltig angegangen wäre? Ich habe da meine berechtigen Zweifel. Selbst jetzt haben wir es erlebt, dass nicht das Notwendige, sondern nur eine Minimallösung eine Chance in der STAVO hatte – wir haben auch jetzt das Problem weiter nach hinten geschoben und statt der notwendigen 3.000.000,-€ nur eine Millionen in die Hand genommen. Man kann die Straßenbeitragssatzung hassen und kritisieren wie man will, aber Hand aufs Herz ohne sie würden Kommunen wie Rödermark weiter nur mehr oder wenig Löcher flicken – jetzt haben alle die komfortable Situation, dass sie alle sagen können, dass man ja muss.“
– ich glaube Diekmann hat Recht in Bezug auf den Vollzug!
Hier die Rede von Samuel Diekmann zum Beschluss des Straßenbeitrags.
Siehe auch
» 17.01.2018 Straßenbeitrag. Kommunen sollen selbst entscheiden. FDP Gesetzentwurf.
» 29.11.2017 CSU zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Reden Bayerischer Landtag aus 2016
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?