Das ist doch mal erfreulich. Straßenbeitragssatzung wird aufgehoben.
Durch eine Gesetzesänderung wird es möglich, den erst kürzlich getroffenen Beschluss – Einführung der wiederkehrenden Beiträge – zur Sanierung der Straßen abzuschaffen. Natürlich bedeutet das nicht, dass der Bürger jetzt nichts mehr für die Straßensanierung zu zahlen hat. Nein, daran ändert sich absolut nichts. Zu zahlen haben jetzt alle, die Grundsteuer B zu entrichten haben. Bei den wiederkehrenden Beiträgen wären es NUR die Grundbesitzer gewesen. Durch den Einbehalt über die Grundsteuer B können hohe Kosten für die Gebührenermittlung (wiederkehrende Beitragssatzung) gespart werden.
Ich war ein überzeugter Freund der -wiederkehrenden Beiträge-. Der wiederkehrende Beitrag war die einzige Möglichkeit, einzelne Bürger vor hohen Kosten einer Straßensanierung zu bewahren. Der Königsweg, die Kosten über die Grundsteuer B einzuziehen, wurde erst durch eine Gesetzesänderung möglich. Einziges Manko. Die Grundsteuer B ist nicht zweckgebunden. Irgendwie muss man es schaffen, aus den Einnahmen der Grundsteuer B den für die Straßensanierung gedachten Betrag auch für den gedachten Zweck zu reservieren. Dazu wird es bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung bestimmt mehr Informationen geben.
Nachfolgendes sind NICHT die Auswirkung, die die neuen Möglichkeiten mit sich bringen. Das Problem, die verkommene Infrastruktur wieder auf Vordermann zu bringen und zu finanzieren, ist nicht an einem Straßenbeitrag oder einer Grundsteuer B festzumachen. Bezahlen müssen IMMER die Bürger. Jetzt dürfte klargestellt worden sein, WER alles zu Kasse gebeten werden kann.
Ohne Populismus. Eine ganz nüchterne Betrachtung.
Zahlen lügen nicht, wenn diese wahr sind. Da die nachstehend genannten Zahlen 12 Mio. €, 15 Mio. € und 20 Mio. € von der Stadt genannt wurden, kann man davon ausgehen, dass der Wahrheitsgehalt recht hoch ist.
Die Kosten für die grundhafte Sanierung (Zahlen wurden von Stadt genannt) sind keine Hirngespinste des Bloggers.
» 06.03.2013 10.000.000,00 Euro
» 10.09.2015 15.000.000,00 Euro
» 08.11.2017 20.000.000,00 Euro
Wer auch nur ein wenig rechnen kann, wird anhand dieser Zahlen sofort erkennen können, dass man mit dem von Bürgermeister Kern genannten Betrag von 1 Mio. € jährlich im Jahr 2039 den Investitionsstau abgearbeitet hat. In diesen 20 Jahren dürfen aber KEINE weiteren Straßen hinzukommen, die grundhaft saniert werden müssen. Wer glaubt das. Ich nicht.
Heute kann man bei OP-Online lesen,
Deshalb habe er (Anm. Bürgermeister Kern) kein Verständnis für die SPD-Forderung, die Mittel für die Straßensanierung auf drei Millionen Euro zu erhöhen. Quelle: OP-Online
Wenn Sie sich einmal etwas Gutes antun möchten, lesen Sie den Blog von Herrn. Dr. Rüdiger Werner. Beachten Sie aber, zum Zeitpunkt des Blogs waren die wiederkehrenden Beiträge Thema. Dr. Rüdiger Werner kommt nicht auf den von der SPD angedachten Betrag von 3 Mio. Euro, sondern auf 5 Mio. €. Kein Gebabbel, sondern harte und nachvollziehbare Zahlen. Eine Ohrfeige für jeden der meint – eine Mio. € pro Jahr reichen.
