2:1 für zumindest gleichbleibende Grundsteuer B

Hoffnung für eine stabile Grundsteuer B im kommenden Jahr. So kann man die Aussage von Bürgermeister Kern deuten. Trotz enormer Mehrbelastung deutet Roland Kern an – dass der Grundsteuer-Hebesatz sich nach unten bewegt oder gleich bleibt 2:0 -. Der Wermutstropfen liegt in der Aussage – der Grundsteuer-Hebesatz kann sich auch nach oben bewegen 2:1 –
[..] Ich (Anm. Roland Kern) halte es für möglich, dass sich der Grundsteuer-Hebesatz nach oben oder unten bewegt – oder eben gleich bleibt [..] Quelle: DZ vom 30.05.2018. Seite 2


Ich leg mich schon einmal fest. 3:0 für steigende Grundsteuer B in 2019.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Vorschau auf die kommende Sitzungsrunde.

Sitzungsrunde Rödermark
Sitzungsrunde Rödermark

Die vorbereitenden Sitzungen für die Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2018 beginnen in der kommenden Woche. Die in der Ausschusswoche zu beratenden Themen können Sie den Tagesordnungspunkten entnehmen.

 
Beraten wird u.a.:

  • Aufhebung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge
  • Beteiligung der Stadt an der Hessenkasse. Kosten pro Jahr ca. 700.000,00
  • Erwerb des Anwesens Dieburger Straße 31, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 188 mit 278 m². Forderung 150.000,00 €
  • Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“

Die in den Ausschüssen beratenen Punkte werden dann bei der Stadtverordnetenversammlung am 19.6.2018 beschlossen.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Einladung DTF-Sommerfest am 10.6. Bulau

Einladung DTF-Sommerfest am 10.6. Bulau

DTF, Deutsch Türkischer Freundschaftsverein
DTF, Deutsch Türkischer Freundschaftsverein


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Feine Sache von der CDU. Schauen Sie mal rein.

CDU Rödermark TV

Mal gespannt, ob CDU Rödermark TV auch noch nach der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr gibt. Zu sehen auf der Webseite der CDU Rödermark


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Straßenbeitrag

Heute ist in der Printausgabe der Offenbach Post unter der Überschrift

FDP fordert Vorfahrt für die Infrastruktur

zu lesen:

„[..]die geplanten Investitionskosten für die grundhafte Sanierung der Straßen viel zu niedrig angesetzt [..]“
Die eine Million Euro, die von BM Kern genannt wurden und jetzt in einem Antrag der Koalition angedacht werden, ist auch einfach zu wenig. Es sei denn, die von der Stadt genannten Zahlen waren falsch.
Die Koalition schreibt auch NICHT, dass es eine Mio. sein muss. Nein, man würde sich dem Antragtext zufolge (BIS zu 1 Mio.), wahrscheinlich auch mit 500.000,00 Euro zufriedengeben.

[..] An der in der STVV am 08.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen und der Vorgaben zum Verfahren wird festgehalten. [..] Quelle

Da fragt sich doch der nachrechnende Bürger, wie man jemals den von der STADT GENANNTEN STAU von zurzeit 20.000.000,00 € abbauen will.

[..]Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an.[..] Quelle: Blog für Rödermark.

Die Koalition hätt gerne bis zu einer Mio. investiert. Die Freien Wähler garantiert eine Mio. Realistischer sehen es die SPD (zwischen einer und drei Mio.) und FDP (zwischen zwei und vier Mio.)
Alle genannten Beträge wären jährlich aufzubringen. Zweifelsohne ist die genannte Summe der Koalition die Summe, die jeder in Rödermark am liebsten hört. Warum ein Betrag von einer Mio. aufgerufen wurde, dürfte sicherlich nicht den Grund haben, ernsthaft dafür Sorge tragen zu wollen, die verkommene Infrastruktur (Straßen) in absehbarer Zeit auf Vordermann zu bringen. Die Gründe, für die bis zu eine Mio. der Koalition, kann ich ja noch nachvollziehe aber was die FWR da geritten hat, kann ich nicht verstehen.

Da es sich hier um verbindliche Zahlen handelt, fragt sich doch jeder Bürger, wie man mit einer Summe von BIS ZU einer Mio. (Koalition) jemals den Stau abbauen kann. Zurzeit sind 20 Mio.€ abzubauen. In der Vergangenheit kamen jedes Jahr 2,5 Mio hinzu? Selbst die von den FWR angedachte verbindliche eine Mio. (entspricht 100-Prozenpunkte der Grundsteuer) ist viel zu wenig. Einzig die SPD und FDP kommen der Wirklichkeit etwas näher. Der Höchstbetrag, der von der FDP ins Spiel gebracht wurde, ist nach einer Hochrechnung noch um eine Mio. zu niedrig angesetzt. (Siehe 1,5 Mio + 3,5 Mio)

Interessant wird es in jedem Fall, wie man eine Zahl, zunächst einmal egal wie hoch die ausfallen wird, verbindlich für die grundhafte Sanierung (Betonung liegt auf grundhafte Sanierung) unumstößlich festschreiben kann. Voraussichtlich wird es die Zahl der Koalition – BIS zu einer Mio. – sein. Auf die Argumentation, warum es nicht mehr als bis zu einer Mio. sein kann/braucht, bin ich gespannt. Ich könnte aber darauf wetten, dass es wie üblich mit der dünnen Personaldecke bei der Verwaltung in Rödermark nicht mehr zu schaffen ist. Evtl. wird auch wieder das abgedroschen Wort Herkulesarbeit herhalten müssen.

Da wir es nicht mit selbstheilenden Straßen in Rödermark zu tun haben, wird das Problem weiter nach hinten geschoben. Sagen wir einmal, bis zum Rücktritt von Bürgermeister Kern. Dann werden uns die Kosten für die notwendigen Grunderneuerungen um die Ohren fliegen. Ich betone, keine Erkenntnis von mir. Die Offenbach Post berichtet:
[..]Fast 20 Millionen Euro sind nötig, um die schlimmsten Schäden im Rödermärker Straßennetz zu beseitigen. 38 Straßen sind so kaputt, dass ohne eine grundhafte Erneuerung auf ihnen bald nichts mehr geht beziehungsweise rollt.[..] Quelle OP-Online
Ein sehr schweres Erbe für den kommenden Bürgermeister. Das Beste wäre, der kommende Bürgermeister kommt nicht aus Rödermark und kann immer darauf verweisen, auf die Beschlüsse der Vergangenheit keinen Einfluss gehabt zu haben. Ein Bürgermeister, der zurzeit noch Stadtverordneter bzw. Magistratsmitglied ist, wird es sehr schwer haben. Es sei denn, man distanziert sich schon jetzt ganz klar von einer Zahl, die unter 3 Mio. jährlich für die Straßensanierung liegt.

Rechnen Sie bitte nach. Wenn Sie zu einem Ergebnis kommen, welches günstiger ist und gleichzeitig unsere Straßen wieder auf Vordermann bringt, wäre ich um einen zielführenden Kommentar sehr dankbar.

Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag.