Rödermark Kulturhalle. Bürgerempfang
Es lag bestimmt am guten Wetter. 🙁
Nach reiflicher Überlegung habe ich mich nun doch entschlossen, ein leicht bearbeitetes Bild vom Bürgerempfang zu zeigen. Ich hoffe, dass dieses Bild den neuen Datenschutzbestimmungen entspricht.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig. Investitionen in Infrastruktur sind dringend nötig – Bürger sind geschröpft genug.
Der Initiative der FDP Fraktion im Hessischen Landtag zu Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Erhebung von Straßenbeiträgen schließen sich die Liberalen in Rödermark uneingeschränkt an. „Straßenbeiträge sind“, so stellt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner klar, „in der Praxis immer ungerecht, da sie nicht von allen Bürgern, die die Straßen nutzen, bezahlt werden müssen, und zudem eine neuerliche Steuer- und Abgabenbelastung für die ohnehin schon reichlich gebeutelten Bürger. Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark
Anmerkung
Die Stadt Rödermark hat sich festgelegt und den Betrag für Sanierung mit 20.000.000,00 € beziffert und auch über die Presse den Bürgern mitgeteilt .
Investieren wir nach der Vorstellung von Bürgermeister Kern und der Koalition jedes Jahr nur eine Mio. Euro, wird Roland Kern den Abbau, und zwar nur den Abbau (ohne Kostensteigerung) den in seiner Amtszeit aufgebauten Investitionsstau, im hohen Alter von 90 Jahren feiern können.
Mal sehen, mit welchen Rechenkünsten die Koalition das angedachte Investitionsvolumen von einer Mio. als genügend darstellen wird.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.
Jetzt ist es amtlich. Der von der FDP eingebrachte Antrag ist Gesetz. Damit sind Kommunen nicht mehr verpflichtet, eine Satzung zum Straßenbeitrag einzuführen. Jetzt kann auch über den Antrag der Freien Wählen vom 3.5.2018 und dem von der Koalition am 14.05.2018 nachgereichten Antrag entschieden werden.
Dieses neue Gesetz wird die Rödermärker Verwaltung finanziell gewaltig entlasten.
Es muss in Rödermark lediglich noch sichergestellt werden, dass vorgesehene Gelder auch für die grundhafte Sanierung eingesetzt werden. Es darf nicht mehr passieren, dass über die Grundsteuer B 40%-Punkte zunächst für Straßensanierungen einbehalten wurden. Als das Straßensanierungsprogramm beendet war, wurde die Erhöhung nicht zurückgenommen. (Siehe hierzu den FDP-Antrag). D.h. über die Grundsteuer B zahlt der Bürger schon seit 2011 jährlich ca. 400.000,00 €. Bis Ende 2018 wurden so um die 3.200,000,00 € eingenommen. Diese 3,2 Mio. € wurden ?zweckentfremdet? im Haushalt verwurschtelt.
Zweckentfremdet? Da die Einnahmen über die GrundSTEUER eingenommen wurden, sind diese Einnahmen nicht an einen Zweck gebunden. Aus diesem Grund ist der Ausdruck -zweckentfremdet- falsch. Ein anderer Aspekt ist, die Stadt hat das Geld für ein klar abgestecktes Investitionsprogramm benötigt. Programm beendet – Grundsteuer hätte wieder gesenkt werden müssen.
Wie kann sichergestellt werden, dass ein bestimmter Betrag, der über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung eingezogen wird, auch zu diesem Zweck eingesetzt wird?
Diese alte Kamelle muss hier aufgeführt werden, damit man die (hoffentlich) kommenden Diskussionen richtig einordnen kann. Es muss eine klare Regelung herbeigeführt werden, damit die Stadt die vorgesehenen Gelder nicht anderweitig einsetzt und eine dann erforderliche Grundsteuer B Erhöhung den Titel „brauchen wir für den Straßenbau“ tragen wird. Damit braucht man dann den wahren Grund nicht zu nennen.
» Wie kann man Einnahmen über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung reservieren?
» Wie man diese Einnahmen davor schützen, damit diese nicht in den normalen Haushalt fließen?
» Der zu reservierende Betrag muss festgeschrieben werden. 1.000.000,00 Mio. € ist deutlich zu wenig.
Erinnern Sie sich noch? (Siehe hier)
Mit Einführung der Satzung „wiederkehrende Beiträge“ wurde den Bürgern versucht zu vermitteln, die Kosten für den Bürgeranteil – Straßenbeitrag – wird kompensiert (wie auch immer). D.h. wir haben laut dieser ?Zusage? auch keine Grundsteuer B Erhöhung zu befürchten, die als Grund den Straßenbeitrag nennt. Der Antrag, der in der kommenden Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, soll die beschlossene Satzung zum Straßenbeitrag abschaffen. Man hat vorgesehen, jährlich 1 Mio. in die grundhafte Sanierung zu investieren. 500.000,00 € war der Anteil der Stadt und 500.000,00 € sollten über die Satzung eingetrieben werden. Und genau diese 500.000,00 € sollten kompensiert werden und damit keine Belastung für den Bürger darstellen. Wird die Satzung abgeschafft, trifft schon jetzt zu, was der Koalition und Bürgermeister vorschwebte. Kompensation und damit keine weitere Belastung der Bürger wegen Straßensanierung. Da bin ich aber mal gespannt.
Anmerkung
Eine Steuer ist nicht ZWECKGEBUNDEN. Z.B. dient eine HundeSTEUER zur Deckung des Gesamthaushalts. Eine Gebühr muss dem Zweck zugeführt werden. Z.B. FriedhofsGEBÜHR.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Markt in Rödermark, Ober-Roden.
Einfach Spitze. Mehr braucht man fast nicht zu sagen.
Allerdings gibt es einen kleinen Wermutstropfen, der nach dem Marktbesuch in Form eines Knöllchen ins Haus flattern könnte.
Parkt man in Ober-Roden rund um den Markt seinen Diesel, ist dies in dem Parkhaus (von Frauen nicht besonders beliebt) oder in den Parkbuchten am Straßenrand möglich. Dort mit Parkscheibe. Eine Stunde.
Wie bekomme ich das auf die Rolle? Parkscheibe und stressfreier Marktbesuch? Nach dem Einkauf ein Gläschen Wein und ein wenig babbeln. Da ist aber noch die Parkscheibe. Der permanente Blick auf die Uhr nimmt dem Marktbesuch ein wenig die Freude. Und jetzt, wo es nett wird, ist die Stunde Parkzeit vorbei. Geht man das Risiko ein und denke: „Die Stadt wird bestimmt nicht die Ordnungspolizei während den Marktstunden zum Knöllchen-Schreiben losschicken.“
Man kann ja auch mit dem Rad fahren. Richtig. Nur, auf einem Rad kann ich meine Einkäufe nicht unterbringen. Um mit meinem Rad einen Radanhänger zu ziehen, fehlt mir die Kraft.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Förderprogramme bringen Millionen für Ober-Roden und Urberach.
Bei OP-Online können Sie hierzu etwas zum Stadtumbau Ober-Roden und Stadtgrün für Urberach lesen.
Aus dem Artikel bei der Offenbach Post können Sie auch herauslesen, dass es den Bürgern in Rödermark Millionen kosten wird. Die jährlichen Belastungen (ohne evtl. Kosten für Vorfinanzierung) dürften sich so um die 400.000,00 € jährlich bewegen.
Man mag mich prügeln. Ich persönlich halte von den Förderprogrammen in der jetzigen Form nicht viel. Eine Förderung sollte ohne jegliche Eigenbeteiligung der Bürger erfolgen. Arme Kommunen können sich diese Art der Förderung doch überhaupt nicht erlauben. Damit kommen dann doch nur die finanzstärksten Kommunen in den Genuss solcher Förderprogramme.
Mit dem kommenden Haushalt werden wir erfahren, wie die Stadt die schon heute feststehenden Kosten unterbringen kann. (Hessenkasse, Straßen, Lohnsteigerung, Förderprogramme, Stadtfest..)
Sind schon Projekte geplant?
Welche Projekte mit dem Stadtumbau Ober-Roden realisiert werden könnten, wird den Bürgern im Juni mitgeteilt.
[..]könnten zum Beispiel für den Bau seit langem diskutierten Fußgänger und Radler-Schlupf unter der S-Bahn zwischen Babenhäuser und Gartenstraße benutzt werden.Quelle: OP-Online
Ein sicherlich nicht preiswertes Vorhaben.
Warum durch einen Schlupf unter der S-Bahn, um nur Fußgängern und Radfahrern die Wartezeit zu verkürzen? Wäre es nicht angebracht, eine Verbesserung durch Verkürzung der Schließzeiten für alle Verkehrsteilnehmer anzustreben? Einen entsprechenden Vorschlag machte schon im Bürgermeisterwahlkampf Herr Helfmann. Sicherlich keine preiswerte Angelegenheit, aber bestimmt günstiger. Was noch wichtiger ist, diese Investition dürfte dann für ALLE ein Segen sein. (Jetzt könnte kommen – das wird nicht über das Investitionsprogramm gezahlt.)
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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