Wenn wir 2019 anfangen würden, wieder Straßen grundhaft herzurichten und bis 2030 alle Straßen, die seit 50 oder mehr Jahren nicht grundhaft saniert wurden, sanieren würden, kämen wir beim Preis von heute auf eine Gesamtsumme von 56 Millionen €. Das sind rund 5 Millionen € im Jahr. Bei 30 % städtischem Anteil müsste die Stadt also 1,5 Millionen € jährlich investigative Mittel bereitstellen, die Bürger müssten jedes Jahr 3,5 Millionen € zahlen. Das wäre eigentlich nötig! Lesen Sie hier den umfangreichen Artikel von Dr. Rüdiger Werner. Wer sich NUR für den Straßenbeitrag interessiert sollte sein Augenmerk auf den Absatz – Zahlenspiele – richten.
Der Betrag, der über die Grundsteuer B einzunehmen ist, wäre je nach Betrachtungsweise eine Erhöhung der Grundsteuer B um:
Bürgermeister Kern 100 Prozentpunkte.
Betrachtung der SPD 300 Prozentpunkte.
Betrachtung der FDP 500 Prozentpunkte.
Durch Gewerbesteuereinnahmen könnte die o.g. Erhöhung moderater ausfallen. Dafür muss man sich aber ganz klar zum Gewerbe bekennen und nicht verhindern.
Ich denke, die von Bürgermeister Kern angedachten 1 Mio. € erlauben es ihm ohne oder mit moderater Grundsteuererhöhung seine Amtszeit beenden zu können. Was danach kommt, hat dann sein Nachfolger auf seine Kappe zu nehmen. Wie es auch kommen mag, das Erbe von Bürgermeister Kern werden nicht nur unsere Kinder, sondern auch noch unsere Enkel und Urenkel schmerzhaft zu spüren bekommen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Bürgermeister Kern auf den dritten Rettungsschirm – — TEER MUSS HER — setzt. Man könnte aber auch den Gedanken von Niederzimmern aufgreifen und Schlaglöcher versteigern.
Fazit.
Man muss auch die Situation sehen, in der sich Bürgermeister Kern und der Erste Stadtrat befunden haben. Sie haben es in der Vergangenheit keinen Straßenbeitrag eingeführt bzw. einführen lassen und auf eine bessere Lösung der klassischen Straßenbeiträge gewartet. Grundhafte Sanierung und gleichzeitig die Grundsteuer B zu erhöhen ging auch nicht. Dann kam das RP und hat einen Straßenbeitrag gefordert.
Herr Kern hat auch niemals einen Hehl daraus gemacht, dass neben dem Königsweg (Grundsteuer B) die wiederkehrenden Beiträge ein gangbarer Weg sei, der dann auch eingeschlagen wurde.
Jetzt bleibt fast alles beim Alten. Wir brauchen keinen Straßenbeitrag einzuführen. Da bisher noch keine Bescheide verschickt wurden, ist für den Bürgermeister einfach, auf einen Straßenbeitrag zu verzichten. Hätte man in der Vergangenheit Straßenbeiträge eingezogen, stände man jetzt vor einem recht kompliziert zu lösenden Vorgang.
Bürgermeister und Erster Stadtrat sind dafür da, Probleme, auch unpopuläre und ohne Blick auf kommende Wahlen, zu lösen. Und das ist versäumt worden. Der enorme Sanierungsstau (20 Mio. Euro) haben Bürgermeister Kern und Erster Stadtrat ohne Wenn und Aber zu verantworten. Egal wie eine Lösung in der Vergangenheit zur Finanzierung der Straßen ausgesehen hätte, aussitzen ist die schlechteste Lösung.
Auch der Magistrat kann Anträge an die Stadtverordnetenversammlung stellen.
Bürgermeister und Erster Stadtrat hätten sich frühzeitig um weitere Einnahmequellen – Stichwort Gewerbesteuer – bemühen müssen. Die gute Fee hat auch einmal die Nase voll von schlechter Haushaltspolitik.
Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.